Ich habe Schimmel neben der Balkontür. Wer weiß Rat?

Hallo. Vorab erst mal: Ich bin vor einem Jahr in meine 3-Zimmer-Wohnung gezogen. Kurz nach Unterzeichnung des Mietvertrags wurde in den 2 Schlafzimmern schlimmer Schimmelbefall an den Ecken zur Außenwand festgestellt (siehe vorherige Frage), was dann ein Profi durch Entfernung der Tapete und des nachträglichem Aufbringens von Anti-Schimmel-Wandfarbe behandelt hat. (Evtl auch noch Chemikalien, aber genaueres wurde mir nicht mitgeteilt). Die Fenster sind sehr gut isoliert, sodass der Hauswart meinte, es entstand durch falsches Lüften. Seitdem habe ich in jedem Wohnraum ein Hygrometer stehen und achte sehr auf regelmäßiges Stoßlüften, mindestens 2 Mal am Tag, aber auch öfter, sobald ich merke, dass die Luftfeuchtigkeit hoch ist. (Maximum ist hier 65 bis 72 %, aber in der Regel in den Schlafzimmern). Seit September heize ich auch wieder und komme so bei jedem Raum auf 21-22 Grad Raumtemperatur. Vor einem halben Jahr habe ich Schimmelbildung neben der Balkontür festgestellt. Der Hauswart meinte, wenn ich die Balkontür auf habe entsteht dahinter eine Kältebrücke, aber es sei nur oberflächlich und ich kann es mit Essig beseitigen und dann neu streichen. Heute dann die böse Überraschung: Die Wand ist von oben bis unten neben der Balkontür nass (es perlt sogar), und grau schattiert. Unten hat sich schwarzer Schimmel gebildet. Ich kann es mir nicht erklären, da ich die Balkontür nie länger als 10 min auf habe. Die Tage kommt der Hauswart wieder vorbei und wird mir wahrscheinlich wieder was vom falsch lüften erzählen. Aber ist das überhaupt möglich dass sowas entsteht, wenn man mindestens 2 mal lüftet, 21-22 Grad Raumtemperatur hat und die Luftfeuchtigkeit im Wohnzimmer sogar noch relativ normal ist (hier steigt sie höchstens auf 65 % und sinkt relativ schnell beim Lüften). Und wenn ja, was kann ich noch tun? Ich werde langsam paranoid, denn ich habe ein Kleinkind das sowieso schon anfällig ist mit den Atemwegen. Fotos sind beigefügt. Unter anderem das Küchentuch, mit dem ich über die Wandfläche gewischt habe.. Lieben Dank für jede konstruktive Antwort :)

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Schimmel, Wand, Mietrecht
Mietrecht, Gartenpflege und Kosten. Kann mir jemand dazu einige Fragen beantworten?

Hallo, ich hoffe hier kann mir der Ein oder Andere weiter helfen. Zu unseren Problem: Wir wohnen in einen 3 Parteien Haus( wir 2 Erwachsene,1 Kind), im Erdgeschoß. Unsere Vermieterin (87 Jahre) in der Mitte und eine Person im Dachgeschoß. Laut Mietvertrag sind wir für die Gartenpflege zuständig bzw. die Kosten der Gartenpflege die durch uns gemacht wird. Nun ist der Garten nicht verwildert, soll heißen der Rasen wird regelmäßig gemäht, die Beete werden gemacht, Fußwege gefegt und jetzt zum Winter hin, habe ich Streucher geschnitten und auf den Beeten Rindenmulch verteilt. Nun war dieses unserer Vermieterin wohl nicht genug, Sie vertraue auf die Fachkompetenz eines richtigen Gärtners, da der Garten ja nicht wie bei den Nachbarn aussehen würde (Nachbar schneidet den Rasen mit der Schere, und ist tägl. in seinen Garten am arbeiten). Den Sie dann auch über unseren Kopf hinweg bestellt hat. Dieser schnitt nochmals die Streucher, entfernte die Spitze eines ca. 6 Meter hohen Baumes, grub alle Beete nochmal um (somit auch den Rindenmulch) also alles in allem, machte er den Garten in Augen unserer Vermieterin fachlich kompetent winterfest. Nun übergab Sie mir die Rechnung in Höhe von rund 1000€. Desweiteren dürfen wir laut Ihr, weder ein Planschbecken oder ein Trampolin für unseren Sohn aufstellen bzw. den Garten eigentlich nutzen. Hat irgend jemand evtl. Ahnung von der Materie und kann uns sagen wie wir uns nun verhalten sollen oder was unser Recht / Pflichten sind??? Wir wären über ernstgemeinte und sinnvolle Antworten sehr dankbar.

