Warensendung kam nicht an wer haftet?

Hallo, habe über Ebay Kleinanzeige etwas verkauft. Die Käufern sagt es wäre nichts angekommen. Ich habe es vor genau 14 Tage (inkl. 1 Feiertag und die Wochendtage) in den Briefkasten der Post eingeworfen. Jetzt will sie ihr Geld zurück wenn sie bis Fr. Nichts erhält. Per Nachricht habe ich ihr die Eibzelpreise genannt und mitgeteilt wenn alkes geholt wird kann ich ein Paketpteis von 26 € (weniger als die Einzelpreise) zzgl Versand anbieten. Dann fragte sie 30 € inkl. Versand. Ich stimmte zu. Sie zahlte per Banküberweisung. Da jedoch nicht explizit auf versicherten Versand ihrerseits angefragt wurde bzw wir nicht auf eine bestimmte Versandart uns geeinigt haben bzw drüber gesprochen haben , habe ich natürlich die günstigste Versandart gewählt und da passte gerade noch die große Warensendung. Habe ihr mitgeteilt das ich dann auch meine Sachen gerne zurück hätte wenn ich das Gejd zurück überweise und das ich am Samstag sofern bis dahin nichts ankommt ein Nschforschungsantrag stelle. Mehr kann und muss ich ja im Moment auch nicht tun, oder? Wie wäre das rechtlich gesehen, bin ich verpflichtet ihr das Geld zurück zu geben obwohl über Versandart nicht expliziet gesprochen wurde? Beweisen kann ja keiner was weder sie noch ich. Habe nur die Kaufbestätigung per Email der Post da ich die Marke online gekauft und gedruckt habe.was würdet ihr raten? Dankeschön

Recht, Post, Haftung, Warensendung
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe?

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen, da ich mir nicht ganz sicher bin mit der korrekten Heizkostenachnung. Unser Haus wird von uns selbst genutzt im Keller befindet sich noch eine separate vermietete Wohnung.

Wir haben eine Wärmepumpe mit Erdwärme.

Die Wärmepumpeanlange zeigt die erzeugte Gesamtleistung (kw) unterteilt in Heizung und Brauchwasser an.

Für die Heizanlage gibt es einen Strom Zähler der die Gesamtleistung der Anlage in KWh dann erfasst.

Der Mieter hat einen separaten Wärmemengenzähler.

Mehr separate Zähler sind nicht vorhanden d.h. unser also Vermieters Heizwärme und Warmwasser sind nicht separat sondern in den Gesamtleistung der Heizanlage bzw. Des Gesamtenergie des Stromzählers vorhanden.

Dem Mieter sein Warmwasser wird nicht über die Heizanlage gemessen sondern über seinen eigenen Strom Zähler und ist zum Glück nicht problematisch da es nicht über die Heizanlage läuft.

Wie kann ich denn jetzt genau dem Mieter seine Heizkosten berechnen ohne das ich ihm unser Warmwasser mit drin habe? Gibt es für das Warmwasser evtl. Eine Formel?

Kann ich die Heizkosten wie folgt berechnen:

Leistung Gesamt Heizanlage: 10.000 kw davon sind Heizung 8.000 kw und 2.000 kw Brauchwasser

entsprechen Stromenergie lt Stromzähler: 6.000 kwh

Also muss das ja umrechnen wg kw und kwh, also 1 Kw Heizleistung entspricht x Kwh Stromenergie

Und diese Kwh könnte ich doch dann mit den mwh (vorher auf kw umrechnen) vom Wärmemengenzähler des Mieters multiplizieren und hätte dann seinen Heizverbrauch (abzgl. Des Warmwassers von uns), oder?

Wer kann mir hier helfen und hat darin Erfahrung wie man hier rechtlich richtig die Heizkosten berechnet bekommt.

Lt. heizkostenverordnung muss der Vermieter nicht verbrauchsgenau abrechnen, wenn er eine Wohneinheit selbst nutzt, dennoch möchte ich das so gut wie möglich hinbekommen. 

DANKESCHÖN vorab.

Heizkosten, Wärmepumpe, Heizkostenabrechnung, Warmwasser
Gewerbe angemeldet muss man Müllgebühr bezahlen, obwohl kein Müll anfällt?

Hallo,

ich habe nebenberuflich ein Kleingewerbe als Haushaltshilfe angemeldet.

Jetz habe ich von der Kreisverwaltung Abfallwirtschaft ein Schreiben bekommen, dass ich wegen der Gewerbeanmeldung Müll anmelden muss.

Da meine Tätigkeit ja nur in den Wohnungen/ Häuser meiner Kunden ausgeübt wird und meine Gewerbeadresse bei mir privat ist, fällt somit auch kein Müll an - welchen auch.

Also Putzmitttel (Behälter) werden von den Kunden gestellt und bleibt auch in deren Häuser.

Wenn ich jetzt mal so überlege fallen wenn bei mir nur wirklich Briefe an (Schätzungsweise 2-4 Briefe ca.), also wirklich nur im geringem Maße, da bekomm ich ja nicht mal die kleinste Tonne (140 L) in einem Jahr voll.

Laut der Kreisverwaltung ist man verpflichtet mind. eine Restabfalltonne zu bezahlen. Aber wieso soll man diese bezahoen, wenn ich nicht mal Restmüll für das Gewerbe habe?

Ich bin gerne bereit Müllgebühr zu bezahlen, wenn ich aber wirklich auch Müll produziere - aber es ist ja nicht so und die 2 Briefe wenn überhaupt so viele sind - kann ich ja wohl im Haushaltsmüll entsorgen.

Vorallem kostet so eine kleine Restabfalltonne 210 euro im jahr. Wieso muss man das zahlen wenn dafür kein müll anfällt.

Habt ihr mit sowas Erfahrungen gemacht oder könnt Ihr mir Tipps geben? Ist sowas überhaupt zulässig, Geld für etwas zu verlangen, obwohl kein Gebrauch/ Nutzung anfällt? Wie ist da die Rechtsgrundlage wisst ihr das zufällig?

Vielen Dank für eure hilfreichen antworten.

Gruß

Haus, Gewerbeanmeldung
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