Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße