Schadenersatzklage wegen Nutzungsuntersagung-Gütetermin?

Nachfolgenden Fall habe ich kürzlich selbst erlebt (Beklagter)! Die Schilderung erfolgt in sehr verkürzter Form! Wir haben einen Altbau erworben u. kernsaniert. Bauphase fast 2 J. War so nicht geplant. Objekt liegt in einem B-Plangebiet. Vorgabe für unser Objekt 2 WE. In Zeitung haben wir Mietsuchende kontaktiert. Ihr haben wir das noch unvermietete Haus vorgeführt. Dabei erzählt, dass es im EG u. OG Vorderhaus jeweils eine WE gibt. Im EG Hinterhaus eine Nutzeinheit. Die WE DG Hinterhaus gehört zu einer WE des Vorderhauses. Nach erster Besichtigung waren die WE insgesamt zu groß u. zu teuer. Allerdings würde ihr die DG Hinter- haus separat sehr gefallen. Wir sagten, dass diese WE im Genehmigungsplan nur als nutzbare Speicherräume ausgewiesen wurden u. dafür alleine keine Genehmigung vorliegt (wegen B-Plan). Nach einer Überlegungszeit (3 Tage) u. Entscheidung zwischen insgesamt 3 Wohnungen, hat diese Person uns mitgeteilt, dass Sie diese DG Whg. alleine anmieten würde. Nach kurzer Überlegungszeit haben wir zugesagt. Beim 2 Besichtigungstermin haben wir mehrmals wiederholt (auch unter Zeugen), dass es sich nicht um eine genehmigte WE handelt. Kurze Zeit nach Einzug ging das Theater in Form von Nachbesserungen los. Nachdem wir ablehnten hat diese Person unberechtigter Weise die Miete gemindert (nach 2 Mt. Mietdauer). Dann ging das Theater weiter. Wir sagten, sie kann jederzeit ohne Kündigungsfrist wieder ausziehen. Sie ging dann zum Mieterverein. Dem Anwalt scheint sie u.a. erzählt zu haben, dass sie in einer ungenehmigten Wohnung wohnt. Cleverer Anwalt schickt Mieterin zur Baubehörde u. zeigt uns an. Gleichzeitig sucht sie bereits neue Wohnung u. findet diese auch (anscheinend über Makler). Baubehörde schickt Baupolizist, 4 Wo. später erhalten wir Nutzungsuntersagung u. einige Wochen später Schadenersatzklage in überzogener Höhe. Vergleichsangebote unsererseits hat die Gegenseite vorm Gütetermin abgelehnt. Im Gütetermin hat die Richterin gleich einen Vergleich angeregt. Beide Anwälte haben dann die Gebote eröffnet. Ich hatte das Gefühl, es geht gar nicht um Recht oder Unrecht. Nur darum, den Fall durch Vergleich schnell zu beenden. Dass in der Klageschrift falsche Tatsachen behauptet u. gelogen wurde interessierte die Richterin im Moment nicht. Ihre Frage, muss eine Mieterin den Tatbestand erkennen? Frage an die Kläger, hat sie von der ungenehmigten Whg. gewusst. Mieterin sagt nein u. lügt. Mein Verständnis von Recht wurde erschüttert. Also, Mieterin weiß von ungenehmigter Whg., es gibt Differenzen, sie geht zum Mieterverein erzählt ihre Story, deren Anwälte schicken sie zur Baubehörde u. planen ihren Abgang mit Schadenersatz! Ausziehen wollte sie ja vorher schon. Nun bekommt sie ihren Auszug noch vergoldet! Meine Frage: Hat jemand Kenntnis von einem ähnlichen Fall? Kennt jemand ein Urteil, das für Vermieter entschieden hat? Lohnt ein Einspruch (Prozessrisiko)? Freue mich über hilfreiche Antworten!

Mietrecht, Baurecht
Schimmel im Wohnzimmer nach verstopftem Fallrohr - muss der Vermieter wirklich ALLE Kosten tragen?

