GGegenseitige Verzichtserklaerung fuer Mietwohnung,von Vermieter umd Mieter im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen und jetzt kommen doch Forderungen?

Hallo, mich wuerde interessieren ob die untenstehende Verzichtserklaerung mich vor allen evtl. Forderungen meines Vermieters schuetzt,weil er hat diese mit mir zusammen unterschrieben,ebenso wie eine Mietschuldensfreiheitserklaerung,da es keinerlei Probleme zwischen uns privat und wegen der Wohnung gab. Nun will er kleinere Schaeden in der Wohnung auf einmal ersetzt haben und paar Haushaltsgegenstaende vom Vormieter, welche er mir gegen eine zusaetzliche Zahlung von 60€ gern ueberlies,obwohl er vor meinem Bruder der mir beim Auszug half bei der puenktlichen und besenreinen Wohnungsuebergabe (wo er ausgiebig alle Raeume inspizierte) mit allem zufrieden war,und ich alles so gemacht hatte wie vorher vereinbart wurde. Ich denke ich bin komplett raus aus irgendwelchen Forderungen oder?

Adresse Vermieter ... Adresse Mieter ...... Ort,Datum "Vereinbarung des gegenseitigen Forderungsverzichtes fuer die Wohnung:Musterweg usw. ...

Die Wohnung kann von Ihnen , Herr ..., in unrenovierten, ansonsten aber besenreinen und geraeumten Zustand , bis spaetestens .....,(letzten Miettag, siehe Wohnungskuendigungsschreiben) an mich uebergeben werden . Durch diese Vereinbarung sind dann saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und seiner Abwicklung,egal aus welchem Rechtsgrund erledigt, insbesondere umfasst diese Verzichtsvereinbarung die Ansprueche auf Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen, Maengel, Abrechnung und Nachzahlung von Nebenkosten, Rueckzahlung von Sicherheitsleistungen (Kaution),Mahnkosten etc. . Grussformel Ort,Datum ....Unterschrift Vermieter.... Ort,Datum.....Unterschrift Mieter ....."

Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Zivilrecht
Kosten übernahme durch Wasserschaden von Mieter über uns?

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Seit Sonntag abend haben wir folgendes problem. Durch einen Fehler durch eine Umzugsfirma über uns haben wir einen enormen Wasserschaden in Küche sowie Flur. Dort wurde ein Verlängerungsstück der Spülmaschine falsch angeschlossen und ist 1 Woche lang schön gemütlich ins Mauerwerk geflossen.

Nun stehen dort 2 große Industrietrockner die die Feuchtigkeit aus der Luft und Mauerwerk ziehen.

Das problem ist nun das wir eine 3 Köpfige Familie sind mit 17 Monate altem Kleinkind & 1 Schwerbehinderten Person die Zeitweilig an den Rollstuhl gebunden ist.

Meine eigentlichen Fragen sind nun folgende:

Wir haben den Schaden nicht verursacht und sind nun schon seit Montag bei Oma & Opa wer übernimmt diese kosten?

Laut Vermieter ist die Wohnung nicht mehr Bewohnbar aber keiner fühlt sich Schuldig uns eine gleichgute Wohnung zu stellen oder ähnliches. Den wir müssen unser Leben nun schon extrem ändern.

Laut der Firma die diese Trocknungsmaschinen gestellt hat sollen diese vorerst für 2 Wochen 24/7 laufen was mit Kleinkind nicht möglich ist. Wir mussten die Hängeschränke in der Küche abbauen und diese inkl. inhalt Lagern wir aktuell im Wohnzimmer.

Laut unseren Informationen muss unsere Hausratversicherung uns nun eine Unterkunft stellen die darf am Tag max. 60 € Kosten.

Ist dafür normal nicht die verursacher Versicherung verpflichtet?

Was für Rechte habe ich bzw. möglichkeiten?

Schadensersatz? Durch diese Situation geht alles drunter und drüber. Speziell Psychisch da man nicht mehr sein normalen Tagesablauf hat. Mehr kosten in Verpflegung Mehrkosten durch Transport Ausfall der Betriebskosten von Telefon und Internet. Div. andere Ausfall Betriebskosten.

Vermieter sagte schon Miete einbehalten.

Sorry für dieses durch einander schreiben. Muss es mit dem Handy schreiben da ich keine anderen Online möglichkeiten habe.

Wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir da weiter helfen könntet den unsere nerven liegen Blank.

