Vodafone verlangt einen Schadensersatz!?

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe.

Mein Sohn (volljährig) hat ein Vodafone Vertrag. 2011 hat er darauf eine Rechnung für über 800 Euro auf 0900-Nummern vertelefoniert. Er hat dann mit Vodafone vereinbart diesen Betrag ratenweise á 205,00 abzubezahlen, sie stimmten zu und haben einen Ratenplan geschickt. Er hat die Raten pünktlich bezahlt, allerdings hat er die Gebühren, die sonst für seine Flat anfallen nicht bezahlt, er dachte die Vodafone verrechnent die Raten und er zahlt eben weiter bis alles beglichen ist.

Dann im November 2011 hat die Vodafone den Vertrag gesperrt und auf die letzte Rechnung, die lt. unseren Berechnungen auf höchstens 265 Euro belaufen müsste (inkl. offenen Beträgen) hat sie noch irgendeinen "Schadensersatz" i.H.v. 800 Euro (Rechnungsbetrag dann 1070 Euro) drauf geschlagen und das an die Inkasso weitergegeben. Diese verlangte dann 1300 Euro (Hauftforderung).

Ich habe von dem ganzen im Februar dieses Jahres erfahren und daraufhin der Vodafone geschrieben, die sollen doch bitte den Punkt "Schadensersatz" erläutern. Und dem Inkasso Unternehmen habe ich geschrieben, dass sobald alle offenen Fragen geklärt sind, wir den Betrag sofort begleichen. Dann schwiegen beide 3 Monate lang und nun kam ein Schreiben von der Inkasso mit einer Summe über 866 Euro, die wir SOFORT begleichen sollen.

Was sollen/können wir tun. Beide scheinen uns zu ingorieren.

Vielen vielen Dank im Voraus.

Rechnung, Vodafone
Zeit bis zur Zahlung nach erhalt einer Rechnung

Hallo,

ich musste vor einiger Zeit die Dienstleistung eines Gas- Wasserinstallateurs in Anspruch nehmen und für diese Arbeit haben wir heute die Rechnung erhalten. Da es um eine Reparatur an der Wohnung ging, möchte ich diese Rechnung an den Vermieter weiterleiten, damit der diese für uns begleichen kann (500€).

Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt"

Aber ich bin mir sicher, dass es gesetzliche Fristen gibt, die ich einhalten darf.

Bezahlen könnte ich ihn zwar, aber ich will erst versuchen dem Vermieter die Kosten aufzutragen. Dafür benötige ich ein wenig Zeit, denn die Rechnung samt anschreiben will ich per Post mit der Bitte sich bis zum Xten schriftlich zurück zumelden erstmal an den Vermieter schicken, wenn der sich weigert erstmal als Auftraggeber die Rechnung selbst zahlen und dann ggf. die Sache an einen Anwalt weiterleiten.

Ich habe vom §286 BGB gelesen und bin über rechereche auch auf die "Modernisierung des Schuldrechts" vom Jan 2002 aufmerksam geworden, aber ich kann die Gesetzestexte nicht verstehen. Das ist alles so interpretationswürdig und unverständlich, dass ich da bitte einmal Hilfe brauche von jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Bei gutefrage.net gibt es solche Fragen schon, aber in anderen Zusammenhängen. So zum Beispiel behauptet der eine "7 Tage haste Zeit", der andere "8 Tage sind kein Thema" so auch 2 Wochen oder 30 Tage.

Was ist denn jetzt in meinem Fall richtig?

Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch
Muss ich diese Rechnung bezahlen beim Zahnarzt?

Ich war am 9 Januar beim Zahnärztin, Dr Xcroock, München ,nachdem ich erfahren habe das für 2 Implantate sie circa 7500€ wollte habe ich am 10 Januar alle Termine und Implantat abgesagt.

 sie hat trotzdem am 19 eine Kostenvoranschlag gemacht !

wenn ich das per post bekommen habe , habe ich sofort angerufen und gesagt das ich keine Implantat bei denen machen würde.

