Bin ICH dazu Verpflichtet die Krankenbeiträge meiner Tochter zu zahlen?

Guten Tag, so wie meine Überschrift schon schwer erkännen lässt ist meine Frage vollgende bin ich verpflichtet für meine Tochter die Beiträge also Tagesgeld bei Krankenhausaufenthalt o Zahnarztkosten zu zahlen wenn Sie unter 23 ist und bei uns Familienversichert. Ich muss hierbei gestehen das ich nicht das beste Verhältnis mehr zu meiner Tochter habe ich selber bin Mutter von 5 Kindern, und wie das eben so ist man versteht sich nicht immer irgendwann haben ich und mein Mann sie dann in einer kurz schluss reaktion vor die Türe gesetzt was sicher nicht richtig war aber ich habe den Vorwurf nichtmehr ausgehalten als Sie meinte ich versaue ihre Zukunft wenn Sie jede Nacht und ihrer meinung jeden Tag durchgehend sich um die Kinder kümmern müsse (Ich frage mich bis heute wie das bei einem Leistungsverweigerer gehen soll können doch angeblich alles so gut und bekommen nix auf die Kette) dabei musste Sie das nur wenn ich arbeiten war oder We mal ausschlafen wollte weil ich so kaput war, dachte damals auch Sie kommt wieder aber nix da das einzige was Kam waren Krankenhausrechnungen (durch die ich dann mal erfahren durfte das ich nun 2 fache Oma bin ) weil mir die Fersicherung sagte das Ich Sie nicht aus der Familienversicherung nehmen kann wenn das gute Kind unter 23 ist seit dem gabs nur Probleme Sie hat mich schriftlich gefordert ihr das Kindergeld auszuzahlen und hat Unterhalt gefordert, Ich und mein Mann waren uns einig Sie bekommt keinen cent hätt ja auch wieder zu Uns ziehen können war Sie sich ja zu fein für, haben Wir ihr aber schriftlich alles auch mitgeteilt bis der Postbote mit allen Briefen wiederkam "Empfänger sei auf Unbekannt verzogen". Habe über die Krankenkasse dan den neuen Namen den Sie sich ja komischerweiße leisten konnte ihre neue Anschrift herausbekommen,und hab ihr nochmal alles geschickt was kam zurück, "ICH solle gefälligst ihre Krankenkassenrechnungen anständig bezahlen nachdem ich ja ihr Kindergeld angeblich sinnlos verbalert hätte und ihr ja auch keinen Unterhalt gezahlt habe, Ich sei dazu in der Pflicht,sollt ich dem nicht nachkommen sehe Sie sich gezwungen zum Anwalt zu gehen" Kann Sie das überhaupt, bin ich in der Pflicht für das Weib noch zu zahlen, reicht doch das ich Sie Versichert habe dachte ich, würde mich jedenfalls sehr um eine oder ein paar Antworten freuen. Danke.

Kinder, Familie, Rechnung, Versicherung, Familienrecht
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Zinsberechnung ADVANZIA BANK Mastercard

Hallo,

kennt einer die Zinsberechnung der Advanzia Bank für die Mastercard KK?

in de AGBs steht es folgendermaßen: 4.Krediteinräumung, Zins:

......Die getätigten Umsätze werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt und sind ab Transaktionstag zu verzinsen. Die Verzinsung der Umsätze erfolgt taggenau und wird monatlich fällig gestellt. Sie haben innerhalb der in der Rechnung genannten Frist d.h. jeweils zum 20. des Monats oder -wenn der 20. kein Bankarbeitstag ist - bis zum drauffolgenden Bankarbeitstag einen Teilbetrag von mind. 3 % des Gesamtrechnungsbetrages bzw. - falls dieser Betrag der höhere ist - mind. 30 € zu zahlen (Mindestbetrag). Der zu verzinsende Dahrlehensbetrag verringert sich um den zurückgezahlten Betrag erst ab dem Zeitpunkt seines Geldeingangs. Der dann noch offene Darlehensbetrag wird gem. dem vereinbarten Zinssatz weiter verzinst......