Ps: Unsere Vermieterin drohte uns schon mit Kündigung des Mietvertrages

Mietrecht, Gartenpflege
Alle Möbel Verschimmelt, weil Vermieter Schimmel verschwieg. Was tun?

Im Bezug auf meinen Vermieter habe ich schon viel geschrieben, aber mir ist heute etwas aufgefallen...

Mein Vermieter hat ja von anfang an den Schimmel verschwiegen und die Frage danach vor Vertragsunterzeichnung klar verneint (Ich habe ihm von meiner Asthmaerkrankung erzählt, trotzdem hat er mir ins Gesicht gelogen. Nun geht es mir schlechter wie je zuvor). Nach und nach kam der Schimmel durch die neuen Tapeten durch (die er dran gemacht hat um den Schimmel zu verstecken). Er hat ihn bis heute nicht beseitigt. Als ich hier einzog, kaufte ich mir neue Möbel (Vitrine, Einbauküche, 2 Sideboards, Kühlschrank, usw.) - Alles nun massiv verschimmelt!

Ich habe ständig hinter ihm hergeschrieben & ihn ständig angerufen, dass er bitte den Schimmel beseitigen möge, da er nicht von mir kam, sondern offensichtlich schon immer da war (Das ganze Haus ist verschimmelt, nicht nur meine Wohnung). Letztendlich, hat er mir sogar schriftlich gegeben, dass der Schimmel durch Baumängel verursacht wurden,also schon vor meinem Einzug da war.

In einer Woche ziehe ich endlich um und ich stehe ohne alles da! Kann ich irgendetwas tun? Reicht sein Schreiben, dass der Schimmel durch Baumangel entstanden ist aus um von ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern? Was muss ich darlegen falls es vor Gericht geht? Wahrscheinlich eben diesen Brief , die Belege für die Möbel und einen Bericht über meinen Gesundheitszustand vom Arzt, oder?

Gesundheit, Asthma, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Entschädigung
Nachzahlungen trotz Pauschalmiete - hat jemand einen Rat?

Hallo, ich verzweifele am Mietrecht.

Unser Hauptmieter (6er WG) fordert eine Nachzahlung für das vergangene Jahr. Soweit ist ja alles rechtens, wenn ich das richtig verstanden habe.

Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Kann diese Forderung mit einem noch nichtmal frankierten (also einfach eingeworfenem) Brief gestellt werden? Braucht man dazu nicht ein Einschreiben? Könnte ich jetzt also einfach so tun, als wäre der Brief nie bei mir angekommen?

  2. In unseren Mietverträgen wird die Miete als Pauschalmiete aufgeführt. Zwar sind die einzelnen Posten (Gas, Strom, etc.) aufgeführt, aber nicht einzeln aufgeschlüsselt. In einem weiteren Absatz steht, dass sich die Untermieter an Nachzahlungen zu beteiligen haben, aber auch an Rückzahlungen beteiligt werden würden. Nun ist natürlich nicht eine Rückzahlung, sondern eine Nachzahlung der Fall und ich möchte wissen, ob ich mich an dieser tatsächlich (weil es im Mietvertrag steht) beteiligen müsste oder ob ich mit der pauschalen Abrechnung der Kosten rechtlich an keinen Nachzahlungen beteiligt werden kann.

Dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass jeder von uns Untermietern monatlich zusätzlich 20-30€ gezahlt haben, die in die Taschen des Hauptmieters gewandert sind, ohne, dass wir davon überhaupt wussten. Damit wäre also eigentlich meine Nachzahlung in Höhe von ca. 250€ beglichen, oder?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dazu helfen könnte. Die bisherige Recherche ergab zwar, dass ich wahrscheinlich im Recht wäre, aber ich würde gern auf Nummer sicher gehen.

Vielen Dank und viele Grüße missvankuchen

Mietrecht, Nachzahlung
Vermieter hat bei Mietvertragsunterzeichnung Schimmel verschwiegen. Muss er mir die befallenen Möbel ersetzen oder Schadensersatz zahlen?

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Freund in die damals schön aussehende 1 Zimmer-Wohnung gezogen. Vor vertragsunterzeichnung fragte ich wegen meinem Asthma ob es Schimmel gäbe und der Vermieter verneinte dies und die Wohnung wurde "frisch renoviert" und sah auch da noch toll aus. Kein Wunder - Er hat ja auch einfach alles verdeckt, übertapeziert und mir nach Vertragsunterzeichnung verboten die Tapeten abzumachen. Jetzt weiß ich ja warum. Rausgekommen ist es, als nach wenigen Wochen/Monaten Schimmel durch die Tapeten drängte und ich bemerkte dann auch, dass die Wände recht feucht waren. Sofort rief ich den Vermieter an und fragte wie das sein kann, dass es in der angeblich neu renovierten Wohnung schimmelte. Er wollte sich darum kümmern. Als sich nichts tat und er mir die Schuld zuschieben wollte schrieb ich ihm einen Brief mit angemessener Zeit bis wann er den Schimmel beseitigen sollte und drohte mit Mietminderung, daraufhin machte er Klingelterror, hämmerte gegen die Tür, brüllte wie ein Verrückter im Hausflur rum, drohte mir, machte Strom aus und er hatte auch schonmal versucht - als ich die Tür nicht aufmachte - sich selbst Zutritt zu verschaffen (Ohne Ankündigung). Ich schrieb Monate danach noch einen Brief und er wollte sich darum kümmern und hat eine Stelle von außen zubetoniert. Gebracht hat es nichts. Monate später hat er mich auch noch schlagen wollen, kein Wunder also, dass ich Angst habe überhaupt noch was zu schreiben oder zu sagen.

Nun, zum 01.12.15 würde ich gerne umziehen und aus diesem Horror-Haus hier raus. Ich habe aber keine Möbel mehr die nicht von Schimmel befallen sind und auch kein Geld für neue Möbel. Er hat schriftlich zugegeben, dass der Schimmel durch einen Baumangel entstanden sei und somit zugegeben, dass er mir den Schimmel von Anfang an verschwiegen hat. Außerdem habe ich schon über ein Jahr starke Atembeschwerden - Wahrscheinlich wegen dem Schimmel. Kann ich da Schmerzensgeld oder Schadensersatz einfordern und darf er die Kaution einfach so einbehalten? Ich mache mir große Sorgen, dass ich nach meinem Umzug ohne alles dastehe.

Danke schonmal.

Schadensersatz, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Baumängel, Schmerzensgeld
befristeten abgelaufenen mietvertrag beenden?

will meine wohnung kündigen, da ich ein haus gefunden habe. mietvertrag war befristet auf 3 jahre. beginn war der 1.4.2012, also ist der mietvertrag mit 31.März 2015 abgelaufen.

wohnung ist in einem zweifamilienhaus mit zwei wohnungen, wo ich eine davon gemietet habe. das ganze ist in oö.

