Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

Garten, Rechtsanwalt, Verein, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kaufrecht, Mietvertrag, Abzocker, Diskriminierung, Kleingarten, Kleingartenverein, pachtvertrag
Vermieter ständig vor der Tür?

Hallo, Vor gut einem halben Jahr ist meine Mutter aus der alten Wohnung aufgrund von Scheidung ausgezogen. Sie hatte relativ schnell eine neue Wohnung und konnte sich den Umzug gerade so leisten. Ich hab den Vermieter (Frührentner, hockt anscheinend ganzen Tag zuhause) der neuen Wohnung kennengelernt und anfangs war er uns sehr sympathisch (war ja auch ein wichtiger Grund des Einzugs). Gleich nachdem meine Mutter dann mit meinem jüngeren Bruder eingezogen ist, stand er mit Blumen als Willkommens-Geschenk auf der Matte. Das fand ich ja noch okay, aber daraufhin wurde das einfach immer schlimmer. Er sucht ständig nach irgendwelchen Gründen, um bei meiner Mutter einfach anzuschellen bzw mit ihr in PRIVATEN Kontakt zu stehen. Meine Mutter arbeitet viel und wenn sie nach Hause kommt, will sie natürlich einfach nur ihre Ruhe, diese bekommt sie allerdings nicht. Einmal da war ich bei meiner Mutter zu Besuch, da es ihr nicht so super ging, sprich sie lag ganze Zeit im Bett und konnte kaum schlafen vor Schmerzen. An dem Tag - da hat er ihr eine Sms geschickt sie solle doch das Auto auf dem Privatparkplatz bitte um 50cm zurücksetzen. Haben das natürlich in der Situation übersehen. Das ganze hatte sich ja eig eh schon erledigt, als ich meine Mutter an dem Tag dann ins Krankenhaus mit dem Auto gefahren hab.  TROTZDEM meinte er weiter meine Mutter zu kontaktieren. Er hat dann 15 mal angerufen! Das ist kein Scherz, ich hab ihn dann zurück gerufen und ihm deutlich aber noch nett gesagt, dass es reicht wenn man einmal anruft und keiner drangeht dass man erst mal eine zeitlang abwarten sollte. Er hat das dann anscheinend vollkommen ignoriert und mittlerweile ist es sodass meine Mutter völlig frustriert ist zur Zeit, da es zunehmend schlimmer wird. Er ist jeden Tag wie ein Gefängniswärter im Haus anzutreffen und kontrolliert dabei meine Mutter UND die Nachbarn. Schellt dann nach Lust und Laune an um private Dinge zu fragen und das ständig. Meine Mutter hat ihn dann gestern konfrontiert und dieses Mal ist etwas eskaliert, was ich verstehen kann sie hat ihn angerufen und klargemacht dass sie keinen privaten Kontakt zu ihm wünscht und sich unglaublich belästigt fühlt seit einiger Zeit - da er regelrecht nach Gründen sucht um sie zu kontaktieren. Selbst vor meinem kleinen Bruder macht er nicht Halt und drückt ihm ständig Beschwerden über die schrägsten Dinge in die Hand und obwohl wir schon oft genug gesagt haben was uns stört, versteht er es anscheinend nicht und sieht sich als Opfer. Er spricht sogar von Abmahnung usw. Meine Mutter muss aufgrund der Scheidung immer noch viel abbezahlen daher ist ein erneuter Umzug so gut wie unmöglich zur Zeit.. Was kann man denn noch so tun? Haben überlegt einen Anwalt einzuschalten oder uns mit den Nachbarn zusammen zu tun denen es ähnlich ergeht..

Wohnung, Mietrecht, Vermieter
Darf Vermieter mir nach 10jähriger alleiniger Gartennutzung, Garten teilen und das von mir bepflanzte Stück an Andere geben?

Ich wohne seit 10 Jahren in einem Mehrparteienhaus, habe in meinem Mietvertrag unter Mietsache: "Garten" stehen. Außerdem unter sonstige Vereinbarung: Der Mieter des OG darf den Garten mitbenutzen.

In der Vergangenheit gab es keine Aufteilung des Gartens und Mieter des OG nutzten mit mir den Garten gemeinsam.

Vor 9 Jahren zogen neue Mieter ein. Die Vermieterin teilte mir mündlich mit, dass diese auf eine Nutzung verzichten. Seither nutze und pflege ich den Garten alleine.

Heute teilte die Vermieterin mir nun schriftlich mit, dass die Mieter des OG von der mündlichen Vereinbarung, mir vorübergehend ihren Anteil am Garten abzutreten, zurücktreten und dass sie ab 1. Mai wie vor der mit mir getroffenen Regelung, die rechte Gartenhälfte wieder selbst nutzen und die Pflege hierfür übernehmen wollen.

Außerdem stehe ihnen die rechte Hälfte des Gartenhauses zu und ich soll den Rasenmäher des Vermieters, der den Mietparteien zur Verfügung steht, auf die linke Seite des Gartenhauses, die mir jetzt zugeteilt werden soll, stellen, da die Mieter des OG ihn nicht nutzen wollen.

