Mietvertrag verletzt und ohne Vorwarnung aus Wohnung ausgesperrt, darf der Vermieter das?

Ich habe folgendes Problem:

Da ich während der Semesterferien (2 Monate) mein Zimmer im Studentenwohnheim nicht benötige habe ich es einem Freund zum Wohnen überlassen.

Laut Mietvertrag ist das zwar nicht erlaubt und rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung, aber in meinem Leichtsinn habe ich es trotzdem gemacht, weil ich es ja auch nicht einfach leer stehen lassen wollte.

Jetzt ist mir das Studentenwerk auf die Schliche gekommen: Der Hausmeister hat an der Tür geklopft und den Freund gefragt, ob er dort wohnt. Weil er das bejaht hat, musste er es nochmal schriftlich bestätigen und am nächsten Tag das Zimmer verlassen, was er auch ohne Widerstand gemacht hat.

Das Studentenwerk hat zwar versucht mich zu kontaktieren, allerdings war ich verreist und hatte auch kein Internet. Deshalb konnte ich auch die Mail, in der ich um Rückruf gebeten wurde (enthielt keinerlei weitere Informationen) nicht lesen und wahrnehmen. Zwei Tage später kam nochmal eine Mail, in der ich darüber informiert wurde, dass mein Zimmer nun mit einem Steckschloss verschlossen sei und ich zu Ihnen kommen soll. 

Auch diese Mail habe ich erst knapp eine Woche später gelesen und mit einer kurzen Stellungnahme geantwortet (da Wochenende war und ich so niemand persönlich erreichen konnte), dass ich den Fehler einsehe und die Konsequenzen tragen werde. Aber ich wollte eben wissen, wie es nun weiter geht. Eine fristlose Kündigung habe ich nämlich (bis heute) nicht erhalten. Heute habe ich eine völlig unkonstruktive Antwort erhalten, in der ich nur beschimpft wurde. Als ich dann Angerufen habe, ging die Frau überhaupt nicht auf mich ein und hat dann einfach aufgelegt. Bei einem weiteren Anruf hat die Kollegin behauptet, dass die zuständige Frau angeblich (bis Feierabend) in einer Besprechung sei. Persönlich kann ich nicht mal eben vorbei kommen, da mein Erstwohnsitz 250km entfernt ist.


Jetzt meine Fragen:

1. Welche Konsequenzen können auf mich zukommen, da ich ja gegen den Mietvertrag verstoßen habe? Ist eine fristlose Kündigung das schlimmste, was mir passieren kann? (Der Mietvertrag ist befristet, falls das eine Rolle spielt)

2. Dürfen die einfach so mein Zimmer abschließen, wo noch meine Sachen gelagert sind und dann auch noch die Kommunikation verweigern? Bzw. was kann ich dagegen tun?


Wohnung, Mietrecht, fristlose Kündigung
Eine zu unrechte Forderung?

Hallo liebe Coummunity :)

Also so siehts aus:

Der Vermieter sagt ganz konkret wir sollen den Sperrmüll anmelden und unser Zeug dazu stellen! Aber es ist bei Gott nicht so das das alles Sperrmüll ist! Klar gibts hier und paar da Sachen, die vielleicht "optimiert" werden könnten bezüglich der Platzanehmlichkeiten. Doch darf der Vermieter einen (ich sag jetzt einfach mal) "vorschreiben" was man auf seinen Dachboden zu lagern hat und was nicht? Und wenn ich - schon dabei bin - Wie verhält sich eigentlich die Rechtslage? Es gibt da ja nur die Brandschutzverordnung wo man doch keine leicht brennbaren Sachen lagern darf, die Brände auslösen können oder nicht??

Nun zu etwas Anderem:

Wie verhält es sich eigentlich zum Thema Privatsphäre? Ist es (rechtlich) in Ordnung einen Dachboden zu haben unter Mietvertrags-Klausel "Wenn bei Bedarf ein Trockenboden vorhanden ist darf dieser genutzt werden"? Ist es ebenfalls (rechtlich) in Ordnung dann einen Dachboden zu haben, wo man gar nicht abschließen kann und der Vermieter uneingeschränkten Zugriff auf den "fremden" Dachboden hat?