Die Wohnung sieht aus wie ein Schlachtfeld einfach nur noch alles runter von den Wänden. Würden halt gerne wieder schnellst möglich in die Wohnung zurück den anderst geht es auch nicht. Da die Wohnung in der wir akutell sind ein altes Fachwerkhaus sind inkl. Treppen und diese sind nicht machbar.

Bin auf gute Tipps gespannt

Vielen Dank
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Versicherung, Mietrecht, Anwalt, Wasserschaden
Sohn vom Vermieter "klaut" Strom?

Hallo, folgender Sachverhalt:

Der Sohn unseres Vermieters nennen wir Ihn einfach mal Hans wohnt im selben Haus wie wir.Als vor 2 Jahren die erste Nebenkostenabrechnung kam viel mir sofort der hohe Betrag für den Allgemeinstrom im Haus auf! Da in der Waschküche einige Geräte von Hans stehen (u.a. Kühlschrank, große Tiefkühltruhe usw. fragte ich natürlich nach über welchen Zähler die Geräte denn laufen. Es wurde mir zugesichert das extra eine Leitung/Steckdose gezogen wurde und die Geräte über den Zähler von Hans laufen und nicht über den vom Haus/Allgemeinstrom. Ich habe daraufhin Fotos von den Geräten/Steckdosenbelegung gemacht und es erst mal auf sich beruhen lassen. Das Ganze ist jetzt zwei Jahre her. In der Zeit habe ich feststellen müssen das für Hans Dinge wie Anstand, Ehrlichkeit, Nachbarschaft usw. Fremdwörter sind. Daher kamen mir erneut Zweifel auf ob über die Steckdosenbelegung die Wahrheit gesagt wurde und ob die Geräte tatsächlich an einer extra Leitung angeschlossen sind. Als Hans vor ein paar Wochen im Urlaub war habe ich mir das Ganze genauer angeschaut und folgendes festgestellt. Es ist tatsächlich eine neue Steckdose/Leitung gezogen worden allerdings ist die Steckdose NICHT BELEGT, d.h. alle Geräte von Hans hängen an der Steckdose daneben nämlich an der für Allgemeinstrom.... Ich habe es dann mit den Fotos von vor zwei Jahren verglichen und siehe da "seine" Steckdose ist frei und die Geräte hängen am Allgemeinstrom.

Ich lasse mir das natürlich nicht gefallen und werde den Strom für die letzten Jahre zurückfordern allerdings weiß ich nicht wie ich hier vorgehen soll.

Wenn ich es Ihm unter die Nase halte und Ihn damit konfrontiere wird er behaupten ich hätte die Geräte umgesteckt, Fotos gemacht um Ihm "an den Karren" zu fahren...

Hat jemand eine Idee was ich hier machen kann bzw. wie ich beweisen kann das er seit Jahren Strom von anderen Mietern abzockt in dem er seine Geräte an den Allgemeinstrom hängt?

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Allgemeinstrom
Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Immobilien, Hauskauf, Zweifamilienhaus
Termin zum Heizung ablesen nicht wahrnehmbar. Wie viel Vorlauf um abzusagen?

Hallo Zusammen,

seit Donnerstag, den 07.01. (also 7 Tage, bzw 5 WT vor Termin, gegebenenfalls sogar Freitag) hat uns unser Vermieter einen Aushang an die Tür gehangen, dass zum Heutigen Tag (14.01.) die Heizungs-Firma kommt, um die Heizungsstände abzulesen.

Mein Problem ist hier, dass der Kontakt, der darauf angegeben wurde nur von 20-21 Uhr erreichbar ist (was für mich schon eine unmögliche Zeit ist) und es mir nicht gelungen ist, diesen an einem Werktag zur angegebenen Zeit zu erreichen.

Gründe dafür liegen in meiner Anstellung, die es mir über den Zeitraum meiner Arbeit nicht erlaubt an meinem Handy privatgespräche zu führen, geschweigedenn es am Arbeitsplatz zu nutzen (Sensible Daten, daher wird hier auf Datenschutz Wert gelegt und Private Endgeräte sind schlichtweg verboten)

Ich habe schon mehrfach versucht, den angegebenen Kontakt außerhalb dieser Zeiten zu erreichen, hatte aber keinen erfolg. Meine Frage ist nun konkret: Gibt es für mich überhaupt eine Pflicht hinter so etwas her zu laufen, wenn ich mich schon mehrfach bemüht habe den Termin abzusagen, und es mir einfach nicht möglich ist in dieser lächerlichen, angegebenen Stunde in der ich diese Woche nun mal Schicht hatte (13:30-22 Uhr) nicht mit den Herren in Verbindung setzen konnte?