Heute 15 Februar habe ich eine Mahnung bekommen das ich zahlen musste am 10 Februar 481.81€

ich bin in gegangen und ein großes Skandal gemacht, und ins Gesicht gesagt das bei diese Leute werde ich nie wieder was machen und das ich habe ein billiger Zahnarzt das mir das gemacht hat für 1400€ !

ich werde diese summe zahlen müssen, aber ich habe gefragt das ich die ganze röntgen Bild und Sache bekomme bevor ich das zahle. ich nehme an die habe das ganze nie gemacht und mir geben jergend welches Plastik zeug und erfundene Papier morgen

ich war persönlich bei AOK und bei mein neue Zahnarzt, beide haben mir gesagt das diese Frau sollte mir geben, fass sie das tatsachlich gemacht hat (so viel gemach in ein tag mit eine Volle Praxis??) 

sie sollte mir geben: das Abdruck Model das röntgen Bild Komplete analyse und alles was sie an ihre "eigen Labor" gemacht hat. die Frau Xrudetart, die Rezeption kraft hat mehrmals gelogen:

erstmals hat sie gesagt das ich zu spät abgesagt hatte. (ich war dort am 9 Januar und habe abgesagt am 10 Januar am vormittag ) dann wenn ich gesagt habe , wieso sollte ich dein Ihnen bezahlen 2900e für 1 zahn Implantate, wenn ich woanders 1400€ bezahlen kann, 

hat sie gesagt :

"wenn sie das gesagt hatten, dann hätten sie dieses Rechnung nicht bekommen"_ das war eine räch Rechnung weil ich alles abgesagt habe,

jedenfalls am 16 wenn ich da war hat sie gesagt das ich das Komplete Analyse für 174€ nicht bekommen könnte… und das Labor zeug für 164€ hat sei gelogen, sie hat mir eine Zettel gegeben und gesagt das ist nur ein gerät ,mit denen die meine Abdruck gemacht habe.

ich habe niemals etwas unterschrieben. die waren dann in Urlaub und sie hat gesagt ich sollte vorbei kommen am 27 Februar nachmittag. ich bin aber in Ausland beim arbeiten, ich habe mein Mitbewohner gefragt das er dort Anruf und bezahlt nur was ich hatte, und zwar als Kassen Patient: eine Beratung Termin, wo sie hat mir warten lassen allein in ein Raum und danach gesagt das ich Zeit hätte mir zu überlegen wie und wann ich für die Implantate zahlen will. wie gesagt ich habe tag danach alles abgesagt

 Ihre Zahnarzt Helferin hat mir ein Abdruck gemacht und ein röntgen Bild. Sie hat mir nie gefragt ob ich wollte ein Kostenvoranschlag, oder das so was kostet über 25€, Ich habe auch nie was unterschreiben. Natürlich ist sie wettend weil ich woanders gegangen bin, es ist aber mein recht, weil ich am 10 Januar meine 10e bezahlt habe und alle Termine abgesagt habe.

ich hatte kein Arbeit in München deswegen bin ins Ausland gegangen zum arbeiten. 

ich kann zu kein Rechtsanwalt gehen… und in diese Ka

Rechnung, Implantat, Zahnarzt, Kostenvoranschlag
Kann mir ein Autohändler nach einer bereits bezahlten Rechnung noch eine Nachforderung stellen?

Ich hatte neulich mein Auto bei der Reparatur. Mir wurde gesagt, es würde ca. 900€ ausmachen. Tatsächlich musste ich dann nur ca. 500€ bezahlen. Ich wunderte mich und freute mich, das es doch um soviel günstiger wurde. Mein Betreuer hat mir alle Punkte auf der Rechnung gezeigt, die am Auto gemacht wurden, den Gesamtbetrag gezeigt - Rechnung unterschrieben - Kreditkarte durchgezogen - Ratsch - Fertig!

Nun zwei Monate danach, habe ich einen Anruf auf meiner Mobilbox, wo mich mein Betreuer darum bittet, ich möge doch bitte zurückrufen, ihnen "ist da ein kleiner Fehler mit der Rechnung passiert". Was nun konkret der Fehler ist, hat er mir nicht auf die Box gesprochen, aber seien wir uns doch mal ehrlich ... würden die sich bei mir melden, wenn ich ZUVIEL bezahlt hätte? Wohl eher nicht. Wohl eher geht es darum, dass ich jetzt wahrscheinlich nochmal 400€ bezahlen soll ...

Und Hier nun meine FRAGE: Haben die das RECHT dazu, mir nachträglich nochmal eine Rechnung zu schicken, wenn ich doch bereits eine Rechnung, auf der alle Reparaturen aufgelistet waren, unterschrieben und bezahlt habe?

Was würdet ihr mir raten, zu tun, wenn sie mich tatsächlich auffordern, nochmal zu zahlen? Einfach nicht abheben? So lange warten, bis sie sich postalisch bei mir melden, und vielleicht gleich eine Rechnung, Mahnung, sonst was hinterher schicken?

Oder kommt jetzt eine Moralpredigt á la "Du hättest sowieso 900€ zahlen müssen, also zahl jetzt gefälligst die Differenz - das Geld "einstecken" gehört sich nicht" :P

KFZ, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Autohändler

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