Wohnungsübernahme mit katastrophalen Zustand, wer trägt die Kosten?

Guten Morgen, Habe im August eine Wohnung besichtigt, da mir der Grundriss sehr gut gefiel, jedoch die Etage nicht, bot mir der Vermieter die Wohnung 1 Etage tiefer afür einen Monat später an. Wir klingelten dort, jemand öffnete und wir betraten eine Wohnung in der Berge voll Wäsche auf dem Boden lagen und großes Chaos herrschte. Ich drehte eine kurze Runde, da ich die obere Wohnung bereits genauer angesehen hatte. Der Grundriss überzeugte und die störenden Dachgeschoss schrägem waren nicht vorhanden. Ich entschied mich für die Wohnung und unterzeichnete den Mietvertrag. Ab diesem Moment verweigerte der vormieter jeden Kontakt und den weiteren Zutritt. Zum Zeitpunkt der Unterschrift verschwieg der Vermieter, dass es mit dem Mieter bereits Zahlungsschwierigkeiten und Kontakt Probleme gab. Letzte Woche fand nach großem hin und her die Übergabe statt. Die Wohnung befindet sich in einem katastrophalen, nicht bewohnbaren Zustand. Der Vermieter beruft sich auf seinen Mietvertrag in dem eine unrenovierte Wohnung übergeben wird und sieht mich in der Pflicht alle Schäden zu beseitigen und die Kosten zu tragen. Ist das so rechtens? Ich bin bei unrenovierter Wohnung von streichen und eventuell tapezieren ausgegangen.

Anbei noch eine Auflistung der Mängel : Wohnungsübernahme

Schlafzimmer

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, lose Stellen an jeder zweiten Bahn, Farbe teilweise gelb, jedoch keine sauberen Kanten, lose Kabel, Steckdosen ohne Abdeckung

Heizkörper stark verschmutzt

Zimmer drei

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, Wände stark verschmutzt, lose Kabel aus der Wand

Wohnzimmer

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner Anstrich ohne saubere Kanten, sockelleisten stark beschädigt, Heizkörper voll rosa farbreste, ca 40 Nägel und Schrauben

Diele

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner anstrich ohne saubere Kanten, offene heizungsrohre stark mit rosa Farbe beschmutzt, da 40 Nägel und Schrauben

Küche

Stark beschmutzte nicht fachmännisch angebrachte rauhfaser, nicht renovierbare, teils lose styropordecke, beim ablösen fiel sehr viel Putz von der Decke

Badezimmer

Stark verschmutzt, Badewannen Beschichtung defekt und rauh, Waschbecken Abfluss defekt

Alle Räume

Laminatboden ohne viertel Stab bzw sauberen Abschluss verlegt Türen und Türrahmen in sehr schlechtem Zustand, große Macken, Glasscheiben nicht fachgerecht überlackiert

Mietrecht, Kosten, renovieren, Mietvertrag, Einzug
Vermieter meldet sich nicht zur Wohnungsübergabe?

Hallo,

ich habe meine Wohnung zum 31.10. gekündigt. Bis heute habe ich vom Vermieter nichts gehört bezüglich Übergabe. Er hat mir zwar auf meinen Wunsch den Erhalt der Kündigung und das Datum schriftlich bestätigt, aber seit dem habe ich nichts gehört. Habe diese Woche mehrfach versucht ihn zu erreichen. Leider hat er nur die Nummer seines Geschäfts rausgegeben. Dort war er nie zu erreichen, die bitte um Rückruf wurde wohl entweder nicht an ihn weitergetragen oder er tut es einfach nicht.

Nun läuft heute der Mietvertrag aus und es gibt noch keinen Übergabetermin.

Was mache ich nun? Abwarten ob er sich doch noch meldet bzw. es weiter versuchen? Was wenn der neue Monat anbricht ohne, dass eine Übergabe statt fand? Muss ich dann weiter Miete zahlen? Eher nicht oder?