EIGENTL. ist mein mietvertrag abgelaufen, bzw. schon länger abgelaufen, ich wohne nun ohne vertrag in dieser wohnung. daher GLAUBE ich das ich jederzeit auf den tag kündigen kann, oder?? andererseits habe ich gelesen, wenn ein befristeter vertrag ausläuft, und der vermieter sich NICHT meldet, wird ein befristeter vertrag automatisch auf drei weitere jahre verlängert, sollte sich nach WEITEREN 3 jahren der vermieter nicht bezüglich darauf melden, wird der mietvertrag automatisch unbefristet. ALLERDINGS soll das in oö nicht für private wohnungen in einem miethaus mit zwei mietwohnungen gelten, anders würde es aussehen, wenn in einem privaten miethaus drei mietwohnungen wären. aber dazu dürfte die dritte wohnung NICHT ein dachboden sein, welcher zur wohnung ohne veränderung der bausubstanz umgestaltet wurde.

fragen: 1) habe ich nun einen automatisch verlängerten befristeten mietvertrag auf drei jahre? 2) darf ich jetzt auch erst nach einem jahr eine kündigung verlangen, oder sofort? 3) muss ich eine kündigungszeit einhalten? (3monate) *

würde gerne so bald als möglich ausziehen!

ps: was noch einfällt: das miethaus ist von den "alten" besitzern auf ihren sohn überschrieben worden, mit dem ich auch noch gar keinen vertrag gemacht habe! mein (abgelaufener?) vertrag bezieht sich nur auf die alten vermieter, welchen das haus nicht mehr gehört.

Mietrecht, Mietvertrag
Ferienhaus vermietet, Gästefamilie zieht nicht aus?

Hallo, Ich habe ein vollmöbliertes Ferienhaus für einen Monat an eine Familie mit 3 Kindern vermietet. Sie gaben an, dass Ihr neues Haus bei den Bauarbeiten verzögert hat, aber die frühere Wohnung bereits gekündigt. Daher jetzt Übergangsweise das Ferienhaus für einen Monat. Ich habe einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen. (ich bin Mehwertsteuerpflichtig, weil ich gewerblich das Ferienhaus vermiete). Nun wäre heute Übergabe der Ferienwohnung gewesen, doch die Familie hat sich unerlaubterweise einen eigenen Briefkasten an den Eingang drangeschraubt und weigert sich das Haus zu verlassen. Ich drohte Polizei einzuschalten, doch die Gäste entgegneten mir, dass sie nicht geräumt werden können von der Polizei, besonders nicht mit den Kindern, da sie als Mieter ein dreimonatiges Kündigungsrecht hätten. Ich entgegnete dass das kein Wohnraummietvertrag ist sondern ein Beherbergungsvertrag. Interessiert die Gäste nicht. Mittlerweile hab ich herausgefunden dass das mit dem Hausbau gar nicht stimmt. Ein Bekannter sagte mir ich müsste erst eine monate lange Räumungsklage bei Gericht führen. Aber gilt dies auch für Gästevermietung?? Habe denen bis morgen nochmal Ultimatum gestellt. Nächste Woche kommen neue Gäste, die bereits gezahlt haben. Soll ich Ihnen erstmal Hausverbot erteilen und wenn sie nicht gehen die Polizei rufen? Am liebsten wollte ich morgen die Gäste mithilfe der Polizei rausbefördern...Bekannter sagte, Polizei ist nicht zuständig sondern Gerichtsvollzieher...

Miete, Mietrecht, Ferienhaus
Schadensersatz durch Vermieter bei Schaden an Matratze bzw. Möbel?

Hallo, ich habe Folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Zur Situation: Ich bin Studentin und wohne seit September zur Zwischenmiete in einer WG (das heißt die eigentliche Mieterin meines Zimmers ist momentan im Ausland und ich wohne bis 29.02.2016 in ihrem Zimmer). Außer mir wohnen noch 2 andere Mädels in der WG. Meinen (Zwischen-)Mietvertrag habe ich mit der eigentlichen Mieterin des Zimmers geschlossen.