Es gab zu keiner Zeit eine Abmachung wer welche Seite nutzen darf. Die Zuteilung der von mir bepflanzten Seite an die Mieter des OG, auch der Komposthaufen steht dort, sehe ich als reine Schikane!!

Gibt es nach 10 Jahren ein Gewohnheitsrecht??? Darf sie den Garten nach 10 Jahren aufteilen, obwohl es vorher eine gemeinsame Nutzung gab???

Was kommt als Nächstes? Sehr wahrscheinlich die Aufforderung meinen Komposthaufen und das Blumenbeet von der rechten Seite, die sie den Mietern des OG zuteilen will, zu entfernen!! Was kann ich tun??

Garten, Recht, Mietrecht
Darf Vermieter Müll kontrollieren?

Meine Vermieter hat die Angewohnheit mich permanent grundlos zu kontrollieren und mir dann zu befehlen was ich in seinen Augen machen soll. So klettert er beispielsweise auf meinen Balkon, der über ein Vordach erreichbar ist und weist mich dann zurecht ich solle diesen aufräumen. Obwohl der Balkon groß ist habe ich außer einem Stuhl, einem Tischchen und einer Liege (Strandliege, zusammengeklappt ) schon überhaupt nichts mehr stehen. Auch keine pflanzen. Dazu sei gesagt ich habe eine zwei Zimmer Wohnung ohne Keller, ohne Dachboden oder Abstellraum. Wohin also mit der Liege im Winter? Ins Schlafzimmer möchte ich sie ungern stellen... Nun ja, von Anfang an hat er auch den Müll kontrolliert, nach seiner Argumentation wegen der kosten. Immer wenn ich an die Tonne gehe ist die leer, egal welche! Schon lange wundern wir uns wohin er den Müll bringt. Dieses Szenario spielt sich mehrfach täglich ab und er steht dann an der Tonnen, beschwert sich lauthals, so dass es auch jeder mitbekommt, das schon wieder etwas drin sei. Inzwischen nimmt es aber Ausmaße an, die dazu führen dass ich mich kaum noch traue den Müll zu entsorgen. Er check jetzt auch was in den Tüten ist und beschwert sich darüber dass Lebensmittel gekauft werden die verpackt sind, man solle doch Sachen kaufen die keinen Müll produzieren. Dazu sei gesagt, dass ich meinen Müll schon immer sehr genau getrennt habe, das ist also definitiv nicht das Problem. Wenn dann mal anfällt was nicht zum täglichen gehört , beispielsweise wenn ich mal ein bisschen ausmiste und in kleinen Mengen zusätzlicher Restmüll anfällt, dann packe ich das schon überhaupt nicht in die Tonne sondern sammle es im Sack um es dann kostenpflichtig auf der Deponie zu entsorgen. Diesen Sack muss ich dann aber auf dem Balkon stellen und das ist ja auch nicht recht. Meine Frage ist daher, inwieweit muss ich diese Schikane mitmachen und auf welches Gesetz kann ich mich berufen? Er beruft sich nämlich auch auf das Mietrecht, neulich als er mir vorgeschrieben hat ich solle Fenster putzen zum beispiel. Ich bin bestimmt kein Assi, zahle immer pünktlich meine Miete, bin leise,... Über ein paar rechtliche Tips wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Mietverhältnis
Müssen wir das Schloss bezahlen?

Vor einigen Wochen ging bei meinem Freund und mir in der Wohnung der Feueralarm los während wir außer Haus waren. Die Nachbarn riefen die Feuerwehr und unsere Tür wurde aufgebrochen. Glücklicherweise machte der Feueralarm grundlos Lärm. Das Schloss von der Feuerwehr sollten wir innerhalb von 3 Wochen zurück bringen sonst hätten wir es erstatten müssen. Da unser Vermieter oder die Hausverwaltung jedoch einige Wochen länger brauchten um das neue Schloss zu bestellen mussten wir es letzendlich bezahlen. Die 18 Euro waren aber nicht sehr tragisch. Heute wurde uns nach Monaten endlich das neue Schloss eingebaut. Da es ein Sicherheitsschloss ist kostet es jedoch um einiges mehr. Beim einbauen wurde mir gesagt das wir das Schloss bezahlen müssen. Bisher ging ich davon aus, dass die Hausverwaltung oder der Vermieter dafür Verantwortlich sind. Ist es nicht Pflicht Feuermelder in Mietwohnungen anzubringen? Mein Freund und ich sind jetzt jedenfalls verunsichert und würden am liebsten jedes mal wenn wir das Haus verlassen die Feuermelder wieder abnehmen. Das Schloss soll immerhin über 100 Euro kosten ..

Wir haben nicht mal den Feuermelder bezahlt, der befand sich schon in der Mietwohnung bevor wir eingezogen sind. Leere Batterien konnten auch nicht dafür Verantwortlich sein, da wir diese erst ein paar Tage zuvor ausgewechselt haben. Sind wir also wirklich in der Pflicht das Schloss zu bezahlen?

Vielen Dank schonmal im Voraus :)

Recht, Mietrecht
Darf der Vermieter einen Handwerker morgens um sieben Uhr schicken?