Guten Morgen, vor gut einem Monat ist uns hinter unserer Couch im Wohnzimmer Schimmel an der Wand aufgefallen. Natürlich wurde der Vermieter darüber sofort in Kenntnis gesetzt. Er beauftragte auch sofort eine Firma, denn der Wasserschaden war dadurch entstanden, dass draußen das Fallrohr der Regenrinne verstopft war und dadurch wochenlang das Regenwasser ins Mauerwerk plätscherte und da es sich um eine Außenwand handelt, entstand bei uns im Wohnzimmer hält diese feuchte Wand.... Der Schaden draußen wurde demnach sofort behoben durch ein neues Fallrohr. Doch für den Schaden in unserer Wohnung wollte niemand aufkommen... Ich musste dem Vermieter wirklich mehr als einmal hinterher telefonieren.... Wir haben dann die Tapeten abgerissen, doch nach 3 weiteren Wochen wollte die Wand immer noch nicht trocknen und es bildete sich sogar wieder neuer Schimmel! Anfangs guckte sich jemand von der Gebäudeversicherung nur kurz die Wand an.... Seine Antwort: "Dafür kommen wir nicht auf!" Der Vermieter bot uns in seiner grenzenlosen Güte anfangs 100€ fürs Renovieren an. Lächerlich! Darauf sind wir natürlich nicht eingegangen. Da ich hartnäckig geblieben bin, hat ein Bekannter vom Vermieter dann im Wohnzimmer die Feuchtigkeit gemessen (endlich mal jemand) und uns die Feuchtigkeit bestätigt... Nun haben wir von ihm seit letztem Mittwoch ein Trocknunsgerät hier stehen, was wir 8-10 Stunden am Tag laufen lassen. Leider kenne ich mich damit gar nicht aus.... Hätte ich am Anfang den Zählerstand notieren müssen? Uns wurde darüber ja auch rein gar nichts gesagt! Ich hätte ehrlich gesagt lieber direkt einen Anwalt genommen, aber mir wurde ständig davon abgeraten. Jetzt fühle ich mich hilflos. Was ist, wenn der Vermieter nicht zahlen möchte? Dieser ist übrigens jetzt noch schwerer zu erreichen, da er 400km weiter weg gezogen ist und man ihm nun noch mehr hinterher telefoniert.... Kann mir vielleicht jemand Tipps geben?

Wohnung, Schimmel, Mietrecht
Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Zählt eine Mündliche Vereinbarung in Bezug auf den Abkauf einer Küche durch den Vermieter?

Wir, mein Mann und ich sowie 2 Kinder, hatten nun ungefähr 9,5jahre ein Bungalow gemietet. 9,5 Jahre hatten wir ein durchaus gutes Mietverhältnis, so dass wir viele Sachen wie Heizungsausfälle jeden Winter, Wasserschäden usw hingenommen haben, ohne je an Mietminderung zu denken. Genauso haben wir 9,5 Jahre Rasen gemäht, obwohl in unserem Mietvertrag ausdrücklich steht, dass dies Aufgaben des Vermieters ist! Vor gut 4 Monaten haben wir uns den Traum vom Eigenheim erfüllt und mündlich dem Vermieter mitgeteilt das wir umziehen, sehr wahrscheinlich zum 01.08.2015.Soweit so gut, der Enkel übernimmt das Haus und fragte nach ob er unsere Küche sowie den Kamin abkaufen könnte. Wir machten einen Preis von 5000€ für beides aus. Unsere Bauarbeiten am neuen Haus liefen nicht wie geplant und somit mussten wir den Umzugstermin auf 1.10. verschieben. Hier fing schon die Probleme an, er drohte uns die Küche nicht abzukaufen wenn wir nicht langsam ausziehen! Ich erklärte ihm, dass ich eigentlich ein Kündigungsrecht von 9 Monaten habe, was er nur mit Unfreundlichkeit und frechen antworten kommentierte! Zum 26.9.15 kam unser LKW und wir zogen den Umzug durch. Es dauerte keine Stunde (ohne unsere Übergabe und Erlaubnis ) da waren die Vermieter schon im Haus um Tapete abzureisen! (Ist das zulässig?)Er kam mit immer neuen Vorwürfen, wir müssten dies noch renovieren, dass noch entfernen usw. (Laut unserem Mietvertrag nicht vereinbart) Letztendlich haben wir nun heute einen Anruf bekommen, dass er es sich überlegt hat die Küche doch nicht zu nehmen, wir sollen sie dann mal abbauen! Hier kommt nun meine Frage? Wie viel zählt seine feste mündliche Zusage? Wir haben im ausdrücklich zeit gegeben um zu überdenken und nach nochmaligem bestätigen seiner Seits, mussten wir natürlich eine neue Küche kaufen, die wir so nicht hätten kaufen brauchen, da die Küche umbaubar gewesen wäre! Was hab ich nun für Möglichkeiten, damit er so nicht durchkommt! Kann ich darauf bestehen, dass er die Küche nimmt, bzw ich die Kündigungsfrist auf die 9 Monate ausbreite, zwar in den sauren Apfel beißen muss und die Miete zahle, er aber das Haus nicht nutzen kann? Kann ich darauf beharren das er das Haus nicht betritt bis die Küche weg ist? Ich habe Angst er macht sie für extra kaputt!  