Darf der Vermieter dann so ne Szene machen und einen darstellen, als ob man ein Messi wäre?

Ich hoffe jemand kann mir wenigstens paar Lösungsansätze geben zu diesem Problem. Es ist sehr nervig wenn der Vermieter andauern Welle schiebt und meint immer einen Befehlen zu müssen was auf einem Dachboden zu stehen hat oder was auch nicht... -.-

Ich bitte um Rat liebe Community!

Lagerung, Mietrecht, Privatsphäre, Mietvertrag, Dachboden
Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?

wir sind aus unserer gemieteten Wohnung ausgezogen und haben beim ablösen einer Schrankkindersicherung einen etwa 2 cm großen Macken am Küchenschrank hinterlassen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer bot man uns an den Schaden aus kullanz kostenlos zu richten. Leider wurde dieser in einem erheblich dunkleren Farbton und statt glänzendem Lack mit mattem Lack ausgebessert. Laut Aussage des Reparateurs wäre das besser nicht möglich, was mich etwas wundert. Der Vermieter möchte das natürlich nicht einfach so hinnehmen und möchte auch kein Geld für den farblichen Unterschied sondern eine Neulieferung. Da dieses Küchenmodell nicht mehr hergestellt wird, muss das als Sonderanfertigung gemacht werden und beläuft sich auf 1300 Euro + Lieferung + Montage. Unsrere Haftplichtversicherungen lehnen eine übernahme der Kosten ab. Die Küche ist 5 Jahre alt und kostete damals 2000 Euro ohne Geräte. Der Vermieter droht mittlerweile es reparieren zu lassen, dafür unsere 1000 Euro Kaution zu benutzen und den rest dann einzuklagen. Ich sehe aber nicht ein, so viel Geld für einen farblichen Unterschied zu bezahlen da es die funtion der Küche in keinster Weise einschränkt.

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ob er das so darf, oder ob die Versicherungen bezahlen müssten? Bisher konnte uns leider nieman wirklich helfen.

Danke

Küche, Mietwohnung, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden
Durchgangsrecht beim Gartentor?

Hallo zusammen,
Ich bräuchte eure Hilfe! Ich wohne im ersten Stock eines Zweifamilienhauses. Der Mieter unter mir hat einen Garten. Die Mülltonnen befinden sich am Ende des Gartens am Gartentor. Jetzt kommt folgendes Problem: Der Mieter im Erdgeschoss schließt ab einer unbestimmten Zeit das Gartentor mit einem Vorhängeschloss ab. Ich kann also nicht mehr das Gartentor nutzen. Jetzt stellt sich die Frage, darf er das? Ich habe ihn vor einiger Zeit gebeten, mir einen Schlüssel für das Schloss zukommen zu lassen, wenn ich z.B. mit meinem Fahrrad spät abends nach Hause komme, durch den Garten in den Keller fahren kann. Hin und wieder bringe ich auch meinen Müll außen herum zu den Mülltonnen, damit ich so wenig Kontakt zu diesem Mieter habe wie nur nötig! Heute Nacht passierte natürlich das unvermeidbare, ich bin spät von einer Freundin nach Hause gekommen, auf dem Weg zur Wohnung habe ich das Törtchen geprüft, ob das Schloss noch hängt (dies war leider der Fall) der Mieter saß im Garten und beobachtete mich. Freundlich habe ich ihn gefragt, ob er das Tor aufschließen könne, dieser reagierte direkt aggressiv auf meine Bitte und speiste mich mit den Worten: "sie können auch wie jeder andere tagsüber den Müll weg bringen!" Seiner Meinung nach also, besitze ich nicht das Recht das Törchen ab einer bestimmten Uhrzeit ( vom Mieter des Erdgeschosses selbst bestimmt) zu nutzen.
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt! 😁
Ich hoffe auf eure Hilfe
Lieben Dank schonmal im Voraus

Garten, Mietrecht
Darf mein Vermieter Kühlschrank und Waschmaschine entfernen?