Hallo Community,

heute morgen sind meine Tochter und ich von lautem Krach geweckt worden. Ich dachte, dass jemand einbrechen würde, sah einen Mann auf der Terrase unseres zur Miete bewohnten Einfamilienhauses. Ich hatte bereits das Telefon in der und wollte die Polizei rufen. Dann traute ich mich durchs Fenster den Mann anzusprechen. Dieser meinte er komme um die Dachrinne zu säubern. Ich wusste von nichts, meine Kleine stand ängstlich im Zimmer. Ich fragte, wer denn einen Termin machte und er antwortete, dass das der Vermieter und sein Chef waren. Mir rutschte dann raus, ob sie noch ganz sauber sind. Mein Schrecken darüber war einfach zu groß, dass morgens um kurz nach sieben Uhr jemand solch einen Lärm am Haus macht. Der Mann meinte, er hätte geklingelt, aber da niemand öffnete, wäre er seiner Arbeit nachgegangen. Seitdem der Verwaltungsleiter hier tätig ist, werden seit Jahren keine Mängel bearbeitet und falls doch nur sporadisch. Wir haben bereits einen Anwalt, damit überhaupt etwas passiert. Da ich schwerbehindert bin, bitte ich immer darum, dass man uns Bescheid gibt, dass ein Handwerker kommen wird. Oft gibt es keine Mitteilung, dann stehen die Handwerker mittags vor der Tür, aber morgens um sieben Uhr kriegt man schon den Gedanken, dass jemand einbrechen will. Habe mich über meine Worte geärgert, aber der Schreck saß tief. Darf der Vermieter denn einfach einen Handwerker schicken? Falls ich so im Unrecht bin, tut es mir natürlich leid.

Vielleicht kann mir jemand antworten. Vielen Dank.

Mietrecht, Vermieter, Handwerker
Welche Geschäftsform um gemeinsam Reithof/Pensionsstall zu kaufen und zu betreiben?

Hallo, ich überlege mit einer Freundin zusammen einen Hof zu kaufen. Plan wäre ein Stallanlage mit mindestens 3 Wohneinheiten sowie Boxen und Weideland zu kaufen. Wir möchten dann im kleinen Stil sowohl Pensionsboxen als auch geführte Ausritte und Anfängerreitunterricht bieten. Unsere eigenen Tiere sollen natürlich auch untergestellt werden. Um das Ganze sinnvoll anzugehen frage ich mich: wie kauft und betreibt man so etwas (also im Betriebswirtschaftlichen Sinne)? Soll man da eine AG oder Verein oder ähnliches gründen und das dann quasi als AG/Verein kaufen und betreiben? Oder gibt es da Mischformen? Oder kaufen beide Parteien eine Hälfte? Wir möchten das natürlich einerseits gerecht haben; andererseits möchten wir nicht gegenseitig haften, wenn der andere Part (aus welchem Grund auch immer) Pleite geht oder sich anderswie verändern will/wegziehen will etc. Wir möchten uns natürlich auch gerne noch mit einem entsprechenden Experten zusammen setzen. Aber ich finde es immer sinnvoll, wenn man vorab schon einige Informationen einholt. Ich bin leider bisher im Netz nicht so richtig fündig geworden, was das "ich-informiere-mich-selbst" angeht. Daher wäre ich froh einerseits eure Meinung und Erfahrung zu lesen und andererseits falls ihr wisst, welche Internetseiten ich mal lesen sollte, wäre ich da für einen Tip auch dankbar.

Existenzgründung, Finanzen, Pferd, Reitstall, Reiten, Recht, Mietrecht, Vermietung, Immobilien, Kaufberatung
Hauseingang wird Tag und Nacht verschlossen, Kein Türöffner oder Sprechanlage vorhanden, 4 Stock?

Hallo Zusammen,

zu meinem Problem:

Ich wohne seit Januar 2015 in einem 4 stöckigen Altbau. Wir haben weder Türöffner noch eine Sprechanlage. Bislang waren die Zugänge zum Haus immer offen, sodass Boten, Besuch, Lieferdienste ohne weiteres bis zur Wohnungstür kamen.

Nun hat die Vermieterin die Schlösser zu den Wohnhaustüren auswechseln lassen und fordert das diese Tag und Nacht verschlossen sein müssen, zwecks Diebstahlschutz. Der Brandschutz soll durch den Hinterhof gewährleistet sein, welcher meiner Meinung jedoch viel zu klein ist und man dadurch auch nicht auf offene Straße fliehen könnte.

Problem für mich, ich muss nun jedesmal 4 Stockwerke runterlaufen ohne vorher zu wissen, wer sich da nun vor der Tür befindet. Ich muss auch jedesmal mit runterlaufen, um Besuch rauszulassen. Darüberhinaus kann ich auch keinen Besuch mehr bei mir nächtigen lassen ohne nen eigenen Schlüssel auszuhändigen.

Für mich sinkt die Wohnqualität dadurch enorm. Zugleich sehe ich keinen Brandschutz mehr gegeben.

Vertraglich ist dahingehend nichts geregelt, doch zählt das zugleich als Freifahrtsschein?

