Probleme mit Nachbarn wegen Hund?

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Und zwar habe ich einen kleinen Hund und bin meistens am Wochenende in der Wohnung von meinem Freund. Das läuft schon seit 2 Jahren so. Das Problem ist dass seine Nachbarn angefangen haben sich über meinen Hund zu beschweren , weil er markiert. (Wir haben einen Gemeinschaftsgarten der zugleich auch Wohnungseingang ist, bzw beim Weg in die Wohnung angrenzt. Jetzt haben wir Probleme mit dem Vermieter, er meinte letztens zu mir dass mein Hund nicht mehr in den Garten darf. Ich rege mich so sehr auf denn seine Nachbarn haben auch Katzen die ab und zu in den Garten dürfen. Jeder der einen Hund hat weiß dass man ihn öfter am Tag rauslassen muss damit er wenigstens pinkeln geht. Sein großes Geschäft erledigt er sowieso NIE im Garten. Er markiert nur oder macht ein wenig Dreck wenn er mit seinen Hinterpfoten ausholt und dann kommt Gras auf den Beton. Doch das mache ich sofort mit dem Besen weg. Meine Frage ist ob uns der Vermieter meines Freundes verbieten kann den Hund in den Garten zu lassen. Schließlich haben die Nachbarn auch Katzen die in den Garten dürfen und mein Freund zahlt genauso Miete wie sie...was kann ich machen? Es ist zwar die Wohnung meines Freundes und ich bin nur von Donnerstag bis Sonntag da trotzdem lasse ich mir das nicht so gerne bieten von diesen Meckertypen...konnten mich von Anfang an nicht leiden deswegen suchen Sie immer nur streit

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Wohnungsrecht
Muss mein Mieter Instandhaltungen vom Fachmann erledigen lassen?

Ich bin Anfang des Monats in meine Mietwohnung eingezogen, bzw dabei zu renouvieren. Der Mieter hat im Beisein von Zeugen gesagt, da wir bei der Wohnungsübergabe den katastrophalen Zustand der Fenster bemängelt haben, das die Fenster repariert bzw. ausgetauscht werden. Nun gab es einen Termin bei einem örtlichen Tischler welcher sich unsere Fenster angeguckt hat. Der Vermieter bestätigte das ich mich bezüglich eines Termins mit dem Tischler auseinandersetzen soll, da dieser die Fenster instand setzen soll. Nun ist unser Vertrauen in den Vermieter gestört, da er schon einige schriftlich festgehaltene Vereinbarungen nicht erfüllt hat. Heute bekommen wir dann den Anruf das jemand vorbeikommt und die Fenster macht. Man muss dazu sagen das ein Fensterglas ausgetauscht werden müsste da dieses gebrochen ist. Nun steht ein Leihe bei uns vor der Tür, welcher selber zugibt keine Ahnung von der Reparatur der Fenster hat und macht die Rahmen mehr schlecht als Recht mit einer Art Slikon fest. Da wir den Namen der eigentlich beauftragten Firma kannten haben wir nach einem Anruf erfahren, dass ein Kostenvoranschlag an unseren Vermieter gemacht wurde. Nun hat der Vermieter sich wahrscheinlich gedacht " lass ich das lieber Schwarz machen, ist eben günstiger" . Das der versprochene Auftrag ein neues Fenster einzubauen nicht gegeben wurde, obwohl der Vermieter nachweislich das Gegenteil behauptet. ....So kommen wir zur eigentlichen Frage: Haben wir das Recht darauf, dass der Vermieter einen Fachmann für die Instandsetzung unserer Fenster beauftragt oder darf er Leihen beauftragen welche weder Ahnung haben, noch "offiziell" beauftragt wurden.

Ich bedanke mich schon mal für jegliche Antwort

Fenster, Mietrecht, Instandhaltung
Haus verkauft und die Mieter werden rausgeschmissen. Was tun?