Das Haus, in dem ich wohne, soll verkauft werden, die anderen Mieter sind schon ausgezogen (was ich mir inzwischen auch überlege), der Vermieter ist dabei, seine Ferienwohnung zu räumen und hat mir Kühlschrank und Waschmaschine zum halben Preis zum Kauf angeboten, andernfalls würden diese mitgenommen. Darf er das? Und wenn ja, gäbe mir das ein Recht auf vorzeitige Kündigung? Immerhin muss ich damit rechnen, dass mich sonst der neue Eigentümer kündigt - schon aus dem Grund finde ich es untragbar, noch in die Wohnung zu investieren. (Er sagt dazu, er habe die Geräte nicht mit vermietet, nur „auf meinen Wunsch angeschafft“. Den Unterschied kann ich nicht nachvollziehen.) Hintergrund: Ich wohne hier seit knapp 3 Jahren in einer 2 ZKB, vermutlich keine Einliegerwohnung. Es handelt sich um eine Art Anbau mit eigenem Eingang. Im „Haupthaus“ wohnte noch ein Ehepaar mit einem Treppenaufgang in der Ferienwohnung des Vermieters. Die Küche in meiner Wohnung ist möbliert, allerdings bei Besichtigung ohne Kühlschrank. Der Kühlschrank war meiner Erinnerung nach dann beim Einzug vorhanden, bei der Waschmaschine bin ich mir nicht völlig sicher. Diese wurde in einem gemeinsam genutzten Funktionsraum im Keller des Haupthauses aufgestellt. Leider sind die Geräte und auch der Rest der Kücheneinrichtung nicht gesondert im Mietvertrag erwähnt.

Mietrecht, Elektrogeräte, Ablöse
Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Zwei nebenkostenabrechnungen nach Eigentümer wechsel innerhalb des Abrechnungszeitraumes...?

Hallo !! Ich möchte hier mal meinen zum größten Teil beantworteten Sachverhalt schildern bezüglich nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel. Am 1.7.2014 gab es einen Eigentümerwechsel. Die Abrechnung erfolgt durch die Grundstücksverwaltung welche Abrechnungen und Einzelabrechnungen an den damaligen ( bis 30.6.2014 ) Vermieter weitergibt.Welcher wiederum diese an seine "alten" Mieter weitergibt. Nun kam heute,den 4.8.2015 diese besagte Nebenkosten Abrechnung. Die Überschrift : Die Einzel Abrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.14 Abrechnungsjahr =365 Tage Ihr Abrechnungszeitraum ( damit ist der vorherige vermieter gemeint)vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 entspricht 181 Tagen... Nun meine Frage... Welcher abrechnungszeitraum ist hierfür relevant.... Denn der Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 wäre ja nun als gegenstandslos zu betrachten....da eine Abrechnung innerhalb des Eigentümer Wechsels ja komplett vom Neuerwerber zu kommen hat....richtig ??? Die Beträge für die Abrechnungen belaufen sich auch nur auf die besagten Monate januar-juni 2014

Und so.... kam es so wie ich es vermutet hatte.gut zwei Wochen nach Erhalt der ersten Abrechnung hatte ich eine weitere Nebenkosten Abrechnung im Briefkasten. Diesmal die vom Neuerweber.Der in der Überschrift genannte zeitraum : 01.01.2014-31.12.2014....Soweit okay Der abgerechnete Zeitraum (Nutzungszeitraum) betrug aber die Zeit vom 01.07.2014 - 31.12.2014(die vom altvermieter den 01.01.2014 - 30.06.2014) in tagen und Gradtagen angegeben und auch aufgelistet damit rechnerisch nachvollziehbar.... Anbei noch eine Frist die ich einzuhalten habe die Zahlungen zu leisten.....Mein Nutzungszeitraum betrug nun aber volle 12monate....

Ich weis nun nicht wie ich reagieren sollte.... Jemand einen Tipp wie ich mich denn verhalten soll? Bin über jede meinung u Antwort dankbar .....

Mietrecht, Nebenkosten
Darf ich nach 22 Uhr mit dem Hund raus?

Hallo,

wir haben eben ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wo man uns hingewiesen hat ab 22 Uhr die Nachtruhe doch einzuhalten. So, da wir keine Musik o.Ä. anhaben können wir uns nur vorstellen, dass sie das Gassi gehen mit dem Hund meinen. Wir gehen abends/nachts nämlich immer nochmal raus, wenn wir ins Bett gehen. Somit haben wir unsre 8 Stunden schlaf und der Hund ebenfalls.