Mietrecht, mündliche Vereinbarung
Untermieter räumt Zimmer nicht aus. Was tun ohne viel Kosten zu erzeugen?

Es tut mir leid. Sehr viel Text, aber ich wollte so genau wie möglich sein!

Ich habe untervermietet. Der Untermieter hat mir sehr viele Probleme gemacht. Nach jetzt ca. 1 Jahr hatte ich aufgrund eines Haufens neuer Probleme die Nase voll und habe das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.

Nach ca. 1,5 Monaten ist der Untermieter (vermutlich aufgrund Drogenkonsum) total ausgerastet, beleidigt und und und. Es fielen viele Wörter und ich hab gesagt, dass er umgehend abhauen soll. Diesen Abend passierte nix mehr. Am nächsten Tag (Sonntag) in der Früh ist er lautstark in der Wohnung rumgegangen und ist irgendwann gegangen. Als ich mir dann Brötchen holen wollte sah ich, dass alle Schlüssel (Haupschlüsselbund/Ersatzschlüssel/Garagen-/Briefkasten-/Autoschlüssel) weg waren. Darunter 2 Schlüssel von meinem Arbeitsauto. Dies hab ich umgehend angezeigt, mir wurde ein neues Schloss für die Haustüre gebracht das ich dann aufbohren musste zum tauschen. Als er dann am Montag in der Früh 4 Uhr wieder in die Wohnung wollte, hab ich, da er mir die Schlüssel nicht wiedergab, eine sofortige Kündigung (war schon vorbereitet) ausgehändigt. Auf der Kündigung habe ich ihm bis Ende September Zeit gegeben seine Sachen zu holen. Dies ist bis jetzt noch nicht passiert.

Da er Untermieter ist, wurde durch den Diebstahl das Vertrauen komplett zerstört, darum ist, falls ich das richtig gelesen habe, mein Handeln (sofortiger Rausschmiss) rechtens. Zusätzlich sind ein Haufen Kosten wegen Schlösserumbau und co enstanden.

Was sollte mein nächster Schritt sein?

Kündigung, Mietrecht, Untermieter
Was tun bei (Schein)mietverträgen im Rahmen einer Zwangsversteigerung?

Guten Tag liebe Ratgebende!

Meine Situation ist wie folgt: Ich interessiere mich für ein Objekt, das zwangsversteigert wird. Der erste Termin hat bereits stattgefunden, das Objekt wird wohl in die 2. Runde gehen.

Nun ist es so, dass der Eigentümer alle Register ziehen wird um die Sache zu verzögern, zu erschweren oder sonstwie abzubrechen – unter anderem hat er sich auch einen (rechtsextrem anmutenden) Verein ins Boot geholt, der sich darauf spezialisiert hat Zwangsversteigerungen zu vereiteln.

So sind beim ersten Termin plötzlich Mietverträge aufgetaucht, die sowohl die Wohn- als auch die Nebengebäude bis auf den Wohnraum des Eigentümers (der dort auch noch wohnt) umfassen. Mehrere angeblich unkündbare Mietverträge datiert auf das Jahr 2012 (obwohl bekannt ist, dass der Eigentümer das Gelände und die Gebäude zu dieser Zeit selber genutzt hat). Mit einem Mietpreis von sage und schreibe 1Euro pro Monat (Mieter ist im Übrigen genau dieser spezielle Verein). Es fiel der Begriff „gewerblich genutzte Wohnfläche“ (hieße Kündigungsfristen von 6 Monaten?!?). Ob die Verträge notariell beglaubigt sind ist mir nicht bekannt. Der Richter hat bereits angedeutet, dass dies wohl Scheinmietverträge sind.

Nun ist es ja schon zeit- und kostenintensiv genug nur einen unwilligen Alteigentümer aus dem Haus zu bekommen. Zu diesen Mietverträgen tun sich mir diverse Fragen auf:

  1. Wer überprüft ob die Mietverträge gültig sind und wer kümmert sich darum? Muss ich das tun wenn ich neuer Eigentümer bin? Welche Konsequenzen haben ungültige Mietverträge für das weitere Vorgehen? Muss ich diese „Mieter“ dann trotzdem einzeln räumen lassen?

  2. Habe ich ein auch ein Sonderkündigungsrecht auf „unkündbare“ Mietverträge falls irgendein tauber und blinder Richter sie für gültig erklärt?