Weiterhin: Ist es überhaupt rechtens, dass ein Aushang erst 4-5 Werktage, oder auch 6-7 Tage vorher ausgehangen wird? Sollte dieser nicht normalerweise mit 10-14 Tagen Vorlauf ausgehangen werden?

Vielleicht könnt ihr mir hier zur Seite stehen, bzw. mir sagen, an wen ich mich hier zunächst wenden sollte. Geht es nach meinem Vermieter (so zeigt zumindest die Erfahrung der letzten Termine) scheint Ihn das nur etwas anzugehen, wenn es darum geht eine sowieso nicht rechtens geltende Klausel bezüglich extra Kosten für einen Zweittermin geltend zu machen und mir extra Kohle bei der Abrechnung abzuziehen.

Danke und lieben Gruß, Stefan

Miete, Mietrecht, Heizung
Vermieter meldet sich sie einigen Wochen nicht mehr und reagiert auf keine Anrufe oder Nachrichten?

Ich bin Hauptmieter einer 3er WG , habe mit meinem Vermieter nur Kontakt via Whatsapp, vor 2 Monaten hab ich ihm eine Kündigung mittels Einschreiben geschickt und ihm in Whatsapp dies nochmals mittgeteilt, zudem Schrieb ich ihm das ich einen Nachmieter habe damit die WG wie gewohnt bestehen bleibt. er Antwortete mir direkt das es Kein problem sei und das ich mich melden soll wegen einem Termin. Am nächsten Tag schrieb ich ihm das ich Jederzeit dafür zeit habe und der Nachmieter auch, wann es ihm denn passen würde. es kam keine Antwort (Whatsappnachricht kam an) . eine Woche Später schrieb ich ihm wieder. Keine Anwort, das Gleiche einen Monat Später ,dazwischen hab ich ihn versucht mehrfach telefonisch zu erreichen. ich bin nun ausgezogen (aber noch 1 monat als Hauptmieter eingetragen) und der Neue nachmieter rief mich gestern an das es bei dem Überweisen der Miete von ihm aus nen Fehler gegeben hat und er die Bankdaten nochmals Braucht. Mein Problem ist nun das sich der Vermieter seit 2 Monaten nicht meldet , weder auf nachrichten, noch auf Anrufe und noch nichtmal wegen der miete die er seit 1,5 Monat nicht bekommen hat. ich bin nun durch die Kündigungsfrist noch einen Monat lang der Hauptmieter und hab keine Ahnung wie ich verfahren soll wegen der Übergabe,Nachmieter, usw.. da er den kontakt verweigert

Mieter, Mietrecht, Vermieter
Nebenkostenabrechnung seit 11 Jahren falsch. Was könnten wir tun?

Hallo,

wr bewohnen seid 11 Jahren eine EG Wohnung in einem 2 Familienhaus. Am Anfang wohnen im DG andere Mieter, dann niemand und dann die Vermieterin bis heute. Nun ist uns im Januar 2015 aufgefallen das der Bescheid der Grundbesitzabgaben sehr hoch war. Das lag am Abwasser. Dieser soll bei 512 cbm gelegen sein. Frischwasser 13 war aber nur 125 cbm. Ich habe mich darum gekümmert bei der Stadt. Der GSW sei ein Fehler unterlaufen. Hier wurden 2 Zählernummern (unser Haus Nr. 6 und ein anderer Haus Nr. 53) von der GSW an die Stadt gegeben. Der Fehler wurde korriegiert. Wir erhielten im Dezember die Abrechnung für 2014 von der Vermieterin. Auch hier stimmten die Nebenkosten beim Abwasser nicht. Ich verglich dann mit der Vermieterin zusammen die letzten Jahre und wir mussten feststellen, dass ALLE Jahre falsch berechnet wurde. Die Stadt sagt es sei ein Fehler der GSW die nehmen sich davon nichts an.

Was genau können wir hier tun? Wir ziehen jetzt im Januar aus und ich muss ehrlich sagen wer uns das Geld erstattet das wir all die Jahre zuviel gezahlt haben ist mir wurscht aber fakt ist die Vermieterin hat das nie kontrolliert. Sie will morgen zur GSW gehen und zur Not zur Zeitung und zum Bürgermeister und zum Anwalt. Wir überlegen im Vorfeld unseren Anwalt einzuschalten und das Geld als erstes von ihr zu fordern?! Dazu ist zu sagen das wir arge Probleme im letzten Jahr mit ihr hatten und daher icht neutral eingestellt sein können ihr gegenüber.