Wir wohnen im 2. OG, in einem Altbaumehrfamilienhaus. (nur noch ca. 5 Monate, dann ziehen wir zum Glück sowieso um). Das Haus ist leider etwas hellhörig, man hört sehr deutlich wenn sich Nachbarn unterhalten und im Treppenhaus gibt es eben nur eine Holztreppe.

Jetzt meine Frage, können die Mieter einem "verbieten" mit dem Hund nach 22 Uhr rauszugehen? Ich meine, was haben die für einen nutzen, wenn man morgens um 6 Uhr dann wieder Lärm veranstaltet und das auch am Wochenende? Und unsrer Meinung nach, handelt es sich nur um eine Familie die so dumm rum macht. Die neben uns, haben ein Kind und von daher sind die ebenfalls mit uns tolerant und die, die unter dem Nachbarn mit Kind wohnen, haben sich schon über das Kind damals beschwert und auch vorgestern über unsren Hund, weil er die Fußmatte vor derer Haustür betreten würde. Eine Nachbarin hat ebenfalls einen Hund und die, die ganz unten wohnen, haben sich ebenfalls noch nie beschwert.

Wer kann mir also eine Antwort zu dem Thema geben? Ich meine, wenn der Hund auch mal Durchfall hätte, kann ich ihm ja nicht verbieten rauszugehen bzw zu müssen.

Wohnung, Hund, Mieter, Mietrecht, Gassi, Mehrfamilienhaus
Besuch der Freundin in der WG

Grüßt euch!

Und zwar hege ich mit meiner Freundin seit gestern mittlerweile eine halbjährige Fernbeziehung (der Begriff ist weitschweifend, ich bin jedes Wochenende bei ihr ;) ) Sie wohnt in Thüringen und ich bin grad in Heidelberg zur Ausbildung. Kommen wir zur Sache...

Ich wohne in einer 3-Mann (Zweck-) WG. Über uns im Häuschen wohnen unsere Vermieter, ein Rentnerpärchen. In der WG ist Küche und Badnutzung zusammen, jeder hat sein eigenes Zimmer (um die 20qm²). Meine Mitbewohner sprechen so gut wie nie mit mir (wie gesagt, Zweck WG) und als sie zum ersten mal zu Besuch kam hatte ich nur einen Mitbewohner bei mir, da das dritte Zimmer im Ausbau war. Meine Freundin kam damals keinem in die quere (Ich geh mit ihm fast zeitgleich aus dem Haus, bin früher zu Hause als er), verstand sich sehr gut mit den Vermietern. Die eine Woche war perfekt.

Der Knackpunkt: Als sie in dne Sommerferien zwei Wochen bei mir überbleiben wollte, hatten meine Vermieter in einem Gespräch mit ihr alleine zu ihr gesagt, das sie doch nur eine Woche bleiben könne, die zweite aber daheim bleiben soll. Dies vergaß sie mir leider zu sagen (sie ist halt Schusselig, dafür lieb ich sie). Als ich sie die WOche darauf wieder mitbrachte ging das Theater dann los. Ich sollte sie heim fahren bzw in den Zug stecken (Heim fahren war wegen Arbeit schlecht, Zug fährt sie nicht gerne, vor allem Abends. Abgesehen davon ist sie noch minderjährig.) Nach einem heftigen Schlagabtausch mit meinen Vermietern fuhr ich sie letztendlich noch heim (kurzfristig "gelber" Urlaub, gefiel meiner Ausbilderin gar nicht..), damit es keinen weiteren Ärger gibt. Als Grund nannte man mir damals "Ja weil nächste Woche kommt jemand 3. in die WG, das wäre zuviel".

Auf dnen Punkt getroffen:

..Stellt sich meine Frage folgendermaßen da: Meine Freundin möchte in den Herbstferien sehr gerne wieder eine Woche hier her kommen. Nun hab ich leicht bammel meinen Vermietern bescheid zu sagen (das ist ja wohl das mindeste) bzw sie frei Schnauze dann einfach mitzubringen. Haben meine Vermieter das Recht, dies zu verbieten? Sie würde für 5 Tage hier bleiben, Mo - Fr, Freitag würde ich mit ihr wieder nach Thüringen fahren.

