Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

Hallo, ich wohne seit etwa 5 Monaten in einer WG mit noch einem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter ist. Ich habe keinen Mietvertrag und bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter weiß, dass ich mit in der Wohnung gewohnt habe. Seit ich eingezogen bin waren kleine Schimmelflecken an einer Wand, diese haben sich in den letzten paar Wochen ausgebreitet, was meinem Mitbewohner bekannt war. Nun hat sich mein Mitbewohner darum gekümmert, dass Handwerker kommen und den Schimmel entfernen, dafür sollte ich meine Sachen zusammenpacken, und in der Küche abstellen. Nun bin ich zu einem Freund gefahren wo ich das Wochenende Verbringen wollte während die Handwerker arbeiten. Ich bin etwa 2 Stunden aus dem Haus da ruft mich mein Mitbewohner an, und sagt mir, dass es viel zu viel Schimmel ist, und dass er die kosten so nicht tragen kann, da es wohl alles meine Schuld ist hat er meine Möbel jetzt vor die Wohnungstür gestellt und ich soll bitte alle meine Sachen in den nächsten Tagen abholen.

Nun gut, bei jemanden der so etwas macht möchte ich natürlich auch nicht mehr wohnen, deshalb habe ich kein Problem damit meine Sachen abzuholen, allerdings sehe ich es nicht ein, dass er die gesamte Miete für diesen Monat einbehält.

Ich habe am 1.4. 300€ Miete gezahlt, habe wie gesagt keinen Mietvertrag, und die Zahlung ist auch nicht quittiert. Habe ich irgend eine Möglichkeit, mein Geld, zurück zu bekommen? Darf er mich überhaupt einfach so vor die Tür setzen, ohne Ankündigung, auch wenn kein Mietvertrag existiert? Darf er einfach so meine Möbel ins Treppenhaus stellen? Werde natürlich so schnell es geht einen Anwalt kontaktieren, wollte mich vorab nur schon mal informieren.

*Miete wurde bar bezahlt. 

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, WG
Will der Vermieter bei selbstdurchführende Badmodernisierung eine Rechnung sehen?

Hallo, ich habe eine Situation wo ich mal ein Rat brauche. Mein Vermieter wollte das Badezimmer modernisieren nachdem ich ihn drauf hin gewiesen habe, dass Fliesen etc abfallen. Er hat mir als Kostenvoranschlag des Handwerkers über 5000 € genannt. Er hat mich angerufen und gefragt ob wir 50:50 machen wollen, damit meine Miete nicht zu hoch wird, Da ich jemanden im Bekanntenkreis habe der die arbeiten durchführen kann, habe ich ihm vorgeschlagen dass ich es durchführen lasse (nichts vom bekannten erwähnt) und dafür 6 Nettokaltmietenbefreiung bekomme (wären 3200€). Jetzt kam das schreiben von Ihm:

.....

wir haben uns darauf verständigt, dass Sie ein Kostenangebot bezüglich einer komplett Modernisierung Ihres Bades, seitens einer Sanitätsfirma Ihrer Wahl einholen.

Die Die Modernisierung umfasst unter anderem Erneuerung sämtlicher Leitungen des Bades, den Einbau neuer Objekte sowie den Einbau eines neues Handtuchhalterheizkörper.

An den Kosten der Badmodernisierung beteiligen wir uns wie besprochen mit sechs Nettokaltmieten, welche wir erst nach Abschluss aller Arbeiten nach ca. 4 Wochen und Abnahme dieser durch die Hausverwaltung, Ihrem Mietkonto gutgeschrieben werden.

.....

Meine Frage ist nun, muss ich Ihm den Kostenvoranschlag vorlegen(was ja kein Ding wäre sich ein zu holen) bzw. darf er verlangen, ihm die Rechnung vorzulegen weil er sich ja (zwar über die Mietbefreiung) beteiligt oder interessiert ihn das gar nicht?

Haus, Mietrecht, Renovierung
Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Diebstahl, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
Wie kann man es unterbinden, dass die Nachbarn sich wie die Wilden aufführen?

