Hallo? Wir sind eine Erbengemeinschaft (Mutter und zwei Söhne) nach dem Tod des Vaters schon seit 9,5 Jahren. Das Erbanteilsverhältnis ist ca. 75%, 12,5% und 12,5%, ca. deshalb, weil nicht alles den Eltern gemeinsam gehörte, sondern auch einiges ausschließlich dem Vater. Das Erbe besteht überwiegend aus Immobilien (2 Mietshäuser mit je 6 Whg.s; je eines mit 14 und mit 16 Whg.s; 5 Reihenhäusern; zusätzlich noch landwirtschaftlicher Besitz (verpachtet) und einer Wiese und 2 Waldgrundstücken, sowie dem Familienstammsitz aus 1851, das dem Vater allein gehörte. Die Mutter beansprucht den Familienstammsitz für sich allein und schließt die beiden Söhne von jeglicher Nutzung aus. Ein Sohn ist Immobilienverwalter von Beruf, der andere Augenarzt und seinerzeit von den Eltern zur Unterstützung wieder an den Familienstammsitzort zurückbeordert worden. Beide Söhne haben je ein Mehrfamilienhaus mit 2 bzw. 3 Whg.s geschenkt bekommen von den Eltern und zusätzlich vom Vater ein sehr wertvolles Grundstück in Tonlage des Ortes gemeinsam. Dieses Grundstück wurde gemeinschaftlich mit einem 6 Parteienhaus bebaut, da zwei Einfamilienhäuser vom Bauamt her nicht zulässig waren. Der immobilienverwaltende Sohn wurde von den Eltern als Verwalter eingesetzt. Diesen Job hat der Sohn recht zufriedenstellend ausgeführt, wurde aber von den Eltern permanent kontrolliert. Im Jahr 2006 starb der Vater ohne ein Testament zu hinterlassen. Der immobilienverwaltende Sohn hat den Nachlass bewertet und der zweite Sohn hat dabei tatkräftig geholfen, die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nur sehr wenig. Es wurde Erbschaftssteuer nach den jeweiligen Anteilen gezahlt und die Erbengemeinschaft weiter geführt. Verwaltet wird sie auf Geheiß der Mutter seitdem von dem immobilienver-waltenden Sohn. Dieser hat seitdem den Bruder samt dessen Familie v. a. dessen Frau also seine Schwägerin aus dem gemeinschaftlichen 6-Parteienhaus gemobbt (Mieter des Bruders zur vorsätzlichen Körperverletzung angestiftet, eigenen Strombetrug dem Bruder und dessen Frau in die Schuhe geschoben, selbstverursachte Schäden an der Haushälfte des Bruders ignoriert und nicht ersetzt, Schwägerin vor Gericht verleumdet, Rufmord von mir und meiner Frau, seiner Schwägerin bei unserer Mutter u. a., so dass dieser dort nicht mehr selbst wohnen kann und darf - er selbst mit seiner Familie weiterhin. Dieser, der immo-bilienverwaltende Sohn und Bruder soll und darf aber weiterhin die Anteile seines Bruders verwalten und dieser soll auch seine Verwaltungsgebühren mittragen, trotz des massiven Vertrauensbruchs, geht das mit Stimmenmehrheit von 87,5%, denn er verwaltet seinen eigenen Anteil natürlich auch und lässt sich für diesen auch Verwaltungsgebühren auszahlen? Ist das alles rechtens oder kann ich verlangen mit meinen 12,5%, dass ein anderer Verwalter eingesetzt wird, weil mein Bruder mein Vertrauen verloren hat, nach dem was er gemacht hat? Was kann ich tun? Kann mein Bruder