Könnte ich als Mieter nicht erwarten, dass statt Schlösser, die kompletten Türen ausgetauscht werden. Welche die sich von außen nicht öffnen lassen, jedoch von innen?

Oder gibt es noch Möglichkeiten bzw Paragraphen die sowas untersagen? Da zum Einzug vor 1 1/2 Jahren diese Barrikade noch nicht bestand.

Vielen Dank im Voraus,

Grüße, Timo

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Muss der Vermieter das Problem beheben?

Ich bin vor 9 Monaten in ein hellhöriges (mir zu dem zeitpunkt nicht bekannt) Haus eingezogen. Mir wurde lediglich gesagt, dass die Nachbarn in der Nebenwohnung ab und zu laut Musik hören. Ansonsten wurde mir nichts gesagt. Was ich erst später raus bekam war, dass ich meine Schlafzimmerwand mit dem anliegenden Bad der Nachbarn teilte und ich deswegen nicht mehr in dem Zimmer schlafen konnte, weil es von der anderen Seite immte sehr laut war. Früher haben die beiden immer nachts stundenlang und total laut geduscht (ständiges extrem lautes schnauben, lautes rufen, geklapper, lautes gepolter an der Wand etc.). Hatte die beiden dann angesprochen, ob sie vielleicht etwas früher duschen könnten, war auch dann alles kein Problem, bis der "Streit" begann. Seit dem duschen beide regelmäßig nach 22 Uhr (beide arbeitslos, also sie könnten theoretisch gesehen auch früher dadurch duschen^^). Ich weiß, dass man Duschen nach 22 Uhr nicht verbieten kann und das wollte ich auch nie. Nur bin ich von dem Lärm immer wieder aufgewacht und konnte dann auch nachts nicht mehr einschlafen. Dann habe ich mein Schlafzimmer ins Wohnzimmer verlegt, doch da hört man das Duschen fast genauso laut wie im anderem Zimmer. Nun habe ich im anderen Zimmer mein PC stehen und habe auch immer wenn ich nach Hause komme Kophörer mit teilweiser sehr lauter Musik an, doch ich höre das Duschen von denen immer noch extremst laut und jetzt kommt da auch noch dazu, dass man immer ein lautes Knallen hört, wenn die Toilette benutzt wird, stöhnen, wenn einer der beiden "drückt" ist zu hören, lautes rufen wie oben genannt auch. Das ist für mich nicht gerade toll alles an zu hören und ich kann mich eben auch nicht zurück ziehen, da ich auch im anderen Zimmer alles höre. Ausziehen geht leider auch nicht, da ich erstens das Geld dafür nicht habe und zweitens ich hier min. 2 Jahre wohnen muss. Was ich jetzt gerne wissen möchte ist, ob der Vermieter wegen diesen Lärmbelästigungen für mich da etwas machen muss und wenn er dann etwas macht, ob er dann auch meine Miete anheben darf? Vielen Dank!

Mietwohnung, Mietrecht, Lärm
Muss ich für den Wasserschaden aufkommen und den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Mein Mitbewohner hat mir ein Zimmer untervermietet. Die Badewanne war verstopft und das Wasser ist nicht mehr abgeflossen. Ich habe alles mögliche ausprobiert. Essig und Backpulver, mit einer Saugglocke versucht den Abfluss zu reinigen, ohne Erfolg. Mein Mitbewohner war im Urlaub. Ich habe ihn angerufen. Ihm war s egal. Er war betrunken, hat gelallt und meinte, er kommt erst am Mittwoch zurück. Das war an einem Samstag. Er hat sich sogar noch lustig darüber gemacht! Ich musste zur Arbeit, fatal, hab das Sieb aufgeschraubt . Wusste nicht das man das nicht machen darf, im Gegensatz zu meinem Mitbewohner. Trägt das zu der Sachlage bei? Oder ist das egal, weil ich fahrlässig gehandelt habe?

Ich musste dann aus dem Haus und eine Stunde später hat sich die Feuerwehr über das Fenster Zugriff verschafft. Der Nachbar unter uns hat einen Wasserschaden, die Elektronik im Badezimmer ist ausgefallen. Ich glaube die Sicherung ist ausgefallen. Das ganze wurde an die Polizei übergeben.

Jetzt muss der Feuerwehreinsatz bezahlt werden und ich habe Sorge das die Hausverwaltung nichts übernimmt. Ich habe den Fall an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Aber weil mein Mitbewohner generell total verantwortungslos ist, sehe ich irgendwie nicht ganz ein, dass ich für den Schaden aufkommen soll?!?

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Wie kann ich meine Nachbarn daran hindern die Haustür abzuschließen?