Unsere Anwalt haben wir bereits kontaktiert aber es kann ja sein das jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Mietrecht, Abwasser, Nebenkostenabrechnung
Immobilenverwaltender Miterbe ist Verwalter einer Erbengemeinschaft ohne meine Zustimmung und lässt sich mtl. Gebühren auch für seinen Anteil auszahlen?

Hallo? Wir sind eine Erbengemeinschaft (Mutter und zwei Söhne) nach dem Tod des Vaters schon seit 9,5 Jahren. Das Erbanteilsverhältnis ist ca. 75%, 12,5% und 12,5%, ca. deshalb, weil nicht alles den Eltern gemeinsam gehörte, sondern auch einiges ausschließlich dem Vater. Das Erbe besteht überwiegend aus Immobilien (2 Mietshäuser mit je 6 Whg.s; je eines mit 14 und mit 16 Whg.s; 5 Reihenhäusern; zusätzlich noch landwirtschaftlicher Besitz (verpachtet) und einer Wiese und 2 Waldgrundstücken, sowie dem Familienstammsitz aus 1851, das dem Vater allein gehörte. Die Mutter beansprucht den Familienstammsitz für sich allein und schließt die beiden Söhne von jeglicher Nutzung aus. Ein Sohn ist Immobilienverwalter von Beruf, der andere Augenarzt und seinerzeit von den Eltern zur Unterstützung wieder an den Familienstammsitzort zurückbeordert worden. Beide Söhne haben je ein Mehrfamilienhaus mit 2 bzw. 3 Whg.s geschenkt bekommen von den Eltern und zusätzlich vom Vater ein sehr wertvolles Grundstück in Tonlage des Ortes gemeinsam. Dieses Grundstück wurde gemeinschaftlich mit einem 6 Parteienhaus bebaut, da zwei Einfamilienhäuser vom Bauamt her nicht zulässig waren. Der immobilienverwaltende Sohn wurde von den Eltern als Verwalter eingesetzt. Diesen Job hat der Sohn recht zufriedenstellend ausgeführt, wurde aber von den Eltern permanent kontrolliert. Im Jahr 2006 starb der Vater ohne ein Testament zu hinterlassen. Der immobilienverwaltende Sohn hat den Nachlass bewertet und der zweite Sohn hat dabei tatkräftig geholfen, die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nur sehr wenig. Es wurde Erbschaftssteuer nach den jeweiligen Anteilen gezahlt und die Erbengemeinschaft weiter geführt. Verwaltet wird sie auf Geheiß der Mutter seitdem von dem immobilienver-waltenden Sohn. Dieser hat seitdem den Bruder samt dessen Familie v. a. dessen Frau also seine Schwägerin aus dem gemeinschaftlichen 6-Parteienhaus gemobbt (Mieter des Bruders zur vorsätzlichen Körperverletzung angestiftet, eigenen Strombetrug dem Bruder und dessen Frau in die Schuhe geschoben, selbstverursachte Schäden an der Haushälfte des Bruders ignoriert und nicht ersetzt, Schwägerin vor Gericht verleumdet, Rufmord von mir und meiner Frau, seiner Schwägerin bei unserer Mutter u. a., so dass dieser dort nicht mehr selbst wohnen kann und darf - er selbst mit seiner Familie weiterhin. Dieser, der immo-bilienverwaltende Sohn und Bruder soll und darf aber weiterhin die Anteile seines Bruders verwalten und dieser soll auch seine Verwaltungsgebühren mittragen, trotz des massiven Vertrauensbruchs, geht das mit Stimmenmehrheit von 87,5%, denn er verwaltet seinen eigenen Anteil natürlich auch und lässt sich für diesen auch Verwaltungsgebühren auszahlen? Ist das alles rechtens oder kann ich verlangen mit meinen 12,5%, dass ein anderer Verwalter eingesetzt wird, weil mein Bruder mein Vertrauen verloren hat, nach dem was er gemacht hat? Was kann ich tun? Kann mein Bruder

Mietrecht, Erbrecht, Familienrecht
Nachbarin beschwert sich andauernd, ist überempfindlich und belastet mich: Was kann ich tun?

Hallo

Ich habe seit Beginn meines Einzuges ein Problem mit meiner Nachbarin, die über mir wohnt. Sie ist bekannt bei uns in der Häuserreihe weil sie sich über alles und jeden beschwert. Mit vier anderen Mietern aus unserem Mehrfamilienhaus hat sie ebenfalls Streit. Zwei davon sind mittlerweile ausgezogen. Gegen einen von denen hatte sie Unterschriften gesammelt wurde mir von anderen Mietern erzählt.