Zum Problem: Seit einigen Wochen habe ich bemerkt, dass eine Wand in meinem Zimmer (die, welche sozusagen eine Außenwand ist) klamm/ feucht ist. Am Anfang dachte ich, sie ist einfach nur kalt, hab aber heute beim Putzen gemerkt, dass sich die Tapete auch leicht ablöst und die Wand einfach echt feucht ist. Meine Matratze (das Bett steht direkt neben der Wand) ist auch feucht! Ich habe jetzt total Angst, durch die Feuchte (oder vllt auch unter der Tapete schon Schimmel?!) krank zu werden und möchte eigentlich auch nicht auf einer feuchten Matratze schlafen! Jetzt meine Frage: Was kann ich unternehmen außer den Vermieter zu informieren? Kann ich die Miete mindern, obwohl ich sie ja eigentlich nicht dem Vermieter sondern meiner Untervermieterin überweise? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz für meine Matratze?

Zur Ergänzung: Ich lüfte jeden morgens und teilweise auch nochmal kurz vor dem Schlafen gehen, es ist also eindeutig nicht mein Verschulden.

Ich hoffe jemand kann mir helfen. LG

Schadensersatz, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag, WG
Ratten im Keller und großer Schaden?

Hallo, ich hätte eine dringende Frage und ein wichtiges Anliegen.

Wir haben seit einiger Zeit Ratten im Keller (Mehrfamilienhaus). Es wurden auch bereits erhebliche Schäden festgestellt. Die Ratten sind durch ein Loch aus dem Betonboden gekommen und haben sich natürlich extrem vermehrt. Sie haben in allen Kellerräumen alles zerfressen und ihren Kot hinterlassen. Durch Klärung mit der Vermietung gab es nur die Antwort das die Hausrat hierfür greift. Nachdem dies passierte habe ich mich um das Loch selbst gekümmert. Allerdings musste ich feststellen das nach ein paar Monaten ein neues entstanden ist. Dann habe ich Rattenfallen aufgestellt und einige damit erwischt. Der Hausmeister hatte die Fallen aber entfernt.

Heute morgen musste ich feststellen das die Ratten somit wieder im Keller waren und einen noch größeren Schaden angerichtet haben. Durch Taschen gefressen und Kleidung in Kartons zerstört. Da weder beim Ersten Vorfall eine Reinigung der Keller stattgefunden hat und ich eine so unseriöse Absage erhalten habe muss jetzt etwas passieren.

Damals war der Schaden im 100 Euro Bereich. Aber was jetzt beschädigt wurde sprengt alle Grenzen. Mehr als geschätzt 500 Euro wurden zerstört und ich bin mehr als sauer. Mit diesen Sachen (Kleidung usw.) Kann natürlich nichts mehr angefangen werden.

Jetzt komme ich aber zur eigentlichen Frage. Wer kommt jetzt für den Schaden auf wenn der Vermietung bereits von einem ersten Schaden bekannt war und eine Beseitigung der Ratten nie stattgefunden hat. Die Vermietung wusste das es eine Rattenplage gibt und muss doch jetzt meines Erachtens für den Schaden aufkommen oder? Die Hausrat tritt meiner Meinung nach nur in Kraft wenn es ein unvorhersehbarer Schaden ist. Es hängt aber bereits seit 3 Jahren ein Schild im Keller das Rattengift ausgelegt wurde. Also hätte sich doch die Vermieterin besser darum kümmern müssen das soetwas nicht passiert.

Bitte helft mir und gebt mir brauchbare Tipps oder Erfahrungen.

Mietrecht, Vermietung, beschaedigung, Hausrat, Keller, Ratten
Muß der Laminatfußboden, der bei Einzug in der Wohnung lag bei Auszug rausgerissen werden von mir?