Im Internet habe ich oft gelesen, dass die Advanzia Bank den kompletten Betrag ab Transaktonstag verzinst, also auch dann wenn zur Fälligkeit z.B durch einen Zahlendreher sagen wir mal 10 € weniger ausgeglichen wurde, werden nicht nur die 10 € sondern alles verzinst. Nur ab wann wird denn nur die 10 € in diesem Beispiel verzinst?

Details zu meinem Fall

  • Umsatz im Juni 1416,95 € fällig zum 20.7.2013, wenn der Betrag komplett ausgeglichen wird fallen auch keine Zinsen an.
  • Nun will ich 50 % erstmal ausgleichen und den Rest mit der August Rechnung, mit wieviel Zinsen muss ich rechnen bei 1,53 % monatlich, wenn der Restsaldo am 10.8 spätestens ausgeglichen ist? Da ich nicht weiß wie lange die 1416,95 € komplett verzinst werden.

Ich hoffe ich habe nicht die Sache noch komplizierter gemacht als sie schon ist :-)

Danke an alle....

Rechnung, Kreditkarte, Bank, Mastercard, Zinsen, faehigkeit, Advanzia Bank
Bahngeschwindigkeit von einem Ort auf der Erde berechnen

Hallo, ich übe gerade für eine Physik Arbeit und habe hier eine Aufgabe gerechnet, weiß aber nicht so ganz ob ich das richtig gemacht habe.

Aufgabe: Berechne die Bahngeschwindigkeit für einen Ort auf der Erde, der 48,5 ° nördlicher Breite liegt.

Gegeben ist der Radius der Erde, also 6370 km und die Zeit, die die Erde für eine Umdrehung um ihre Achse benötigt, natürlich 24 h (86400 sek).

Als erstes habe ich mir eine Skizze gemacht, wobei ich ein Dreieck auf die Erde gezeichnet habe. Hier wusste ich zwei Winkel: 48,5° und 90°. Nachdem ich ein bisschen mit Sinus und Tangens gerechnet habe,habe ich auch die Seitenlängen errechnet.Meine Seite c liegt genau auf dem Nullmeridian und ist 759,21 km lang,b ist die Linie, die vom Punkt 0/0 (also wo Äquator und Nullmeridian null sind) bis zu dem Punkt, wo der Ort sich befinden soll und misst 1145,84 km. Für a hab ich 858,18 km raus.

Nun mein Problem: Ich wusste nicht so recht wie ich dann weiter machen sollte, denn um die Bahngeschwindigkeit von dem Ort ausrechen zu können, muss ich ja den Radius ausrechnen.

Ich habe mir gedacht, dass ich ja zwei Kreise habe, die übereinander liegen. Kreis 1, da weiß ich den Radius ja, ist der Äquator und damit die "längste" Kreisbahn der Erde. Und der Radius der Erde war gegeben, 6370 km. Kreis 2, die Kreisbahn für den Ort, musste kleiner sein.

Ich habe jetzt einfach mal versucht von 6370 km die Länge der Seite c abzuziehen, also 759,21 km. Ergebnis: 5610,79 km. Das habe ich als Radius genommen und mit der Formel für die Berechnung einer Bahngeschwindigkeit berechnet.

               2 x π x r                               2 x π x 5610790
               _______                =                ____________
                   T                                        86400

Als Ergebnis hab ich raus: 408,03 m/sek

Habe ich das richtig gerechnet? Oder muss ich vielleicht doch statt der Strecke c lieber b abziehen? Wie kann ich mein Ergebniss dann nochmal in km/h umrechnen? Steh gard etwas aufm Schlauch..

Danke an alle, die sich die Mühe machen mir zu antworten :)

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