Hallo, habe eben von meinem Nachbarn mitbekommen dass er mit dem neuen Vermieter unseres Hauses gesprochen hat und er ihm gesagt hat dass er das Haus jetzt abgekauft hat und die jetzigen Mieter raus müssen da an dieser Stell was Neues gebaut wird. Ich habe schon länger gehört dass das Haus verkauft werden soll, habe auch meinen Vermieter angerufen und gefragt was es damit auf sich hat, doch der meinte es wären nur Spekulationen. Jetzt wurde aber das Haus verkauft, ich habe sehr viel hier in die Wohnung investiert um das Ganze zu renovieren. Ich habe momentan kein Geld für den Umzug und auf der Arbeit sieht es gerade sehr brenzlich aus, so dass ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen gekündigt werde und dann Hartz 4 beziehen muss. Das macht die Sache noch problematischer, denn wenn ich dann aus der Wohnung raus muss, habe ich höchstwahrscheinlich keinen Job mehr und wie soll ich denn bitte als Hartz4 Empfänger eine Wohnung bekommen? Und wie ich gehört habe, muss das alles innerhalb von 3 Monaten stattfinden nachdem man die Kündigung bekommen hat. Habe im Internet schon viel darüber nachgelesen aber nichts passendes für mich gefunden.So wie es aussieht habe ich GAR KEINE Rechte. Das heißt, ich würde keine Umzugskostenerstattung bekommen oder die Kosten für die Renovierung oder Sonstiges. Ich bin gerade am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll. Rufe den Vermieter schon seit Tagen an, aber er geht nicht ran. Hatte schon mal jemand von euch einen ähnlichen Fall? Oder wisst ihr was ich da machen kann, was mir da eventuell zu steht? Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, mieten
Mündliche Zusage bei Nachmieter bindend?

Hallo, wir haben lange die perfekte Wohnung für uns gesucht und gefunden! Wir sind am 29 Februar zu den Vermietern gegangen und haben unsere Situation erklärt dass wir kündigen müssen und auch schriftlich eine Kündigung abgeben und gesagt wir werden uns um Nachmieter kümmern um doppelte Miete zu vermeiden. Die Vermieterin hat die Kündigung akzeptiert und auch zugestimmt dass wir eine Anzeige im Internet aufgeben dürfen und sie würde sich auch nach Nachmieter umschauen. Wir haben ihr dann sofort einen Typen vorgeschlagen der die Wohnung so übernehmen würde. Sie meinte sie wird ihn mal anrufen zum kennenlernen. Noch am selben Abend hat sie ihn angerufen und hergeholt und beiden sind in die Wohnung gekommen und nochmal angeschaut und sie meinte sie hat sich schon für ihn entschieden und er kann die Wohnung haben. Ich hab sie noch sofort gefragt wie das mit der Schlüsselübergabe geregelt werden soll dann meinte sie wir können das mit dem Nachmieter untereinander abmachen. Aber der Nachmieter und ich waren bei der Zusage dabei! Er hat mir gerade noch geschrieben dass er noch mit ihrem Mann gesprochen hat u d er auch zugesagt hat!

Nun haben wir den neuen Mietvertrag unterschrieben und gerade geht mein Freund aus und die Vermieterin war total neben der Spur sag ich jetzt mal (sie hatte glaub ich keinen guten Tag)und sagt dass sie noch 30 weitere Interessenten hat und sich noch nicht entschieden hat. Wären die beiden sich nicht über den Weg gelaufen, hätten wir Ihre Meinungsänderung nicht mal mitbekommen und hätten mit dem anderen eine Übergabe gemacht! Morgen will ich in Ruhe zu ihr rüber und sie ansprechen was das soll. Aber wenn sie anfängt sich rauszureden würde ich vorher schon gerne wissen ob wir im Recht sind und zum abgesprochen Termin ausziehen bzw. der Nachmieter einziehen kann?! Ehrlichgesagt können wir und keine doppelte Miete mit Baby leisten, wir haben auch den neuen Mietvertrag ein Tag später nach der Zusagen zum Nachmieter nur deswegen unterschrieben !

( mein Freund hat gerade seine Ausbildung beendet und uns fehlt für diesen Monat das Einkommen weil die neue Arbeit erst später zahlt. Wir haben einen Dauerauftrag für die Miete und haben nicht gemerkt dass die Miete nach zwei Wochen immer noch nicht überwiesen wurde, er hat ihr dann die Situation erklärt und auch gesagt dass sobald das Geld da ist alles überwiesen wird und wenns nötig auch mahnkosten! Irgendwas hat ihr wohl nicht gefallen und sie war sich dann aufeinmal mit dem Nachmieter unsicher )

Mietrecht, Nachmieter
Nachtrag zum Mietvertrag -nicht einverstanden, Kündigung?

