Wir haben zum 31.12.2015 unsere Wohnung gekündigt. Im Vorabnahmeprotokoll stande, tapetenfreie Übergabe (im mietervertrag nichts der gleichen). Ich habe die Tapeten natürlich mit meinem Halbwissen abgerissen und war froh das so auf mich wenigstens keine Kosten mehr zu kommen. Jetzt habe ich gelesen das diese Klausel gar nicht mehr rechtens sei, man die Wohnung lediglich sauber übergeben muss. Jetzt zur eigentlichen Frage: kann man dem Vermieter die Leistung (Tapeten abreißen) in Rechnung stellen und würde diese Forderung vor Gericht stand halten?