Hallo,

Wir Wohnen in einem eigentlich sehr ruhigen Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien, seit 2 Jahren wohnt hier eine afrikanische Familie, die sich aufführen wie Tiere manchmal. Das hat mit Rassismus überhaupt nichts zutun, also denkt nicht mal daran, mir so etwas zu unterstellen bin selbst kein Deutscher, aber so ein Verhalten habe ich noch nie in 29 Jahren in Deutschland erlebt, bis diese Familie in das Haus eingezogen ist.

Zum aktuellen Fall, was ich mich extrem stört und wieso ich euren Rat brauche, ist folgender:

Die Familie lebt in einer 3 ZKB Wohnung mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern, was ja nicht schlimm ist, so aber immer in den Ferien bekommt diese Familie besuch, von Verwandten wahrscheinlich und diese kommen aus Belgien & Niederlande wie man an den Kennzeichen erkennen kann, diese Leute bleiben dann auch gut und gerne mal 7-10 Tage und da ist Lärm und Krach pur, wie ihr euch vorstellen könnt, das kann doch nicht sein das in einer 3 ZKB sich über Tage min. 15 Personen aufhalten dürfen, dann machen die noch irgendwelche afrikanischen Rituale oder sonst was und Springen rum und machen irgendwelche laute und schreien rum.

Die Leute auf der Straße sind schon stehen geblieben und haben unser Wohnhaus angegafft, weil das so laut und nicht normal ist, so ein Verhalten.

Ist das überhaupt legal das sich in so einer kleinen Wohnung so viele Menschen für so einen langen Zeitraum aufhalten dürfen!? Besuch hin oder her, mal im Ernst.

Polizei, Recht, Mietrecht, Lärmbelästigung, Nachbarn, Nachbarschaft
was soll ich gegen kinderlärm machen?

Um allen denjenigen den Wind aus den Segeln zu nehmen, die glauben, sobald man was gegen die "lieben Kleinen" was sagt ,ist man schon so alt das man vergessen hat, wie es ist Kind zu sein, oder man ist ein kinderhassender Ewignörgler, das ist in meinem Fall nicht so. Also um was geht es? Ich lebe mit meiner Familie (incl.Kinder,12 & 5)in einem Mietshaus, das schon ein wenig hellhörig ist, aber das hat bisher nicht gestört, da alle im Haus sich an die Regeln und auch sonst ein freundlichen Kontakt halten. Nun ist unter uns eine sechsköpfige, serbische Familie eingezogen und mit dem Frieden ist Essig. Die Kinder verursachen einen Radau mit springen schreien etc., da fallen einem fast die Ohren ab. Hinzu kommen die Erwachsenen, die genauso rumschreien. Es poltert und kracht, dass bei uns die Gläser in der Vitrine klirren. Und wir wohnen wohlgemerkt über dieser Familie. Die unteren Mieter, auch da leben Kinder, gehen durch die Hölle. Tagsüber bin ich arbeiten (Gottseidank),da muss ich mir das nicht antun. Aber abends nimmt das Ganze nochmal Fahrt auf, kann man die Uhr nach stellen ,ab acht geht's los. Oft bis nach 22.00 Uhr (da will ich aber pennen, ich muss um vier schon wieder raus).Am Wochenende ist dann die Mittagszeit mein Highlight: Punkt 1 ist Terror, begleitet von schrillem Gekreisch der Schwiegermutter und zum 100sten Mal Eiskönigin in Kinoqualität was die Lautstärke angeht. Meine Kinder sitzen oft abends auf meinem Bett und weinen, weil sie nicht schlafen können. Und nein, wir können nicht die Zimmer tauschen, da der Krach von unten sich durch alle Räume zieht. Gespräche bringen nix ,im Gegenteil, die Schwiegermutter ist richtig aggressiv. Wo also ist denn da das Recht meiner Kinder? Ich liebe Kinder ,und sie sollen sich austoben, entwickeln und das ganze andere BlaBla, aber wo ist da die Grenze?Haben den Vermieter angeschrieben, auch die anderen Mieter. Passiert auch nix.Was kann ich nur tun?Das geht seit nem halben Jahr so, ich bin gesundheitlich völlig daneben,zucke schon zusammen, wenn einer nur hustet.Die Grosse wird schlechter in der Schule,ist manchmal schon im Unterricht eingeschlafen,kann u Hause kaum Lernen.Wer weiss wirklich Rat?

