Zahnarzt berechnet zusätzliche Kosten für Weisheits-Zahn-OP

Guten Abend,

ich bin bei der Barmer GEK gesetzlich krankenversichert und hatte vor etwa einem Monat eine Zahn-OP, bei der mir die beiden rechten Weisheitszähne entfernt wurden. Vor der OP wurde ich aufgeklärt, dass es sein kann, dass ein Kollagenkegel eingesetzt werden muss, für den ich privat die Kosten von 30,00 € pro Stück tragen müsste. Dies sollte aber nur im Notfall notwendig sein. Dann wurden an dem Tag der OP tatsächlich zwei Kollagenkegel eingesetzt, ohne mich während der OP darauf hinzuweisen oder mir eine Begründung zu geben. Hinzu kamen noch Kosten für extra Nahtmaterial, sodass ich letztendlich 70,00 € vor Ort zahlen musste. Ich habe dann nach der OP erstmal die Rechnung beglichen - in dem Zustand hat man andere Probleme - und mich dann mit der Rechnung an meine Krankenkasse gewandt. Die hat mir dann mitgeteilt, dass die Krankenkasse die ganz normalen Kosten für Tamponaden und Nahtmaterial trägt, aber nicht für Kollagenkegel und dieses teurere Nahtmaterial. Meine Ansprechpartnerin meinte auch, dass ihr so etwas noch nie untergekommen sei, weil Tamponaden es ja genauso tun sollten.

Nun habe ich erstmal einen Termin bei meinem Zahnarzt gemacht, dass er mir doch mal bitte erklären soll, was das für ein Notfall war, den ich nun selbst zahlen musste. Hat irgendjemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht? Ist es bei einer Weisheitszahn-OP wirklich üblich, Kollagen zu verwenden, statt dem Material, welches die Krankenkasse übernimmt? Hat jemand einen rechtlichen Rat, ob ich mein Geld oder zumindest einen Teil zurückfordern kann? So ganz richtig ist das ja nicht gelaufen...

Für eure Erfahrungen und Auskünfte bin ich sehr dankbar!

Rechnung, Zähne, Recht, Krankenversicherung, Kosten, Krankenkasse, Operation, Zahnarzt
Vermieter stellt nach Auszug unklare Rechnung - legitim?

Hallo,

folgender Fall liegt bei uns vor. Ich habe mit meinem Freund eine Mietwohnung bewohnt, die auf seinen Namen lief. Vor zwei Wochen sind wir ausgezogen, wir wurden im Vorfeld vom Vermieter dazu aufgefordert, die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Als wir ausgezogen sind, haben wir die Wohnung nicht besenrein verlassen, wir haben auch ein paar Sachen stehen gelassen und müssen zugeben, dass die Wohnung nicht besonders toll aussah, was aber nur den Boden betraf.

Jetzt haben die Eltern meines Freundes (nicht er selbst!) einen Brief vom Vermieter erhalten, dass er 2500 Euro für die Renovierung der Wohnung zahlen soll, dazu zählte Entsorgung von stehengelassenem, eine neue Tapete und eine neue Toilette (warum auch immer, die war noch vollkommen in Ordnung)

Das Streichen soll 988 Euro gekostet haben (2 Zimmer-Wohnung, eine Wand ohne Tapete- Dachschräge), Farbmittel 166 Euro, 2 Monteure 9 Stunden 702 Euro, neue WC- Garnitur 82 Euro. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer. Die Wohnung war, wenn überhaupt das letzte Mal vor vier bis fünf Jahren renoviert worden. Wir wohnten dort 2,5 Jahre.

Diese Auflistung der Kosten war allerdings keine Rechung von der durchführenden Fima, sondern nur eine Liste vom Vermieter. Die Eltern meines Freundes sollen sich innerhalb nicht mal einer Woche zu den Kosten äußern (der Brief müsste dazu nach Luxemburg, da braucht auch die Post manchmal eine Woche)

Mein Freund selbst hat gar keinen Brief erhalten, obwohl er der Mieter der Wohnung war. Jetzt meine Fragen dazu.

Wenn der Vermieter die Wohnung besenrein haben will, darf er uns dann überhaupt einen neuen Anstrich in Rechnung stellen? Und auch eine neue Toilette, wenn daran kein Mangel war?

Müssen wir auf diesen Brief überhaupt reagieren, da es keine richtige Rechnung ist und nicht an meinen Freund selbst ging?

Von Kaution stand in dem Schreiben nicht, diese betrug 750 Euro und der Vermieter hat sie einbehalten, muss er diese nicht auch verrechnen?