Hallo,

seit etwa 2,5 Jahren wohne ich mit meinem Verlobten in einer Wohnung. Bei der Wohnungsbesichtigung und auch mehrmals in weiteren Gesprächen erklärte mir die Vermieterin, dass die Haltung von Katzen in Ordnung wäre, jedoch ein Hund unerwünscht ist. So kam es dazu dass wir ca. 1,5 Jahre später den Entschluss fassten, uns zwei Katzen anzuschaffen. Dies schien ihr nicht zu gefallen und sie begegnet uns seitdem auch immer mit sehr finsterer Miene (was mich eigentlich nicht juckt). Im Mietvertrag steht lediglich der Satz " keine Haustiere vorhanden". Ein klares Verbot ist darin also nicht zu finden. Außerdem ist solch eine Klausel ja ohnehin nicht wirksam, da damit auch die Haltung von Kleintieren verboten wäre. Und dies darf nicht verboten werden. In diesem Nachtrag steht jetzt plötzlich, dass sie die Katzen nie erlaubt hätte und dass sie eine "Zustimmung" jederzeit widerrufen kann. (Meiner Meinung nach versucht sie, sich jetzt eine Strategie zu überlegen, wie sie die Katzen los wird) Hinzu kommt, dass sie die Miete um 50 Euro monatlich erhöht hat, was irgendwie total willkürlich zustande gekommen ist. Begründet hat sie das mit gestiegenen Heiz- und Wasserkosten und Müllabfuhrkosten. Nach einer Recherche stellten wir jedoch fest, dass es keine Erhöhung gab (sondern eher ein Abfall der Preise im vergangenen Jahr). Es kann also auch keiner erklären, wie diese 50 Euro zustande kommen. Die Wasserkosten können auch nicht gestiegen sein, da wir über die Semesterferien immer weg sind (was umgerechnet fast das halbe Jahr ist) und wenn wir da sind immer im Fitness-Studio duschen. Heizen tun wir auch nicht sonderlich viel. Wir waren nicht bereit diesen Nachtrag zu unterschreiben und fühlen uns jetzt ziemlich verarscht. Vor allem hat sie auf unsere Reaktion einfach mal frech mit "ja dann schreibe ich mal die Kündigung!" reagiert. Ich weiß echt nicht was sie da plötzlich geritten hat (wahrscheinlich ist gerade das schon lange nicht mehr passiert *hust).

Ich weiß, dass sie uns nicht einfach so ohne Weiteres aus der Wohnung bekommt :D Jedoch hab ich ehrlichgesagt keine Lust weiterhin mit ihr zu tun zu haben, da Frauen, welche in die Wechseljahre kommen sich anscheinend zu wahren Furien entwickeln können. Mir stellt sich bloß die Frage, ob es möglich ist die Wohnung fristlos zu kündigen, da sie uns offensichtlich belogen hat, um an 50 Euro mehr im Monat ran zu kommen (Betrug?) und uns einen Vertragsverstoß unterstellt.

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar. :)

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Fristlos
Darf Untervermietung in der Kündigungsfrist verneint werden?

Hallo zusammen,

Ich habe eine neue größere Wohnung gefunden und habe nun meine aktuelle Wohnung gekündigt.
(Aktuell 25 m2, neue 50 m2) Der Vermieter stimmt nicht zu, dass ich ihm Nachmieter suche und vorschlage, somit verneint er meine Bitte mich früher aus dem Mietvertrag rauszulassen (bei unserer Wohnungslage bekommt man die Wohnung in 1-2 Tagen weg) Aber es ist sein gutes Recht, muss ich akzeptieren.

Jetzt ist die Frage. Darf ich untervermieten? Mir jemand für die Zeit suchen? Auch hier gilt lt. der Rechtssprechung, wenn ich es richtig verstanden habe, dass man vorab die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Soweit, so gut. Laut BGB darf allerdings der Vermieter nur in Ausnahmefällen aus driftigen Gründen dies verbieten und es müssen auch driftige Gründe, wie zB Auslandsaufenthalt oder finanzielle Engpässe seitens des Mieters vorliegen. Doppelt Miete ist für mich ein finanzieller Engpass, gilt dies also auch für mich?
Wie soll ich vorgehen, wenn er dennoch verbietet, muss ich das akzeptieren?