  3. Können beim 2. Termin weitere Verträge oder Änderungen dieser Verträge auftauchen?

  4. Können Alteigentümer und „Mieter“ mir auf unbestimmte Zeit und nach Lust und Laune neue Untermiet- oder Zwischenmietverträge präsentieren? Es soll ja mittlerweile ein Gesetz geben, das dies verhindert.

  5. Welcher Anwalt ist für mich in so einer Sache Ansprechpartner? Immobilienrecht? Mietrecht? Ich bin verwirrt.

Es ist im Grunde mehr als offensichtlich, dass diese Verträge zur Abschreckung von Bietinteressenten und zur Erschwerung des Verfahrens vorgelegt wurden, mal abgesehen davon, dass der Eigentümer sich im Hinblick auf eine Klage wegen Betrugs- und Steuerdingen vermutlich keinen Gefallen damit getan hat. Unter Vernachlässigung des Aspekts, dass es im Grunde völlig verrückt ist sich auf sowas einzulassen und ich über kurz oder lang einen Anwalt aufsuchen muss:

Ich wäre sehr dankbar über jeden SACHDIENLICHEN Hinweis. Wer hat ERFAHRUNG mit solchen Dingen?

Zwangsversteigerung, Mietrecht, Anwalt, Immobilien, Zwangsräumung
Mitbewohner vernachlässigt Katze, was kann ich tun?

Also, mein Mitbewohner hat sich einen kleinen Kater angeschafft, aber nun kümmert er sich nicht um ihn. Er ist das ganze Wochenende meist weg und sonst arbeitet er von sieben bis manchmal 18 Uhr. Danach schließt er sich in seinem Zimmer ein und lässt die Katze auch nicht zu ihm. Wie ich die Katze erlebt habe, ist er ein kleiner aufgeweckter Racker, der nicht gerne alleine ist. Er sitzt maunzend im Flur, zerlegt den gelben Sack und pinkelt auch in die Wohnung. Das viele Miauen ist auch schon den Nachbarn aufgefallen. Wenn ich nicht einen Moment aufpasse, huscht der zwischen meinen Beinen in mein Zimmer und pinkelt mir aufs Bett. Das ganze Badezimmer ist durch das Katzenklo versaut, da das Katerchen es nicht hinbekommt, das Streu darinnen zu lassen und damit lieber spielt. Meine Blumen sind teilweise auch schon eines tragischen Todes gestorben. Als der Kater letzte Woche hinter mir in der Küche auf die noch heiße Herdplatte gejumpt ist, hab ich den kleinen notversorgt und dann zum Tierarzt gebracht, was auch nicht einfach war, da keine Transportbox vorhanden und ich kein Auto habe. Aber mein Mitbewohner ist nicht zur Nachuntersuchung am nächsten Tag hin und hat auch sonst nicht wirklich was gemacht. Der Kleine ist auch weder jemals geimpft oder kastriert worden. Erzogen wurde er auch nicht und fängt an im Spiel zu beißen und zu kratzen. Aber nicht böswillig, nur, wenn man dann versucht, vorsichtig seine Hand zu befreien, fängt an Blut zu fließen, wenn er heftiger wird. Ich habe auch einen Hund, der Katzen gewöhnt ist und der Kater spielt auch mit dem hund. Nur wird der Kater auch schnell heftig beim spielen, springt, kratzt und beißt. Da mein Hund zu lieb ist, lässt er es meist über sich ergehen, aber ich finde das nicht so okay.... Was kann ich in so einem Fall tun? Ich bin echt ratlos... Tierschutz geht wahrscheinlich nicht, da die Katze ja gefüttert wird..

Kater, Katze, Mietrecht, Tierschutz, WG, mitbewohner
Aus welchen Gründen kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

Ich wohne seit 5 Jahren in einer Mietwohnung im Erdgeschoss in einem Mehr Familien Haus. Als ich damals eingezogen bin, hatten 3 Parteien Hunde. Extra sind wir in ein Hundefreundliches Haus eingezogen, da wir schon damals mit dem Gedanken gespielt hatten uns einen Hund zu holen. Kurz danach kam eine Familie mit 2 Hunden, die bis heute auch noch dort wohnen. Hier ziehen die Leute ein und aus wie verrückt und nun ist meine Familie schon am längsten in dem Haus. Vor 1-2 Jahren wurde die Hausverwaltung gewechselt. Im Haus befinden sich zur Zeit eine Familie mit 2 Hunden und 3 Parteien mit Katzen.

Nach 5 Jahren Überlegen, hat sich meine Familie dazu entschlossen einen Hund zu holen, einen Shar Pei (chinesischer Faltenhund), ca. 50 cm hoch und ca. 20 kg schwer.

