Hallo,
hab vor einigen Wochen die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, und jetzt hab ich an meiner neuen Arbeitsstelle angefangen.
Ich hab im Internet gelesen das wenn man z.b. NACH einer geleisteten EV eine größere Geldsumme geschenkt bekommt, muss man dies nicht nachmelden.
Gilt das auch für den neuen Arbeitgeber? Ich mein, hab die EV ja vor der neuen arbeitsaufnahme abgegeben.
Muss ich dem Gerichtsvollzieher meinen neuen Arbeitgeber nachmelden?
(Wäre sowieso sinnlos da Gehalt wegen Pfändungsgrenze nicht pfändbar, will aber einen Teil von meinem nicht pfändbaren Gehalt zum abzahlen zu nutzen)