Ich baue zur Zeit ein neues Haus mit einer Garage die bis an die Grunstücksgrenze zum Nachbarn geht. Bauordnungsamt hat auch alles genehmigt. Nun steht beim Nachbarn auf seinem Grundstück an seiner Grundstücksgrenze auf Höhe wo wir unsere Garage bauen wollen ein sehr alter Holzzaun. Der behindert den Bau unserer Garage. Z. B. können wir die Außenseite der Garage nicht verputzen mit dem Zaun im Weg
Ich habe schon angefragt, ob er den Zaun bitte kurzfristig versetzen kann so das wir unsere Garge bauen können. Er hat abgelehnt, mündlich aber gesagt wir könnten den Zaun gerne abbauen wenn wir ihn danch wieder auf eigene Kosten fachmännisch wieder aufbauen.
Wie ist hier die Gesetzeslage? Wer muss was mit dem Zaun tun damit ich meine Haus und die Garage fertig bauen kann?
Danke
Grüße drkhnrchs