Wie sieht es auch damit aus: meine Nachbarin ist vor Kurzem ausgezogen und sie hat einen Freund als Nachmieter vorgeschlagen, da war alles kein Problem. Mein Vorschlag einen Nachmieter vorzustellen wurde mit der Antwort verneint: wir brauchen keinen Nachmieter, ich suche die Mieter selber aus. Gibt es hier einen Anspruch auf Gleichstellung? Bei der Nachbarin war dies ja anscheinend kein Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Mithilfe!

Eure Löwin

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Untervermietung, Nachmieter
Wie sicher ist die Nachmietervereinbarung?

Hallo! Ich habe ein Problem. Ich ziehe am 01.04. aus (eigentlich am 01.05, aber wir haben uns auf den 01.04 geinigt mit dem Nachmieter). Nun ist es allerdings so: Bei den Besichtigungen hatte ich mit allen Interessenten gesprochen und alle waren damit einverstanden, wenn am 01.04 der Umzug erfolgt, werden alle Schäden und NICHT weißen Wände usw. übernommen so wie es ist.

Ich habe gesagt, ich weiß NICHT wem der Boden im Wohnzimmer gehört (Vormieter oder Vermieter). Jedenfalls ist dieser total abgeblättert und beschädigt. Die einen Nachmieter (die die Wohnung jetzt auch bekommen) sagten damals: Kein Problem. Das reparieren wir selber. Nun haben die aber mit dem Vermieter gespriochen und offensichtlich gehört der Boden dem Vermieter (ok).

Auf einmal wollen sie den Boden nicht mehr reparieren. Die Nachmietervereinbarung ist aber schon unterschrieben (diese Vereinbarung ist ein ausgedrucktes Formular des Vermieters und NICHT von uns selbst verfasst. Da steht folgendes: "Nachmieter und Vormieter haben sich über die Übernahme der Wohnung nach umfassender Besichtigung geeinigt. Der Nachmieter bestätigt insbesondere die Gebrauchtstauglichkeit in vollem Umfang un derkennt den Zustand als zu 100% vertragsgerecht an." (Dann gehts noch weiter aber das hat damit jetzt nicht mehr was zu tun denke ich). Er hat gesagt das er es nicht mehr reparieren will, die Vereinbarung aber ´dennoch unterschrieben.

In der Vereinbarung sind KEINE einzeln aufgelisteten Posten wiedergegeben! Nur als Gesamtinhalt. Ich habe telefonisch 2 mal vorgeschlagen, dass die Wohnung nochmal besichtigt werden soll um uz klären, was drin bleibt, wo die Schäden sind usw. (leider nur telefonisch, deswegen hab ich keinen Nachweis, hmpf). Darauf wurde nicht reagiert und nicht drauf eingegangen.

(Die neuen Mieter sind sehr nett, aber ich will nicht am Ende dastehen und keine Kaution bekommen). Was mach ich denn jetzt? Als die die Vermietung angerufen haben wurde gesagt, WIR müssen eine Schadensmeldung machen, weil das Eigentum des Vermieters ist. Als ICH anrief wurde gesagt: das ist total egal ob das deren Eigentum ist oder nicht, dann wären die Wände ja auch kaputt, da sie nicht mehr weiß sind. Wenn derjenige die Nachmietervereinbarung so unterschreibt muss er die Wohnung so übernehmen wie sie ist, egal wie kaputt und "schrottig". Was mach ich denn jetzt?!

Beim letzten Mal kamen nur meckernde Antworten, ich hoffe diesmal sind die Antworten etwas kompetenter bzw. fachgebunden:)

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution
Was erlaubt sich mein Vermieter?

Hallo, ich habe einige Fragen zum Mietrecht

Ich und mein Freund wohnen seit 4 Wochen in einem kleinen freistehenden Haus mit Garten, der zu allen Seiten geschlossen ist, man kommt nur durchs Tor rein. Dieses Haus wurde jahrelang als Ferienhaus für zahlende Gäste genutzt und dieses Jahr aufgrund von mangelnder Nachfrage fest an uns vermietet. Leider benimmt mein 71 jähriger Vermieter sich ein wenig merkwürdig und ich bin mittlerweile schon total genervt.