Akutelle Lage in der WG: 3 Mitbewohner (einschließlich mir), nach wie vor gemeinschaftliche Küchen und Bad benutzung.

Hoffe auf fixe Hilfe!

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Freundin, WG, Wohngemeinschaft, Besuch
Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)

Hier der Auszug aus meinem Schreiben:

"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."

Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P

Danke im vorraus schonmal!!!!

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Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Waschmaschienenstellplatz anderweitig nutzen?

Hallo Leute könnt ihr mir einen Tipp geben.

Ich habe gewaltigen Stress mit meiner Nachbarin.

Ich habe einen Segway das ist ein elektronischer Stehroller. Dieser muss ständig am Strom angeschlossen sein um eine Beschädigung der Akkus zu vermeiden. Ein satz Akkus ist nicht gerade günstig und liegt bei 1500 €.

Ich habe ihn bisher immer im Trockenraum des Hauses geladen da dort die einzigste Möglichkeit ist für mich über meinen Stromzähler den Segway zu laden.

Dieser steht dort auf meinem Stellplatz für die Waschmaschine und nimmt auch nur diesen platz weg.

Die neue eingezogene Nachbarin beklagt sich nun darüber dass er so viel Dreck machen würde was gar nicht stimmt.
Desweiteren ist sie auf dem Standpunkt dass dieses Gefährt nichts im Trockenraum zu suchen hat.

Im Fahrradkeller kann ich jedoch den Segway nicht laden da dort keine Steckdose ist.

Sie besteht nun aber darauf dass der Segway im Fahrradkeller zu stehen hat und rückt auch nicht von ihrer Forderung ab.

Nun habe ich ein Verlängerungskabel von meinem Anschluss im Trockenraum in den Fahrradkeller gelegt jedoch durch drei Türen die dadurch ständig einen spalt geöffnet sein müssen um ein Kabelbruch beziehungsweise abknicken und quetschen des Verlängerungskabel zu vermeiden.

Meine Nachbarin macht nun jedoch mit Absicht die drei Türen zu so dass das Kabel beschädigt wird. Ich habe sie heute schriftlich aufgefordert mein Eigentum nicht mehr weiter zu beschädigen und die Türen geöffnet zu lassen.  Schließlich will sie ja auch das der Segway aus dem Trockenraum verschwindet.

Darf ich auf den Stellplatz der für meine Waschmaschine vorgesehen ist ein Elektrogerät meiner Wahl stellen?
Wie zum Beispiel einen Trockner oder einen Kühlschrank oder eben auch ein Segway?

Oder darf dort nur eine Waschmaschine stehen?

Waschmaschine, Mietrecht, Keller, Segway
Vermieter schreibt Kabelanbieter vor, darf er das?

Hallo liebe Community,

Ich habe ein Frage bezüglich meines Kabelanbieters. Die Wohnungsbaugesellschaft bei der ich eine Wohnung angemietet habe, hat einen Vertrag mit der Primacom, so dass alle Mieter den Anschluss, sofern sie einen haben wollen, ihn von diesem Anbieter beziehen müssen. Nun ist mein Problem das deren Leistungen nicht nur preislich mit der Telecom gleichziehen, sondern die gebuchten Leistungen oft nicht oder nur teilweise bzw eingeschränkt funktionieren. Heißt bei mir funktionieren Telefon und Internet oft nicht, oder nur schleppend, und das für Stunden. Auch das Fernsehen hat immer wieder stundenlangen Senderausfall oder bringt die Meldung das der Kanal verschlüsselt sei. Dabei handelt es sich um die privaten, kein Pay TV. Doch das Fernsehen stört mich weniger, doch da ich oft auch zu Hause beruflich zu tun habe, somit auf Telefon und Internet angewiesen bin, stört mich da der Ausfall erheblich. Die inzwischen wöchentlichen Anrufe bei der Hotline bringen nur dumme Kommentare und das ich damit klar kommen solle, es am Verteiler bzw am Rechenzentrum liegen würde, daran nichts zu machen sei, und es wird in Sachen Wechsel wieder und wieder auf den Vertrag mit dem Vermieter verwiesen. Ich könne zwar wechseln, also die Leistung über einen anderen Anbieter beziehen, jedoch soll ich dann weiter die Grundgebühr von 20 Euro bezahlen, da ich deren Anschluss nutzen würde. Dabei ist der Hausverteiler von der Telecom, also ist es wenn überhaupt ein gemieteter Anschluss bei denen.

