Wieviel kann ich für Entrümpelung in Rechnung stellen?

Hallo liebe gutefrage.net user,

ich habe ein riesen problem. und bräuchte rat oder zumindest eine ansatzinfo von einem kenner...

ich habe vor 2 monaten eine wohnung angemietet. wegen dem einschulungstermin meines sohnes musste ich also zum 31.08. eingezogen sein. die vormieterin war eine ältere dame die kurzfristig ins altenheim musste. die wohnung war also noch komplett möbliert mit hausrat, müll etc. ich habe dann mit der tochter die weiter weg wohnt vereinbart, dass ich zur einschulung einziehen muss und die entrümpelung für sie übernehmen würde... da ich aber bis einschließlich oktober miete in der anderen wohnung zahlen musste konnte ich also keine doppelte miete tragen und sie erklärte sich bereit als gegenleistung für die entrümpelung 2 monate kaltmiete zu zahlen. und mein mietvertrag beginnt offiziell am 01.11. gestern bekam ich von der vermieterin gesagt, dass für oktober nicht gezahlt wurde. und ich soll dafür sorgen, dass das in ordnung kommt. jetzt möchte ich der tochter von der alten frau die entrümpelung in rechnung stellen, weil ich weiss dass ich locker damit 2 monatsmieten übersteige. wie geht man da vor? was für kosten kann man pro stunde nehmen... ich bin ja schließlich privat person und kein unternehmen. denn schließlich stellt uns mietern zb die vermieterin die gartenpflege auch als privat person in die nebenkosten.

lg und danke schonma

Rechnung, Möbel, Müll, Mietrecht, Entsorgung, entruempelung, Umzugsunternehmen
Muß ich eine 4 Jahre alte Rechnung noch bezahlen?

Vor 4 Wochen verstarb mein Vater.Er war 5 Jahre in einem Pflegeheim.Er war die Ersten Monate in Pflegestufe 1,diese wurde dann aber nach einer erneuten Begutachtung wieder aberkannt. 'Musten Sozialhilfe beantragen, da ja die Rente hinten und vorne nicht langte. Ich war von Anfang an sein Betreuer(einziger Sohn).Wurde gleich einmal vom Sozialamt überprüft, ob ich unterhaltspflichtig bin. Zum Glück traf das nicht zu, da ich doch zu wenig verdiene. Nach der Aberkennung der Pflegestufe bekam ich im August 2006 eine Mahnung vom Pflegeheim(ohne das ich je eine Rechnung vorher bekam)über 446 Euro!!! Habe dort mit dem Sozialamt telefoniert und Ihnen die Mahnung kopiert und eingeworfen. Da ja mein Vater kein Geld mehr hatte und ich nicht Unterhaltspflichtig war. Mir wurde gesagt, das sie die Sache bearbeiten und wenn ich nichts mehr höre, hat es sich erledigt.Habe auch nie mehr was gehört darüber. Jetzt nach dem Tod meines Vaters schickt mir doch das Pflegeheim diese Rechnung. Habe schon die ganze Beerdigungskosten bezahlt und eigentlich sehe ich es überhaupt nicht ein, diese zu bezahlen und bin eigentlich so gut wie Pleite. Meine Frage nun - ist das überhaupt zulässig , das man nach einer Mahnung fast 4 Jahre wartet und nie mehr was fordert und eigentlich darauf wartet bis der Mann stirbt und dann die Rechnung den Hinterbliebenen aufs Auge drückt.

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Rechnung, Erbe, Mahnung, Pflegeheim, Sozialamt, Verjährung

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