HP Officejet 6700 Meldung "Problem mit dem Druck- und Tintensystem", welche Ursache?

Hallo,

sehr ärgerlich, ich wollte ein Rücksendelabel für einen defekten Artikel ausdrucken, und da kommt diese Meldung auf dem Display des HP Officejet 6700, den ich vor 10 Jahren erwarb. Tintenpatronen sind ganz neu. Allerdings nicht HP Original.

Mehrmals bereits habe ich den Drucker zurückgesetzt, Kabel bei eingeschaltetem Drucker gezogen,wie im HP Support beschrieben, aber die Meldung bleibt. An der Magenapatrone habe ich mir beim Herausziehen den Daumen rosarot verfärbt, da kam wohl etwas Tinte heraus, aber nach mehrmaligem Abwischen mit weichem Toilettenpapier kam da nichts mehr heraus, und ich habe die Patrone wieder eingesetzt.

Eine Druckkopfverriegelung gibt es nicht.

Liegt es möglicherweise daran, dass es keine Original HP Patronen sind? Die Patronen waren sehr günstig im Angebot, 12 Euro. Kann es sein, dass sie defekt sind oder von minderer Qualität, und dass es nun deshalb diese Probleme gibt? Ich habe nicht mehr viel Geld, achte daher auf günstige Angebote, aber war dieses hier möglicherweise ein Fehler?

Was auffällig ist, dass der Tintenfüllstand für die neuen Patronen bei Magenta auf fast leer steht. Die anderen sind noch voll, die Patronen waren ja auch ganz neu, vom Januar 2023. War die Magentapatrone möglicherweise defekt und ist ausgelaufen? Dann müsste ja wohl der Verkäufer für den Schaden haften.

Danke für hilfreiche Antworten.

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Tinte, Druckerpatronen, HP, Tintenstrahldrucker
Starkes Rostwasser durch Handwerker von Mitbewohnern - Schadensersatz für sehr starken Wasserverbrauch zur Beseitigung?

Hallo,

am 19.12.2019 hatten Mitbewohner hier im Hause, die selbst im Urlaub waren, beauftragte Handwerker in ihrer neuen Wohnung, die sie gekauft hatten, wegen Renovierungsarbeiten.

Nur weil ich dort zufälligerweise geklingelt hatte, um eigentlich etwas ganz anderes zu fragen, öffneten diese Handwerker und sagten, die neuen Eigentümer seien nicht am Ort, und informierten mich bei der Gelegenheit, dass irgendwann im Laufe des Tages wohl das Wasser abgestellt würde, am späteren Nachmittag.

Dieses geschah dann aber bereits viel früher, und es war ärgerlich, weil ich es gegen 15 Uhr eilig hatte und mir noch einen Kaffee brühen wollte. Ich musste dazu Mineralwasser nehmen, von dem ich zufälligerweise noch etwas in einer Flasche hatte. Ich wohne hier abgeschieden in einem kleinen Schwarzwalddorf mit sehr bescheidener Sozialhilfe, drehe jeden Cent um, und ohne Auto und bringe wenn überhaupt auf dem Hinterkorb meines Fahrrades ein paar PET Flaschen mit unten aus der Stadt.

Ich brachte keine weiteren Wasserflaschen am Abend mit, da ich doch davon ausging, dass das Wasser wieder sauber sein würde. Bevor ich ging hatte ich alle Hähne der Maisonettewohnung in der Küche, in 2 kleinen Bädern, Badewanne, Dusche, bereits aufgedreht, doch es war noch braun. Nach meiner Rückkehr war das Wasser aber noch immer sehr braun und schmutzig, und selbst nach stundenlangem starken Laufenlassen wurde das Wasser nicht wieder sauber. Und auch am folgenden Tag, 20.12.2019, blieb es noch lange braun und schmutzig und immer wieder musste ich es lange laufen lassen an allen Hähnen.