Nun möchte ich gern wechseln um für die inzwischen 40 Euro auch wenigstens das nutzen zu können was ich bezahle. Daher die Frage, ist es rechtens das mein Vermieter mir vorschreibt wo ich zu sein habe, bzw mich an einen derartigen Vertrag bindet, oder habe ich irgendeine Möglichkeit zu wechseln, ohne umzuziehen oder zwei Anbieter zu bezahlen?

Ich hoffe da kennt sich jemand von euch aus.

Danke liebe Grüße Itschab

Miete, Mietrecht, Vermieter, Kabelanschluß, Störung
Habe ich ein Recht auf Umsetzung in eine andere Wohnung?

Hallo zusammen, eine weitere Frage bezüglich fortlaufender Belästigungen/Belastungen vor meinem Balkon/Fenster Seid längerer Zeit, werde ich hier richtig fertig gemacht, da ich anfangs noch nett gebeten habe, nicht vor meinem Balkon oder Fenster Fußball zu spielen , was dann zur Folge hatte, das jetzt auch von anderen Hauseingängen die Kinder kommen und permanent an meinem Balkon hindonnern und auf Anraten der Eltern noch lauter schreien sollen, da es Kinder sind und daher auch das Recht haben zu schreien. Es ist nicht das spielen der Kinder das mich stört, sondern die permanente Schreierei und das Donnern an meinen Balkon. Es gab deswegen dann auch, nachdem ich etwas gesagt hatte, zu der Familie, die es maßlos übertreiben, großen Streit. Es gibt hier zwei Minuten entfernt einen Fußballplatz,Abendteuerspielplatz,Volleyballfeld...einfach alles und trotzdem spielt sich hier alles vor meinem Fenster ab (EG-Wohnung) es ist dort ein Geh und Fahrradweg und eben mein Balkon. Vielerlei Beschwerden dazu unter anderem gab ich dann weiter und dazu wurde mir geantwortet, das Kinderlärm, egal ob vor meinem Fenster oder im Haus, sowie Fußballspielen erwünscht/erlaubt sei und ich hier nichts machen kann. Das dies aber schon gesundheitliche Schäden hervorgerufen hat, wenn man permanent den Ball gegen die Mauer gedonnert bekommt und dies von den Familien noch gefördert wird, sieht hier anscheinden keiner Bei solchen Temperaturen...sagte ich dazu...müsste ich also Fenster und Rollo schließen und mich hier im dunklen aufhalten und warten bis es aufhört...was ja nicht der Fall ist, da es teilweise, gerade in den Ferien, bis 22 Uhr so ab geht nicht nur dieses Anliegen war der Auslöser, warum ich dann auf eine Umsetzung in eine andere Wohnung gebeten habe...es gab also weit mehr, was Belästigungen betrifft, auch in unserem Hauseingang/Keller usw. Muss ich mir das alles gefallen lassen, hab ich als Mieter nicht auch Rechte? ich bin fast 60 und wollte eigentlich nicht mehr umziehen, da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin und nicht gerade erpicht darauf wäre, mir diese Strapazen nochmal anzutun, aber wenn ich hier bleibe werde ich hier demnächst wohl in einer Kiste herausgetragen...daher muss ich diese wohl auf mich nehmen und die damit hohen Kosten wohl tragen müssen um endlich mehr Ruhe zu haben. (mit Minirente auch nicht einfach) Leider ist es auch so, das ich nur in eine EG-Wohnung ausweichen könnte, da ich schwerbehindert bin und das Treppensteigen (auch wenn es Aufzüge gäbe, muss man immer damit rechnen, das diese defekt sind) nicht mehr so einfach für mich ist. Für Hilfen dazu wäre ich euch sehr dankbar

Wohnung, Recht, Mietrecht, Lautstärke

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