Mietrecht, Kinderlärm
Selbst verursachter Wasserschaden im Mietshaus - Wer ist zuständig?

In meiner Wohnung ist beim Spülbecken ein wenig Wasser übergelaufen. An sich wäre das nicht so schlimm, leider ist es so, dass das Leitungswasser hinten über den Rand des Spülbeckens in eine Ecke gelaufen ist. Dort sind leider größere Löcher im Spalt zwischen Boden und Wand (unsanierte Altbauwohnung), sodass das Wasser weiter an die Decke der Wohnung unter mir gelaufen ist. Obwohl es sich um keine große Wassermenge gehandelt haben kann, ist dadurch nun ein breiter Wasserfleck an der Zimmerdecke entstanden.

Ich habe sofort meine Gothaer Haftpflichtversicherung informiert. Diese verweist aber darauf, dass lt. gängiger Rechtsprechung auch bei Leitungswasserschäden, die von einem Nachbarn verursacht wurde, die Hausversicherung des Vermieters zuständig sei und lehnt daher die Bezahlung (ca. 300 EUR Kosten, 150 EUR wäre mein Selbstbeteiligung davon) ab. Nachfragen ergaben nur, dass die Hausversicherung zuständig ist und der Vermieter sich bei Fragen direkt an die Gothaer wenden kann. Ich habe das so weiter gegeben, der Vermieter bzw. der Hausverwalter hat wohl auch mit der Versicherung telefoniert, aber man bleibt dabei, dass meine Haftpflichtversicherung im Unrecht und selbst zuständig sei.

Ich sitze nun zwischen den Stühlen. Wie kann denn nun klären, welche Partei Recht hat? Die 150 EUR habe ich bereits beiseite gelegt, aber da ich selbst nicht über große finanzielle Mittel verfüge und die Haftptflichtbeitrag ja nicht umsonst bezahle, möchte ich natürlich nicht für den Schaden komplett aufkommen müssen.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung
Mietrecht - Neue Mieterin verbreitet Lügen und versucht aktiv uns eine Kündigung über den Vermieter zu erwirken. Was tun?

Hallo.

Nun ist es unweigerlich bestätigt, dass die neue Mieterin den Brief von uns geöffnet haben muss. Über Facebook hat sie geschrieben, dass der Vermieter bei uns war. Dies stimmt jedoch nicht, da dieser schlicht und einfach im Urlaub ist. Er KONNTE also garnicht anwesend sein. Somit konnte unser Vermieter auch nicht irgendetwas ausplaudern, dass wir am 02.04. aufgrund einer fristlosen Kündigung ausziehen müssten.

Diese nachweislich als Lüge enttarnte Aussage habe ich über Facebook schriftlich von ihr bekommen (Nachricht).

Wir sind fest davon überzeugt, dass die neue Mieterin aktiv Lügen an die Hausverwaltung und an den Vermieter verbreitet, um uns aus der Wohnung zu bekommen. Nun heißt es, wir hätten noch immer dubiose Leute in unserer Wohnung. Dies ist jedoch nicht möglich, da wir die Schlüssel bereits wiederhaben und ein Nachmachen der Schlüssel nicht möglich ist (Haustür = Sicherheitstür mit Spezialschlüssel. Jeder Schlüsselmacher macht sich strafbar beim Anfertigen eines Duplikats.), sowie auch nachweislich die 2 Leute, welche bei uns übernachtet hatten (was mit dem Vermieter abgesprochen war), bereits über 150 Kilometer weit weg bei deren Verwandten untergekommen sind.

Mal davon abgesehen hieß es bereits, es wären 5 Asylanten gewesen, welche wir zur "Untermiete" bei uns hätten wohnen lassen.

Wir müssen definitiv gegen diese neue Mieterin vorgehen und etwas gegen sie unternehmen. Diese lügt sich alles so zurecht, um das gesamte Haus einnehmen zu können.

Ich packe mal hier die Nachricht rein, welche ich über Facebook bekommen habe, welche definitiv gelogen war:

"Hallòle der Herr *** war gerade da ,hörte sich so an als ob ihr ausziehen würdet? Darf ich fragen was die wohnung kalt bzw. Warm kostet?Ein bekannter von mir sucht nämlich gerade"

Es ist Tatsache, dass der Vermieter (Hier mit *** gekennzeichnet) definitiv nicht dort war. Denn zu dem Zeitpunkt (bereits ein Tag zuvor) war dieser im Urlaub. Und ist es immernoch.

