Treppenhausreinigung und weitere bestandteile?

Hallo ich wollte mal fragen wegen treppenhausreinigen. Im Mietvertrag steht drin das jede Etage sein Treppenhaus bis zum nächsten macht. Da ich im eg wohne soll ich bis Eingangstür und bis zum Keller Eingang sauber machen. Nun hat die Vermieterin ein zettel ausgehangen das wir alle die hier Wohnung bis zum ..... folgendes sauber machen. Komplette Treppenhaus. Keller, Hauseingangsbereich sowie Keller Eingangs Bereich sauber gemacht wird sowie Keller ausentreppe bereich . Die 1 und 2 Etage macht nie sauber und sieht dementsprechend auch aus. Jetzt stellt ich mir folgende frage.

Ist das EG echt rechtlich dazu verpflichtet den Kompletten Keller Waschräume und Keller Eingangs Bereich sauber zu machen? Die Keller Tür ist 10 Meter von Treppenhaus entfernt. Dazu muss man erst auch noch durch den Fahrradkeller durch um dort hinzukommen. Was ich komisch finde steht folgendes im Mietvertrag deswegen frag ich ob das wirklich rechtens ist was von ein Mieter verlangt wird.

"Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche, Speicher, und der hierzu führenden Treppe und zugänge, der Vorflächen zwischen Bürgersteig (Hier wäre von der Haustür dahin c.a 50m dazu kommt dann, das dazwischen noch eine Wohnungseingang kommt.) und Haustüre sowie der Hauseinfahrt wechselt Wöchentlich unter den Hauspartein."

"DIE EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal Wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Die Mieter haben die ui ihrem Geschoss führende Treppe (Mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, Das Gangfenster monatlich.

Was meint ihr dazu ?

Recht, Mietrecht, Hausordnung
Darf ich mein WG-Zimmer "verleihen"?

Hallo,

es geht um Folgendes.

Ich wohne derzeit in einer 5er-WG mit 4 Studenten wovon der Vater einer Mitbewohnerin die Rolle des Hauptmieters übernommen hat.

Nun wurde mir der Untermietvertrag (aus persönlichen Gründen meiner Mitbewohner) fristgemäß zum 30.04. gekündigt.

Mir wird jetzt eine neue Wohnung zum 01.03. in Aussicht gestellt, die ich dankbar annehmen würde.

Soweit so gut.

Eine Mitbewohnerin sagte mir bereits, dass sie gemeinsam gerne nach einem Nachmieter suchen wollen und ich einfach nur Bescheid geben solle, sobald ich eine neue Wohnung beziehen könne.

Aus Erfahrung weiss ich, dass sich meine Mitbewohner mit der Suche nach einem Nachmieter gerne sehr viel Zeit lassen, da das WG Zimmer ja sowieso bis zu einem gewissen Zeitpunkt bezahlt wird.

Zwei der Mitbewohner sind derzeit in den Urlaub gefahren und dementsprechend kann ihrerseits keine Suche nach einem Nachmieter stattfinden - Ergo werde ich mindestens einen weiteren Monat die Miete für mein leerstehendes WG Zimmer bezahlen müssen.

Wäre es legal einer fremden, wohnungssuchenden Person zwischenzeitlich mein Zimmer zu "verleihen", wenn kein Vertrag unterzeichnet wird, OHNE meine Mitbewohner um Erlaubnis zu fragen?

Man beachte, dass eine Mitbewohnerin Ihr Zimmer bereits mehrmals für einige Wochen "verliehen" hat und das gegen ausdrücklichen Wunsch meinerseits.

Ausserdem wurden bereits in der Vergangenheit Untermieter und Nachmieter für andere Zimmer ausgesucht, während ich selbst im Urlaub war und keine Chance hatte etwas zu sagen.

Gibt es nun die Möglichkeit meine Mitbewohner zur schnellen Auswahl eines Nachmieters zu "zwingen"? Oder kann ich alternativ mein WG Zimmer an fremde, wohnungssuchende Personen "verleihen" bis mein Mietvertrag rechtlich ausläuft?

Miete, Mietrecht, WG
Müssen wir der Räumung eines Dauercampingplatzes (inzw. fristgerecht gekündigt) mit verschenktem Wowa u. Zubehör dem Platzinhaber vertragl. zustimmen?