Hallo,

bevor wir in unsere aktuelle Wohnung gezogen sind, wurde in diesem Haus zwei mal (versucht) eingebrochen. Von einem Polizisten haben unsere Nachbarn den Hinweis erhalten die Haustür abgeschlossen zu halten. Nun wird die Haustür immer wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit verschlossen. Das passt uns überhaupt nicht, da wir im obersten Stock wohnen und jeden Besucher, Postboten, Pizzalieferanten usw. unten an der Tür herein lassen und ggf. auch wieder heraus lassen müssen. Außerdem haben wir Bedenken bezüglich des Brandschutzes und der Zugänglichkeit für Rettungskräfte. Unsere Vermietung (Wohnungsbau Gesellschaft) meinte auf Grund der Einbrüche bekäme man "das nicht mehr aus den Mietern raus". Ist die Vermietung hier in der Pflicht etwas zu unternehmen? Man hat uns angeboten ein entsprechendes Spezialschloss einbauen zu lassen, das müsse dann aber mit der Zustimmung der Mieter und zu deren Lasten geschehen. Also auch zu unseren. In wie weit habe ich ggf. rechtliche Handhaben gegen meine Nachbarn? Stellt es evtl. schon Freiheitsberaubung dar, wenn jemand abschließt und sich ein Gast in meiner Wohnung auf hält, der über keinen Schlüssel verfügt? Habe ich, da ich ja eine Wohnung mit funktionierendem Türöffner gemietet habe diesbezüglich eine Handhabe? Und wenn ja: Gegen meine Vermietung oder meine Nachbarn?

Vielen Dank für eure Hilfe

Miete, Sicherheit, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Haustür, Nachbarn, Nachbarschaft, verschliessen, Freiheitsberaubung
Gutachtenfotos für Bank bei Wohnungsverkauf?

Auch wenn ich davon ausgehe, dass hier überwiegend die Meinung vertreten wird, dass in einer Mietwohnung nicht einmal bei nachvollziehbarem Grund vereinzelte Fotos angefertigt werden dürfen, so meine ich dennoch, dass bestimmte Situationen dies erfordern und stelle folgende Frage.

Es kann nahezu jeden privaten Vermieter treffen, dass er eine vermietete Wohnung beleihen oder verkaufen muss. Daher hat die Bank vor Kreditvergabe ein berechtigtes Interesse an der Taxierung der Wohnung, dazu gehört zunächst der Gesamteindruck, auch durch einige Bilder, welche die Wohnraumaufteilung und Lichtverhältnisse wiedergeben.

Ich habe heute eine 20 Jahre alte Wohnung besichtigt, die ich gerne kaufen würde, wenn die Bank mir einen Teil finanziert. Da der Vermieter bisher keine aktuellen Bilder hat und der Mieter schon über 5 Jahre drin wohnt, hat die Bank vorgeschlagen, dass ich ihr zunächst ein paar aktuelle Fotos vorlege, damit sie - bei geringer Beleihungsquote - zusätzlich zu den schriftlichen Unterlagen sich einen Eindruck verschafffen kann und damit eventuell eine Art Aktengutachten aufgrund objektiver Unterlagen und ergänzender Fotos vornehmen und auf einen Extratermin für Besichtigung durch einen Gutachter verzichten kann.

Dies würde vieles erleichtern, nicht nur mir als Käufer, sondern auch dem bisherigen Eigentümer (=Vermieter) und dem Mieter.

Der Mieter, der zus. mit Frau immerhin schon über 5 Jahre dort wohnt und offensichtlich finanziell gut gestellt ist, war sehr abweisend und arrogant und lehnte kategorisch ab, ohne einen Grund zu benennen. Der Vermieter hat ihn gebeten, selbst mit einem beliebigen handy ein paar Bilder mit vom Mieter selbst bestimmter Perspektive anzufertigen, ggf. auch nach Wegschieben von Sofa und Tisch, was leicht möglich wäre, da geräumige Wohnung.

Offensichtlich will der Mieter den Verkäufer nur ärgern und treibt alles auf die Spitze. Obwohl er über 5 Jahre dort wohnt, hat er plötzlich über angeblich ungünstige Montage von Steckdosen gelästert, die nicht erkennbar war.

Hat ein Mieter denn gar keine Mitwirkungspflicht?

Einen Gutachter muss er ja wohl akzeptieren. Weiß jedmand, ob ein Gutachter denn Fotos anfertigen darf?

Bekanntlich dienen Fotos immer zur besseren Darstellung von Texten, besonders auch bei einer Wohnung, z.B. Bad ohne Utensilien. (Es stand gar nichts herum!)

Außerdem weiß doch jeder vernünftige Mensch, dass eine Bank berechtigtes Interesse an üblichen Fotos von Wohungsaufteilung und Lichtverhältnissen hat, dass sie jedoch gleichzeitig kein Interesse an persönlichen Sachen in einer Wohnung hat, die noch dazu gar nicht fotografiert werden müssten.

Hat jemand Erfahrung mit derartigen Konstellationen?

Eigentlich wäre es für alle Beteiligten eine große Erleichterung, wenn die Bank mit einem so geringen Aufwand zufrieden wäre, anstatt auf einem zeit- und kostenintensiven Gutachten zu bestehen.

Wer hat Erfahrung mit auf die Spitze getriebener Mietrechtsasymmetrie, v.a. mit Wohnungsgutachten?

Mietrecht, Eigentumswohnung, Wohnungsbesichtigung, Eigentümerrecht, Mitwirkungspflicht, Wohnungsverkauf
Mietrecht, außergewöhnlicher Fall einer Gartennutzung?