1. Es ist nun schon 2 mal passiert, dass er mich nackt gesehen hat weil er einfach unangemeldet durch den Garten gelaufen ist, um da irgendwas zu holen was er hat stehen lassen. Unser Schlafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster sind vom Garten aus einsehbar. Einal zog ich mich gerade um, da ging er am Schlafzimmerfenster vorbei, das zweite mal kam ich gerade aus der Dusche und stand vorm Spiegel, Fenster war offen, ich nackt und er rannte im Garten herum.

Ich ging beide male sofort raus und schimpfte mit ihm, er solle sich doch vorab anmelden, ich möchte keine Angst haben müssen das er mich ständig nackt sieht wenn er etwas holen muss. Beim ersten mal grinste er und sagte: Och ich fänd das ja gar nicht schlecht", sagte dann aber er melde sich beim nächsten mal an. Beim zweiten mal ranzte er mich an, er hätte ja geklingelt aber ich sei so ein Langschläfer (es war Samstags um 11 Uhr morgens und ich stand während er klingelte unter der Dusche), er müsse ja seine Bank und Tische noch aus dem Garten holen. Dann düste er ab.

2. Mein Vermieter weigert sich das riesengroße (ca. 1x1,50m) Werbeschild für explizit das Ferienhaus in dem wir nun fest wohnen (da steht qm Zahl, Hausnummer, seine Telefonnummer etc. drauf), welches direkt an unser Haus montiert ist, zu entfernen. Ich bat ihn dies zu tun, da ich öfters Kundengespräche im Haus führe und es komisch aussieht wenn ich offiziell in einem Ferienhaus wohne, vor dem Kunden sieht das aus als hätte ich keine feste Adresse und es verschandelt optisch auch das Haus. Er sagte: "Das ist doch total lächerlich, dass Sie dieses Schild stört. Schämen Sie sich denn in einem Ferienhaus zu wohnen? Ich habe noch weitere Ferienhäuser in der Umgebung und das ist gute Werbung für mich (die Werbung auf dem Schild bezieht sich aber nur auf unser Haus!!). Ausserdem weis ich doch nicht wie lange Sie noch hier wohnen." Und er dekoriert vor dem Haus mit zich Figürchen, Blumen und Fahrradständer, was uns nicht gefällt, was er aber so haben will.

3. Unser Vermieter klingelt sturm. Gestern morgen gegen 10:30 ging es los. Ich bin derzeit krank und mein Freund hat noch geschlafen also gingen wir nicht an die Tür. Von 10:30 bis 14 Uhr klingelte er alle 20-30 Minuten 2-3mal. Irgendwann wurde es meinem Freund zu bunt und er ging runter. Der Vermieter wollte (natürlich auch unangemeldet) dass wir ihm beim tragen einiger Dinge aus unserem Garten helfen, in dem er natürlich wieder herumlief ohne uns bescheid zu sagen.

Was denkt ihr? Was darf er, was darf er nicht? Danke und lieben Gruß

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Frage zu Mietrecht - Sichtschutz im Garten?

Hallo,

Ich wohne seit kurzem in einem Reihenhaus. Zu meiner Wohnung und zu drei anderen gehören Terasse und Garten. Die Terrassen sind durch Schuppen an der Hauswand nicht einsichtig. Der garten verläuft aber am ganzen Haus entlang ohne Begrenzung, trotzdem gehört jedem Mieter eine Rasenfläche direkt vor der terasse bis zum Ende des Grundstückes. Ich habe die Wohnung ganz außen am Haus und mein garten ist durch Zaun und Parkplatz abgegrenzt. Auf der rechten Seite Grenzen aber die Nachbarsgärten. Nun habe ich schnell festgestellt, dass die Nachbarskinder unter Aufsicht der Eltern auf meinem Rasen spielen. Bisher ist es einmal vorgekommen, dass sie auf die terasse sind und an meine Scheibe geklopft haben weil mein Kater am Fenster saß. Als ich einzog und meine terrassenmöbel aufgebaut haben, hatte ich auch ziemlich schnell die Nachbarskinder um mich herum, die ich dann auch den ganzen Aufbau über nicht mehr losgeworden bin.