Hallo, wir haben ein großes Problem: Jahrelang waren wir Dauermieter eines Campingplatzes. Der Platz wurde von uns inzwischen fristgerecht gekündigt, der Wohnwagen mit sämtlichem Zubehör ( hochwertigem winterfestem Vorzelt usw.) vertraglich!!! verschenkt. Der neue Eigentümer der Schenkung bekam vom Campingplatz-Inhaber einen Dauermietvertrag zugesandt (wurde also akzeptiert!), die dieser jedoch nicht unterschrieben, sondern stattdessen seine Schenkung an einen Dritten verkauft hat. Grund waren heftige Streitigkeiten zwischen dem Campingplatz-Manager und dem Beschenkten. Wir wurden seit des Schenkungsvertrages schikaniert und alle gegeneinander ausgespielt: 1.wir als Noch-Mieter 2.der Beschenkte und 3.der neue Käufer/ Eigentümer des WOWA mit Zubehör.

Der Käufer möchte nämlich AUCH NICHT Dauermieter werden, sondern die Parzelle im nächsten Monat selbst abräumen. Wir haben eine ordnungsgemäße übliche Platz-Räumung untereinander vertraglich zugesichert. Doch der Campingplatz-Inhaber möchte dieses vermutlich verhindern und erkennt unsere Verträge (Schenkung, Kauf, Räumung) nicht an, (ja habe sie angeblich nie erhalten! trotz Post- und Mail-Zusendung!) und versucht Druck auf uns alle auszuüben, oder die Räumung zu verhindern. So werden dem Beschenkten Mails vom C.Pl.Inh., mit der Aufforderung: "von uns eine schriftl. Zustimmung der Platz-Räumung nach Vorstellung des C.PL.Managers einzuholen" verlangt. Aber direkt an UNS tritt der C.Platzinhaber mit dieser Forderung nicht heran!... übrigens wurde alles ordnungsgemäß bezahlt, es besteht keine offene Rechnung! Also warum verlangt der C.Inhaber über den Beschenkten mehrfach unsere vertraglich unterschriebene Räumungs-Zusage? Wir vermuten dass man die Räumung als nicht fachgerecht ausgeführt ansehen werden wird, um dann von uns weitere Räumungskosten abzukassieren zu können. So hatte man uns letzten Sommer, ohne unsere Einwilligung und Informierung! Kosten der "Platzpflege" von 45€ für 4 Std. in Rechnung gestellt, die wir gezwungen waren zu bezahlen! Wegen der bevormundenden Behandlung des C.Platzmanagers hatten im letzten Jahr sehr viele Dauercamper gekündigt. Von deren C.Platz-Räumungsunternehmern haben wir erfahren, dass diese in ganz Deutschland nicht so heftige Probleme und Vorschriften auferlegt bekommen hatten, wie auf diesem Campingplatz! Auf jeden Fall sind wir alle sehr wütend und verunsichert!!! Wie sollten wir uns wegen der angedachten Räumung,...die erst im nächsten Monat stattfinden darf... verhalten,... ohne uns bis dahin unser Vertrauen untereinander zerstören zu lassen... Welche Rechte haben wir in diesem Fall? Ist es rechtlich gleich zu sehen wie bei einer Mietwohnung? Darf ein Campingplatz-Inhaber so handeln. Wir haben alle keine Campingplatz-Verordnung bekommen und sind nun sehr misstrauisch geworden... vllt. existiert nicht mal eine Platzverordnung...

Für Eure hoffentlich zahlreichen Tipps und Ratschläge bedanken wir uns schon mal ganz herzlich im Voraus :o)

Recht, Mietrecht, Eigentumsrecht
Mülltrennung Düsseldorf, darf ein vermieter den Mieter dazu zwingen?

nun, ich beziehe seit etwa 20 jahren wohnungen in düsseldorf und musste noch nie auf Befehl des Vermieters meinen Müll trennen. Anders gesagt..: ich selbst bringe mein altpapier und meine flaschen seit ewigkeiten zum container.

Nun bin ich neuer Mieter einer Wohnung, in der im Keller alles getrennt wird.schwarze tonne gelbe tonne, bio tonne.