Da ich die Nebenkosten, Wasserkosten hier bezahlen muss, die ja nur zu einem sehr geringen Teil vom Sozialamt übernommen werden, und das Wasser teuer ist, habe ich diese neuen Mitbewohner/Eigentümer gebeten, mir aufgrund meiner knappen finanziellen Situation mir eine kleine Schadensersatzsumme zukommen zu lassen. Ich hatte im Internet gefunden, dass es als Wasserverschwendung gilt wenn das Wasser mehr als 2 Sekunden laufen muss, und dass im Falle einer Mietminderung 50 Euro gezahlt werden müssten wenn dieser Zustand anhält.

Diese 50 Euro habe ich als Mass genommen und die Eigentümer um diesen Betrag als Entschädigung gebeten, auch für die Unannehmlichkeiten.

Ist das in Ordnung, oder was wäre hier gerechtfertigt?

Leider ist bisher keine Reaktion gekommen, ich habe diesen Betrag nicht erhalten.

Wenn dieses Ehepaar den Betrag von 50 Euro zu hoch erachtet, könnten sie mir ja doch zumindest 30 Euro zukommen lassen, und das sagen, aber es kommt gar nichts.

Ich meine, wer das Geld hat, eine Handwerkerfirma zu beschäftigen sollte auch das Geld haben, um für Schäden und Unannehmlichkeiten bei Dritten aufzukommen.

Danke für tatkräftige Antworten.

Schadensersatz, Wasser, Mietwohnung, Handwerker
Darf ich den mir zustehenden Raum für die Wäschetrocknung im Heizungskeller für das Abstellen persönlicher Sachen nutzen?

Hallo,

leider wollen mir die Mitbewohner, der Vermieter, der Verwalter im Hause, in dem ich seit Juli 17 eine Wohnung im 3. OG bewohne, nichts gutes.

Gestern habe ich zusammen mit einem Helfer Sachen, 1 Kleiderbox und ein paar Kisten, die von der oberen Tür der Maisonettewohnung im kleinen Flur entfernt werden sollten, auf den mir vom Vermieter zugewiesenen Platz in der grösseren Gemeinschaftsgarage gebracht. In der Wohnung ist kein Platz mehr, Keller klein und voll. Dabei wurde ich von 4 Mitbewohnern bedroht, behindert, angeschrien, ich hätte kein Recht dazu, und sie würden meine Sachen inclusive e-bike aus der Garage auf die Strasse kippen oder nach oben zurückstellen. Eine Mitbewohnerin ist uns sogar bis in die Garage nachgelaufen und hat uns nachgestellt und sich in private Dinge eingemischt, die sie gar nichts angehen.

Dem Verwalter habe ich deswegen geschrieben, auch dass ein Zeuge vorhanden ist.

Sollten er und der Vermieter mich nun auch weiter schikanieren, und verlangen, dass ich meine Sachen inclusive e-bike auch aus der Garage entferne, kann ich dann auf den mir zustehenden Platz im grossen und geräumigen Heizungskeller, auch im EG, ausweichen, wo jeder eine Fläche zur Verfügung hat für Wäschetrocknung, Leine oder Ständer? Davor befindet sich ein Raum mit den Stromablesern und Gerätschaften, und dort habe ich auch ein Rad gesehen. Kann ich das e-bike dann dazustellen?

Danke für sachliche Antworten.

Recht, Mietrecht, Stellplatz
Ersatz blinder alter Scheiben in einer günstigen Mietwohnung - kann Mieter darauf bestehen?

Hallo,

ich habe eine renovierungsbedürftige Wohnung zu einem günstigen Preis bekommen. Bedeutet dieses, dass der Vermieter jeglicher Pflichten enthoben ist?

Ich habe hier bereits mit bescheidenen Mitteln von Sozialhilfe sehr viel gemacht, die Wohnung mit Glück und Helfern auf einen normalen bescheidenen Standard gebracht, dem Vermieter sehr viel Arbeit abgenommen. Er nimmt es alles hin als sei es nichts, und verlangt immer wieder nur Dankbarkeit von mir diese Wohnung bekommen zu haben. Er ist im Irrglauben, die Gemeinde hätte hier für Flüchtlinge alles getan, und diese hätten alle Mängel hingenommen, wie fehlender Waschmaschinenanschluss etc.

Leider musste ich erst später feststellen, dass 3 Scheiben blind sind, eine Balkontür und 2 kleine Scheiben. 1 Dachfenster hier in meinem Büro soll ausgetauscht werden, dieses wollte er machen, aber den Austausch der blinden alten Scheiben bezeichnet er als "Luxus". Diese Scheiben sind aus dem Jahre 1973, sie weisen einen ug-Wert von 3,0 aus. Ist dieses überhaupt noch zulässig? Ich hatte einen Fensterbauer hier, wegen eines Angebots, und der hat ein Angebot gemacht über neue Scheiben mit ug-Wert 1,0, der heute Standard ist, mit dem Hinweis, dass eigentlich die anderen Scheiben auch auf diesen Standard gebracht werden müssen. Ist es zulässig, noch Wohnungen mit Fenstern mit einem ug-Wert von 3,0 zu vermieten?

Nach meinen Infos berechtigt eine einzige blinde Scheibe zu einer Mietminderung von 5 %. Anbetrachts der günstigen Miete habe ich da noch nichts getan, aber wenn sich der Vermieter weiter weigert, hier irgendetwas zu tun, mit dem Argument, dieses sei alles "Luxus", sollte ich da einen Anwalt schreiben lassen? Ein Heizkörper im Flur liess sich nicht ausstellen, und er behauptete einfach, das sei normal, er sei so eingestellt. Gestern war der zuständige Heizungsinstallateur des Hauses hier, und hat den kleinen Regulator im Ventil herausgezogen, und glücklicherweise ist die Heizung dann auch kalt geworden. Das war totaler Schwachsinn, was der Vermieter gesagt hat, ich habe ihn hierüber auch informiert, dass ansonsten die Heizung hätte ausgetauscht werden müssen, und zwar auf seine Kosten, dieses sagte der Installateur. Aber der Vermieter stellt sich auf taub, und zeigt mir gegenüber nicht einmal Respekt. Ich wollte über das Angebot über die Fenster informiert sein, dieses hatte ich mit dem Fensterbauer vereinbart, da ich den Fenstertyp wissen muss, damit dafür noch ein entsprechendes Plissee gefertigt wird, aber nun bleibe ich draussen vor der Tür, und darf das Angebot nicht sehen und bekommen zur Information.

Es ist ein sehr schwieriges Verhältnis, der Vermieter ist ein älterer Franzose.

Wie sieht die Sachlage hier aus, und was kann ich wie am besten durchsetzen?

Danke für gute Antworten!

Energie, Recht, Mietrecht, Fensterbau
Küchenbenutzung und Kochen nachts untersagt von Vermieterin/Mitbewohnerin - ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Hallo,

leider wusste ich vor Einzug in 2 Zimmer einer 4 Zimmer Wohnung Ende September zur Untermiete bei einer Frau nichts von deren schwerer Krankheit, Alkohol, Tabletten, Depressionen.

Sie schikaniert mich permanent, zerstört mein Hab und Gut, ich muss die Zimmer abschliessen um mich und mein Hab und Gut zu schützen, sie stellt Strom und Heizung ab, Herd war nachts schon ausgeschaltet, beleidigt mich permanent - alles was sie stört "werfe ich über den Balkon wenn Du das nicht sofort wegmachst", gesagt, getan, oder "in den Müll", weil ich für sie "'Müll" bin. Dieses alles für 480 Euro, sie selbst zahlt nur 330 Euro. "Wenn Du nicht in 10 Minuten das Bad geputzt hast, wird es abgeschlossen", wegen angeblicher kleiner Flecken auf dem Boden. Diese Frau ist absolut krank, sie liegt betrunken auf dem Boden. Aber sie ist körperlich robust und scheut keine Anwendung von Gewalt, um ihren Willen durchzusetzen. 1 Tag vor Weihnachten hat sie mein friedliches Teelicht auf dem Küchentisch in einem schönen Becher gewaltsam gegrapscht, mutwillig ausgeblasen und war dabei, es in den Müll zu schmeissen, als ich noch ergreifen konnte. Dieses ist ihre einzige Sprache. Jeglichen höheren Dialog lehnt sie ab, sie kann und will gar nicht lesen, verdreht Zahlen nach Belieben.