In unserem Mietvertrag steht, Katzen- & Hundehaltung mit Zustimmung des Vermieters.

Nun hatten wir den neuen Hausverwalter angefragt (der Eigentümer wollte mit der ganzen Sache nicht wirklich was zu tun haben), der uns direkt abgelehnt hatte, aufgrund von Verschmutzung, Lärmbelästigung, der Rasse (der Shar Pei galt anscheinend vor 2003 in Deutschland als Kampfhund) und dem Fakt das er generell Hunde in seinen Objekten verbietet. Bei dem Verweis auf die Nachbarn, kam nur ein Katzen sind etwas ganz anderes und die Nachbarn mit dem Hund hatten das mit dem vorherigen Hausverwalter abgeregelt. Er wollte auch nicht mit sich reden lassen, wurde unhöflich und drohte uns mit der fristlosen Kündigung wenn der Hund schon da wäre.

Verschmutzung ? Wir wohnen in der Erdgeschosswohnen und putzen SELBST den Flur. Lärmbelästigung ? Zunächst ist der Shar Pei kein Hund der viel bellt und da schon Hunde, Katzen und kleine Kinder im Haus vorhanden sind, ist das ab und zu Bellen meiner Meinung nach nicht wirklich ein Grund zum Verbot. Kampfhund? Es wird ja wohl gute Gründe gehabt haben, das der Shar Pei NICHT MEHR unter den Kampfhunden aufgeführt wird, wie z.B. das gleiche Agressionslevel wie Nicht Kampfhunde. Generelles Verbot? Ist nicht ein generelles Verbot gar nicht mehr möglich? Muss er nicht jeden Fall einzelne bewerten?

Darf er einfach aus den sogenannten Gründen seiner Meinung nach, die Hundehaltung verbieten? Was kann ich machen, außer ausziehen?

Hund, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Mängel nach Wohnungsübergabe ohne Protokoll?

Da ich aus meinem Mietverhältnis vor Ende meiner Kündigungsfrist ausscheiden wollte (Kündigung zu Ende August, neue Wohnung ab 01.09.15), habe ich meinem Vermieter in der Kündigung meiner Wohnung 4 Personen benannt, die meine Wohnung sofort und im aktuellen Zustand übernommen hätte. Er hat sich jedoch für keinen meiner Nachmieter entschieden, sondern eine Bewerberin für eine andere Wohnung für meine eingesetzt. Diese Nachmieterin übernimmt meine Wohnung offiziell zum 01.10.15, was für mich bedeutet, dass ich doppelt Miete bezahlen muss.

Da ich in meiner Wohnung keine Renovierungsarbeiten übernehmen wollte, habe ich Ende August mit meinem Vermieter, der neuen Mieterin und einer Freundin eine Wohnungsübergabe vereinbart. Bei der Übergabe haben wir uns alle Räume angesehen und ich habe mit der neuen Mieterin ein paar Dinge vereinbart was ich alles in der Wohnung belasse, dass sie diese im aktuellen Zustand übernimmt. Am 16.09. habe ich der neuen Mieterin meine Schlüssel übergeben. Heute am 23.09.15 habe ich nun einen unschönen Anruf meines Vermieters erhalten, der mir angekündigt hat, dass ich die Decke eines Zimmers erneuern müsste (Hier platze der Putz schon bei meinem Einzug ab) und dass ich sein Mieteigentum beschädigt hätte, da ich Löcher in die Fenster gebohrt hätte (auch diese waren schon bei meinem Einzug vorhanden). Mit meinem Vormieter hatte ich damals den gleichen Deal wie ich ihn mit meiner Nachmieterin vereinbart hatte - ich belasse einiges in der Wohnung und übergebe diese im besichtigten Zustand.

Mein Vermieter sieht das aber anders und leider habe ich kein Protokoll von der Übergabe. Habe ich eine rechtliche Handhabe in diesem Fall?

Bei den Fenstern wäre er übrigens kulant, da er diese so wieso nächsten Monat erneuert - wenn ich jedoch darauf bestehe, dass bei der Übergabe die Decke nicht bemängelt wurde, würde er mir die Kosten der Fenster berechnen. (Seine Worte: "Mit der Übergabe könntest du sogar durchkommen, in dem Fall berechne ich dir jedoch die vollen Kosten für die Fenster!").

Vielen DANK für eure Hilfe!!!!

Wohnung, Mietrecht
Heizkostenabrechnung extrem hoch nur an einem Zähler, bei Gewerbefläche, was tun?

Hallo zusammen!