Ich mag Kinder, sie sind sogar fester Bestandteil meines Berufes. Auch verstehe ich, dass es ihnen schwer fällt diese unsichtbare Grenze zwischen den Gärten zu erkennen und zu verstehen. Aber das sie auf meinem Grundstück spielen, auf die terasse gehen und sogar mit den Eltern teilweise in meinem garten spielen geht absolut gar nicht. Es gibt friedliche Kinder, die stören mich absolut nicht, und da gibt es dann natürlich auch andere Arten von Kindern die den ganzen Tag am schreien sind, inkl. der meckernden und überforderten Mutter.

Nun zu meiner Frage. Ich möchte gerne einen Sichtschutz zwischen meinem und den Nachbarsgärten ziehen. Einfach damit ich meine Privatsphäre bewahre und ich an warmen Sommertagen nicht auf meiner terasse mit vielen Kinderfragen durchlöchert werden :) auch eine Pädagogin hat mal Wochenende und Anspruch auf Entspannung. Darf ich dort einen Sichtschutz ziehen? Die meisten haben eine Höhe von 1,80m. Oder darf es nur ein niedriger Zaun sein?

Ich würde mich gerne über rechtliche Hinweise informieren.

Vielen Dank.

Garten, Mietrecht, Sichtschutz
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

Bild zum Beitrag
Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Muss ich Wertminderung zahlen für kleine Beschädigungen in Zimmertüren bei Auszug?

Hallo Zusammen, wir hatten am 31.1.2016 die Wohnungsübergabe unserer alten Mietwohnung. Hierbei wurde an 3 Türen kleine Kratzer bzw. Dellen festgestellt.

Zusätzlich ist an der Kinderzimmertür bei Entfernung der Türdekoaufkleber an 3 Stellen etwas von der Beschichtung runtergekommen.

Nun haben wir von den Vermietern eine Mail bekommen, das wir für die 3 Türen mit den Kratzern jeweils eine Wertminderung über 25 EUR zahlen sollen und für die Reparatur der Kinderzimmertür 150 EUR.

Ich bin der festen Überzeugung, das die Zimmertüren, die billigen Türen sind, die es auch bei uns im Bauhaus für 37 EUR gibt (ich meine, wenn schon die Beschichtung runtergeht nur weil man nen Aufkleber abzieht :-/)

Wie sieht es da genau aus? Muss man für kleine Dellen oder Kratzer in Zimmertüren etwas zahlen? In unserer neuen Wohnung sind die Türen bzw. Türrahmen auch nicht mehr in einem Neuzustand (eher genau das Gegenteil). Da wurde aber im Übergabeprotokoll auch nichts festgehalten von Kratzern oder Ähnlichem.

Und 150 EUR für Türblatt austauschen, wenn ne neue Tür 37 EUR kostet finde ich sowieso die Höhe.

Falls die Frage aufkommt, warum ich nicht einfach vor Übergabe selbst ne neue Tür eingebaut habe...die Übergabe war wie gesagt am 31.1 und das war ein Sonntag. Hatte auch erst an dem Morgen die Aufkleber abgemacht und konnte daher keine Tür besorgen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Kostenübernahme nach Schimmelbeseitigung (Tapete, Schimmelmöbel etc) Vermieter trug Schuld durch Baumängel!?

Hallo Liebe Leute,

das wird jetzt ein Spezieller und langer Text und ich hoffe auf Anständigen Rat!

Zur Sachlage:

Im Wohnzimmer war an mehreren Stellen im Wohnzimmer Schimmel. Hervorgerufen durch fehlenden Dachüberstand am Haus und unzureichender Dämmung der Fassade.

Der Vermieter (der über mir Wohnt) hatte an den gleichen Stellen das Problem. Er hat sein Haus Rundum überarbeitet, d.h: - Neue Drinage - Dachüberstand hinzugefügt - Komplett neue Fassade (alte runter und neue Dämmung + putz etc. machen lassen) - Extra (seine Aussage) Anti Schimmel Zeug (bitumen oder so) an der Bodenplatte benutzt) - Die Stellen in mein Wohnzimmer beseitigt (Tapete und Putz ab) und nach Trocknung neu Verputzt) "Siehe bild im Anhang"

Soweit so gut!