Aufgrund der tatsache, dass ein freund mir mal erzählte, dass in der düsseldorfer müllverbrennung sowieso alles wieder zusammen kommt, (schwarz gelb) weil er dort selbst arbeitete, habe ich aufgehört milchtüten auseinander zu knibbeln, um die beschichtung vom papier zu lösen um vorbildlich zu trennen.

nun ich habe jetzt eine mülltüte gefüllt mit hausmüll, bio schwarz und vielleicht etwas gelb (da ich schon in geschäften anfenge mich den verpackungen zu entledigen). Am folgetag hing im Hausflur ein sehr böser brief, dass derjenige sich schuldig bekennen soll, und in zukunft sowas unterlassen wird. wenn jemand dabei erwischt wird, den müll nicht zu trennen, gäbe es eine abmahnung. ausserdem gehören keine plastiktüten in diese tonne...gez. der hausmeister... (ich bringe dann demnächst alles mit den händen einzeln in den keller.. ja ne is klar (ausserdem möchte ich keine bäume dafür umbringen, damit ich ich müll mit ihnen transportieren kann.. dieser angebliche umweltgedanken, widerspricht mir ebenfalls, da der mensch erstmal aufhören sollte verpackungen um jeden mist zu packen) dann bräuchten wir auch nicht alles trennen...

... so im mietvertrag steht nix dergleichen. der ton macht die musik, und ich lasse mir sehr ungern etwas vorschreiben, wenn es in diesem ton ist. ich würde gerne auf diesen brief antworten, nur möchte mich natürlich nicht mit dem hausmeister anlegen, wenn er am ende doch im recht ist... dass die müllmänner zb sich dann weigern den müll abzuholen... ich habe vorher in einem haus gewohnt da wurde sogar im keller alles neben die tonnen geworfen und es wurde abgeholt... kann nicht glauben dass müllmänner 2 strassen weiter anders handeln sollen ... wenn ich nach hause komme von der arbeit möchte ich nicht befehle entgegen nehmen, von menschen mit denen ich eigtl in harmonie in einem haus lebe...

Umweltschutz, Müll, Recht, Mietrecht
Muss ich dem Vermieter eine Gehaltsabrechnung vorlegen?

Hallo, ich hab schon etliche Seiten besucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, leider erfolglos.

Folgendes Problem:

Mein Freund und seine Eltern teilen sich Jahre lang eine Wohnung. Später sind die Eltern ausgezogen und mein Freund und sein Bruder haben die alte Wohnung übernommen. Diese haben auch Jahre in dieser gelebt.

Nun ist der Bruder von meinem Freund ausgezogen (Januar 2015) und ich bin NICHT Offiziell eingezogen. Der Vermieter wusste über alles bescheid und kam ab und zu vorbei und hat gefragt ob ich denn hier jetzt auch wohne. Er meinte es sei kein Problem, da es ihm nur um den Wasserverbrauch, Müll usw. geht.

Im Oktober 2015 haben wir uns dann zusammengesetzt und Mein Freund und ich sind jetzt Hauptmieter dieser Wohnung.

Der Vermieter will eine Gehaltsabrechnung von uns beiden haben. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt nur in einem Saisonbetrieb gearbeitet haben und grade angefangen hatten, konnten wir Ihm nur eine "halbe" Abrechnung vorlegen, sprich nur die hälfte von dem eigentlichen Lohn, den wir für einen vollen Monat bekommen würden.

Die Saisonarbeit war vorbei und ich fing einen festeinstellung bei Firma S.S. an. Nach 2 Wochen wurde ich allerdings schwer krank und wurde gekündigt. Ich hab ca. 100€ ausgezahlt bekommen, was grade einmal 1/10 von dem ist womit ich gerechnet habe.

Mein Freund hat leider bis heute keinen neuen Arbeitsplatz.

Da mein Freund früher allein und seitdem ich da bin, wir zusammen jeden Monat pünktlich die Miete zahlen frage ich mich was der Vermieter mit den Gehaltsabrchnungen will, bzw. ob ich ihm die geben muss?

Wenn man neu in eine Wohnung einzieht kann ich das ja verstehen, weil der Vermieter gucken möchte ob man sich die Wohnung überhaupt leisten kann.. Aber da wir jeden Monat die volle Miete zahlen weiß ich nicht was er damit will..

Klar könnte ich ihm sagen, dass wir arbeitssuchend sind, aber das würde ich ungern tun, weil ich finde, dass ihn das nichts angeht.

Sorry für den langen Text, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.. :)

Liebe Grüße

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gehaltsabrechnung
Kann ich diese Person anzeigen wegen Rufmord o.ä.?

Hi Community. Ich habe ein Problem in Form einer Person, die mir alle Nerven raubt. Folgendes: Ich bin letztes Jahr in ein Haus gezogen, welches insgesamt 4 Mieter hat. Der Vermieter ist meine Stadt. Das Haus gehörte bis vor 5 Jahren einer älteren Frau, die das Haus an die Stadt verkauft hat. Diese Frau ist nun mit-Mieterin. Bei meinem Einzug wurde ich von meiner Maklerin gewarnt, ich soll mir von der Frau P. (der Verkäuferin des Hauses) nichts gefallen lassen und sie ignorieren. Ok, es begann damit, dass genannte Frau P. meinen Abfall in der Mülltonne durchsuchte und mich darauf aufmerksam machte, ich solle Bio und Restmüll trennen. Sie warf mir des öfteren vor, ich habe einen Mitbewohner und mache jeden Tag bis 3 Uhr früh Krach. (ich gehe jeden Tag spätestens um 22 Uhr ins Bett, weil ich um 6 Uhr aufstehen muss für die Schule). Ich habe ihr ein dutzend mal erklärt, ich habe keinen Mitbewohner und gehe um genannte Uhrzeit ins Bett. Ihre Antwort:"Deinen Mitbewohner lässt du Nachts im Nebel raus". Wenn ich morgens in die Schule gehe, und die Zeitung aus meinem Briefkasten hängt, lasse ich diese da, weil ich sie natürlich nicht mit in meine Schule nehme.. Komme ich nachmittags wieder, finde ich meine Zeitung eingequetscht in meinem Briefkasten wieder. (Ich habe auch schon erlebt, dass sie sie mir ganz aus dem Briefkasten genommen hat.) Ihre Antwort darauf, wenn ich sie frag was das soll: "Der Wind weht sie sonst weg und dann liegt sie verstreut im ganzen Hof rum." Sie ist meiner Vermieterin bekannt. Meine Vermieterin weiß dass diese Frau böse ist und Unsinn erzählt. Sie ist regelrecht genervt von ihr. Auch hat sie bereits meine Wäsche auf dem Dachboden einfach umgehängt. (Über einen Dreckhaufen den sie zusammengekehrt hat). Ich kann mir ihr Verhalten soweit erklären, dass ihr mal das gesamte Haus gehörte und sie sich immer noch für alles zuständig fühlt) Sie hat meiner Vermieterin erzählt, ich wäre mal vor dem Haus gestanden und hätte meinen Nachbarn den Mittelfinger gezeigt. Sie macht mich vor meinen Nachbarn schlecht, indem sie: ich grüße sie höflichkeitshalber jeden Tag (es kommt nichts zurück) und wenn sie nun im Hof steht und mit einem der Nachbarn redet und ich gehe vorbei sagt sie: "Hallo sagt man schon noch verstanden!" .

Kann ich gegen diese Tyrannin rechtlich vorgehen? Muss ich mir das gefallen lassen? Kann ich sie wegen Rufmord oder ähnliches anklagen?

Danke

Recht, Mietrecht, Anwalt, Nachbarn, Streit
Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?

Hallo, anbei folgender Fall: ___________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Mieter,

mit unseren letzten Schreiben haben wir alle Mieter Gebete, alle Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen im Keller, Keller Abgang sowie im Treppenhaus zu entfernen. Erfreulicherweise sind nun alle Bewohner des Hauses dem nachgekommen.

Wir weisen darauf hin, dass zukünftig abgestellte Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen nun ohne weitere Mitteilung kostenpflichtig entsorgt werden. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für den reibungslosen Ablauf und Ihr Verständnis für die vorbeugende Brandschutzmaßnahme und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bedanken wir uns bei Ihnen und freuen uns, wenn das in Zukunft so bleibt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Zeit in Ihrem Zuhause und hoffen, dass Sie sich noch lange wohl fühlen.