Meine Freundin mietet mit einem Kollegen eine Gewerbefläche. Diese besteht aus zwei Einheiten mit eigenen Hausnummern, es gibt also zwei Abrechnungen für direkt miteinander (ohne Tür) verbundene Räume (im Souterrain, die Räume sind grundsätzlich sehr warm und werden laut ihrer Aussage sehr wenig beheizt.). Soeben haben sie ihre Abrechnung für 2014 erhalten (nur das letzte Quartal, da sie erst seit Sept. 2014 dort drin sind). Dort scheint die eine Einheit, die mit 107m² doppelt so groß ist wie die andere, normalen Verbrauch zu zeigen (Werte liegen laut Abrechnung zwischen o,1 in der Toilette und 32,0 in der Küche - ich weiss leider nicht, was das für Einheiten sind). Im anderen Teil liegen die Werte zwischen 0 und 7, bis auf einen Heizkostenverteiler (ich nehme an, damit ist ein Heizkörper gemeint?), der steht nämlich mit 188, also einem vielfach höheren Wert in der Liste. Dadurch schlägt diese nur 57m² große Einheit mit rund 1200€ zu buche, während die andere, wesentlich größere, mit laut Abrechnung sichtbar tatsächlich genutzten Heizkörpern nur auf unter 200€ kommt.

Wir gehen also davon aus, daß da irgendwas falsch ist; entweder an der Heizung oder an der Abrechnung. Was kann man hier tun? Was sind die richtigen Schritte, um das aufzuklären und wie geht man vor, wenn man die Abrechnung für fehlerhaft hält? Wie gesagt handelt es sich um Gewerbeflächen, daher rechne ich damit, daß die dinge wie so oft anders liegen als bei Wohnungen...leider blicke ich da derzeit nicht so recht durch. Auch machen es einem Nebenkostenabrechnungen ja nicht eben leicht, sie zu durchschauen. Wer hat Tips? Danke im Voraus!

Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, gewerbemietrecht
"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Miete, Mietrecht, Immobilien, Bürgschaft, mieten, bürgen
Wie lange dürfen umbauarbeiten an/in einem Mietshaus maximal dauern?

Ich wohne in einem ehm. Bürogebäude aus den 60ern, welches vor vielen Jahren zum normalen Mietshaus umgebaut wurde.

Unter mir War/ist eine Praxis, diese wurde vor Jahren verkleinert, die Räume direkt unter mir blieben leer. Nun wird dort eine Wohnung SEID 1,5JAHREN!!! erschlossen, also alles entkernt, Trockenbauwände hochgezogen, Leitungen verlegt usw usw Komischerweise werden mal zwischen 1 bis 8 Wochen am stück gearbeitet, dann ruht das ganze auch gern weider 1-3Wochen, komischerweise wird auch (manchmal auch nur) Samstags gearbeitet, im endeffekt gibt es noch viele weitere Indizien dass das ganze auf Schwarzarbeit hinausläuft, was mich aber ehrlich gesagt garnicht interessiert, ich bin kein Freizeitpolizist. Was mich stört ist der Lärm und die Tadsache dass das ganze jetzt wirklich schon 1,5Jahre so geht, für eine 2 Zimmer Wohnung!! Mich würde mal der rechtliche Hintergrund interessieren wie Lange ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus seinen Mietern den Lärm usw zumuten darf, in Anbetracht dessen, das angeblich die Komplette Etage über mir auf diese weiße umgebaut werden soll, kann ich mich wohl auf Lärm die nächsten 20Jahre einstellen, besonderst ärgerlich ist das die Jungs immer dann kommen wenn ich Nachtschicht habe.

Daher würde mich mal interessieren, wie es da aussieht, welche konsequenzen man ziehen kann als Mieter, es ist nicht so dass ich direkt zum

Anwalt rennen will, aber dennoch schonmal wissen möchte wo da die Limits gesetzt sind.

Mietrecht, Lärm, Baulärm, Schwarzarbeit, Umbau
Wer muss wie viel putzen bei der Treppenhausreinigung?

Wir wohnen alleine im ersten Stock, im Erdgeschoss wohnen zwei Parteien. Eine dieser Parteien regt sich immer über Kleinigkeiten auf, halten sich selbst aber an fast nichts, Nun meinten diese Leute, wir würden unten das Treppenhaus zu selten putzen. Das ist die einzige Sache wo ich nicht sicher bin, ob ich da eine Verpflichtung habe, weil die Hausordnung nur sehr allgemein formuliert ist, dass alle gemeinschaftlich genutzten Flächen sauber zu halten sind.

