Hallo Zusammen,

seit Donnerstag, den 07.01. (also 7 Tage, bzw 5 WT vor Termin, gegebenenfalls sogar Freitag) hat uns unser Vermieter einen Aushang an die Tür gehangen, dass zum Heutigen Tag (14.01.) die Heizungs-Firma kommt, um die Heizungsstände abzulesen.

Mein Problem ist hier, dass der Kontakt, der darauf angegeben wurde nur von 20-21 Uhr erreichbar ist (was für mich schon eine unmögliche Zeit ist) und es mir nicht gelungen ist, diesen an einem Werktag zur angegebenen Zeit zu erreichen.

Gründe dafür liegen in meiner Anstellung, die es mir über den Zeitraum meiner Arbeit nicht erlaubt an meinem Handy privatgespräche zu führen, geschweigedenn es am Arbeitsplatz zu nutzen (Sensible Daten, daher wird hier auf Datenschutz Wert gelegt und Private Endgeräte sind schlichtweg verboten)

Ich habe schon mehrfach versucht, den angegebenen Kontakt außerhalb dieser Zeiten zu erreichen, hatte aber keinen erfolg. Meine Frage ist nun konkret: Gibt es für mich überhaupt eine Pflicht hinter so etwas her zu laufen, wenn ich mich schon mehrfach bemüht habe den Termin abzusagen, und es mir einfach nicht möglich ist in dieser lächerlichen, angegebenen Stunde in der ich diese Woche nun mal Schicht hatte (13:30-22 Uhr) nicht mit den Herren in Verbindung setzen konnte?

Weiterhin: Ist es überhaupt rechtens, dass ein Aushang erst 4-5 Werktage, oder auch 6-7 Tage vorher ausgehangen wird? Sollte dieser nicht normalerweise mit 10-14 Tagen Vorlauf ausgehangen werden?

Vielleicht könnt ihr mir hier zur Seite stehen, bzw. mir sagen, an wen ich mich hier zunächst wenden sollte. Geht es nach meinem Vermieter (so zeigt zumindest die Erfahrung der letzten Termine) scheint Ihn das nur etwas anzugehen, wenn es darum geht eine sowieso nicht rechtens geltende Klausel bezüglich extra Kosten für einen Zweittermin geltend zu machen und mir extra Kohle bei der Abrechnung abzuziehen.

Danke und lieben Gruß, Stefan