Darf das jobcenter Kontoauszüge verlangen obwohl ich keine Leistungen beziehe?

Hallo Leute, Ich habe folgendes Problem! Ich habe vor ein paar Wochen einen Brief vom jobcenter bekommen. In dem Schreiben besteht eine Rückforderung von angeblichen überzahlungen die schon über 6 Jahre zurück liegen. Ich habe jetzt dort angerufen und gefragt wie das zustande gekommen sind soll. Und ob ich das nach so langer Zeit überhaupt noch zurück zahlen muss nach langem recherchieren im Internet habe ich gelesen das das jobcenter das Geld bis zu 30 Jahren zurück verlangen kann. Das nächste Problem ist ich werde ab Februar arbeitslos und kann deshalb auch nur in kleinen raten zurück bezahlen. Ich habe erneut dort angerufen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren da sagte die Dame am Telefon zu mir sie bräuchte erst meine Kontoauszüge um ein Ratenzahlung zu vereinbaren! ? Ich habe sie dann gefragt was sie davon hat wenn ich meine Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorlege weil ich zu diesem Zeitpunkt noch arbeiten war und genug verdient habe. Und ich ab Februar arbeitslos werde und ich dann weniger Geld habe ! Das konnte sie mir nicht beantworten Sie sagte nur sie bräuchten diese von mir. Ich habe Uhr dann gesagt das es sie überhaupt nicht zu interessieren hat was ich die letzten 3 Monate verdient habe weil Fakt ist ich bin ab Februar arbeitslos und habe dann eben nicht mehr das was auf meinen Kontoauszügen steht! Jetzt habe ich wieder einen Brief bekommen in dem steht wenn ich nicht bis zum 19.01.2016 meine Kontoauszüge dort hin schicke oder den gesamten Betrag nicht gezahlt haben sollte werden sie weitere Maßnahmen gegen mich einleiten und mir den Gerichtsvollzieher schicken.

Meine frage an euch darf das jobcenter Kontoauszüge verlangen obwohl ich keine Leistungen beziehe?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure hoffentlich zahlreichen und hilfreichen antworten!

Ratenzahlung
Kann mein Vermieter mich wegen einem neuen Hund rausschmeißen ?

Hallo Leute, Ich habe folgendes Problem! und zwar ist vor einem Jahr unserer französische bulldogge gestorben. Der kleine wohnte mit uns in unserer neuen Wohnung, das war natürlich mit unserem Vermieter so abgesprochen obwohl im Mietvertrag steht Haustiere sind generell nicht erlaubt! So weit so gut , wir haben uns jetzt entschlossen uns wieder einen Hund zu kaufen und haben das auch getan, der Hund wurde zum Großteil bezahlt und kann in einer Woche abgeholt werden. Gestern morgen ging ich an den Briefkasten und darin war ein Brief von meinem jetzigen Vermieter in dem Stand das ab 01.Januar 2016 das Haus in dem wir wohnen seiner Tochter überschrieben wird. Als wir das gelesen haben wollten wir natürlich auch wissen ob sich was ändert oder ob alles so bleibt wie es ist . Wir berichteten unserem Vermieter von unserem Vorhaben einen neuen Hund anzuschaffen von dem er gar nicht begeistert war . Er ließ sich dann doch irgendwann darauf ein und sagte wir sollen mit seiner Tochter darüber sprechen und wenn es für sie okay wäre Stände dem ganzen nichts im Wege.

Jetzt ist es so das sie was dagegen hat! Was kann ich tun? Mein mit Mieter über mir besitzt 2 Katzen wohnt schon 40 Jahre in diesem Haus und hat seitdem schon Haustiere, Ich wohne jetzt 2 Jahre hier hatte schon einen Hund in dieser Wohnung außerdem haben wir noch fische und einen Hasen. Kann meine neue Vermieterin jetzt von mir verlangen auszuziehen?

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mietrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.