Gestern war Wohnungsbesichtigung der Wohnungsgenossenschaft bezüglich der leidigen Schönheitsreparaturen. Im MV ist ein üblicher Fristenplan vorgegeben (3,5,7 Jahre je nach Abnutzung) mit den klassischen Arbeiten wie Streichen der Wände, Heizungen, Fußböden etc.pp. Als ich vor 11 Jahren einzog, lag in der ganzen Wohnung Laminat. Lediglich nicht im Arbeitszimmer, da habe ich auf eigene Kosten Laminat verlegen lassen. Für das Streichen der Wände gab es damals das Geld zurück (den Kontoauszug mit dem Posten "Reparaturkosten" habe ich noch.). Nun verlangt die Genossenschaft, daß ich bei Auszug alles neu streiche. Und den Laminatboden überall rausreisse, da er mir gehören würde. Ist das rechtens? Letztes Jahr wurde im Häuserblock gegenüber sowie dieses Jahr die Wohnung über mir wochenlang von der Genossenschaft renoviert. Kacheln und Fliesen in Bad und Küche rausgerissen, ebenso die Toilette, Waschbecken und die Elektrik neu verlegt. Ich kann mir kaum vorstellen, daß dies in meiner Wohnung nach Auszug nicht ebenfalls passiert.Nachzuweisen ist dies natürlich vorerst nicht. Die komplette Ausführung der Schönheitsreparaturen (Heizung hat z.B. Lackschaden nachdem techem neue Meßkörper eingesetzt hatte) insbesondere das komplette Entsorgen des Laminats auf meine Kosten erscheint mir willkürlich. Angeblich habe ich das vom Vormieter übernommen (den es damals garnicht gab) und in meinem Übergabeprotokoll ist überhaupt nichts vermerkt. Habe ich irgendwelche rechliche Grundlage, dies zu verweigern? Die Unterschrift gestern habe ich nicht gegeben und erstmal um Zusendung des gestrigen Protokoll gebeten.

Mietrecht, Reparatur, Auszug
Muss ich mir die ständigen Beschwerden meiner Nachbarn gefallen lassen?

Liebe Community, ich wohne jetzt seit knapp 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit 5 weiteren Mietparteien. Leider hatte ich schon nach wenigen Wochen Probleme mit meinen Nachbarn "A", die direkt über mir wohnen. Seitdem habe ich immer wieder Kontakt mit der Hausverwaltung, weil sich "mehrere Mieter" über mich beschweren würden. Zum Beispiel: Mein Hund bellt ständig, er würde Urinflecken auf dem Gemeinschaftsgrundstück hinterlassen (die "Wiese" besteht zum Großteil aus Moos, da sind überall gelbliche Flecken), ich beachte die Brandschutzordnung der Tiefgarage nicht (ich habe auf meinem Stellplatz einen Satz Sommerreifen zu stehen und hatte für ein paar Tage ein Couchteil zwischengelagert). Es wird dadurch Niemand auch nur im Geringsten gestört oder behindert und ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass andere Nachbarn ihren Stellplatz auf ähnliche Art und Weise nutzen über die sich nicht beschwert wurde. So nun zur Situation: In dem Haus wohnen überwiegend junge Familien. Ich bin die Jüngste, Nachbarn A die Ältesten. Ich habe zu Allen ein freundliches Verhältnis. Nur zwischen Nachbar A und mir wirkt es gezwungen. Ich habe mich auch immer wieder bei den Nachbarn erkundigt, ob ich wirklich so negativ auffalle und habe si gebeten direkt auf mich zuzukommen. Auch Nachbarn A. Alle Nachbarn, bis auf A, haben mir ziemlich überzeugend rübergebracht, dass sie keinen Grund zur Beschwerde sehen. Ich möchte nicht vorurteilen, aber bin mir ziemlich sicher, dass es nur die Nachbarn A sind, denen ich nicht ins Bild passe. Dazu muss ich sagen, dass A Wohnungseigentümer sind und ich nur Mieter. Jetzt zu meiner Frage: Ich habe es satt mich des Friedens wegen zu rechtfertigen und zu entschuldigen. Ich möchte mich wehren, da ich besten Gewissens eine eher ruhige Nachbarin bin, die sich an die Hausordnung und an Ruhezeiten hält und ich mich allmählich gemobbt fühle. Ich werde einen Brief an die Hausverwaltung schicken und um eine Aussprache auf neutralem Boden mit den Nachbarn, die ich ständig aus einem anderen Grund verärgere, bitten. Hat noch Jemand einen Tipp? Muss ich mir das gefallen lassen?

Mietrecht, Nachbarschaft
Zur Untermiete bei einem schizophrenen Tyrann: Wie kann ich mich wehren?