Nun meine Frage: WAS können wir gegen diese Mieterin tun? Wir können es uns nicht leisten, aus der Wohnung zu fliegen.

Mietrecht, hinterhältig, Mieterin
Recht auf neuen Sicherungskasten (Mieter)?

Ich wohne seit 10 Jahren in einer Altbau Mietswohnung. Ich habe leider bevor ich eingezogen bin die Wohnung komplett übernommen ohne das die Genossenschaft sie saniert hatte. War damals noch relativ jung und brauchte schnell eine Wohnung und dachte mir dabei nicht viel...

So ist nun das Problem mit dem alten Sicherungskasten der sicher schon 40 Jahre alt ist (runde Sicherungen) . Es war auch schon ein paar mal ein Elektriker da weil die Sicherungen rausgeknallt sind wenn mal zu viele elektronische Geräte im Umlauf waren wobei Fernseher und Lichter und in der Küche kochen wohl kein Problem darstellen sollten...

Was das Hauptproblem ist wenn ich seit neuesten duschen will ( Dusche mit Durchlauferhitzer ) knallt der Sicherungskasten als wenn ein Feuerwerk im Gange wäre. Auch habe ich deswegen fast wöchentlich einen Stromausfall und stehe im dunklen in der Dusche und bin deswegen auch schon fast hergefallen.

Der Durchlauferhitzer ist relativ neu den hat mir die Genossenschaft ersetzt weil der alte kaputt ging und das Wasser damals nicht mehr warm wurde.

Und als damals der Elektriker da war den mir die Genossenschaft wegen der kaputten Sicherungen bestellt hat meinter er zu mir das ich erst einen neuen Sicherungskasten bekomme wenn ich ausziehen würde da bei einem "aufrechten Mietvertrag" kein neuer Sicherungskasten gemacht wird.

Nur jetzt ist eben das Problem mit Stromausfall beim duschen. Was soll ich machen wenn ich das den Vermieter erzähle und er aber nichts dagegen tut? Ich bin nicht neugierig das ich beim duschen im finstern und im kalten immer wieder den FI Schalter nach oben drücken muss.....

Vielen dank

Mietrecht, Stromausfall, Sicherungskasten
Muss der Vermieter etwas gegen vermutlich efeuinduzierte Feuchtigkeit in der Wohnung unternehmen?

Hallo ihr Lieben,

neulich durfte ich feststellen, dass sich meine Tapete im Schlafzimmer, welches zwei Außenwände besitzt, die allesamt von Efeu überwuchert sind, wellt und leicht bräunliche Verfärbungen aufzuweisen beginnt, was meines Wissens mit Feuchtigkeit in der Fassade zusammenhängt?! Daraufhin schrieb ich meinen Vermieter an, der ungesehener Dinge meinte, die Feuchtigkeit wäre durch falsche Belüftung entstanden und dass es ihm herzlich schnuppe wäre, ob ich etwas dagegen unternehme oder nicht, aber dass ich, im Falle eines Auszuges, freilich für die Kosten der Trockenlegung und eventueller Schimmelbeseitigung aufkommen muss. Besagter Efeu überwucherte bereits alles fröhlich, als ich in die Wohnung einzog, und obgleich die Wände Sommer wie Winter freilich immer kalt waren, wäre mir zumindest nicht aufgefallen, dass sich die Tapete zu diesem Zeitpunkt gewellt hätte – so wirklich darauf geachtet hatte ich wiederum auch nicht. Nun hatte ich eigentlich nicht geplant, mich wie Spiderman am Haus entlang zu hangeln, um den Efeu zu entfernen, und das Gebäude damit vielleicht auch noch zum Einsturz zu bringen, denn die Problematik von Efeuwurzeln in Hauswänden ist mir durchaus bewusst.

Meine Frage ist nun: Muss tatsächlich ich oder doch der Vermieter dafür aufkommen? Und ist der Vermieter womöglich sogar verpflichtet, etwas gegen die (vermutliche) Feuchtigkeit zu unternehmen?