Nachdem ich dem Vermieter mal ein Jahr lang wegen eines Wasserschadens nachlaufen musste habe ich nun schon etwas Sorge. Damals wurden z.B. so Dinge behauptet wie ich wäre telefonisch nie erreichbar, Handwerker waren mehrmals da und ich wurde ständig versucht zu erreichen, er wäre es leid mir nachzustellen etc. (Es gab genau 0 Anrufe und 0 Handwerker innerhalb eines ganzen Jahres damals, nach mehreren Anwaltsschreiben hin und her handelte eher erst als mein Anwalt den Weg vor Gericht ankündigte). Ich habe halt Sorge, dass es diesmal wieder so einen Ärger gibt.

Also heute ist er laut seiner Mitarbeiterin zwar im Geschäft hat aber keine Zeit ich soll Montag nochmal anrufen!

Habe jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie ihm ausrichten soll, dass ich angerufen habe und es um Wohnungsübergabe geht. (Das Geschäft hat mit den Wohnungen übrigens nichts zu tun, aber eine andere Nummer steht nicht im Mietvertrag).

Nun kann man mir doch wirklich nicht vorwerfen, dass ich es nicht versucht hätte.

Recht, Mietrecht, Anwalt
Bogenbelag geht in den Besitz des Vermieters über. Keine Klausel vorhanden. Hat er recht?

Hallo!

Ich habe zum 16.10.2015 eine neue Wohnung bezogen. Da ich gern einen Teppichboden haben wollte, war ich damit einverstanden, den alten (sehr abgenutzten) PVC-Bodenbelag so zu übernehmen. (Andernfalls wäre ein neuer PVC-Belag ohne Mehrkosten für mich verlegt worden, was allerdings den Mietbeginn um 2 Monate verschoben hätte) Kommt ja dann eh Teppich drauf, dachte ich mir.

Neuen PVC brauche ich nicht. Dafür soll ich für den ersten Monat die Kaltmiete erstattet bekommen. Hierzu wurde folgende Vereinbarung im MV festgehalten:

"Der Mieter erhält für die Verlegung von Bodenbelag einen einmaligen Zuschuss in Form einer nettokaltmietfreien Zeit für den Zeitraum vom 16.10.2015 bis 15.11.2015. Somit sind in diesem Zeitraum nur die Betriebs- und Heizkosten-vorauszahlungen fällig. Alle Ansprüche gegenüber dem Vermieter bzgl. Instandsetzung/Schönheitsreparaturen sind damit abgegolten."

Nun fängt der Vermieter damit an, den verlegten Teppich sehen zu wollen und mir Zusatzvereinbarungen vorzulegen, in denen geregelt ist, dass der Teppich in das Eigentum des Vermieters übergeht (unentgeltlich). Solange ich die Vereinbarung nicht unterschreibe, erhalte ich keinen Zuschuss. Auch im Vorfeld war mündlich von dieser Praxis keine Rede.

Nun meine Frage an euch: Wie interpretiert ihr die Vereinbarung im Mietvertrag? Ich lese dort keine Begründung einer Begehung und einer Eigentumsübertragung.

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Mietrecht, Bodenbelag
Fahrräder wurden unangekündigt aus Hausflur entfernt - kann ich da rechtlich irgendwas machen?

Bei uns im Haus stehen einige Fahrräder unter der Kellertreppe (auch meins), sie stehen nicht im Weg und versperren auch den Fluchtweg nicht. Dass Fahrräder nicht im Hausflur stehen dürfen, weiß ich, aber seit ich dort wohne, also seit fast 5 Jahren, wird es von der Hausmeisterei geduldet.Als ich am Mittwoch Abend heimgekommen bin, waren alle Fahrräder bis auf 1 Kinderfahrrad und 1 Kinderwagen verschwunden. Mein Mann hat bei der Hausmeisterei nachgefragt, dort hieß es die Fahrräder wurden von ihnen entfernt und eingelagert. Es gab hierzu KEINE Ankündigung, weil die Hausmeisterei laut eigener Aussage wollte, dass sich die Mieter bei selber bei denen melden.Jetzt sollte heute um 7.15 der Hausmeister kommen, damit ich mein Fahrrad wieder bekomme. Ich war da, der Hausmeister nicht.