Der Vermieter hat eine eigene (luxemburger) Firma, über die er das alles vermutlich hat machen lassen, ist das dann überhaupt möglich? Er könnte da ja einfach alle Kosten höher als normal machen, um noch was an uns zu verdienen.

Muss ich eine einfache Auflisrung der Kosten überhaupt hinnehmen oder muss er mir eine richtige Rechnung der Firma vorlegen? Durfte er überhaupt seine eigene Firma beauftragen?

Hätte er nicht zuerst uns die Möglichkeit geben müssen, selbst eine Firma zu beauftragen?

Passen diese Kosten überhaupt oder ist das zu teuer?

Wie sollten wir uns jetzt am besten verhalten?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Wir sind echt ratlos.^^

Wohnung, Rechnung, Mietrecht, Renovierung
Vodafone, Kosten für Mahnung trotz Zahlung innerhalb von 5 Tagen?

Hallo Leute, ich hab zwar über das Thema schon einiges gelesen, jedoch bin ich noch nicht ganz sicher ob es nun rechtens ist oder noch. Zum 21.01. Sollte mein rechnungsbetrag von 24,99 von Vodafone eingezogen werden. Wurde leider von der Bank zurück gewiesen, da der Teil des kontos zu wenig Deckung aufwies. Am Freitag, den 24.01. Bekam ich diese Nachricht von Vodafone... "Lieber Vodafone-Kunde, bitte zahlen sie Ihre Rechnung, da es beim Einzug des Betrages Probleme gab. Weitere Infos unter + 49 172 12443, Ihr Vodafone-Team" Nach einigen Recherchen im Internet fand ich die richtigen Kontodaten und überwies am 27.01. Vormittag den rechnungsbetrag.... Also müsste das Geld am 28.01 bei Vodafone angekommen sein.

Nun, auf der Rechnung für Februar wurden mir folgende Kosten in Rechnung gestellt: Rücklastschrift inkl bankgebühr : 9,50Euro Mahngebühren: 6,50Euro

Und hier kommt meine eigentliche Frage. Wofür soll ich 6,50 Euro Mahngebühren bezahlen. Ich hab nie Post, eine "mahn-sms" oder ähnliches bekommen... Den oberen Posten versteh ich, meine schuld, aber der Rest? Ich hab in der Schule mal gelernt das eine erste Mahnung niemals Kosten darf, stimmt das? Bzw. Kommt ja die erste Mahnung erst nach einer zahlungserinnerung. Und wie geschildert hab ich innerhalb von 4 Tagen nach der Erinnerung den rechnungsbetrag gezahlt....

Könnt ihr mir erklären ob und warum es rechtens oder nicht ist?

Rechnung, Mahnung, Vodafone, Mahngebühren
Stellplatz - Nachträgliche Rechnung vom Vermieter

Hallo,

ich wohne in einem Doppelmietshaus mit 24 Parteien. Dort gab es schon immer kostenpflichtige Garagen und 6 zusätzliche kostenfreie Stellplätze auf einem Privatgrundstück (nur für Hausbewohner). Mitte letzten Jahres hat der Vermieter die zusätzlichen Stellplätze für kostenpflichtig erklärt (30€/Monat). Bisher hat aber kein einziger Mieter so einen Stellplatz angemietet, da die meisten eine Garage haben. Meist parken da nachts eh nur die, die zu faul sind in ihre Garage zu fahren.

Diese Mieter parken nachts relativ wild auf 3-4 Stellplätzen - so wie ich auch - zwei Stellplätze sind aber meist immer frei, weils nicht so viele Autos gibt. Dachte immer, spricht ja nichts dagegen wenns eh einige machen.. solang keiner einen Stellplatz für sich reserviert und man niemanden behindert. Jetzt hat mir der Vermieter jedoch eine nachträgliche Rechnung über 3 volle Monate geschickt. So ganz ohne vorherige Abmahnung oder sowas. Ist das rechtens?

Hätte der Vermieter mir nicht irgendwas schreiben oder einfach direkt abschleppen lassen müssen, wenn er offensichtlich Kenntnis davon hatte und es ihn so sehr stört? Stattdessen duldete er es scheinbar wissend längere Zeit und wartet ab, um mir dann selbst eine Rechnung zu schicken, weil die Plätze sonst nur brach liegen würden und er eh nichts dran verdient, wenn keiner drin parkt? Hier herrscht nun mal kein Parkplatzmangel, deshalb kriegt er die Stellplätze auch so nie vermietet.

Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Nutzung evtl unrechtmäßig war, seh ich jetzt trotzdem nicht ein, ihm was zu zahlen. Wenns ihn so sehr gestört hätte, hätte ers doch viel früher konsequent bereits im ersten Monat unterbinden können. Jetzt wirkts irgendwie nur noch wie Abzocke. Kann man sich gegen diese Rechnung irgendwie wehren? Hat jemand eine Idee?

Rechnung, Recht, Vermieter, parken, Stellplatz
Steinschlagreparatur beim Leihwagen kostet unglaubliche 500 €?

Also da ich nicht mehr weiter weiss hoffe ich mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation:

  • Leihwagen bei Avis mit 900 € Selbstbeteiligung gemietet
  • Steinschlag auf der Autobahn

Nachdem ich das Auto wieder abgegeben habe und den Steinschlag gemeldet habe meinte der Herr in der Station das sicher noch eine Rechnung kommt. Klar, hab ja Selbstbeteiligung. Da ich aus Erfahrung weiss wie eine sehr bekannte Firma mit Glasschäden umgeht, wusste ich das dieser Steinschlag zu reparieren war, und keine Scheibe ausgewechselt werden muss. Dies kostet einen Grundpreis von 99,90 €.

Nun mein Problem: prompt wurden von der Vermietung 503,-€ für den Schaden von der Kreditkarte abgezogen. Beim Scheibenwechsel kommt der Preis hin, aber nicht bei einer Reparatur! Natürlich bin ich gleich zur Anmietstation gefahren (2 Tage nachdem der Wagen abgegeben wurde) und da stand er auch, und was soll ich sagen, der Steinschlag wurde lediglich repariert! Heute kam die Rechnung von Avis zwecks dem Schaden, mit einem Kostenvoranschlag für einen Scheibenwechsel für 503 €.

Ist es Zulässig das mir die Vermietung eine Summe für einen Scheibenwechsel abzieht, obwohl die Scheibe nur repariert wurde? Die Reparaturfirma hat mir eben nach Rücksprache ausdrücklich gesagt das die Scheibe NUR! repariert wurde und auch nur diese Kosten in Rechnung gestellt wurden an den Vermieter...

Vieleicht habt ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten kann oder ob es überhaupt erlaubt ist was die Firma da abzieht? lg

Auto, Rechnung, Versicherung, Recht, Vermietung, autovermietung, Leihwagen, Selbstbeteiligung, steinschlag
Heizungsreparatur: Rechnung nicht gerechtfertigt?

Einige Monate nach einer durchgeführten Wartung an unserer Öl-Brennwerttherme hörte man jedesmal beim Starten einen lauten Knall.

Daraufhin haben wir den Betrieb, der die Wartung durchgeführt hat und die Anlage vor 5 Jahren aufgestellt hat angerufen.

Dieser kam auch prompt. Der Kundendienst-Monteur hat dann ein wenig herumgefummelt und erstmal die Ansaugvorrichtung mit Schwimmer im Öltank ausgetauscht. Am gleichen Abend (erst dann können wir das Knallen hören) immer noch das gleiche Problem. Kundendienst Monteur kommt wieder, probiert wieder und tauscht irgendetwas. Das gleiche Spiel nochmal, Knallen noch da, Monteur wieder angerufen. Dieser sagte, man müsse den Brötje (Hersteller der Therme) Kundendienstmonteur dazu bestellen, da man nicht mehr weiter wisse. Nachdem dieser hier war, ist zunächst alles in Ordnung.

Jetzt kommt die Rechnung ins Haus. Mal abgesehen davon, dass die getauschten Teile im freien Handel nur ca. 50% - 70% kosten, tauchen auf dieser Rechnung diverse Teile auf.

  • Tankanschlussleitung
  • Mischeinrichtung
  • Magnetspulen

und die Hersteller-Kundendienstmonteurstunden mit 72,00€ netto sowie die Kundendienstmonteurstunden des Heizungstechnikers.

So kommt eine Rechnung von fast 500€ zustande mit Teilen, von denen keiner weiß, ob die tatsächlich zur Lösung des Problems beigetragen haben.

Ich sehe eigentlich weder ein, dass ich beide Monteure zahlen muss, noch dass ich alle Teile zahlen muss.

Ich bringe ja auch nicht meinen Wagen in die Werkstatt, wo Bremsklötze getauscht werden müssen und muss nachher ohne Rücksprache eine ganze Bremsanlage zahlen.