Danke für eure Antworten.

Mietrecht, Efeu, Feuchtigkeit
Mietrecht - "Hinterhältige" Mieterin - Maßnahmen möglich?

Auf Grundlage folgender Frage: https://www.gutefrage.net/frage/mietrecht---darf-der-vermieter-fristlos-kuendigen-wenn-wir-bei-unseren-eltern-zu-besuch-sind#question-57629359

Aktueller Wissensstand unsererseits:

  1. Am 01.03. ist eine neue Mieterin in die freie Wohnung unter uns eingezogen.

  2. Wir sind seit etwa 4 Wochen bei den Eltern meiner Partnerin zu Besuch aufgrund genannter Probleme.

  3. Wir haben, während wir die Wohnung nicht bewohnten, 2 Freunde des Freundes der Mutter dort übernachten lassen. Dies geschah unentgeltlich und mit Aufsicht des Freundes der Mutter. Es bestand KEINE Untervermietung und der Vermieter war über die Übernachtung der 2 Personen informiert.

  4. 2 Wochen nach dem Einzug der Mieterin (Siehe Punkt 1) bekamen wir bereits Probleme bezüglich einer angeblichen Untervermietung. Dies wurde bereits am nächsten Tag mit dem Vermieter geklärt und die von der Hausverwaltung ausgeschriebene fristlose Kündigung, wie angekündigt, sei hinfällig. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine schriftliche Kündigung vor.

  5. Heute haben wir das Schreiben der fristlosen Kündigung erhalten.

Nebeninformationen: Unser Briefkasten ist leider defekt, da wir kein Schloss für den Briefkasten besitzen.

  1. Der Brief war bereits geöffnet und lag im Treppenhaus. Der Zustand des Briefes wurde vor Mitnahme mittels Foto dokumentiert. Eine Öffnung durch eine fremde Person ist somit bestätigt und dokumentiert.

  2. Heute haben wir auch von der neuen Mieterin die Information bekommen, dass heute der Vermieter bei uns an der Wohnung gewesen wäre. Der Räumungstermin, wie im Brief beschrieben, wurde dabei von der Mieterin an uns weitergereicht.

Unsere Vermutung: Die Mieterin hat unberechtigterweise den Brief geöffnet, den Inhalt gelesen und danach uns kontaktiert mit dem Vorwand, dass der Vermieter da gewesen wäre. Dies kann aber rein logisch nicht gewesen sein, da immerhin Ostermontag (gesetzlicher Feiertag) ist.

Wonach sieht das aus? Und logisch gesehen: Welche rechtlichen Schritte können wir gegen die neue Mieterin einleiten? Spätestens der bereits geöffnete Brief stellt den Tatbestand des Bruches des Briefgeheimnisses dar und kann immerhin mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Mietrecht, Mieterin, strafrechtlich
Ex hat Schloss aus gemeinsamer Wohnung getauscht, was nun?

Hallo Leute und zwar geht es um folgendes: Ich und (inzwischen ex) Freundin haben eine gemeinsame Wohnung gemietet. Nach mehreren Streits, hab ich für ein Wochenende meinen Vater besucht (um ne kleine Auszeit zu haben). Ab diesen Zeitpunkt hat sie mir geschrieben, dass es offiziell aus ist. Ich akzeptierte es und blieb erstmal einpaar Tage bei meinem Vater. Nach einpaar Tagen haben wir beide die Wohnung gekündigt. Doch nun möchte sie, dass ich die Miete teils oder auch schon komplett zahlen soll! Ich hab mich bei vielen informiert und musste feststellen, kann da nicht viel gegen machen und hab erstmal ne halbe miete gezahlt. Eines Tages bin ich dann, wo sie nicht zuhause war, in die Wohnung und wollte mir denn zustand mal anschauen. Es war eine einzige Müllhalde! Ich hab einpaar Sachen von mir mitgenommen und bin dann wieder weg. Die Polizei meldete sich dann nach Tagen und ich sollte eine Ausage machen, ist aber ne andere Sache damit ist sie nicht durchgekommen. Damit ich die nächsten Mieten nicht zahlen muss, wollte ich sie aus der Wohnung "ekeln" indem ich mich in der Wohnung aufhalte und sie "ärgere" :D. Doch jetzt hat sie das Schloss ausgetauscht und ich komme nicht mehr rein. Der Vermieter kann auch nichts machen. Jetzt habe ich folgende Fragen: Wenn ich nicht in die Wohnung kann, muss ich auch weiterhin Miete zahlen? Was kann ich tun um in die Wohnung zu kommen? Schlüsseldienst ist im Moment blöd, da Wochenende und Feiertage sind, das wird sehr teuer :(. Weietere Infos: Meiner Meinung nach ist sie psychisch krank und nimmt auch seit längerer Zeit Antidebrisiwa. Und sie hat ein Kind (Nicht von mir) in der Wohnung etwa 1 Jahr alt.