Jetzt frage ich mich, kann ich da rechtlich irgendwas machen? Fällt das unter sowas wie unsachgemässe Entwendung von Eigentum? Für mich fühlt es sich wie Diebstahl an, zumal die Fahrräder jahrelang dort geduldet wurden und dann auf einmal OHNE Ankündigung entfernt wurden? Ich halte das für eine bodenlose Frechheit. Was wäre, wenn ich das Fahrrad bräuchte. um in die Arbeit zu gelangen?Dazu kommt, dass der Kinderwagen und das Kinderfahrrad nicht entfernt wurden. Worin unterscheidet sich ein Fahrrad von einem Kinderwagen/ Kinderradl? Im ganzen Treppenhaus stehen neben den Wohnungstüren Kinderwägen, das wird ja offensichtlich auch geduldet...

Ich bin echt stinksauer!Weiß jemand Rat?

Danke

Haushalt, Wohnrecht, Mietrecht, Diebstahl
Hallo zusamen was kann ich tun wenn der vermieter in einer zeitung eine anzeige stellt und in dieser behauptet ich sei ein Mietnomade dem aber nicht so is.?

Also es fing alles harmlos an, einer meiner besten Freundinnen mit 2 Kindern und jetzt wieder Schwanger hatte in dem Haus gewohnt wo ich bis vor kurzem auch gewohnt hatte, also sie ausgezogen is wurde ihr vom Vermieter zugesagt das er die Kaution sofort überwesen würde und die eine miete wo vom Amt zu viel eingegangen is, diese sie ja auch dem Amt zurück zahlhlen muss was ja klar is. Dies is aber schon ein Jahr her und bis zum heutigen Tage hat er keine Zahlungen an sie geleistet und als ich mit dem vermieter geredet habe warum dies so sei wurde er laut und beleidigend ich sagte nur zu ihm das sie zwei kinder hat und schwanger is und das amt stress macht und gewisse zahlungen einstellt. dies war ihm alles egal und darauf hin zahlte ich ihm keine miete sondern gab meiner besten freundin das geld was ihr zu steht ... klar is das nicht rechtens aber ich wollte ihr einfach nur helfen denn mit zwei kleinen kindern und schwanger is des alles net so einfach und schon garnicht billig. er kündigte mir die wohnung fristlos ich musste in drei tagen raus und jetzt hat er in einer unseren zeitungen aus der region eine anzeige gesetzt mit dem inhalt: vorsicht Mietnomade Uterwegs!! umkreis ........ o. Kfz dann meine größe und Figur und die jeweiligen anfangsbuchstaben von vor und zunahme und er sucht wg auflebenzeit mit chiffre und so was kann ich tun?? und jetzt will er auch noch geld von meiner besten freundin obwohl er ihr noch über 1300 euro geben muss....

Recht, Mietrecht, Vermieter, rufmord
Beherbergungsvertrag 1 Jahr vorher kündigen - trotzdem hohe Entschädigung?

Hi Allerseits,

da ich mein Studium leider unerwartet beenden musste, habe ich mich gleich beim Vermieter meines Apartments vom nächstes Jahr gemeldet (dort habe ich einen Beherbergungsvertrag für das Wintersemester 20016 unterschrieben)...