Mit freundlichen Grüßen Der Vermieter ___________________________________________________________________________________

Meine Fragen: 1. Kann der Vermieter mein Eigentum aus Gemeinschaftsräumen entfernen? Ist Diebstahl legal? Kann der Vermieter für sein handeln die Haftung ausschließen? 2. Kann der Vermieter Dinge entfernen, bei denen Gefahr in Verzug ist? Wie definiert sich Gefahr in Verzug? 3. Was ist rechtens?

Brandschutz, Mietrecht, Mietvertrag
Offene Monatsmiete, letzte Mahnung?

Hallo Leute,

erstmal eine kurze beschreibung zu mir selbst bevor ich das Problem aufliste. - Mitte 20, zurzeit in einer Maßnahme (ALG2) - 1 Zimmerwohnung - ledig

Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter erhalten, dieser lautet wie folgt.

Zahlungsrückstand Miete/ fehlende Nachzahlung Letzte Mahnung

Sehr geehrter Herr xxx,

Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass folgende Mietzahlung offen ist : - Januar 2016 - Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von 295 €.

Auch konnten wir noch keinen Eingang Ihrer Nachzahlung in unserem Buchungssystem feststellen. Offene Nachzahlung in Höhe von 294,83 €

Gesamt : 589,83 €

Wir fordern Sie auf, die oben benannten Beträge bis zum 09.02.2016 auf das Ihren bekannten Konto zu überwiesen. Sollten Sie keine fristgerechte Zahlung leisten sind die rechtlichen Grundlagen für die außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung gemäß BGB $ 543 (2) gegeben.

So nun zu meiner Frage.

Ich habe den Brief heute bekommen und es ist mein Erster Brief wie kann schon die Rede von letzter Mahnung sein. Die Zahlungsfrist ist in schon 8 Tagen.

Bei den Kosten handelt es sich um die Miete und die Jahresendabrechnung.

Die Miete konnte ich zum erstenmal nicht Zahlen da ich in eine finanzielle Notlage geraten bin und einige Kosten decken musste. Wie soll ich die 294,83 € decken aus der Endabrechnung ? Ich kann mir ebenfalls einfach nicht vorstellen das ich in einer 1 Zimmerwohnung jemals soviel Verbraucht haben soll.

Was kann ich tun ich bin verzweifelt. 8 Tage und ich soll 589 € nachzahlen wärend ich ALG 2 bekomme.

Bitte um Rückmeldungen.

MfG

Kündigung, Miete, Mietrecht, ALG, ALG II, Fristlos, mietschulden
Übergabeprotokoll von Mieter nicht unterschrieben - was machen jetzt?

Hallo,

ich bin Hauptmieter in einer WG und habe heute mit einer Mitbewohnerin, die nun zum Ende dieses Monats ausziehen musste, die Zimmer- und Schlüsselübergabe zusammen mit einer Zeugin (=weitere Mitbewohnerin) vorgenommen.

Sämtliche Mängel wie Schäden an Möbelstücken, Flecken von weißer Wandfarbe an allen Möbelstücken auch auf der Matratze, an Tür- und Fensterrähmen, auf dem Fußboden und auch in der Badewanne (Mieterin hatte restliche Farbe in die Badewanne gekippt! Seitdem fließt das Wasser langsamer ab.) wurden im Übergabeprotokoll festgehalten. Da die Mieterin mit den aufgeführten Mängeln nicht einverstanden war, hat sie das Protokoll nicht unterschrieben (ich als Vermieter und die Zeugin haben unterschrieben) und hat sich auch heute geweigert, ihr Zimmer und sonstige benutzte Wohnbereiche (Küchenschubladen etc.) zu säubern und Mängel wie Farbreste etc zu beseitigen.

Im Mietvertrag für das möblierte WG-Zimmer waren alle vorhandenen Möbelstücke aufgelistet, allerdings wurde beim Einzug (vor etwas mehr als zwei Jahren) kein Einzugsprotokoll über den Zustand des Zimmers angefertigt.

Um das Zimmer neu vermieten zu können, muss ich nun selbst das Zimmer reinigen, Reparaturen (Lampe etc) vornehmen und auch neue Möbelstücke (vor allem Bett + Matratze) anschaffen. Diese Kosten + Zeitaufwand würde ich von der Kaution abziehen wollen. Wie kann ich als Hauptmieter nun aber weiter vorgehen? Die e-mail Adresse hat mir die Mieterin hinterlegt, um ihr das Protokoll zuzusenden, da sie dieses einem Anwalt vorlegen möchte und ihre gesamte Kaution zurückfordert. Ist dieses von ihr nicht unterschriebe Protokoll überhaupt wirksam? Habe ich ein Recht darauf, die mir entstandenen Kosten und Zeitaufwand von der Kaution einzubehalten?