Nun, ich muss leider mal wieder ne frage stellen, in der es darum geht, was ich nun machen soll. ich bin zur untermiete in einer 2-mann wg. der hauptmieter... (deutsch und philosophie lehrer an einem gymnasium), hat wohl zu wenig zeit, ist schizzophren und braucht tägliche unterhaltung, bestätigung seiner tollen person etc. nun ich wohne erst seit 6 monaten hier, und mitlerweile, hatten wir uns geeinigt, nachdem er mir 2 kündigungen ohne grund gegeben hatte. erste war zum 1.1. 2016 die neue war eine kündigung zum 15.11. (wo ich mir auch nicht sicher bin ob man einfach mir nichts dir nichts ein kündigungstermin ändern kann).

ich bin ja absolut einverstanden, da es halt menschlich hier absolut gar nicht passt. ich war eine miete im rückstand, und das war das komplette ende dieser "freundschaft". ich habe schon fast die schuld beglichen, doch wegen anscheinend zu viel langeweile, sucht er andauernd fehler oder macht mir das leben zur hölle. jetzt hat meine firma leider meine kohle verspätet rausgeschickt, und somit konnte ich die halbe miete dieses monats nicht zahlen bisher.... er natürlich schon montag morgen komplett durchgedreht, (montag morgen) das geld ist nicht da. ich versicherte ihm das ich das problem regel. nun dann war dienstag immer noch keine kohle drauf... (sprich heute) (2er werktag des jahres)... ich zur arbeit, nachgefragt etc... zuhause wieder angekommen, ist in meinem zimmer der strom aus, die küche abgeschlossen, und alle meine sachen aus der küche in einen karton gepackt.... ich sagte dann, weil ich versuche konflikten dieser art aus dem weg zu gehen, was mit meinem kühlschrank dann ist... "ja der bleibt als pfand bei mir. und demnächst schliesse ich dann auch das bad ab".... zitat ende...

nun ich weiss, dass er das alles nicht darf. aber ich weiss auch, dass sich die polizei in mietsachen raushält... also wen nehm ich da zu rat?

wenn ich am 15en nicht ausziehen kann, da die frist von 2 wochen zu kurz war, um eine neue wohnung zu suchen, kann er dann die polizei rufen, die mich dann rausschmeisst? oder wohin geht man dann als "vermieter?" denn ich habe keine lust wegen dem doof, son stress zu haben um ne bude zu finden. da las ich es lieber drauf ankommen dass ne räumungsklage reinkommt... hört sich doof an, und auch ich möchte diesen doofen typen nicht mehr sehen.. aber ich will nicht auf der strasse landen.

kann ich diesen menschen anzeigen wegen dieser sachen, der verweigerung meines eigentums? oder dieser heizungs geschichte? achja strom wurde abgestellt und heizung auch ... ach da ist so viel, womit er mich die ganze zeit tritzt nur um mich rauszu ekeln... aber nicht einfach so, sondern mit steinen im weg.... denn u.a. stellt er sich ja selbst beinchen... wie soll ich zb ne wohnung suchen, wenn er mir telefon und internet verweigert... das sind leider zustände hier die nicht schön sind...

ich verzeifel etwas.... muss ich mir für die ganze sache nen anwalt suchen ?

Polizei, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Untermiete
Untermieterin verbraucht zu viel, was tun?

Wir haben vor drei Monaten ein Zimmer bei uns im Haus untervermietet. Die Mieterin zahlt an uns nur die Nebenkosten und keine Miete (ist Verwandtschaft). Wir haben alles recht niedrig angesetzt weil sie alleine ist und nur abends Zuhause ist. Nun mussten wir aber feststellen, dass sie keine Ahnung hat was sparen bedeutet. Sie heizt die ganze Zeit mit der E-Heizung obwohl abgemacht war, dass sie den Holzofen nutzen soll. Dieser wird manchmal noch zusätzlich zur E-Heizung genutzt (also doppelt geheizt). Dann vergisst sie das Fenster nach dem lüften wieder zu schließen und heizt währenddessen. Sie duscht fast täglich und ziemlich lange, lässt ständig das Licht brennen obwohl sie nicht im Raum ist und schläft bei eingeschaltetem TV und Licht ein. Momentan zahlt sie 100€ für alle Kosten (Strom,Wasser,Heizung, Wlan, Müll, ich wasche für sie auch mit).

