Hallo,

ich bin selbstständig mit Gewerbeschein und es handelt sich um einen Auftrag an Silvester für ein Cateringunternehmen. Am 27.12. bekam ich eine e-Mail "Hallo zusammen,diese Mail geht an alle, die sich für den Job am 31.12. beworben haben..." mit den Details für die Veranstaltung, Zeit und Treffpunkt, Stundenlohn, gewünschtes Outfit, etc. Die E-Mail habe ich umgehend bestätigt, noch ein Detail nachgefragt und auch darauf wieder eine Antwortmail bekommen. Die Veranstaltung sollte am 31.12. um 16 Uhr los gehen. Am 30.12. abends habe ich eine Email bekommen mit der Absage dass sie mich jetzt doch nicht brauchen. Jetzt meine Frage. Kann ich ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen weil die Absage so kurzfristig war? Und wenn ja in welcher Höhe?

Vielen Dank schon mal!