Hallo,

Ich habe hier einen etwas außergewöhnlichen Fall. Wir wohnen in einem normalen Großstadt Mehrparteienhaus, 10 Parteien. Der Vermieter kümmert sich sehr schlecht um das Haus. Leider ist alles sehr verkommen und es gibt überwiegend junge Mieter und Wgs. Der Vermieter will quasi so wenig Arbeit wie möglich. Nun gibt es einen Hinterhof mit Garten, ca. 200m2. Dieser war als wir einzogen komplett verwildert. Efeu wuchs min einen Meterhoch mit 20cm dicken Stämmen, darunter viel Müll, Fahrräder usw. Der Garten wurde also jahrzentelang nicht genutzt. In Absprache mit dem Vermieter haben wir eigenhändig diesen Garten entrümpelt und pflegen ihn nun schon 3 Jahre, sodass eine echte Oase draus wurde. Der Haken: Der Vermieter sagte damals, nutzen darf ihn, wer ihn pflegt. Da jedoch viel Fluktuation in dem Haus besteht und nun auch andere Mieter den garten nutzen wollen, die nicht wissen wie der Zustand vorher war und es die Pflege-Nutzungsregelung gibt, würde ich gern wissen wie es rechtlich bei so einem besonderen Fall steht. Eine Regelung im Mietvertrag zur Nutzung des Gartens besteht meines Wissens nach bei keinem Mieter. In einem vorderen Teil des Gartens werden jedoch von allen Mietern die Fahrräder abgestellt. Der Bereich wäre aber abgrenzbar zum eigentlichen Garten. Achja, der Vermieter hat kein Interesse ein alleiniges Nutzungsrecht zu vereinbaren um die anderen Mieter nicht zu benachteiligen. Im übrigen sind wir auch die einzigen, die Aufgaben erledigen wie gemeinschaftliche Papiertonnen an Abholtagen rauszustellen oder den Hausflur zu fegen.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten und danke schon jetzt :)

Mietrecht
Wohnungs Flohmarkt, auch im Garten möglich?

Hey Leute, um es kurz zu machen: Eigentlich wollten wir am Samstag auf den Flohmarkt, allerdings konnten wir das nicht weil es total geregnet hat und somit 20€ in den Sand gesetzt haben. Die anderen Flohmärkte hier in der nähe sind extrem teuer 35€ und mehr. Wir haben deswegen überlegt ob wird nicht einen Art Hausflohmarkt machen, aber nicht in der Wohnung sondern im Garten bzw. vor dem Haus. Das Haus wird privat vermietet und jeder kann den Garten nutzen, vor dem Haus ist noch eine kleine leere Fläche die nicht zum Öffentlich-Raum der Stadt gehört, sprich privat Grundstück. So weit ich weiß darf man Tödel 3x im Jahr auf seinem privat Grundstück verkaufen (kostenlos). Gelesen habe ich das man den Vermieter vorher fragen sollte wegen der Nachbarn damit diese sich nicht gestört fühlen, da steht aber nicht da es ein MUSS ist. Natürlich sollte man auch darauf Achten das es zu keinen Verkehrsbehinderungen kommt. Ich hab mich dies bezüglich schon gut Informiert.

Meine Frage nun: Kann ich jetzt einfach einen Flohmarkt machen ohne meinen Vermieter um Erlaubniss zufragen. Die anderen Nachbarn habe ich schon gefragt und sie hätten kein Problem damit, 3 Parteien (von 5) würden sogar selbst mit machen und Sachen verkaufen. Es hat sich über die Zeit einfach sooo viel angesammelt und langsam geht uns der Platz aus, auch bei den anderen, da wir uns 1 kleines Kellerabteil teilen müssen. Vorallem weil der Vermieter selbst noch hier alles "zu müllt" obwohl er nicht hier wohnt (die Garage ist voll mit Zeug das keiner nutzt und alles staubt zu).

Danke schon mal im Vorraus, LG =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Flohmarkt
Terror und Morddrohungen durch Nachbarn - wir fühlen uns so machtlos.... was würdet ihr tun?

Ich wohne mit meinen Eltern in nem Block. Vor ner Weile ist eine neue Nachbarin (Mitte 20) mit ihrer Tochter eingezogen. Dass diese Hackfresse (sorry für den Ausdruck, so nennen wir sie hier) seit Beginn jeden anschaut wie so'n Verbrecher, soll mir ja egal sein.

