Hallo liebe Gemeinde,

ich habe folgendes Anliegen - ich habe als Freiberufler einen Auftrag übernommen für eine größere Firma. Diese Firma wollte ausdrücklich, dass ich Ihnen die Bahntickets in Rechnung stelle. Dafür nahm ich den Nettobetrag der Bahntickets und schlug meine 19% Umsatzsteuer auf. Nun muss ich doch eigentlich diese Tickets weiterhin auch in meiner Buchführung aufnehmen... nur wie tue ich das? Mein Gefühl sagt mir, dass ich einzig die von mir bezahlte Steuer auf den Tickets als Ausgabe eintrage, ist das korrekt? Denn den Rest der Tickets übernahm ja die Firma... Sonst bezahle ich Umsatzsteuer für eine Ausgabe, die ich sozusagen nicht als Ausgabe in meiner Buchführung habe.