Ein besonderer Knackpunkt ist die Küche. Sie hat mir nur ein winziges kleines Schrankfach gegeben, in dem ich 1 Kochtopf, Teller, Messer und Gabel aufbewahren kann. Da ich wie viele nachts noch aktiv bin, gehe ich dort auch nachts hin, um mir noch etwas zum Essen zu bereiten. Sie kommt dann, stört mich, will mir das untersagen, weil "das Geklappere" angeblich ihren Schlaf stört. Die Küche hat leider keine Tür sondern ist offen zum Flur. Sie selbst geht aber immer noch nachts an den Kühlschrank. Dieses ist nichts als Schikane gegen mich. Der Herd wurde nachts schon ausgeschaltet, der Stecker meines Wasserkochers demonstrativ herausgezogen, damit ich alles aus der Küche entferne, da nach Ihrer Ansicht alle meine Sachen "stinken", ihre Zigarettenkippen und Weinflaschen natürlich gar nicht, ich habe nur ökologische Sachen, Lauchsuppen, etwas Brot und Butter. Mein Fahrrradkorb, mit dem ich Lebensmittel in die Wohnung trage, wurde ebenso demonstrativ von seinem Platz vor der Wohnungstür entfernt, ich kann ihn nicht mehr finden. Gestern, am letzten Tag des Jahres, waren um 16 Uhr beide Rolläden total heruntergezogen, die Küche war dunkel, und kalt, und wenn ich daran etwas ändere kommt nur die Drohung "dann werfe ich alle Deine Sachen über den Balkon". Wenn ich kurz einmal das Licht anlasse in der Küche wird es sofort ausgestellt, während sie selbst das volle Licht anlässt während sie bei offener Tür auf den Balkon geht, um ausgiebig zu rauchen.

Kann es mir untersagt werden, mir nachts in der Küche etwas zum Essen zu bereiten? Natürlich versuche ich, so leise wie möglich zu sein. Die Frau beruft sich auf "Nachtruhe" ab 22 Uhr.

Kann ich deswegen die Miete kürzen?

Danke für freundliche Antworten!

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses?

Hallo,

ich wohne seit Juni 2015 in einer neuen Wohnung.

Leider musste ich sehr schnell Mängel feststellen, wie verkehrt montierte Herdplatte, Rolläden defekt, Warmwasserzufuhr unterbrochen, Sprechanlage defekt im 3. OG, DG, bei 720 Euro WM, 3 Zimmer, 80 qm.

Leider musste ich auch sehr schnell feststellen, dass die Anzeige dieser Mängel der Vermieterin, die hier im Hause direkt unter mir wohnt mit ihren 3 Kindern, nicht behagte. Sie begann, mich deswegen zusammen mit ihren Kindern und ihren Nachbarn sehr übel zu mobben, zu schikanieren. Permanente Beobachtung, Türen zuschlagen so dass das ganze Haus erschüttert, permanente Aufdringlichkeit, Klingelattacken sind an der Tagesordnung. Dieses alles obwohl oder gerade weil sie wusste, dass ein Umzugsunternehmer, mit dem sie bekannt ist, wie sich nun herausstellt, mir einen Fast-Totalschaden bereitet hat durch Veruntreuung sehr wertvoller Sachen, fast aller meiner Sachen, so dass ich hier ohnehin gar nicht richtig wohnen kann.

Einige Mängel wurden nach Aufforderung von Anwälten murrend beseitigt, und in Anwesenheit von einem Elektrodienst und meinem jetzigen Anwalt wurde zuletzt im März 2016 zugesagt, dass im kommenden Monat eine neue Sprechanlage eingebaut würde. Dieses ist bisher nicht geschehen. Es ist alles nur leeres Gerede.

Auf Geheiss eines Anwaltes hatte ich für Dezember 2015 und Januar 2016 je 70 Euro Miete gekürzt wegen der defekten Sprechanlage und der Warmwasserunterbrechung. Dieses Problem hat sich dann gegeben, aber die Sprechanlage ist trotz der Versprechen einer neuen Anlage immer noch defekt.

Die Vermieterin hat nun wegen dieser geringen und gerechtfertigten Mietkürzung einen Prozess vor dem AG angestrengt. Es geht ihr nur um das Geld, nicht, ob ich mich hier wohl fühle. Die Türen knallen weiter, Besucher werden beotachtet oder bespitzelt, gehindert, abgefangen, ja sogar fotographiert.

