Kindesmutter will Kind nicht impfen lassen.

Mein Mann hat mit seiner ersten Frau ein Kind (8 Jahre alt). Das Verhältnis zum Kind ist super. Das Verhältnis zur Mutter eher nicht - sie gibt keine Infos raus und redet kaum mit meinem Mann. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Das Kind lebt bei ihr.

Wir wissen, dass sie das Kind nicht hat impfen lassen (typische Kinderimpfungen...Tetanus, Diphtherie und was da noch alles so bei ist...). Sie begründet es damit, dass das Kind in den ersten Lebensmonaten allergisch auf Milcheiweiß reagierte, was ja in Impfstoffen vorhanden sein kann. Das Kind hat diese Unverträglichkeit jedoch komplett abgelegt.

Wir halten es für lebensgefährlich das Kind nicht zu impfen. Nicht nur für das Kind selbst - auch für Kinder und Menschen im Umfeld.

Die Mutter lässt sich auf keine Diskussion ein. Mein Mann steht zwischen den Stühlen und will einerseits nichts über ihren Kopf hinweg entscheiden und andererseits aber auch kein Risiko für sein Kind eingehen. Ich hatte schon die Idee, dass Kind einfach mit zum Arzt zu nehmen und es halt impfen zu lassen...aber dafür brauchen wir die Krankenkarte, die wir nicht bekommen. Außerdem wäre das bei gemeinsamen Sorgerecht rechtlich wahrscheinlich genauso fragwürdig wie das, was sie macht.

Welche Recht hat ein Elternteil, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Könnte er vielleicht doch einfach zum Arzt gehen...gegen ihren Willen...es ist ja eindeutig zum Kindeswohl? Jugendamt oder Anwalt will er nicht einschalten. Das badet wie immer nur das Kind aus...

Vielen Dank!

Kinder, Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung, Vater, Arzt, Impfung, Jugendamt
Rechnung höher als Kostenvoranschlag (Arzt)

Hallo,

ich bin bei einer Praxis in Behandlung und nehme Leistungen in Anspruch, die privat abgerechnet werden. Um mir vorab einen Überblick über die Kosten zu verschaffen, habe ich mir einen Kostenvoranschlag aushändigen lassen.

Aus diesem gehen Kosten i.H.v. 680 Euro hervor (exkl. Medikamente). Es wird laut Gebührenordnung der Faktor 1,5 veranschlagt. Auf der Internetseite der Praxis stehen ebenfalls Kosten für die selben Leistungen i.H.v. "450 - 600 Euro zzgl. Medikamenten".

Nun habe ich die Leistung in Anspruch genommen und erhalte heute eine Rechnung i.H.v. 1.009 Euro. Es wurde der Faktor 1,8 bis 2,3 lt. Gebührenordnung der Ärzte veranschlagt (statt wie im Kostenvoranschlag 1,5).

Nun liegt die Rechnung ja um 50 - 100 % höher als der Kostenvorschlag und die Internet"werbung".

Das ist mein Kenntnisstand:

1) Mir ist bewusst, dass ein Kostenvoranschlag nicht bindend ist - ich weiß jedoch auch, dass er ohne Beratung oder Information nur um max. 15 - 20 % abweichen darf. Hier liegen wir jedoch weit höher.

2) Die Internet"werbung" ist ebenfalls nicht bindend. Jedoch stehen Preise dort, die auch nicht von der Hand zu weisen sind.

3) Ich habe vorsorglich einen Rechnungseinspruch bei der Praxis eingelegt und warte erst einmal ab.

4) Ich habe in der Praxis im Vorfeld und im Verlauf der Behandlung mehrfach (mit Zeugen) nach den Kosten gefragt und ich wurde immer auf den Kostenvoranschlag verwiesen.

5) Ich weiß, dass Ärzte bis zum Faktor 2,3 ohne Begründung abrechen dürfen...aber auch, wenn dem ein Kostenvoranschlag mit anderen Werten voraus gegangen ist?

Meine Fragen:

  • Welche Rechte habe ich überhaupt?
  • Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn sich der Arzt quer stellt?
  • Wo wende ich mich am besten hin, sollte der Arzt nicht reagieren und die Zahlungsfrist verstreichen?

Vielen, lieben Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße Nrathea

Rechnung, Gebühren, Arzt, Krankenkasse, Kostenvoranschlag, GOÄ
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