Hallo zusammen,
wir leben seit Herbst 2013 in unserer Mietwohnung, im Mietvertrag steht gesondert > Küche wird nicht mitvermietet, sondern unentgeldlich zu Nutzung überlassen (Leihe) Instandhaltung- und Reparaturkosten trägt der Mieter ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht nicht. Werksgarantie bis Mai 2012>
Schon als wir frisch eingzogen waren spühlte der Geschirrspüler das Geschirr nicht richtig sauber. Schon da haben wir unseren Vermieter darauf hingewiesen und entsprechend der Kausel reagierte er auch und zwar das er dafür nicht verantwortlich ist. Nun kam es wie es kommen müsste, das blöde Teil funktioniert garnicht mehr. Aus den Sprüharmen kommt kein Wasser mehr trotz Komplettreinigung der Arme.
Nun zu meiner eigentlichen Frage müssen wir nun unserem Vermieter einen neuen Geschirrspüler hinstellen? Als wir eingezogen sind war dieser bereits 5 Jahre alt, dieses Jahr wird er 9 Jahre. Das Gerät wurde von uns ja schließlich nicht mutwillig kaputt gemacht, ich denke bei 9 Jahren spricht man eher von Verschleiss. Ich sehe das irgendwo ganz und garnicht ein und kann mir das auch nicht vorstellen das der Vermieter einmal ein Gerät kauft und alle paar Jahre von seinem Mietern ein neues Gerät erhält. Oder müssen wir uns anteilig daran beteiligen, ich weiß ja nicht ob es für solche Geräte auch eine Abschreibungszeit gibt?
Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen und brauchbare Antworten. Und vorab ich habe mir darüber schon als wir den Mietvertrag unterschrieben haben Gedanken gemacht nur gab es ansonsten keine brauchbare Wohnung und zur Sache tut es gerade nun mal auch nichts.
Vielen Dank im Voraus an alle