Im Dezember 2015 hab ich (Mieter) einen Garagenmietvertrag über die Anmietung eines separaten TG-Stellplatzes abgeschlossen.

Wenige Tage nach der Vertragsschließung kam eine Rechnung vom Makler für die erbrachte Leistung der Vermittlung in Höhe von 200€ (4 Monatsmieten) zzgl. Mehrwertsteuer.

Ich habe keinen Vermittlungsvertrag oder der Gleichen mit dem Makler geschlossen. Es kam nur ein Mietvertrag mit dem Vermieter zu Stande.Der Mietvertrag enthält keinen Hinweis auf eine fällige Maklerprovision.

Ich vermute mal das Bestellerprinzip, welches seit 01.06.2015 rechtskräftig ist hat hier keine Wirkung, da es sich nicht um eine Wohnung handelt.Auf welcher Rechtsgrundlage bin ich verpflichtet zu zahlen oder ist diese Rechnung sogar hinfällig?

Folgende Punkte sind dabei noch nennenswert:- Im Expose war die Provision aufgeführt- Der Mietvertrag kam über einen Immobilienmakler zu Stande- Der TG-Stellplatz ist eigenständig und hat keinen Bezug zu einer Wohnung