Wohnung, Miete, Mietrecht
Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Vom Vermieter beauftragter Handwerker sagt dauernt ab, erscheint nicht, meldet sich nichtmal ab! Was kann ich tun?

Seit Anfang Februar ist der Ölofen im Kinderzimmer defekt. Der Regler ist hinüber somit läuft er nur noch Volllast. Nachdem der Vermieter nur schwer zu überreden war einen Handwerker zu bauftragen (er ist der überzeugung wir haben den Ofen nicht gereinigt was wir jedoch regelmäßig durchführen) hat er endlich doch einen Handwerker beauftragt.

Dieser war beim ersten Besuch pünktlich, jedoch behauptete auch der Handwerker das sei ein Schmutzproblem. Nachdem ich Telefonisch zurück gerufen habe und gefragt hab was das für eine Diagnose sein soll, hieß es auf einmal der Regler ist sowieso schon überfällig und er bestellt einen neuen.

Seit dem zieht sich das schon 7 Wochen wie folgt:

  • Termin 1: Er sagt ab denn er muss auf Beerdigung
  • Termin 2: Er hat einen Notfall kann nicht erscheinen
  • Termin 3: Er hat einen Notfall kann nicht erscheinen
  • Termin 4: Er ist nicht erschienen und hat sich nicht abgemeldet
  • Termin 5: Er ist erschienen mit einem Falschen Regler und muss wieder gehen.
  • Termin 6: Er ist nicht erschienen und hat sich nicht abgemeldet
  • Termin 7: Um eine Stunde verschoben
  • Termin 7: Um eine Weitere Stunde verschoben
  • Termin 7: Abgesagt, er schafft es doch nicht mehr, außerdem hat er Geburtstag

...Nächster Termin ist am Montag, irgendwie hab ich das Gefühl er kommt nicht :)

Vermieter will keinen anderen Handwerker. Und vertröstet auf einen weiteren Termin.

Was kann ich tun??

Mietrecht, Handwerker
Wer muss e Herd in reparieren /ersetzen?

Hey Leute, Bin im November in eine neue Mietwohnung gezogen.Kurz darauf stellte ich fest das der vorhandene e-herd stark abgegriffen, unhygienisch und nicht voll funktionstüchtig ist ( der drehschalter für den Backofen ist abgebrochen,und der Backofen schaltet nach kurzer Zeit ab und nur gelegentlich oder garnicht wieder zu).Auf Anfrage bei meiner Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt das in meinem Mietvertrag folgende Klausel steht.: § 22 Sonstige Vereinbarungen

(1) Sofern bei der Übergabe des Mietobjekts eine Einbauküche vorhanden ist, wird diese dem Mieter lediglich für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist ausdrücklich kein Mietvertragsbestandteil. Die einwandfreie Funktionalität der Einbauten und seiner Gerätschaften wird nicht gewährleistet. Der Vermieter haftet nicht für Instandsetzungen oder Ersatz. Im Falle eines Defektes hat der Mieter den Vermieter hierüber schriftlich zu informieren, eine Instandsetzung oder Ersatz erfolgt jedoch nicht. Beschädigungen, die der Mieter verursacht, sind auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Küche dem Vermieter wieder herauszugeben. Die Kosten für die Entsorgung eines defekten Gerätes trägt der Mieter, diese darf nicht über den Hausmüll erfolgen.

Aus dem oben genannten Gründen muss ich ihnen leider mitteilen, dass wir keine Arbeiten an ihrer Einbauküche, Herd oder am ihrem Herd vornehmen werden.