Seit Ende 2015 suche ich bereits nach einer anderen Wohnung, habe nun zum 01.10.2016 etwas gefunden.

Eigentlich ist es mir unter diesen üblen Bedingungen nicht mehr zuzumuten, noch länger hier zu bleiben.

Kann ich da fristlos kündigen? Ich habe leider nur noch Leistungen vom JC, kann keine doppelte Miete zahlen, hoffe, dass ich den Umzug gut hinbekomme mit den letzten Reserven.

Die Kaution kann ich leider nicht hier lassen, da diese einer Dritten Person gehört.

Danke für Antworten von

Theresa.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, fristlose Kündigung
Mietaufschub wegen Zahlungsengpass

Hallo,

ich habe Ende 2012 ein freistehendes Haus anmieten müssen, da mir in einer eigenen Wohnung wegen schönen Klavierspielens das Leben zur Hölle gemacht wurde. Diese habe ich deswegen verkauft.

In dem Haus hier habe ich erst einmal Frieden gefunden nach soviel böswilliger Zerstörung wie rohe Eier und Steine in die Scheiben. Ich hatte natürlich auch gehofft, dass jemand hier in meine kleinen spirituellen Konzerte kommen würde, und hatte deswegen einen Flügel erworben als Attraktionspunkt.

Leider aber ist niemand gekommen, und meine Reserven aus dem Wohnungsverkauf sind nun aufgebraucht. Um doch weiter hier bleiben zu können, habe ich mich nun weinenden Herzens entschlossen, den Flügel, für den ich 20 000 Euro insgesamt gezahlt habe, wieder zu verkaufen. Die Musik ist für mich Heilung und eigentlich passt er hier perfekt hinein. Eigentlich hatte jemand an diesem ein festes Interesse bekundet, falls ich ihn verkaufen müsse, aber dieser hat nun ganz plötzlich einen Rückzieher gemacht. Darauf hatte ich mich verlassen, und stehe nun unter Druck, da ich die Miete für Mai nicht mehr zahlen kann. Ich habe den Flügel bereits überall angeboten in diversen privaten Anzeigen im Internet, aber es ist schwer so schnell einen guten Preis für einen Blüthner Flügel BJ 1901 zu finden.

Ich hatte daher meinem Vermieter den Vorschlag gemacht, die Kaution von 3 Monatsmieten à 1 500 Euro = 4 500 Euro erst einmal aufzulösen um daraus die nächsten 3 Mieten zu bestreiten, damit ich dann in Ruhe einen guten Käufer finde der einen angemessenen Preis für den Flügel bezahlt, um dann eine neue Kaution zu bilden. Eigentlich wäre dieses doch ein faires Angebot. Denn ansonsten müsste ich ihn um Zahlungsaufschub bitten.

Nun teilt er mir entrüstet mit, dieses "höre sich nicht gut an", und er sei auf keinen Fall bereit die Kaution kurzfristig aufzulösen, auch nicht um dann eine neue zu bilden sobald ich wieder über finanzielle Mittel verfüge. Er besteht auf der "ganz normalen Zahlung" zum 01.05.

Ich habe sehr viel investiert hier, habe das Haus renoviert, es in eine Schmuckschatulle verwandelt, bin allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und habe mich um alles gekümmert.

Ich finde das Verhalten nicht in Ordnung, und weiss nicht was ich tun soll. Für mich hören sich die harschen Worte meines Vermieters nicht gut an.Irgendwie fühle ich mich da ausgenommen. Hat der Vermieter das Recht, mich derart harschen Tones zur Zahlung zu zwingen, wenn ich diese momentan nicht leisten kann? Darf er mich so unter Druck setzen? Mich so negativ herabwürdigen? Kann er etwas gegen mich unternehmen wenn ich zum 01.05. nicht zahlen kann, wenn ich dieses rechtzeitig mitteile und begründe und erkläre und sogar eine Lösung vorschlage, die ihm nicht schaden würde?

Danke für Antworten von

Theresa.

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Haus, Miete, Mietrecht