Jetzt ist die Frage (Schimmel war jetzt 3 Jahre!!! im Wohnzimmer): Es riecht trotz gutem Lüften und viel Febreze immer noch muffig und stickig im Wohnzimmer, also gehe ich davon aus das die Möbel, wie Sofa (Stoff) Sideboards (die davor Standen), Schimmelsporen enthalten und entsorgt werden müssen. Auch die neu Geputzte-Stelle muss Tapeziert werden (eig das Komplette Zimmer wegen der Dauer der Schimmelbelastung) (Ja es war "Böser Schimmel)

Trägt der Vermieter (da es ja sein Verschulden war) die Kosten für die Tapete/ Farbe und für neue Möbel (Natürlich nur Preislich wie die alten Möbel minus Preisminderung durch "alter" der Möbel)???

Randfakten: - seid 1 Jahr Verminderte Miete (Nebenkosten entfallen)"80€" - Miete Normal 480€, im moent 400€ - Ich habe keine Hausratversicherung (die bei dem Fall eh nicht greift) - Finanziell sieht es bei mir extrem dünn aus, was das Kaufen der Dinge mir echt schwer macht. - Vermieter ist nicht auf Krawall gebürstet (sind per "DU"), heißt kein Gericht muss regeln. - In ein paar Tagen kommt es zum Gespräch wegen neuen Mietvertrag/ Mieterhöhung (was ja alle 2 Jahre machbar ist und bei mir "wegen dem Schimmel" nie gemacht wurde) - Nebenkostennachzahlung musste ich nie Zahlen wegen dem Schimmel - Alles Schriftlich abgesegnet - Hilfreiche Infos zu mein Fall, bezüglich die Kostenübernahme der Tapete und Möbel habe ich nicht gefunden

Euer Rat???

Wer hat da Ahnung oder Erfahrung? Ich bitte um knackige und gute Hilfe, also kein drum herum Gerede von wegen wer ist Schuld? Lüften etc. der Sachverhalt ist wie Oben geschrieben ja klar.

Ich würde bei dem Gespräch in paar Tagen mit dem Vermieter schon gerne dieses Thema ansprechen das er, oder seine Hausrat/ Gebäudeversicherung, zumindest die Kosten der Tapete/ Farbe zu übernehmen hat (Auch wenn die Renovierung des Hauses schon extrem Teuer war "30000€")

Kann ich mich da auf was Berufen? ggf. Beweise (Gerichtsurteil etc)

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung aber denke sollte alles gut geschildert sein :)

Ich bitte um schnelle Hilfe wenn möglich und bedanke mich bei jedem einzelnen der guten Rat hat :)

Liebe Grüße L.

Bild zum Beitrag
Wohnung, Miete, Möbel, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Kostenübernahme, Schimmelpilz
Vermieter hat ohne Mahnung gekündigt wegen Mietrückstand, keine Wohnung, Räumungsbefehl wie komm ich trotz Mietschulden an eine neue Wohnung?

Hallo Leute,

wie ihr in der Überschrift schon lesen könnt, würde mir die Wohnung wegen Mietrückstand gekündigt, da der Dauerauftrag abgebrochen würde, da kein Geld auf dem Konto war. Z. Z. zahle ich aber weiter Miete! Ebenfalls hat das Unternehmen, dass mir die Wohnung vermietet, meine Bescheinigung ,das ich Spätzahler bin verloren/ weggeworfen was auch immer. Sie meinten "Haben wir nicht". Nun sitze ich da, habe Mietschulden und bin sozusagen Obdachlos, nur brauch ich ja wieder eine neue Wohnung ,dass ich nicht auf der Straße sitze. Das Ultimatum, um die Mietschulden zu bezahlen, konnte ich auch nicht erfüllen,da ich in kurzer Zeit nicht soviel Geld auftreiben konnte. Demzufolge werden Sie wohl so wie es aussieht nun einen Räumungsantrag einreichen. Die Zuständige dafür lässt auch nicht mit sich reden, um eine Einigung zu finden. Wie nur komme ich an eine neue Wohnung, auch wenn ich Mietschulden habe? Oder kann man dagegen auch vorgehen, da Sie ja keine Mahnung geschickt haben. Ich war auch schon bei einem Anwalt, er meinte zwar "Da kann man nichts machen", aber irgendwas muss man doch machen können. Man kann mich doch nicht einfach so auf der Straße sitzen lassen.

Ich hoffe Ihr könnte mir helfen und Tipps geben wie ich da wieder raus komm. Ich bin echt mit den nerven am Ende.

LG

Wohnung, Schulden, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht