Der Wasserverbrauch wird durch die Mietparteien geteilt, darf ich dann meine Pflanzen im Garten gießen?

Ich lebe in einem 4 Familienhaus mit insgesamt 6 Mietern. Ich bin lebe alleine und bin die einzige im Haus, die berufstätig ist, also mindestens 9 Std. nicht vor Ort. Jeder hat die Möglichkeit einen kleinen Garten zu nutzen. Jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema. Die Wasserkosten werden durch alle geteilt, da wir keine eigenen Zähler haben. Jetzt nutze ich in den Sommermonaten, wenn es länger nicht geregnet hat, auch mal Wasser für meine Pflanzen im Garten. Ich habe zwar Regenfässer, aber das reicht im Sommer nicht immer. Wir sprechen hier von einem Garten von 100 qm und ich gieße lediglich die Blumen die am Rand stehen. Jetzt meinte meine Nachbarin (sie lebt mit ihrer Tochter dort), dass sie es unverschämt findet, dass sie für meine Pflanzen, dass Wasser bezahlen müsste. Mhhhh….ich sehe es etwas anderes, denn ich dusche ja auch nicht für zwei und gehe auch nicht für zwei auf’s Klo und wasche auch nicht für zwei. Klar, ich könnte mir auch jeden Tag ein Vollbad einlaufen lassen und das Wasser anstatt in den Abfluss in den Garten kippen, aber tut das Not? Ich könnte verstehen wenn jemand schimpft, wenn ich jeden Tag 3 Std. den Rasen bewässern würde, aber das tue ich natürlich nicht. Aber mir von jemand anhören zu müssen, der eh das doppelte an Wasser verbraucht, dass er für mich mitzahlen würde, finde ich schräg. Ich konnte weder in der Hausordnung noch im Netz was zu diesem Thema finden. Von meinem Gerechtigkeitsempfinden her, verhalte ich mich nicht falsch, oder doch???

Mietrecht, wasserverbrauch
Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Nachbar total verwahrlost und hat bereits Betreuung.. Reicht anscheinend nicht aus.. An wen kann man sich wenden?

Hallo zusammen!

Vor einem Jahr bin ich Eigentümerin einer Wohnung in einem 6-Familienhaus geworden. Bis auf 2 Wohnungen sind alle von den Eigentümern bewohnt. In der einen vermieteten Wohnung lebt ein alleinstehender, CA 55 Jahre alter, Mann. Er ist bieralkoholiker und starker Raucher, außerdem lebt er in einem absoluten Chaos. Nun ja, das ist ja auch immerhin seine Privatsphäre. Allerdings zieht der Geruch seiner Wohnung durchs ganze Treppenhaus. Seine Haustür ist auch richtig vergilbt und hinterlässt einen schäbigen Eindruck. Ich habe auch oftmals gesehen, dass er rauchend durch den Hausflur läuft und auf die Treppen "ausversehen" ascht. Mittlerweile ist es mir auch sehr unangenehm Besuch zu empfangen, da es beim betreten des Flures nach Kneipe riecht, Soweit ich weiß hat dieser Mann auch einmal die Woche eine Betreuung, die nach dem rechten sieht. Hin und wieder hört der gute auch sehr gerne laut Musik oder schaut sich Filmchen an die für Jugendliche nicht gemacht sind.. Man aber nicht drum herumkommt sie mitzuhören. Letze Woche Montag ging es einem anderen Nachbarn zu weit. Der besagte Herr hörte wieder zu laut Musik. Daraufhin schellte der andere Nachbar an der Wohnungstür, aber vergeblich. Die Polizei wurde dann verständigt. Als diese eintraf, war er tierisch besoffen und ging auf die Beamten los. In seiner Wohnung fanden sie auch selbstgebaute Waffen, u.a. Lanzen etc. Er wurde dann zur Ausnüchterung mit auf die Wache genommen. Am Donnerstag klingelte er 3 x an meiner Tür um sich zu entschuldigen.. Und um mir zu sagen wie toll er mich als Frau findet. Ich habe mich diesbezüglich auch an die Hausverwaltung gewandt..dort wurde mir gesagt, dass man sich darum kümmern möchte. Aber was kann man da tun? Meiner Meinung nach sollte der Mann in einem betreuten Wohnheim unterkommen. Ich fühle mich jetzt auch recht unsicher. Hinzu kommt auch noch, das die Wohnungstür aus Glas ist und man so sämtliches mitbekommt. Der hier geschilderte Vorfall war jetzt der letzte. Briefe wurden mir zb schon aus dem Briefkasten entwendet und noch ein paar andere Sachen sind auch vorgefallen. Würde mich freuen wenn mir jemand Tipps geben kann!

Liebe Grüße

Haus, Mietrecht, Eigentumswohnung, Nachbarschaft
Haftungsausschluss gemäß § 536a BGB im Mietvertrag?

Hi zusammen,

ich stehe gerade kurz vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages für meine neue private (nicht gewerblich genutzte) Wohnung. Fast alles ist schon geregelt, der Vermieter macht einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Es gibt nur leider zwei Klauseln die mich sehr im Mietvertrag stören und auf die der Vermieter besteht:

----- Schnipp -----

  1. Soweit Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.
  2. Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen Vermieter zu ersetzenden Schaden. Ein Anspruch des Mieters gemäß § 566 Absatz 2 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

----- Schnipp -----

Die beiden Klauseln stammen aus einem vorgefertigten Vertrag den man bei Immoscout24 runterladen kann.

Man kann einiges zu dem Thema googeln. Allerdings betrachten fast alle Artikel das Thema aus Vermieter-Perspektive und finden es daher einen Haftungsausschluss auch ganz in Ordnung. Eine Aussage, wie man das als Mieter finden soll, finde ich nicht.

Folgende Fragen habe ich dazu:

  1. Bin ich etwas zu naiv wenn ich das unterschreibe und verzichte im Ernstfall auf zehn-tausende von Euro wenn meine komplette Einrichtung unter Wasser steht weil es einen nicht voraussehbaren Wasserbruch gab? Oder ist das Standard und könnte bedenkenlos unterschrieben werden?

  2. Zusätzlich würde mich interessieren, ob die Hausratversicherung sowieso zahlen würde und von daher diese Klauseln keine Relevanz für mich hätten.

  3. Im § 536 (4) BGB steht: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam." Vielleicht kann ich einfach unterschreiben und die Klausel ist sowieso unwirksam und kann ignoriert werden?

Es ist kompliziert ... Danke für eure Mühe, sich durch diesen langen Text zu quälen :-)

Viele Grüße

Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, haftungsausschluss
Muss ich dem Nachbarn die Tür öffnen?

Hallöchen :)

Also, ich habe seit längerem ein Problem mit meinem Nachbarn, da er jeden Tag für 1-2 Stunden laut Musik hört, meist auch leider, wenn ich mich mal von Studium und lernen beim TV schauen entspannen möchte... Da ich nicht auf Streit aus bin, habe ich ab und zu mal an die Wand geklopft. Am Sonntag ist es was vorgefallen, was das Fass für mich zum überlaufen gebracht hat. Um 8 Uhr fing sein Wecker an zu klingeln. Das Klingeln ist durch die Wand geschlagen in einer Lautstärke, in der ich normalerweise meinen Wecker direkt neben mir höre. Aber das Schönste: Niemand hat ihn aus gemacht! Bin rüber, seine Fenster waren ALLE gekippt und holla, war der Wecker laut. Geklingelt, an die Scheibe geklopft. Keine Reaktion.

Bis 10 Uhr musste ich es ertragen. Sonntags. Habe ihm einen Zettel an die Wand gehangen, er solle doch bitte den Wecker nicht so lange u. laut klingeln lassen. Nachmittags fing er an irgendwas zu schauen, sodass ich jedes Wort in meiner Wohnung verstanden hab. Testweise habe ich mich vor sein Fenster gestellt, habe es bis auf die ggü. liegende Straßenseite gehört.

Das war zu viel. Habe Montags den Vermieter angerufen u. ihn gefragt, ob er mir da helfen kann. Er meinte, das Problem sei ihm bekannt, er würde den Nachbarn verwarnen. Gestern war Ruhe, heute wurde ich wieder unsanft aus dem Mittagsschlaf gerissen. Wieder den Vermieter angerufen. Der hat umgehend beim Nachbarn angerufen, es wurde schlagartig leiser gestellt auf eine erträgliche Lautstärke.

Tja. Nun kam er aber und hat bei mir geklingelt. Ihm wird meine zweimalige Beschwerde in der kurzen Zeit nicht gepasst haben. Ich mich aber nicht aufzumachen. Ich muss dazu sagen, er ist ein wenig... seltsam. Er ist mir nicht geheuer. Ich habe zugegebener Maßen auch Angst vor ihm. Ich schätze ihn auf 25 Jahre alt.

Ich habe ihn in dem halben Jahr nun oft genug darauf hingewiesen, dass er zu laut ist.. Ich fühle mich nicht verpflichtet, mich NOCHMAL persönlich mit ihm auseinander zu setzen...

Was mache ich, wenn er mich jeden Tag "belästigt" und vor der Tür steht..?

Mietrecht, Nachbarn
Vermieter erpresst Mieter?

2004: Mutter, Vater, Kind 1, Kind 2 und Kind 3 ziehen in eine Dachgeschosswohnung.

2009: Mutter, Vater und Kind 3 ziehen aus der Dachgeschosswohnung eine Etage tiefer in eine 3 Zimmer Wohnung.

2009: Kind 1 und Kind 2 bleiben in der Dachgeschosswohnung wohnen.

31.Oktober 2015: Mutter und Vater ziehen in eine Wohnung der ersten Etage des selben Hauses. Kind 2 und Kind 3 ziehen eine Etage tiefer in die ehemalige Wohnung von Mutter und Vater. Kind 1 und die Lebensgefährtin bleiben, bzw. ziehen in die Dachgeschosswohnung. Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien für 1 Jahr auf Kündigung des Mietverhältnisses.

Sommer 2016: Kind 1 und Lebensgefährtin unterrichten Vermieter über Mängel in der Wohnung. Unter anderem:

  • 40 Grad im Sommer in der Wohnung bei richtigem Lüften
  • 10 Grad im Winter in der Wohnung
  • In der Wand eingebaute Dunstabzugshaube defekt
  • Riss in der Wand der Küche
  • Das Äußere einer Doppelsteckdose fehlt
  • Heinzung in Zimmer 2 Heizt erst ab Stufe 4
  • Schimmel an jedem Fenster

und weitere.

Vermieter kommt zum Gespräch. 2 Wochen später zu besuch bei Kind 1 und Lebensgefährtin.

Vermieter sagt es gibt Dinge die er machen muss und andere, die Mieter machen muss. Es wird sich darauf geeinigt, dass Vermieter jemanden kommen lässt der sich um die Heizung kümmert. (Im Sommer) Dafür soll Mieter in der Zeit die Fassade für die Steckdose besorgen und einbauen.

Vermieter kommt wieder vorbei. Erkundigt sich ob die Heizung gemacht wurde und ob die Steckdosen fertig sind.

Mieter hat eine kurzfristige Absage bekommen, sodass die Steckdosen noch nicht gemacht sind. Vermieter unterstellt Mieter daraufhin, dass Mieter sich nicht an Abmachungen hält und weigert sich die Fenster zu machen, bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen. Vermieter verlässt wütend die Wohnung.

Welche Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?

Wissenswertes:

Der Vermieter wollte ein Gespräch mit Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2, Kind 3 und Lebensgefährtin führen, da M, V, K2 & K3 voher in der Wohnung gewohnt haben.

  • Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
  • Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?

Antworten gern mit Paragraphen.

Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mangel
Streit mit nachbar, er mischt sich in Private angelegenheiten ein, betrügt mich um 2 monatmieten

Guten Abend.

Der Mieter meiner Wohnung hatte einen Betrugsversuch in der Miete versucht, der mir auch nur so auffiel, als ich meine Kontoauszüge checkte. Er und Ich hatten Vertraglich festgelegt, dass er die Miete am 1. jedes Monats zu zahlen hat. Er zahlte jedoch über 4 Monate hinweg einmal am 15, den nächsten Monat am 30. den nächsten wiederrum am 15 und im Anschluss wieder am 30. Hätte ich die die Miete 4 Monate lang nicht zusammen gerechnet und die Miete, die ich überwiesen bekam, kam ich auf die hälfte der eigentlichen Miete. So lebte er 2 Monate quasi umsonst. Ich sprach ihn natürlich direkt darauf hin an und habe es vorgerechnet was ich eigentlich hätte bekommen sollen und was ich bekommen habe. Wir machten aus, dass er die 2 Monatsmieten in kleinen Beträgen zurückzahlt, zusätzlich zu seiner Miete. Davon stehen aber noch ein nicht allzu niedriger Betrag von etwa 600€ aus. Diese Beträge sind noch vom Juni & Oktober 2015.

Ab da an, als ich ihm seine Masche zeigte mischt er sich mehr und mehr in mein Privatleben ein und beeinflusst meinen guten Kontakt zu den Nachbarn.

Ich habe meinen Garten Renoviert, meinen Privaten, eigenen, versteht sich. Ich habe auch vom Vorbesitzer des Hauses Rasen "Stücke" auf der Rasenfläche gehabt, die natürlich nicht sonderlich schön waren. Also ging ich in den Baumarkt, ließ mich Beraten und kaufte das Produkt Roundup mit dem chemischem Inhalt Glyphosat. Natürlich sagte ich vor Ort, dass ich etwas haben möchte, was der Umwelt, Tiere usw. außerhalb meines Gartens in keinster weise schadet, sondern nur die Flecken des Rasens abtötet, weil ich rücksicht auf die Bienen meines Nachbarn nehmen wollte. Es steht auch ganz groß auf der Verpackung, dass es NICHT Bienen schädlich ist. Ca 2 Tage nach dem Sprühen des Giftes kam mein Nachbar wutentbrannt zu mir und beschwerte sich wegen des Sprays auf meinem Rasen. Wenige Stunden später bekam ich besuch von meinem Bienen züchtenden Nachbarn, dass ich angeblich seine Bienen getötet hätte, unter anderem auch ein Kaninchen, welches NICHT frei herumläuft sondern nur in seinem Käfig, in seinem ca 70m entfernten Garten.

Da es sich ja zuerst um einen Betrugsversuch seinerseits handelt, und er sich unter anderem in mein Privatleben einmischt, unter anderem meine Nachbarn gegen mich aufhetzt und Gerüchte über unsere Familie verbreitet, dass wir angeblich absichtlich tödliches Spray gekauft hätten, kann ich den Mieter Kündigen ?

ich bitte um konkrete Antworten, ob ich ihn aus der Wohnung raus bekomme.

Vielen Dank und liebe Grüße :)

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Rechte
Anrecht von Mietern auf die Garage die zum Haus gehört?

Guten Tag,

Wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass die Häuser auf der anderen Straßenseite zu Füchtlingsunterkunften umfunktioniert wurden. Die üblichen Probleme wie Müll/Lärm können meinem Vermieter ja erstmal egal sein, aber leider spielen seitdem auch die Kinder den ganzen Tag mitten auf der Straße mit Fahrrädern/Rollern/Fußball etc. Da sie dabei keine Rücksicht auf Eigentum dritter nehmen und auch immer wieder mit dem Fahrrad oder dem Ball auf dem Hof unseres Hauses landen haben wir seitdem das Problem, dass wir jeden Monat einen recht hohen Schaden an dem früher auf der Straße, heute deshalb schon extra auf dem Hof parkendem PKW haben. Da einmal die Woche Anzeige gegen unbekannt (und vermutlich Kind [und entsprechend auch Eltern] komplett ohne finanzielle Mittel) nichts bringt und auch nicht zielführend ist, wäre halt die Frage, ob eine dafür evtl eine Mietminderung möglich wäre.

Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte, wäre das auch keine Lösung. ABER Zu dem Mietshaus gehören mehrere Garagen. Diese jedoch sind nicht an die Mieter das Hauses vermietet sondern an Ortsfremde/Nicht-Anwohnende Dritte. Entsprechend stellt sich nun die Frage: Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen? Und wenn ja unter welchen Bedingungen? Wir haben nämlich bereits vor knapp einem halben Jahr mal gefragt und wurden nur auf eine Warteliste gesetzt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, LG Katschka

Mietrecht, Mietminderung, Garage
Muss der Hauseigentümer einen defekten Bewegungsmelder reparieren?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Es geht um folgende Situation: An unserer Haustür (ich wohne zur Miete in einem 6-Parteien-Haus) befindet sich eine Außenbeleuchtung inkl. Bewegungsmelder, wobei letzterer aber eigentlich schon seit dem Einbau nicht richtig funktioniert hat (wurde wohl falsch gemacht). Inzwischen ist der Bewegungsmelder schon seit einer Ewigkeit (mit Sicherheit zwei Jahre, wenn nicht länger) ganz hinüber und funktioniert überhaupt nicht mehr. Es gibt bzw. gab zwar noch die Möglichkeit, die Außenlampe über einen Schalter im Hausflur anzustellen, dann brannte sie jedoch die ganze Nacht, was sich wiederum auf den Stromanteil für alle Mieter ausgewirkt hat. Nun habe ich vor einiger Zeit die Hausverwaltung - wieder mal - gebeten, den Bewegungsmelder endlich zu reparieren. In einer kurz darauf folgenden Eigentümerversammlung wurde aber beschlossen, dass das nicht geschehen soll. Zudem funktioniert das Anschalten der Außenlampe über den Schalter im Hausflur mittlerweile auch nicht mehr. Die Begründung der Hausverwaltung (die auch Teileigentümer ist) war, dass unsere Straße ja recht gut beleuchtet sei und wir daher keine Lampe an der Haustür benötigen.

Das sehe ich - und eine andere Nachbarin, mit der ich inzwischen gesprochen habe - aber anders. Zugegeben - unsere Straße ist nicht gerade stockdunkel, aber wenn man nachts vor der Haustür steht, ist das Schlüsselloch trotzdem kaum zu erkennen.

Meine Frage wäre daher, ob die Hausverwaltung nicht in der Pflicht ist, für eine funktionierende Beleuchtung zu sorgen?? Und klar ist es nicht optimal, die Lampe über einen Schalter im Hausflur anzustellen und sie dann die ganze Nacht brennen zu lassen, aber das wäre mir noch lieber als gar nichts. Oder können wir auch verlangen, dass der Bewegungsmelder, der ja vorhanden ist, endlich repariert wird? Das wäre meiner Ansicht nach ja die sinnvollste Lösung...

Es wäre super, wenn sich jemand mit sowas auskennt und mir einen Rat geben könnte.

Vielen Dank schon mal!

Mietrecht, Beleuchtung
Vermieter droht mit Rauswurf?

Morgen ihr Lieben,

haben hier ein kleines Problem mit unserem Vermieter.

Wir wohnen seit letztem Juni in einer Wohnung, in der im Grunde alles kaputt ist, Fenster undicht, Wasserdruck zu niedrig, Laminat schlecht verlegt etc. pp. und dulden alles bzw. sagen dem Vermieter nichts, obwohl wir mit Sicherheit ein Recht dazu hätten. Sind absolut vorbildliche Mieter, zahlen die Miete rechtzeitig, sind ruhig und nett. So viel dazu.

Gestern kamen praktisch unerwartet vier Freunde zu uns und dann wurde es ein wenig lauter. Die Musik war etwas lauter gedreht als sonst, es liefen mehr Leute durch die Wohnung als üblich und das Fenster war öfter zum rauchen offen. Die blieben etwa 1 1/2 Stunden, von halb eins bis zwei Uhr nachts ca. Heute ist ja Feiertag, also dachte ich, dass der Vermieter da ein Auge zu drückt, zumal so etwas praktisch nie vorkommt. Das letzte Mal, dass es etwas lauter wurde, war letztes Jahr im August.

Man musste jedoch nicht lange warten, bis er völlig genervt bei uns klingelte und in einem Ton sein Anliegen präsentierte, in dem meine Mutter nicht einmal mit mir geschimpft hat, wenn man Zimmer wochenlang aussah wie bei Hempels unter dem Sofa. Er würde uns raus schmeißen, wenn wir nicht endlich leiser wären, denn es ist schon spät und überhaupt. Dass wir die letzten Tage ständig laut gewesen wären (eine glatte Lüge) und es ihm jetzt reicht. Der Ton war so unterirdisch, dass es mir schwer viel, ruhig zu bleiben. Meine Freunde standen auch im Gang, als das passiert ist, er hat also keinen Halt davor gemacht, vor versammelter Mannschaft rumzunölen.

Die Musik wurde danach leiser gemacht und die Leute sind recht schnell gegangen.

Finde das so unverschämt. Wie seht ihr das? Wie würdet ihr reagieren?

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Lärm, Ärger, Ruhestörung, unverschämtheit
Wann darf der Vermieter mir das verbieten?

Hallo zusammen, kurze Vorgeschichte: Meine Freundin und ich sind vor knapp 6 Monaten in eine 2 Parteienhaus zur Miete gezogen. Wir bewohnen das 1OG. inklusive einer 42qm Terrasse. Die Privatvermieterin wohnt gegenüber – Das Haus ist neu gebaut worden und modernVorab sei angemerkt, dass der direkt Nachbar (freistehendes Haus mit direkt angrenzenden Grundstück an die Terrasse (Terrasse geht über eine Garage)) keinerlei Probleme mit Sichtschutzhöhen oder Sonnensegel oder anderen Vorhaben hat! Von dieser Seite gibt es daher keine Probleme/Einwände!Nun sind wir bis dato davon ausgegangen, dass das Mieter/Vermieterverhältnis sehr positiv ist, so haben wir vorab alle Vorhaben angesprochen, weniger im Sinne um sich eine Genehmigung einzuholen.Vorhaben: Sichtschutz mit Weidenmatten 1,50m+ Sonnensegel 5x5x7m auf 3 Pfosten mit 2,40m;2,10m;2,10m,3 Dinge sind mir hier, so hoffe ich, bewusst. 1)Bei der Sichtschutzhöhe (da dies eine dauerhafte Anbringung ist) muss beachtet werden, dass angrenzende Grundstücke, bzw. deren Eigentümer mit der Höhe über der Norm einverstanden sein müssen. Das ist hier der Fall.2)Sonnensegel: sofern die Anbringung eines Sonnensegels eine bauliche Maßnahme mit sich bringen würde, bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Ich werde das Stangensystem jedoch am Geländer befestigen, so dass weder eine Verankerung in die Garagendecke, noch in der Hauswand erforderlich sein wird! (Die Befestigung ist sicher! Auch wenn das wohlmöglich schwierig erscheinen mag, lassen wir das aber mal außer Acht)3)Der Vermieter kann eine Veränderung am Hause untersagen, wenn die Änderung das Gesamtbild des Hauses nicht entspricht. Jetzt muss man hier etwas weiter die Materie gehen. Wo/wann trifft das zu und wann nicht! Stichwort kitschiger großer Sonnenschirm, Sonnensegel, Pavillon! Ein Sonnensegel sofern es nicht an der Wand verankert wird, könnte in der Betrachtung einem Pavillon gleichgestellt werden. Pavillons hingegen wurden vor Gericht schon thematisiert. Hier kann der Vermieter das Aufbauen untersagen, da der Pavillon saisonal aufgebaut wird und daher eine dauerhafte Anbringung wäre und so das Gesamtbild des Hauses beeinflussen kann (Es ist nicht üblich, dass Pavillons tagtäglich auf und abgebaut werden). Nicht aber bei einem Sonnenschirm. Dieser kann abends eingezogen werden! Dagegen kann ein Vermieter nichts sagen. Ergo kann ich auf meinem Sonnenschirm viele bunte Marienkäfer haben und keiner kann was sagen. Das Sonnensegel aber kann hingegen genauso schnell auf-/abgebaut werden wie ein Sonnenschirm. Die 3 Ecken werden mit Seilen und Verankerungen befestigt. Soll heißen: lösen, abziehen, aufrollen fertig! Keine langfristige Befestigung.Lange Rede kurzer Sinn. Meine Vermieterin will mir das Sonnensegel verbieten, da es 1) nicht mit ihr abgesprochen wurde (was ich habe) und 2) sie keine Genehmigung erteilt hat. Habe ich hier Recht oder nicht? Kann mir hierbei einer vlt. mit seiner/ihrer Sicht der Dinge helfen? Vielen Dank LG Alex

Mietrecht, Terrasse, Balkon, Sonnensegel

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