Obwohl ich mich nun fast ein Jahr vorher gemeldet habe möchte dieser von mir Geld sehen, wenn ich keinen Nachmieter finde... Unter folgenden Konditionen:

  1. Sie suchen selbst nach einem Nachmieter für den restlichen von Ihnen gebuchten Zeitraum (01.09.2016 – 28.02.2017). Sollten Sie keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Grundlaufzeit (also bis zum 28.02.2017) zu entrichten.
  2. Sie beauftragen uns mit der Suche nach einem Nachmieter. Wenn wir einen Nachmieter finden, dann wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (= 618,80 €) fällig. Sollten wir keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag ebenfalls von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
  3. Sie können den Beherbergungsvertrag gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (= 1.237,60 €) mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne einen Nachmieter zu stellen. Das Risiko, einen Nachmieter zu finden und somit eines eventuellen Leerstands liegt dann ausschließlich beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Was kann ich tun? Ist das so rechtens? Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir vom Vermieter suggeriert, dass er derzeit schon viele Anfragen hätte und das Apartment vermutlich bald weg wäre, wenn ich nicht unterschreibe... Da bin ich wohl ziemlich drauf reingefallen...

LG

Panda

Miete, wohnen, Hotel, Recht, Mietrecht, Immobilien, BGB
Altbaufenster Mietwohung, Schönheitsreparaturen oder Insthandhaltung?

Liebe MietrechtsexpertInnen,

angenommen im Mietvertrag ist eine rechtswirksame Überwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung vereinbart (lasse ich beim Anwalt prüfen), welche Arbeiten an den Fenstern muss ich als Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen übernehmen?

Wir wohnen seid ca. 15 Jahren in einer Altbauwohnung mit Holzkasten-Doppelfenstern. Diese wurde in diesem Zeitraum weder vom Vermieter außen, noch uns innen bearbeitet. Bei Einzug waren sie einfach übermalert worden. Wir wollten unsere Schönheitrepaturen immer dann machen, wenn die Fenster auch außen gestrichen werden, da diese schon lange in schlechtem Zustand sind (Farbe bröckelt außen ab, Wasser schenkel teilweise morsch), um nicht mehrfach den Dreck in der Wohnung zu haben. Nun hat der Vermieter einen Tischler & Maler beauftragt, die Fenster außen zu überabeiten. Der Tischler hat festgestellt, dass die Fenster komplett überarbeitet gehören außen und innen, da u.a. soviele Farbschichten hat und oft nicht richtig schliessen, Holzteile fehlen.

Muss ich mich an den Tischlerarbeiten am Fenster für die Innenfester auch beteiligen als Mieter oder ist das "gangbar"-Machen der Fenster nicht vielmehr ein Mangel und somit in der INstandhaltungspflicht des Vermieters? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir nur für das Streichen der Innenfenster verantwortlich sind. oder? Was wenn der Vermieter auf das Instandsetzten der Fenster innen verzichtet, muss ich dann über die "kaputten" FEnster streichen oder kann ich es dann ganz sein lassen? Bin ich für den Anstrich der Innenfenster verantwortlich, wenn diese durch den maroden Zustand der Außenfenster ebenfalls schneller gealtert sind, weil z.b. Wasser reinläuft?

Danke für Eure Einnschätzung

PS: wenn die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, kann ich dann vom Vermieter auch die notwendigen Reparaturen (& Innenanstrich) verlangen?

Fenster, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag, Altbau, Instandhaltung
Wie viel Wasserdruck muss in Mietwohnung vorhanden sein?

Hallo,

kann mir jemand sagen wo man Infos zu dem Thema "Wasserdruck in Mietwohnung" bekommt? Es muss ja eine rechtliche Vorgabe geben.

Ich habe hier was gefunden: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1209/120928.htm Ich komme aus BW. Dieser Artikel beschreibt berliner Vorgaben. Gibt es auch was allgemeines für ganz Deutschland oder wenigstens für BW?

Ich wohne im 5. OG und der Wasserdruck ist nicht besonders stark. Aus früheren Wohnungen bin ich deutlich anderen Wasserdruck gewohnt.

Das Haus ist ein Neubau (~3 Jahre alt) und sollte doch entsprechend gute Wasserleitungen haben... Nach den Infos des berliner Mietvereins wäre für meine Wohnung mind. 4,5 bar einzuhalten.