Der Terror fing schon bald an. Wir haben vorm Block Parkplätze und diese Frau ist zu dämlich zum Parken und stellt sich SO dämlich hin, dass man seine Autotür nachher kaum mehr aufkriegt. Unsere Parkplätze sind weiß Gott sehr breit, sodass mehr als genug Platz ist. Jemand ausm Haus beobachtete dann, wie sie (weil sie so dämlich geparkt hat) ihre Autotür gegen unser Auto knallte. Mein Vater hat ist dann runter und hat geschaut, es waren keine Kratzer dran, hat sie aber dann höflich drauf angesprochen, sie solle bitte demnächst gerader einparken und aufpassen, dass das nicht ständig passiert. Mein Vater ist keiner der gleich los schnauzt. Da ging die Hackfresse in die Luft, was er sich rausnehmen würde. Die ist völlig ausgerastet. Keine Ahnung was die für Tabletten schluckt. Naja auf jeden Fall klingelte es kurz später bei uns, mein Vater machte auf. Sie hatte ihren Bruder geholt, der direkt in der Tür stand und OHNE Guten Tag zu sagen DIREKT loslegte mit den Worten: "Alter ich mach dich platt. Quatscht du die noch EINMAL an, mach ich euch alle fertig, ihr werdet ganz tief sinken. Noch EIN Wort und ich mach euch platt." - Ich war starr vor Angst. Mein Vater wusste auch garnicht was er sagen sollte und blieb ganz ruhig.

Den nächsten Tag auf Arbeit: Die Mutter der Hackfresse arbeitet bei uns, zum Glück in ner anderen Abteilung. Als ich allein im Lager war, kam sie rein und sagte: "Du kannst deinen Eltern ausrichten, noch EIN Ding und es knallt richtig." Ich dachte ich höre falsch. Ich fragte sie, ob man mit IHR reden könne, mit ihrer Tocher kann man nicht reden, die wird ja gleich aggressiv. Da ging die Alte genauso in die Luft, keifte rum, ging raus und schmiss die Tür zu. Nun muss man sich also auf Arbeit auch noch bedrohen lassen.

Das ganze ist jetzt ne Weile her und seit wir keinen Ton mehr sagen, war auch nix wieder.

Jetzt allerdings das nächste: Meine Großeltern wohnen eine Etage tiefer und vor der Tür steht ein Schuhschrank, wo ein bissel Deko drauf ist. Nichts wertvolles, halt einfach, dass es nett aussieht. Meine Oma hat beobachtet, wie die Tochter was vom Schrank geklaut hat und hat nur gefragt "Was machst du denn da?" und da kam die Hackfresse und hat gleich wieder losgelegt, ihre Tochter sei erst 4... Meine Oma ist dann wieder rein und da hat die Hackfresse einen Wutanfall bekommen und ihr die Tür eingetreten! Die sprang auf!! Da kam mein Opa und hat sie verscheucht. Kurz später stand der Bruder vor der Tür, sie sollen sie in Ruhe lassen. Die Tür schließt zwar noch, aber sie wackelt jetzt.

Wir wissen nicht weiter. Wenn man sich beim Vermieter beschwert oder sie anzeigt, sticht sie einem nachher noch die Autoreifen platt! Die ist zu allem fähig!

Was würdet ihr tun? :-(

Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Mietrecht, Gesetz, Drohung, Nachbarn, Nachbarschaft, Morddrohung
Mietminderung wenn meine Nachbarn meinen Garten belegen?

WIr sind letztes Jahr in ein Mehrfamilienhaus gezogen in dem es einen Garten gibt der durch die vier Parteien die im Haus wohnen geteilt wird (normalerweise). Als wir eingezogen sind haben die Nachabrn unter uns, unseren Gartenanteil noch bepflanzt und mitgenutzt gehabt, da die Vormieterin eine alte Dame war und dafür keine Verwendung hatte. Letztes Jahr haben wir den Nachbarn auch gesagt sie können den Garten dieses Jahr noch nutzen und ihre Sachen die gepflanzt waren ernten. Auch haben wir gesagt das wir dann ab nächstes Jahr dann selbst gerne den Garten bzw einen Teil davon selbst nutzen wollen, damals war das für sie vollkommen in Ordnung. Da es in der letzten Zeti aber viel ärger mit den Nachbarn gab

(weil meine Wecker zu laut sind oder zu oft klingeln, das Kind spielt, die Katzen hüpfen und spielen, sie um 18 Uhr schlafen und wir oben noch laut sind, das wir früh um 7 eine Waschmaschine anmachen und soweiter. Auch haben wir versucht mit den Nachbarn Gespräche zu führen was leiter nicht möglich ist da alles von ihnen abgestritten wird man mitten im Satz unterbrochen wird wenn man was sagt was ihnen nicht passt.)

habe ich den gesamten Garten haben wollen damit wir unser Zeug da machen können. Auch in diesem Gespräch kam man wieder kaum zu Wort und wurde nur darauf hingewiesen was wir dann alles machen müssten. Jetzt haben die Nachbarn aber wieder angefangen und weiter den Garten bepflanzt und unseren Anteil nicht freigemacht. Heute hat der Nachbar seinen Gartenteil gemäht und meinte das wir unseren Teil auch mähen müssten. Was ich nicht machen werde da er ihn ja weiter nutzt als wäre es seiner.

Jetzt ist die Frage ob ich die Mögliichkeit habe Mietminderung zu verlangen da ich den Garten ja nicht nutzen kann aber ja dafür zahle.

Mietrecht, Nachbarn
Vermieter stellt Forderungen nach erfolgter Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen?