Aber das wird absolut nicht passen. Da sie aber keinen extra Zähler hat wird sie nicht mehr zahlen wollen. Ich hatte es schon mal angedeutet, dass Strom auch wieder teurer wird und sie dann mehr zahlen muss aber sie meinte nur 'ich verbrauch doch nicht viel '.

Was kann ich jetzt tun? Soll ich mehr verlangen? Wieviel mehr? Wie kann ich das ihr verständlich machen ohne dass es in Streit endet? Sie ist einfach noch sehr naiv und hat keine Ahnung was das Leben kostet. Es ist ihre erste 'Wohnung' bzw. erstes eigenes gemietetes Zimmer. Sie wird auch nicht mehr bezahlen können da sie nur Azubilohn hat. Sie müsste sich dann wohl einen Minijob zusätzlich suchen aber darauf hat sie keine Lust.

Wohnung, Miete, Strom, Mietrecht, Kosten, Untermiete, Verbrauch
Darf Bank nach Finanzierungsbestätigung einfach Vertrag kündigen?

Hallo, ich bzw wir stehen kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Da Vermieter mehrfach gegen den Mietvertrag verstoßen hat,suchten wir was neues.Dann ein Tipp,Haus für 32000€ zu kaufen,nur zu Renovieren nichts zu sanieren,wir zu Bank , ich bekomme mit meiner Rente so oder so keinen Kredit,daher Schwiegersohn ...der Verdient auch nicht viel, 2Banken sagten bei 32000€(weil diese eine Bauruine wohl vermuteten) ab und wir wollten schon wieder uns auf Mietsuche begeben, als ein Finanzberater uns sagte,er helfe uns. Alle erforderlichen Unterlagen ihm erbracht und auch seine Fragen beantwortet....Dann endlich Zusage bekommen und auch Finanzierungsbestätigung und Notar Termin war auch schon. Jetzt kam raus, dass Schwiegersohn ein Zeitarbeitsvertrag hat und Bank will zurücktreten. Wohnung gekündigt, neues Haus renoviert u geputzt. Vertrag und Untermietvertrag der auf 25Jahre läuft mit mir und meiner Tochter ist auch aufgesetzt....schon im September. Wir wussten das nicht und wurden nie gefragt ob es ein Zeitarbeitsvertrag ist....Ich denke da Schwiegersohn dort auch seine Ausbildung gemacht hat und von daher 4 Jahre da beschäftigt ist, hat hier keiner, auch die anderen Banken nicht, vermutet das er keine Festanstellung hat. Doch wir haben noch nie ein Haus gekauft und auch selbst beim Notar Termin wurde nichts erwähnt. FB das wohl selber ausgefüllt, da es für ihn einfach so war...Wir sprechen hier von 282€ , Von uns bekommt Schwiegersohn schon 360€ Miete Kalt....was kann man machen um nicht auf der Strasse zu sitzen? Problem! Ich habe Vermieter fristlos gekündigt,da er wieder mal Hausfriedenabruch begangen hat und ihm auch diesbezüglich angezeigt....Wir müssen entweder in 3Tagen eine Festanstellung vorlegen oder das Haus ist weg, laut FB, der sich jetzt mit der Ausrede da raus sprechen möchte,dass muss man doch wissen...woher?  Und wir sprechen hier von einer Summe,da kostet ein Auto schon mehr, oder eine 2Zimmer Wohnung im Monat!...Bitte um dringend Hilfe, wir müssen am 17 aus dem von mir angemieteten Haus, wo ich 400€ kalt alleine zahle und immer Pünktlich

Mietrecht, Finanzrecht, Vertragsrecht

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