Was mich auch sehr verwundert hat: Man kennt es ja, dass Warmwasser etwas braucht bis es ankommt. Hier dauert es auch recht lange aber okay. Was jedoch sehr komisch ist: Im Sommer kommt bei dem kalten Wasser auch erst mal lange warmes Wasser, bis endlich mal kaltes kommt. Und das ist auch nicht so kalt wie ich es aus früheren Wohnungen kenne... Sehr störend wenn man die Füße in "kaltes" Wasser halten möchte...

Kann mir jemand Regelungen bzw. Gesetzesvorgaben bezüglich "Wasserversorgung in einer Mietwohnung" schicken?

Das wäre super, danke euch :-)

EDIT:

Es geht hier in erster Linie bzw. ausschließlich um den Wasserdruck.

Das Thema warmes Wasser bei kaltem Wasser rauslassen ist nur eine Nebeninfo.

Bar, Mietwohnung, Mietrecht, Wasserdruck
Darf mein Vermieter im Mietvertrag die Mietminderung wegen Gaststättenlärm wirksam ausschließen?

Ich wohne nun seit Anfang September 2015 in einer neuen Mietwohnung im 4. OG. Die Wohnung ist super. Außer das etwa 2-3 x in der Woche nachts die Musik der Gaststätte im Erdgeschoss so laut ist, dass man kaum einschlafen kann. Ich habe das ganze auch schon öfters gemessen, es sind zwischen 50 und 80 dB meist zwischen 22 und 7 Uhr morgens. Im Mietvertrag habe ich gesehen, dass der Vermieter Mietminderungen wegen Beeinträchtigungen dieser Gaststätte ausgeschlossen hat: "den Mietern ist bekannt, dass im EG derzeit die Bar "..." (Name kann sich aber jederzeit ändern in einen sonstigen ähnlichen Gastronomie und Erlebnisbetrieb) befindet. Der Betrieb hat auch die Betriebserlaubnis für Livemusik, Diskobetrieb und After-Hour-Betrieb. Damit im Zusammenhang stehende Emissionen sind dem Mieter bewusst und dürfen zu keine Mietminderung oder auch nicht Einbehalt führen. Mängelansprüche hieraus gelten bereits heute als ausgeschlossen.

Ich habe mehrere widersprüchliche Infos im Internet gefunden die sich zum einen auf § 536 BGB ("Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.") beziehen, zum anderen auf § 536b BGB ("Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme").

Was kann ich in diesem Fall tun, oder muss ich das jetzt so hinnehmen?

Mietrecht, Mietminderung, Lärm, gaststätte, Ausschluß
Wohnungsübergabe - Kraftsport in der Wohnung?

Hallo zusammen,

ich betreibe Kraftsport, habe einige professionelle Trainingsgeräte, Hanteln und Gewichte in meiner Mietwohnung (in einem speziell dafür eingerichteten Raum).

Mein Vermieter wird in den kommenden Monaten Besichtigungstermine für meine Wohnung anbieten, da ich diese gekündigt habe. Die Geräte sind während dieser Zeit natürlich noch in der Wohnung. Er wird sie also zwangsläufig zu Gesicht bekommen.

Ich habe u.a. auch einige Möbelstücke im Zimmer stehen, die durch das Eigengewicht entsprechende, kleine Eindrückstellen am sehr weichen PVC-Boden hinterlassen könnten. Normalerweise fällt dies unter die nicht umgänglichen Abnutzungserscheinungen einer Wohnung, ich habe aber die Befürchtung, dass er bei der Wohnungsübergabe sagen wird, es wären "Beschädigungen", die durch Hanteln, etc. verursacht wurden (was unter keinen Umständen der Fall ist; ich möchte hier nichts vertuschen - ich lasse grundsätzlich keine Gewichte fallen, lege sie nie direkt auf dem Boden ab, das Training findet nicht direkt auf dem PVC Boden statt und ich verwende spezielle Fallschutzmatten, etc.).