Hallo zusammen,

wir (2 Personen) haben unsere Wohnung zum 31.10.2015 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Wohnungsübergabe statt. Als Protokoll wurden nur die Zählerstände notiert, ansonsten lief alles problemlos ab.

Ende Februar 2016 haben wir dann den Vermieter mit der Bitte angeschrieben, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Gleichzeitig forderten wir den Vermieter auf, da bei der Wohnungsübergabe keine Beanstandungen vorgebracht wurden, die seinerzeit geleistete Kaution, zumindest erstmal einen Teilbetrag an uns zurückzuzahlen. Da wir ohne Antwort geblieben sind, schrieben wir den Vermieter Mitte März nochmals an. Eine Woche später wurde uns dann die Hälfte der hinterlegten Mietkaution auf unser Konto überwiesen. Die NK-Abrechnung haben wir mit den entsprechenden Unterlagen heute per Post erhalten.

Der Vermieter führt nun in seinem Anschreiben aus, dass im Rahmen unseres Auszuges Gegenstände beschädigt wurden, die er uns in Rechnung stellt bzw. von der Rest-Kaution in Abzug bringt.

Hierbei sollte es sich um folgende Beschädigungen handeln: 1. eine beschädigte Treppenstufe aus Naturstein (hier wurde seitens des Vermieters ein Angebot über die Reparatur beigefügt) Höhe: 184,93 € 2. Blume nebst Vase im Treppenhaus; Höhe: 40,00 € 3. Steckdosen im Schlafzimmer seien nicht richtig verdrahtet (während unserer Mietzeit hatten wir eigene Steckdosen eingebaut und bei Auszug wieder zurückgebaut) 4. Badezimmerbeleuchtung wurde überprüft; Halogentrafo defekt Zu 3. und 4. wurde eine Rechnung einer Elektrotechnik-Firma über 49,84 € beigefügt.

Bei der Wohnungsübergabe, die fast 5 Monate zurückliegt, wurden keine Mängel beanstandet und auch in der Zwischenzeit wurde seitens des Vermieters nichts bemängelt. Heute nun, mit der "Schlussabrechnung" werden uns Reparaturkosten für Mängel in Abzug gebracht, von denen wir erstens gar nichts wussten und zweitens uns eine Nachbesserung nicht ermöglicht wurde! Im Übrigen wurde die Wohnung bereits ab 01.11.2015 neu vermietet.

Kann der Vermieter uns die von ihm genannten Mängel bzw. deren Beseitigung jetzt einfach so von der Kaution abziehen?

Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar! Vorab schon einmal vielen Dank!

Mietrecht, Kaution, Mangel
Vorzeitige Kündigung des Mietvertrags wegen Lärmbelästigung?

Hallo zusammen,

Wir leben seit fast 2 Jahren im EG eines Mehrfamilienhauses. Von Anfang an hat die Familie (Mutter, Tochter ca. 18, Sohn ca. 16) uns mit ihren Streitigkeiten "unterhalten". Sie haben fast täglich zu jeder Tages- und Nachtzeit gestritten, und zwar so laut geschrien und gekreischt, dass wir dachten da oben wird eine Frau verprügelt und wir haben die Polizei gerufen. Wir haben uns nach einem fehlgeschlagenen Versuch mit der Mutter zu reden einigen Monaten beim Vermieter beschwert. Der hat uns nicht wirklich helfen können/ oder wollen. Nach einem Jahr als es wieder unerträglich war hat mein Mann mit der Frau telefoniert und nach einem laaangen Gespräch ist es etwas besser geworden - zumindest nur noch 2-3 mal die Woche.

Nun ist vor 1 Monat in die Wohnung nebenan eine indische Familie gezogen und seit dem schlafen wir fast nicht mehr. Sie haben eine Tochter (ca. 3-4 Jahre), die den ganzen Tag nur schreit und wie verrückt qiuetscht und zornt. Sie hat ihr Kinderzimmer direkt am Schlafzimmer und schreit und tobt jeden Abend ab ca. 21:30 Uhr bis manchmal 23:30 Uhr. Ich arbeite im Schichtdienst und mein Mann ist Lokführer und muss teilweise um 2 Uhr morgens aufstehen. Man hört dieses Kind wenn wir im Wohnzimmer fernsehen (da sind 3 Wände dazwischen). Am Wochenende wenn wir endlich mal ausschlafen können werden wir durch Geschrei und Getrampel geweckt. Man muss dazu sagen wir wohnen direkt an einer Hauptstraße und haben nachts das Fenster auf, sind also eigentlich nicht Lärmempfindlich. Nachts um 2:30 Uhr, um 4 Uhr, ständig werden wir wach. Von den Vormietern haben wir nie was gehört. Da die Familie indisch ist und kaum deutsch spricht haben wir uns wieder an den Vermieter gewandt, der wohl mit ihnen geredet hat, was aber 0 Erfolg hatte. Die Familie ist sonst sehr höflich und nett, aber so langsam verzweifeln wir durch den Schlafmangel.

Wir haben einen 3 Jahres-Mietvertrag und nun meine Frage: Gibt es eine Chance durch so eine Belastung früher aus dem Mietvertrag rausgekommen?

Mietrecht, Lärmbelästigung

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