Kann mir da jemand einen Rat geben, ob ich da falsch liege ?

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Rechnung, Recht, Heizung
Privatperson Untervermietung Rechnung schreiben

Liebes Forum,

ich bin schier verzweifelt, denn niemand möchte mir meine Frage beantworten. Eine schnelle Hilfe würde ich mir zwar durchaus auch etwas kosten lassen, aber ich rufe bei keiner Hotline für 2 Euro an, wo ich nicht mal weiß, wie lange ich allein in der Warteschleife hänge.

Ich habe schon alles durch. Finanzamt, Mieterschutzbund, Buchhaltung hier, Internet, Bekannte über 3 Ecken aus einem anderen Finanzamt und entweder konnte man mir nicht helfen, oder ich habe immer unterschiedliche Aussagen bekommen.

Folgender Fall: Ich arbeite zur Zeit bei einer Firma in Hamburg. Diese Firma würde mir die Unterkunftskosten für den Januar bezahlen - vorausgesetzt, sie bekommt eine Rechnung vom Vermieter. Der Vermieter ist in diesem Falle eine Dame (selbst Mieterin dieser Wohnung), welche in Absprache mit dem Vermieter, gelegentlich ein Zimmer zur Untermiete anbieten kann.

Nun die Fragen: - Darf eine private Person eine Rechnung schreiben? Wenn ja, auf was ist zu achten? - Braucht man eine Steuernummer oder reicht bei einer Privatperson die Identifikationsnummer? - Die Miete beträgt 450€. Hätte die Dame nach Abgabe ihrer Steuererklärung hier nennenswerte Abzüge, oder gibt es vielleicht so etwas wie einen Freibetrag?

Ihr würdet mir wahnsinnig mit der Beantwortung dieser Fragen helfen, denn die Dame wartet auf meinen Rückruf.

Besten Dank und viele Grüße, L. Lambertin

Steuern, Rechnung, Vermietung, Privat
Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann ist selbstständig und führt einen Malermeisterbetrieb. Leider liegt nun folgender Sachverhalt vor:

Ein Kunde hat ihn beauftragt eine Mauer zu streichen. Rechnungsbetrag dabei war 240,00 € zzgl. MwSt. Die Rechnung hat der Kunde auch erhalten (es liegt dazu eine schriftliche Bestätigung vor). Allerdings äußerte sich der Kunde, dass er die Rechnung erst begleichen will, wenn er Fotos von der Wand nach dem Anstrich zusätzlich bekommt.

Hintergrund dazu ist: der Kunde selbst lebt bei Bielefeld und das Haus, wo die Mauer gestrichen wurde, befindet sich in Ostdeutschland. Gesagt - getan. Kunde hat natürlich die gewünschten Bilder erhalten. Nach einiger Zeit musste mein Mann allerdings feststellen, dass der Kunde nicht zahlt. Demnach haben wir diesen eine Mahnung geschickt (per Mail sowie per Post), da der Kunde weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagierte.

Leider hat sich nach Fristablauf immer noch nichts. Mein Mann hat den Kunden dann nochmal versucht anzurufen (diesmal mit unterdrückter Nummer). Natürlich ist er an das Telefon gegangen und äußerte sich wie folgt: "Sie erhalten das Geld im Laufe der nächsten Woche." Wir glauben an das Gute und warteten ab. Allerdings erfolglos. Daraufhin haben wir nun die 2. Mahnung abgeschickt. Diese Frist dafür ist auch abgelaufen. Wir dachten, dass wir es trotzdem nochmal telefonisch versuchen sollten: Der Kunde äußerte sich nun wie folgt: "Ganz Ostdeutschland hat mich über den Tisch gezogen. Sie bekommen schon Ihr Geld." Dann legte er einfach auf. Man muss zusätzlich noch erwähnen, dass der Kunde aktuell als Bürgermeister für die SPD seiner Gemeinde kandidiert.

Nachdem Telefonat hat der Kunde nun 100,00 €(inkl. MwSt) überwiesen. Leider nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kandidierender Bürgermeister erstens offene Rechnungen nicht zahlt, obwohl er sich in seinem Wahlprogramm für wirtschaftliche und soziale Aspekte "einsetzt" und zweitens sich so diskriminierend für "Ossis" äußert.

Wie kann gegen den Kunden vorgegangen werden? Ich bitte um dringende Hilfe! Wir bestehen auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages!

Vielen Dank vorab.

Rechnung, Handwerk, Inkasso, Mahnung, Handwerkerrechnung

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