Was sollte ich jetzt machen ?

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Kaution
Wer zahlt die Schlüsseldienstrechnung- Mieter oder Vermieter?

Hallo, zur Situation: ich hatte neulich einen Notfall. Ich stand mit meinem Sohn vor verschlossener Tür unseres Miethauses. Ich rief in der Hausverwaltung an, da war aber Niemand nach 16:00 Uhr zu erreichen. Ich rief den Hausmeister an, auch Niemand zu erreichen. Ich sah mich gezwungen den Schlüsseldienst anzurufen. Der kam, machte die Tür auf und hinterließ eine riesen Rechnung die ich vor Ort mit meiner EC-Karte bezahlt habe. Auf die Rechnung schrieb er noch folgendes: "kein Eigenverschulden des Mieters sondern Verschleiß der Schließanlage". Noch am Abend schickte ich dem Vermieter eine Email mit der Rechnung als PDF und einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Am nächsten Tag rief er mich an, beschimpfte mich und sagte, dass er die Rechnung auf keinen Fall übernehmen würde. Jetzt habe ich im Netzt ein wenig recherchiert und folgenden Sachverhalt herausbekommen: Sind Vermieter oder Hausverwaltung in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Notöffnung oder den Tausch des Schlosses selber in Auftrag geben. Der Vermieter ist dann im Nachhinein verpflichtet die notwendigen Kosten zu übernehmen. Klauseln im Mietvertrag, die dieses Vorgehen ausschließen, sind rechtlich unwirksam und können vom Mieter angefochten werden. (Quelle:http://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/) Jetzt ist die Frage, was mache ich, wenn ich mein Geld innerhalb der 14 Tage nicht bekomme? Mein Vermieter neigt sehr gerne dazu sich nicht zu melden, zu verleumden und die Sache auszusitzen. Nehme ich mir einen Anwalt oder KANN ich sogar die Rechnung gegen die Miete des nächsten Monats abziehen? Wäre das überhaupt rechtens?

Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen!!! Gruß elnino

PS: Ich hatte einen Schlüssel! Ich konnte mit ihm aber leider die Tür nicht aufschließen, da wie sich im Nachhinein durch den Schlüsseldienst rausstellte, dass Türschloss Aufgrund von Verschleiß defekt war!

Rechnung, Mietrecht, Mietminderung, schluesseldienst
Darf mein Vermieter mir hier den Schaden am Fenster ankreiden?

ich fasse mich so kurz ich kann. Vor 1,5 Jahren bin ich in meine Wohnung gezogen. Dachgeschoss mit Veluxfenstern. Das Holz der Fenster ist Witterungsbedingt etwas abgesplittert und mein damaliger Vermieter wollte da immer mal jemanden zur Wartung schicken der das mal abschleift etc. Ist dann aber nie passiert, angeblich waren im Sommer alle Termine ausgebucht. (Einzug im Juni). Man wollte es im Frühjahr machen. Dann wechselte im Dezember vorletztes Jahr der Eigentümer, der ein andere Hausverwaltung beauftragte (im Vergleich zu vorher ziemlich schlechter Service da).

So und nun der Fall. Im Küchenfenster ist das Klappfenster bzw. die Hebelfunktion an 3 Schanieren im Holzbefestigt. Also nicht angebohrt oder so, sondern direkt im Holz.

2 dieser Schaniere sind nun gelöst und der Hebel hängt nur noch locker an einem dieser Schaniere. Nun habe ich den Vermieter informiert und schon gesagt, dass sie beim normalen Gebrauch als Verschleiss zu werten sein.

Aber die Tante kam mir mit "Da müssen wir erst die Ursache klären". Nun soll eine Firma für Fenster beauftragt werden und ich habe Angst das die kurzerhand das ganze Fenster austauschen und mir den Schaden "aufbrummen".