Ist es nicht so das alle Sachen die zu Mietvertragsbeginn in der Wohnung sind, auch mietgegenstand sind? Und sollte die o.a.Klausel wirksam sein, wer haftet wenn durch den defekten Herd z.b. Kabelbrand o.ä.entsteht? Danke im Vorraus für Antworten

wohnen, Mietrecht, Mietvertrag, Mietschutz
Welchen Zustand muss der Bodenbelag bei Mietbeginn haben?

Hallo, bei uns ist folgendes komplizeiertes Problem aufgetreten:

Wir ziehen am 1.5.2016 in eine neue 3-Raum Mietwohnung um. Der Mietvertrag ist auch schon beiderseits unterschrieben. Es erfolgte aber noch keine Wohnungsübergabe an uns, da der Vormieter bis Ende März die Wohnung noch beräumen muss.

Bei der ersten Begehung der Wohnung mit dem Markler im Februar, war in der Wohnung Teppichboden (vom Vormieter verlegt), der aber vom Vormieter zurückgebaut werden muss. Laut damaliger Aussage der Hausverwaltung liegen unter dem Teppichboden alte graue PVC-Fliesen, die zur Wohnung gehören. Wenn wir einen neuen Bodenbelag haben wollen, müssen wir diesen auf eigene Kosten selber verlegen. Es gäbe keinen Zuschuss vom Vermieter, da ja ein Bodenbelag drin sei. Wenn der uns nicht gefalle, sei das unser Bier. Wir waren damit einverstanden und wollten auf jeden Fall in Wohnzimmer und Schlafzimmer Laminat legen. In Diele und drittem Zimmer waren wir uns noch nicht sicher, ob wir überhaupt was drüber legen.

Mittlerweile hat der Vormieter den Teppichboden enfernt. Wir waren vor 2 Tagen mit unserem Bodenleger in der Wohnung, um etwas auszumessen und haben einen völlig zerstörten Boden vorgefunden. Die PVC-Fliesen sind an einigen Stellen komplett lose und locker. Der ganze Belag ist uneben, weil Leimrückstände vom Teppich draufkleben, sodass man auch mit den Schuhen kleben bleibt. Im dritten Zimmer klebt auf dem PVC-Belag der Untergrund vom Teppich. Viele PVC-Fliesen stehen ab oder sind wellig. Kurzum: Wir können keinen anderen Belag ( Laminat etc.) darüber legen. Der PVC-Belag ist laut unserem Bodenleger dafür nun ungeeignet, weil er 1.) an vielen Stellen nicht am Estrich hält und 2.) sowieso zu wellig und uneben ist. Unser Boden leger meinte, dass eigentlich alle PVC-Fliesen raus müssten und die darunter liegende Oberfläche neu gegossen werden müsste, weil die ebenso porös ist und uneben ist.

Der Hausverwaltung haben wir das so mitgeteilt, die waren logischerweise nicht wirklich begeistert. Grundaussage war, ob wir das nicht alles (auf unsere Kosten) mitmachen könnten, weil wir ja eh einen neuen Boden drauf legen. Da denke ich aber, dass das Vermieter-Sache ist, dass er uns einen bewohnbaren Boden mit Belag schaffen muss. Dass ein bewohnbarer Belag unter dem Teppich ist, wurde uns bei Besichtigung ja so versichert. Er kann sich auch entscheiden nur den begradigte Estrich zu überlassen, damit wir zumidest neuen Belag legen können, aber auch das ist dann kein bewohnbarer Boden oder? Wir sind ja dann quasi gezwungen überall neuen Belag auf unsere Kosten zu machen.

PS: Im Mietvertrag steht nichts dazu,ob und welcher Boden bei Mietbeginn verlegt ist. Die Wohnung wird als renoviert vermietet. Auch dass wir einen Bodenbelag selber drüber legen, ist nirgends vertraglich festgehalten.

Mietrecht, Boden
Nachbarstreit: Darf die Hausverwaltung von mir (Eigentümer) verlangen meinen Mieter abzumahnen obwohl sie selbst gar nicht mit dem Mieter gesprochen hat?

Hallo,

sorry das wird jetzt länger.

Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit 8 Parteien, die ich seit August vermietet habe. In den anderen Wohnungen sind andere Eigentümer, die höheren Alters sind.

Meine Wohnung habe ich seit August an eine marokkanische Familie mit 3 Kindern vermietet. Ich selbst wohne jedoch nicht dort.

Meine Mieter kommen mit den Nachbarn überhaupt nicht klar. Die Nachbarn haben sich bei mir und bei der Hausverwaltung beschwert. Mein Mieter und seine 3 Kinder wären laut und seine Frau wäre angeblich aggressiv.

Vor 2 Wochen verlangte die Hausverwaltung von mir per E-Mail, meinen Mieter abzumahnen und ihnen eine Kopie der Abmahnung zuzuschicken.

Dabei hat die Hausverwaltung noch gar nicht mit dem Mieter gesprochen und sich die andere Seite angehört. Ich habe mit meinem Mieter ein ernstes Wort gesprochen. Dieser sagte mir, dass er von den Nachbarn angefeindet wurde und ihnen teilweise der Stinkefinger und anderes gezeigt wurde. Ich bat meinen Mieter, mit der Hausverwaltung zu sprechen und seine Sicht darzustellen und das Ganze friedlich zu klären. Mein Mieter versprach mir, mit der Hausverwaltung zu sprechen, hat es aber bis heute (2 Wochen später) noch nicht getan.

Heute schrieb mir die hausverwaltung und sagte mir, sie werden rechtliche Schritte einleiten, falls ich ihn nicht abmahne.

Meine Frage an Euch:

1.) Darf die Hausverwaltung von mir verlangen, ihn abzumahnen, nachdem sie nur die eine Seite gehört hat? Nach meinem logischen Verständnis müsste sie sich doch erst beide Seiten anhören und müsste sich selbst erst mit meinem Mieter in Verbindung setzen?

2.) Was soll ich als Vermieter machen? Ich wohne nicht dort und bekomme 2 Gegendarstellungen, die ich überhaupt nicht beurteilen kann? Wie verhalte ich mich korrekt?

Vielen Dank

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Lärm, Nachbarschaft, Rechtsstreit
Darf der Vermieter eine Heizungsentlüftung und Wasserauffüllung der Hausheizungsanlage einer Mietpartei als Kleinstreparatur auflegen?

Hallo, ich wohne seit Oktober in einer 4er WG in einem Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss.
Seit dem Einzug funktionierten die Heizungen nicht richtig. Darauf hin wurden die Heizungen entlüftet hat. Bereits im November hat sich die Heizungen in der Küche wieder angehört wie ein Wasserfall und die Heizungen im Bad gingen gar nicht oder nur halb.
Dies teilten wir dem Vermieter umgehend mit und er sendete uns deine Handynummer eines "Handwerkers/Freundes" den wir konsultieren sollten. Dieser kam allerdings nie.
Nun waren im Februar Techniker im Haus, die die Ableseeinrichtungen der Heizungen gewechselt haben, und sagten uns, das zu wenig Wasser in der Hausheizungsanlage ist, und sich die Luft ja nun mal oben sammelt.
Der Vermieter wurde wieder kontaktiert. Da wir wussten das in der kommenden Woche ein Klempner im Haus sein sollte, bat ich den Vermieter, den Klempner auch bei uns reinschauen zu lassen.  
Ich musste dann einen Termin mit diesem Klempner ausmachen und nun haben wir die Rechnung für Entlüftung und Auffüllung bekommen.
Der Vermieter sagt nun wir sollen die Rechnung als Kleinstreparatur selber zahlen.
Dies sehe ich aber als Falsch ein. Die Instandhaltung der Heizung ist keine Kleinstreparatur und es war nicht kaputt an Ventilen oder ähnliches.
Ich sehe es nicht ein, die Rechnung der Hausanlage zu zahlen, nur weil  die Luft nun mal im OG in den Heizungen steht. Weiterhin zahlen wir alle eine Festmiete und könnten diesen Betrag auch nicht gegen die Nebenkosten rechnen.

Könnt Ihr mir vielleicht Tipps geben, ob ich mit meiner Ansicht richtig liege.

Rechnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Klempner, WG, Entlüftung

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