Bei meiner Recherche fand ich nicht ganz eindeutige Antworten, wenn ich es richtig verstanden habe ist aber jeder nur für seine Etage und eine Treppe darunter im Treppenhaus verantwortlich plus alle paar Wochen Flächen um das Haus herum reinigen etc. , an diese Regelung habe ich mich immer gehalten. Ich bin auch die einzige, die die Treppe zum Speicher reinigt, obwohl der ja von allen benutzt wird.

Ich muss auch noch dazu sagen, dass beide Parteien immer für ein halbes Jahr gar nicht anwesend sind und trotz entsprechender Regelung im Mietvertrag nicht für einen Ersatz fürs Putzen und Rasenmähen etc. sorgen, sondern dann machen alles wir alleine und die meinen das muss so sein.

Hat irgendjemand einen Text, einen Link oder sonstiges, was mir weiterhelfen könnte? Kann ja nicht sein dass wir alles machen müssen, zumal ich auch eine schwerwiegende Herzerkrankung habe.

Mietrecht, Nachbarschaftsstreit
Kündigung einer Mietwohnung unter Zeugen eingeworfen - Ausreichend?

Hallo,

ich habe ein Problem (mal wieder) mit meinem Vermieter. Ich habe am 31.7. meine Kündigung eingeworfen für meine Wohnung, mit bitte um baldigen Kontakt falls er einen Nachmieter wünscht (neue Wohnung ab 1.8. gehabt und Umzugsbereit, auch mehrere Nachmieter hätte ich ihm anbieten können).

Ich habe erst überlegt per Einschreiben, normaler Brief oder direkt einwerfen. Nach einiger Recherche kam ich zu dem Schluss, dass er selbst bei Einschreiben sagen kann der Brief war leer........also habe ich das ganze nur in den Briefkasten geworfen. Zwei Zeugen (meine Freundin und ein Bekannter) waren dabei, haben auch vorher noch den Brief gesehen (da ich meinen Bekannten gebeten habe drüber zu sehen da er selbst Vermieter ist). Und beide waren beim Einwurf in den Briefkasten des Vermieters dabei.

Nun habe ich eine Weile nichts gehört und nun den Vermieter mal angerufen und gefragt wie es aussieht. Wie ich befürchtet habe: "Welche Kündigung? Ich habe keine erhalten".

Nun stelle ich mir ide Frage wie geht es weiter. Reichen im Zweifelsfall die beiden Zeugen?

Ich denke ich werde auf jeden Fall damit meine Rechtsschutz kontaktieren, habe auch einen Anwalt der bereits Erfahrung mit meinem Vermieter hat (gab schonmal einen Rechtsstreit zwischen uns, damals ein undichtes Dach welches 1 Jahr lang nicht repariert wurde, auch damals wurden Behauptungen gemacht wie "man hätte dutzende Male versucht mich zu kontaktieren" - "ich hätte mich nie gemeldet" - "wir wissen gar nicht ob der Mieter überhaupt noch hier wohnt...". All diese Aussagen konnte ich u.A. durch Handyprotokolle wiederlegen.

Von meinen Vormietern weiß ich ähnliche Geschichten.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Erneute Kündigung zustellen, aber wie? Er kann ja im zweifel immer sagen habe nix oder nur einen leeren Brief bekommen per Einschreiben.

Mietrecht, Anwalt
Meine Mieterin soll einen Zugang der Nebenmieterin,auf die ihr vermietet Terrasse auf drängen des Verwalters freiräumen?

Hallo, ich bin seit kurzem Eigentümerin einer vermieteten ETW in einer Wohneigentümergemeinschaft. Zu der vermieteten Wohnung gehört auch eine Terrasse, die auch im Mietvertrag angegeben ist. Auch im Grundriss ist die Terrasse eindeutig dieser Wohnung zugehörig! Meine Mieterin hat, um ihr Kaminholz aufbewahren zu können, ein Holzregal zu der Seite der Nachbarwohnung hin gestellt . Die Nachbarin kann nun nicht mehr über die Terrasse und die Gartentreppe MEINER Mieterin zu ihrer Wohnung. Auf dem Grundriss ist allerdings KEIN weiterer Zugang ersichtlich und auch aus dem Mietvertrag, den ich ja vom Vorbesitzer übernommen habe, steht nichts davon das diese Terrasse eine Art Gemeinschatfsnutzung ist. Darin steht nur unter sonstige Vereinbarungen, dass die Terrasse vom Mieter auf eigene Kosten gestaltet und gepflegt wird. Diese Nachbarmieterin verlangt nun einen Zugang über die diese Terrasse. Nun soll meine Mieterin vom Verwalter aufgefordert worden sein, eben dieses Regal zu entfernen um der anderen Mieterin den Zugang über die Gartenterrasse zu ermöglichen. Ob dieser Nachbarin im Mietvertrag ein Zugang über diese Terrasse eingeräumt wude weiß ich nicht. Meine Fragen... Kann der Vervalter dies überhaupt nun von meiner Mieterin verlangen? Könnte meine Mieterin die Miete kürzen sollte sie den Zugang ermöglichen müssen?

Und noch eine andere Frage...zählt ein Hobbyraum zur Wohnfäche hinzu wenn dort eine Art Atelier drin ist, oder generell nicht? Ich danke für Anworten... Lg Samtpfote

Mietrecht, Mietminderung
Wie ist eine Einbauküche definiert?

Ich bin mit meinem Freund in eine neue Mietwohnung gezogen. Den Mietvertrag haben wir mit dem Makler unterschrieben, da die Vermieterin im Urlaub war. Im Mietvertrag steht, dass zur Wohnung eine Einbauküche mit Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken gehört. Nach Schlüsselübergabe wurde festgestellt, dass veraltete dreckige Küchenmöbel in der Küche einfach abgestellt wurden. Nach einem Anruf bei Makler und Vermieter ergab einen Einbau der Küche, sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Eine Woche nach Einzug wurden Gasherd, Kühlschrank und Spüle geliefert, zwei von den veralteten Ober- und Unterschränken wurden eingebaut, riechen jedoch nach heftigem Putzen immer noch sehr stark und ich vermute, dass sie von innen vermodert sind. Der Geruch kommt immer wieder, egal wie oft man lüftet. Eine Arbeitsplatte wurde auf den zwei Schränken montiert (Arbeitsfläche von max. 70 cm!).

Meine Frage: Ist das eine Einbauküche? Zwei Küchenschränke mit Arbeitsplatte? Und eine separate Spüle mit einem Unterschrank, dessen Design nicht mit den anderen Unterschränken übereinstimmt? Plus freistehende Geräte (Kühlschrank und Gasherd)?

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte. Die Vermieterin hatte sich einfach an seinem Kellerabteil bedient und die Küche wieder heraus genommen.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, die Vermieterin kommt am Samstag und ich würde gerne wissen, was ich ihr sagen kann oder wie ich überhaupt argumentieren kann.

Liebe Grüße Karin

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Einbauküche
Kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

Folgendes Problem: Ich wohne auf einem Bauernhof in einer Mietwohnung (120 qm mit eigenem Eingang ) über der Tenne --- niemand ist unter mir ! Der Vermieter wohnt mit seinen Eltern auch auf dem Hof Der Vermieter hat einen eigenen Hund ( lebt im Zwinger )  Mein VORmieter hatte einen Boxer in dieser Wohnung Es gibt noch 2 weitere Einfamilienhäuser auf dem Hof... alle lieben Hunde und keiner hat etwas dagegen.

Gestern habe ich meinen VM gefragt ob wir uns einen Hund zulegen dürfen. Er verneinte das sofort !! Sie wollen keinen Hund mehr auf dem Hof. Einer würde reichen ! Mein Sohn könne ja mit ihm spazieren gehen !

Ich habe mich derweil schon für eine 1jährige Labradormischlingshündin aus der Tötungsstation in Ungarn entschieden. Heute war die Vorkontrolle da und alles ist wunderbar. Lola ( so heißt die Fellnase ) kann also am 26.09. zu uns kommen ! Für meinen 10jährigen Sohn wäre diese Hund-Mensch Beziehung therapeutisch wunderbar. Sein Vater ist verstorben. Hinzu kommt das die anderen Mieter auf dem Hof auch alle Haustiere haben ( keine Hunde ) Katzen und jetzt sollen noch Hühner dazu kommen die alle draußen leben. Unser Hund wäre in der Wohnung. Ich verstehe also das Theater nicht. Und der Vormieter hatte auch einen Hund. Als die ausgezogen sind waren meine Vermieter ganz schön traurig.

Es steht ein erneuter Termin an um über den Hund zu sprechen ! Die Eltern meines Vermieters sind aber ziemlich stur und können ihn wunderbar beeinflussen. Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf. Nur unter bestimmten Aspekten.... ABER ... WIR LEBEN AUF EINEM BAUERNHOF und ALLE anderen lieben Hunde !!! HILFE ... Sorry, dass es so viel Text ist. Ich hoffe ihr könnt mir gute Tips geben !!

Mietrecht, Bauernhof, Hundehaltung

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