Laut Mietvertrag muss ich bei solchen Reparaturen mit einer Selbstbeteiligung von 84 EUR rechnen - es sei denn ich habe den Schaden selbst verursacht. Und so klingt es wollte man es mir anhängen! Mir geht es nicht um die 85 EUR. Die wären vollkommen okay! 
Mir geht es darum das der Vermieter nicht sagt "Du hast das doch mit Gewalt kaputt gemacht, du zahlst alles" und ich nachher eine Rechnung für ein neues Fenster mit 500 EUR kriege!

Mein Versicherungsberater sagt ich soll mir keine Sorgen machen. Zur Not sei es ein Schaden den ich dem Vermieter zugefügt habe und meine Haftpflicht würde auch haften... aber ich sehe das eigentlich gar nicht ein!!!

Wie verhalte ich mich also nun gegenüber der Firma, die das dann reparieren will bzw. wie weise ich nach das ich nicht eigenverschuldet das Fenster kaputt gemacht habe.

Liebe Grüße

Wohnung, Mietrecht, Vermieter
Zaun des Nachbarn engt Hofeinfahrt stark ein - was kann man da tun?

Hallo!

Ich wohne in einem 9-Familienhaus aus den 60ern auf dessen direktem Nachbargrundstück ein Einfamilienhaus steht. Dort wohnt eine Familie, die sich letztes Jahr einen Hund anschaffte & das ganze Grundstück einzäunte, damit der Hund nicht auf die Straße rennen kann.

Der "Hundezaun" dürfte rund 120 cm hoch sein & steht genau auf dem Grenzstein -------> was leider zur Folge hat, dass die Mieter & Eigentümer des Hauses, in dem ich wohne, massive Probleme beim Ein- und Ausfahren in die enge Hofeinfahrt haben. Es sind zwar bisher noch keine Autofahrer an dem Zaun hängengeblieben, doch engt er die ohnehin nicht sehr breite Einfahrt zusätzlich ein. Speziell bei Nacht soll es lt. den Mitbewohnern sehr schwer sein, ein- und auszufahren (diese Zufahrt führt zu Hausparkplätzen, die einige Bewohner anmieteten).

Ich selbst habe damit ganz ehrlich kein direktes Problem, da mein Auto in der benachbarten Garagenzeile sein "Domizil" hat, aber wenn ich direkt vor das Haus fahre, um etwa sperrige Dinge abzuladen usw., ist der Zaun auch für mich zumindest nicht ganz ohne um es so zu formulieren. Aber das passiert einmal pro Monat, das ist mir egal.

In unserem Haus häufen sich jedoch inzwischen die Beschwerden ---------> die meisten gehen bei mir ein (bin nebenher Hausmeister in diesem Haus) oder direkt bei der Baugenossenschaft. Ich habe jetzt noch keine Rücksprache mit der Baugenossenschaft gehalten & auch die Mitbewohner des Hauses mehr oder weniger vertröstet ... ich weiß nämlich selber echt nicht, was man da tun kann bzw. ob man überhaupt was machen kann. Der Hundezaun steht direkt auf dem Grenzstein, somit rein rechtlich noch auf dem Grundstück des Nachbarhauses.

Ich würde die Leute gern stv. für die Mitbewohner, da man sich kennt & das echt nette Leute sind, drauf ansprechen, aber ich weiß auch nicht wie... eben weil es wirklich eine freundliche Familie ist mit der ich keinen Krach haben möchte. Wir kennen uns schon ewig, da möchte ich die gute Verbindung nicht wegen so einer Sache "kappen" die mich garnicht selber betrifft.. die anderen Mieter haben das selbe Problem --------> wir haben in der Siedlung eig. ein traumhaftes Klima, sodass es jedem betroffenen schwerfällt seinen Unmut über diesen Hundezaun auszusprechen.

Ich warte eig. nur darauf, dass irgendwann mal einer den Zaun streift & sein Auto verkratzt.. weil ich genau weiß, dass das bald sicherlich nicht ausbleibt.. was kann man dann machen?

Die Hausverwaltung habe ich wiegesagt noch nicht kontaktiert, wollte das aber ggf. tun. Wollte mich erstmal hier erkundigen, was ihr in der Situation machen würdet.. ein gutgemeinter & sinnvoller Rat wäre mir echt wichtig :)

Würde euch schonmal danke sagen & wünsch' noch 'nen angenehmen Sonntagabend!

Viele Grüße!

Auto, Haus, Familie, Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Straßenverkehr, Zaun

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