Wenn ich mal meine Stromrechnung 7 Tage zu spät überweise, bekomme ich schnell eine Mahnung, in der 5 Euro Mahngebühr verlangt werden. Darf der Stromanbieter sogleich 5 Euro Strafe verlangen ,wenn man nur wenige Tage nach Fälligkeitsdatum des Stromabschlages den Rechnungsbetrag überwiesen hat?