Ich bin am 31.06.14 ausgezogen und habe ab Mai 2015 wegen meiner Kaution nachgefragt (auch weil die ja bis Ende 2015 Zeit für die BKA haben). Nun sagte man mir, dass ich persönlich zur Auflösung des Sparbuchs erscheinen muss, deren Eröffnung ich nie eingeleitet oder unterschrieben habe. Ich habe gegen Quittung die Kaution in bar gezahlt.

Am 01.12.15 kam hinzu, dass die AGB der Bank sich geändert habe und eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR abgezogen werde. Ich habe meinem Vermieter mit der Kaution Geld geliehen, in bar und möchte diese in voller Höhe auch zurückerhalten. Kann der Vermieter die Bearbeitungsgebühr auf den Mieter überhaupt umlegen?

Liebe Grüße und Dankeschön