Sprich, ist es rechtens, dass er unter den Umständen einer Wohnungsbesichtigung erworbenes Wissen bei der anschließenden Wohnungsübergabe gegen mich einsetzen kann? Wie kann ich mich dagegen absichern? Ist Sport in der Wohnung grundsätzlich erlaubt (nein, es entsteht dabei kein Lärm und ich störe dabei keine Nachbarn - dies ist geklärt).

Würde mich über eure Ratschläge freuen!

Sport, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht
Stromausfall im Altbau - trägt das die Hausratversicherung?

Hallo zusammen , ? seit 2/11 wohnen wir in einem privaten Mietshaus ( Altbau ) Souterrain = Schwiegermutter EG = Vermieter? 1 Etage = wir Dachgeschoss damals der älteste (selten anwesende ) Sohn der Vermieter. Stromausfall gab es in den letzeten Jahren schn ein paar mal ,daraufhin haben wir 2011 dem Vermieter angeboten die kosten für die Sanierung des Stromnetzes zu übernehemen , was dann mit monatlichen Raten mit der Miete verrechnet werden könne.Diese lehnte er ab . Der älsteste Sohn ist Ende 2013 ausgezogen . Darauf hin wurde der Dachboden renoviert ,wobei die Decke in unserem Flur runtergekommen ist . Nun wohnt dort der mittlere Sohn der Vermeiter mit zukünftiger Schwietochter und Säuglin . Seit dem fliegen hier ständig die Sicherungen unten im Flur raus . In unserer Wohnung sind die Sicherungen alle noch drin , aber es gibt keinen Strom mehr ......... Der Vermieter hat schon ein paar mal einen befreudeten Elektriker gerufen , aber es hat sich nichts geändert . Heute ist schon wieder 3 x der Strom ausgefallen .......... Was können wir tun ...denn langsam ist es genug .. Vor ca. 2 Monaten ist das Ladegerät des Laptops kaputtgegangen .......( wurde vom Vermieter bezahlt ) , nun gab es weitere Vorfälle( tätl Angriff gegen mich von Sohn des Vermeiters ) die die Fronten verhärtet haben . Was können wir tun , wenn wieder ein E Gerät nach einem Stromausfall nicht mehr funktioniert .... trägt das die Hausratversicherung ? Ausziehen ist erstmal leider keine Alternative , da wir negativ in der Schufa stehen ( keine Mietschulden ) .... lg dodobaerchen

Mietrecht
Mieterhöhung rückwirkend wegen Modernisierung?

Frage; Ich habe im April diesen Jahres einen Mietvertrag für ein kleines Dachappartment abgeschlossen. Dieses enthielt zunächst keinerlei Küche und war nur durch eine normale Zimmertür von der Nachbarwohnung abgegrenzt. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß eine Mieterhöhung nach Einbau einer Küche stattfinden wird, allerdings keine genaue Höhe derselben. Nun hat mein Vermieter im Zeitraum von drei Monaten, in sehr schleppendem Tempo, währenddessen ich quasi in einer Baustelle gewohnt habe, in Eigenbau eine Küche eingebaut, zwei Dachfenster eingebaut, sowie die Tür zur Nachbarwohnung in Trockenbauweise geschlossen. Die Umbauarbeiten waren ungefähr zum 31.07.2015 beendet, wobei der gesamte Ausbau sehr laienhaft durchgeführt wurde. Jetzt teilt mir mein Vermieter zum Datum 12.10.2015 mit, dass er nun rückwirkend zum 01.08.2015 eine Mieterhöhung von 265€ auf 325€ von mir verlangt. Also knappe zwanzig Prozent, die ich rückwirkend zu zahlen habe. Kann er das, wenn im ursprünglichen Mietvertrag die unbestimmte Erhöhung bereits angekündigt war? Muss er keine Fristen einhalten?

Als zusätzliches Schmankerl, fordert er mich auf, ab 31.10.2015 meinen Stromzähler umzumelden, wobei im Mietvertrag klar vereinbart ist, dass Strom und Wasser im Mietpreis INKLUSIVE enthalten ist.

Lohnt es hier als Kleinverdiener zu kämpfen? Der Mann ist mehrfacher Millionär und in der Nachbarschaft als sehr streit und klagefreudig bekannt?

Mietrecht, Modernisierung
Muss ich wegen des Nachbarsbabys besondere Rücksicht nehmen?

Hallo liebe Community,

die Nachbarn unter mir haben vor ein paar Wochen ein Baby bekommen. Seitdem erwarten sie sehr viel Rücksicht von mir, meiner Meinung nach zuviel.

Natürlich mache ich keinen unnötigen Lärm, und die Ruhezeiten halte ich auch kein. Aber ich habe den Eindruck, dass ich eigentlich gar kein Geräusch mehr von mir geben dürfte, wenn es nach ihnen ginge. Gestern bin ich am späten Vormittag die Treppe hinter gegangen, um nach der Post zu schauen. Als ich an ihrer Wohnung vorbeiging, schoss die Frau aus der Tür und sagte, ich solle jetzt bitte nicht hinuntergehen, weil das Baby schläft. Am frühen Abend habe ich gelüftet und anschließend die Jalousien heruntergelassen - es war so gegen 18 Uhr. Es klingelte, der Mann stand bei mir auf der Matte und fragte mich, ob das wirklich jetzt sein müsse, das Baby würde gerade schlafen. Heute habe ich gegen 8.30 Uhr meine Spülmaschine angelassen - wieder gab es Beschwerden. Da wurde es mir zu dumm, und ich habe meinen Nachbarn gesagt, dass das ganz normale Wohngeräusche sind, mit denen jeder zurechtkommen muss. Daraus haben sie den Schluss gezogen, dass ich kinderfeindlich bin. Dieser Logik kann ich ehrlich gesagt nicht folgen.

Jedenfalls haben sie mir nun damit gedroht, dass sie zum Vermieter gehen, wenn ich wieder etwas Ähnliches mache.

Muss ich wirklich soviel Rücksicht auf ihr Baby nehmen, dass ich nicht einmal normale Wohngeräusche machen kann? Es kann doch nicht sein, dass ich nicht mehr die Treppe runtergehen oder Lüften oder die Jalousien rauf- und runterlassen kann.

Was würdet ihr mir empfehlen?

Gesundheit, Kinder, Mietrecht
Kann trotz Insolvenz auf Miete verklagt werden?

Liebe Mitglieder,

ich habe mit meinem damaligen Freund eine Wohnung bezogen. Ich bin anschließend ausgezogen und mein Ex-Freund hat keine Miete mehr bezahlt. Dies ist eine lange und andere Geschichte, hier möchte ich etwas anderes erfahren. Vor 5 Monaten hat er eine Insolvenz angemeldet, der Vermieter ist allerdings nicht als Gläubiger eingetragen. Mein Ex-Freund denkt nun, dass er, weil erInsolvenz beantragt hat, aus den Schulden die er in der Wohnung gemacht hat raus ist und ich alleine für die Schulden die entstanden sind aufkommen müsste(ich bin allerdings in der Ausbildung und verdiene nur 400€ im Monat).

Wir haben beide den MIETVERTRAG unterzeichnet, ich habe versucht aus dem Mietvertrag auszuscheiden aber mein Ex-Freund wollte in der Wohnung bleiben und hat nicht unterschrieben.Mein Ex hat mich belogen und gesagt er hätte Miete bezahlt und kriegt in zwei Monaten einen neuen Mietvertrag aufgesetzt.Als ich dies beim Vermieter selbst erfahren wollte und vor einigen Tagen nachfragte, erzählte mir dieser dass mein Ex seit August keine Miete mehr gezahlt hat.Als ich meinen Ex nun darauf angesprochen hatte, meinte er man könnte ihm eh nichts anhaben, er sei seit 5 Monaten in der Insolvenz und ich müsste nun dafür aufkommen, obwohl ich auch nur in der Ausbildung bin..

Stimmt es dass er nicht für die Schulden der Miete wegen der Insolvenz aufkommen muss und ich alleine dafür Schulde?

Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz, Mietrecht, Jura
Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.

Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.

Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.

Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.

Wasser läuft im Moment nur in der Küche.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.

Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....

Welche Rechte habe ich?

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Rechte, Rohrbruch
Kann die Wartung der Gastherme auf mich als Mieter umgelegt werden?

Hallo liebe Leute,

Sachverhalt: Firma wurde beauftragt die Wartung durchzuführen, da dies einmal im Jahr erfolgen soll. Firma wurde von mir beauftragt. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss. Die Rechnung jetzt beträgt 116,33 €. So wie ich es verstanden hab muss jetzt mein Vermieter dies bezahlen, aber kann er die Kosten dann später bei der Betriebskostenabrechnung umlegen bzw. ist dies in den monatlichen Vorauszahlungen enthalten?

Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig, siehe § 27.1 Sonstige Vereinbarung(steht so im Vertrag). Dort steht aber nur dies: "Der Mieter hat davon Kenntnis, dass es sich bei der Mietsache um Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz handelt. Bezüglich der umlagefähigen Positionen akzeptiert der Mieter den Kostenverteilungsschlüssel des WEG-Verwalters für sich als binden. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft erkennt der Mieter verbindlich an."

Es gibt ja aber keinen Verteilungsschlüssel, weil jeder Mieter eine eigene Gastherme hat oder?

Also meine Fragen:

Dass ich die Kosten der Wartung erstmal nicht Zahle sondern der Vermieter ist richtig, oder? Auch wenn die Rechnung auf mich ausgestellt ist.

Können die Kosten, weil sie ja über 100 € liegen und ich sie nicht zahlen muss, dann vom Vermieter später umgelegt werden?

Ich habe im Internet die unterschiedlichsten Sachen gelesen, weswegen ich verwirrt bin und deshalb hier fragen muss. Diese Vertragssachen sind doch für einen Normalo der damit noch nie konfrontiert wurde, doch recht kompliziert.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

LG

Mietrecht, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Wartung, Gastherme
WG - 2 Hauptmieter - 1 verweigert Nachmieter?

Hallo zusammen,

Ich wohne seit einiger Zeit zusammen mit einem zweiten Hauptmiete und einem Untermieter zusammen. Nun möchte ich ausziehen, was ich im Vorfelde schon meinen Mitbewohnern und dem Vermieter berichtet habe und alle einverstanden waren.

Unser Vermieter ist sehr locker und möchte nur eine Nachmieterstellung und würde dann einen Umschreibungsvertrag aufsetzen.

Nun könnte ich zum 1.11 ausziehen. Einen potenziellen Nachmieter gibt es, jedoch erfuhr ich gestern so nebenbei, dass dieser arbeitslos ist und somit aufgrund der finanziellen Abdeckung nicht in den Hauptmietvertrag aufgenommen werden kann. Daraufhin bot ich an, einen Nachmieter zu suchen, aber der andere Hauptmieter lehnte dies ab und meinte, wir könnten ja einen Untermietervertrag machen bis er eine Arbeitsstelle gefunden hat. Das möchte ich nicht. Ich hafte nicht dafür, dass jemand anderes dort wohnt und ggf die Miete ausfällt.

Leider kam es bis jetzt nicht zu einer friedlichen Lösung. Mir ist bewusst, dass der andere Hauptmieter zustimmen muss (oder liege ich da falsch?). Auf jeden Fall muss das Gänze bis Montag geklärt werden, da dann die Vertragsunterschreibung für die neue Wohnung stattfindet.

Gibt es die Möglichkeit, dass der andere Hauptmieter alleine im Hauptmietvertrag bleiben kann oder muss eine mindest Finanzdeckung vorhanden sein?

Oder könnte der Nachmieter vl doch irgendwie reinkommen? Oder habe ich in dem Fall doch irgendwie das Recht einen anderen Nachmieter zu stellen?

Ich danke für eure Antworten!

Mietrecht, Auszug, WG, Nachmieter, Verweigerung, Hauptmieter
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten

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