Sie ist extrem Geräuschempfindlich und beschwert sich wirklich wegen jeder Kleinigkeit indem sie absichtlich trampelt. Das tut sie aus Wut auch noch 2-3 Tage später in Abständen um mich zu ärgern. Ob ich zu laut huste, nach 22 Uhr dusche oder „trample“, sie beschwert sich dauernd. (ich wohne unter ihr, eigentlich unlogisch, dass sie sich über Trampeln beschwert). Sonst beschwert sich niemand über mich, auch die Dame , die unter mir wohnt nicht. Sie hat offenbar kein eigenes Leben oder spaß. Seitdem ihr Mann sie verlassen hat ist sie wohl einsam, hat keine Freunde und ist sicher untervö***. Sie ist etwa 45 Jahre alt.

Ich halte mich ihr zuliebe schon sehr zurück und achte darauf nicht unnötig laut zu sein. Unser Haus ist leider extrem hellhörig.

Gestern hatte ich nach fast 5 Monaten endlich mal wieder Sex. Es war mitten in der Woche um 1 Uhr nachts. Die vielen Nächte zuvor war es still bei mir zu Hause. So laut bin ich nicht, es war nicht still, aber völlig im Rahmen, sonst würde ich sie besser verstehen. Der Spa dauerte etwa 30 Minuten. Sie fing nach 20 Minuten an zu klopfen und zu trampeln um mir zu demonstrieren, dass sie mich hört. In einem Gespräch von vor 2 Jahren beklagte sie, dass sie lange nicht mehr einschlafen kann, wenn sie einmal von mir wach wurde. Das tut mir leid, aber halte ich nicht für mein Problem wenn sie danach 2 Stunden wach liegt. Sind wir froh, dass keine Familie mit Babys bei usn wohnen, sonst könnte sie wohl gar nicht schlafen falls ein Kind nachts mal schreit.

Mir ist klar, dass ich die Nachtruhe bei ihr gestört habe nach 22 Uhr, aber ich finde ihr Verhalten sehr übertrieben, immerhin mache ich das nicht jede Woche. das war jetzt 1x nach mehreren Monaten Ruhe. Sie bat mich mal so wie das andere Pärchen doch um 17 uhr sex zu haben. als wenn man sowas nach der uhr stellt :(

Auch meine Freunde sagen, dass die alte n schuss weg hat und übertrieben empfindlich ist.

Habt ihr einen Rat für mich? Mit ihr Reden bringt nichts, das habe ich schon mehrmals versucht.

Wohnung, Sex, Recht, Mietrecht, Lärm, Nachbarn, Nachbarschaft, Ruhestörung
Kann mein Vermieter mich wegen einem neuen Hund rausschmeißen ?

Hallo Leute, Ich habe folgendes Problem! und zwar ist vor einem Jahr unserer französische bulldogge gestorben. Der kleine wohnte mit uns in unserer neuen Wohnung, das war natürlich mit unserem Vermieter so abgesprochen obwohl im Mietvertrag steht Haustiere sind generell nicht erlaubt! So weit so gut , wir haben uns jetzt entschlossen uns wieder einen Hund zu kaufen und haben das auch getan, der Hund wurde zum Großteil bezahlt und kann in einer Woche abgeholt werden. Gestern morgen ging ich an den Briefkasten und darin war ein Brief von meinem jetzigen Vermieter in dem Stand das ab 01.Januar 2016 das Haus in dem wir wohnen seiner Tochter überschrieben wird. Als wir das gelesen haben wollten wir natürlich auch wissen ob sich was ändert oder ob alles so bleibt wie es ist . Wir berichteten unserem Vermieter von unserem Vorhaben einen neuen Hund anzuschaffen von dem er gar nicht begeistert war . Er ließ sich dann doch irgendwann darauf ein und sagte wir sollen mit seiner Tochter darüber sprechen und wenn es für sie okay wäre Stände dem ganzen nichts im Wege.

Jetzt ist es so das sie was dagegen hat! Was kann ich tun? Mein mit Mieter über mir besitzt 2 Katzen wohnt schon 40 Jahre in diesem Haus und hat seitdem schon Haustiere, Ich wohne jetzt 2 Jahre hier hatte schon einen Hund in dieser Wohnung außerdem haben wir noch fische und einen Hasen. Kann meine neue Vermieterin jetzt von mir verlangen auszuziehen?

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mietrecht

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