Zählt die Rechnung auch auf anderen Namen?

4 Antworten

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Lies Dir mal bitte hier den Unterschied zwischen Gewärleistung und Garantie durch:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Um die Gewärleistung hat sich zu allererst Dein Verkäufer, Link zu Deiner Frage steht schon hier, zu kümmern.

Warum tut er das nicht? Was hat er mit dem einmal gebrauchten Geröät veranstattet, dass er es lieber verkauft?

Wie ich Dir bereits mitteilte, ist Dein privater Verkäufer nicht aus der Sachmängelhaftung für ein defektes Gerät.

  • War das Gerät als funktionierend im Angebot beschrieben? Dann melde über ebay einenvon der Beschreibung abweichenden Artikel. Bringt Dir zwar kein Geld, aber Deinem Verkäufr im Hintergrund eine negativsammlung auf seinem eBay-Account. Auch kannst Du entsprechend mit Sternchenabzug bewerten.
  • Hast Du überwiesen oder per Paypal bezahlt? Bei Zahlung per PayPal bringt die Meldung eines defekten Artikels erst einmal ein Einfrieren des Kontos Deines Verkäufers (vielleicht kommt er dann in die Hufe)

Deine Rechte sind sehr klar. Hoffentlich kennt Dein Verkäufer auch seine Pflichten.


Ja, die Garantie übernimmst du beim Kauf mit. Wichtig ist der Kaufbeleg des Gerätes nicht der Name.

Ja, weil die Garantie ist sach- und nicht personenbezogen. Um sicher zu gehen, lass dir vom Verkäufer den Kauf schriftlich bestätigen und schick das mit dem Garantiebeleg mit. Wenn der Kauf länger her ist und der Käufer nicht mehr erreichbar ist, schick nur den Garantiebeleg und erkläre kurz, dass du das Gerät abgekauft hast. Es sollte unproblematisch gehen.

Recht auf Garantie hat man wenn,

  • man Besitzer/Eigentümer des Gegenstandes ist
  • Rechnung/Quittung sonstiges vorlegen kann
  • Gerät im Zeitraum des Garantieanspruches kaputt geht

=> JA