Baby-Ärger mit den Nachbarn... Was soll ich nur machen?

Hallo, ich hatte hier letztens schon mal etwas wegen dem Baby der Familie unter uns gepostet. Kurze Zusammenfassung: Paar mit kleiner Tochter, 2 Monate alt, wohnt unter uns und bekommt scheinbar langsam Zähne. Es schreit sehr oft, vor allem nachts, unsere Wände sind sehr hellhörig und es bringt mich um den Schlaf. Ich bin Rettungssanitäterin und von daher kann ich es mir nicht leisten ständig übermüdet und unkonzentriert auf der Arbeit zu erscheinen, zumal ich ja auch in Schichten arbeite und das Baby zu jeder Tageszeit schreit. Bin jetzt wohl oder übel trotz Tinnitus auf Ohrenstöpsel umgestiegen, es fällt mir zwar schwerer einzuschlafen, aber immerhin schlafe ich damit durch. Jetzt kommt allerdings das nächste Problem: Durch die Ohrenstöpsel muss ich meinen Wecker extrem laut stellen, sonst werde ich gar nicht wach. Und wie gesagt, das Haus ist sehr hellhörig und ich wurde heute von besagten Nachbarn angesprochen, dass mein Wecker ja immer sehr laut klingeln würde (auch durchaus mal mitten in der Nacht, je nach Schicht) und sowohl Eltern als auch Baby davon jedes mal wach werden würden und es Theater gibt. Ich will wirklich keinen Streit mit meinen Nachbarn und ich habe auch nichts gegen das Baby, Kinder schreien nun mal, das kann und will ich ja auch gar nicht verbieten. Ich weiß aber auch langsam nicht mehr wie ich da eine Lösung finden soll, hat vielleicht jemand eine Idee?

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Darf ich schon vorher in meine angemietete Wohnung um etwas auszumessen?

Hallo, ich habe ab 1.1. eine Wohnung gemietet. Die Wohnung sollte eigentlich schon ab dem 1.12 bezogen werden, aber das war mir zu früh. Der Vermieter hat sich dennoch für mich entschieden. Beim Unterschrieben des Mietvertrags wurde mir gesagt, dass ich vermutlich vor Weihnachten einziehen darf. Jetzt hat sich alles geändert, erst sollte es am 28. klappen, jetzt wurde der 30. vereinbart. Nun bin im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die sagt mir "ja wenn sie schon etwas eher rein wollen, müssen sie auch Miete zahlen, denn es sind ja noch Handwerker drin". Da habe ich gefragt ob ich nächste Woche kurz in die Wohnung reinschauen kann um dies und das auszumessen - "nein geht nicht, die Handwerker brauchen ihre Ruhe". Das alles ist jetzt für mich sehr ungünstig, ich habe mit vor Weihnachten gerechnet, und löse meine jetzige Wohnung schon vor Weihnachten auf, stehe also mit meinem ganzen Zeug relativ lange auf der Straße. Ich würde zumindest mal was ausmessen wollen, aber das geht auf gar keinen Fall. Ich bin mir absolut sicher das dort gar keine Handwerker mehr sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit vorher nochmal in die Wohnung zu schauen? Ich meine, ich miete sie schließlich, und habe sie nur im unrenovierten Zustand gesehen, das dürfte doch kein Problem sein oder? Oder ist es ein klassischer Fall von "die Sachbearbeiterin sitzt halt am längeren Hebel"

Viele Grüße

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Darf der Vermieter die reparierte Wohnungstür ausbauen?

Untermieter, der 2 Monate (01.08. - 01.10.) in meiner Wohnung gewohnt hat (per Untermietvertrag) hat in der letzten Woche die Tür aufbrechen müssen (andere Story xD) Bei Ende der Untermietzeit haben wir ein Übergabe-Dokument formuliert und unterschrieben und ein Schadensprotokoll erstellt und der Untermieter hat sich dann über Handwerker informiert.

Ich habe dann meine Vermieterin unterrichtet und diese meinte dass dies sich als nicht so einfach herausstellen würde da die Türen spezielle farben innen und außen haben sollen und sie sich dann praktisch dazwischengeschaltet hat und mit der Hausverwaltung das ausdiskutiert hat.

Sie hat daraufhin einen ihr bereits bekannten Handwerker engagiert. Die neue Tür hat übelst lang auf sich warten lassen aber am ende kam sie dann doch.

Dann bekam ich von ihr ein Schreiben, ich solle "685,- für den entstandenen Aufwand" per Überweisung 01.12. mit der gewohnten Miete zahlen. (???Ich kann mich auch nciht mehr erinnern wann aber sie meinte dass sie vom Untermieter nix wissen wolle und die Zahlung über mich machen will.???)

Naja weiter im Text :p

Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". Und beide wollten mir keine Auskunft darüber erteilen, dann hab ich dem Untermieter geben sich mit beiden auseinander zu setzen und dieser ist auch nicht weiter gekommen.

Nun will die Vermieterin zum 16.12. die Tür ausbauen lassen.


An der Zahlungsmoral meines Untermieters hapert es nicht. Der will nur sehen wofür er diesen Löwenbetrag zahlen soll.

deshalb stellen sich mir nur folgende Fragen:

a) darf die gute Dame mir die Tür da rausbauen?

b) wenn JA? muss sie dann für Ersatz sorgen?

c) wenn Nein? wie lange kann die da noch hängen?

d)ist überhaupt diese einwöchige frist zulässig?

e)schalte ich die polizei ein wenn die vor meiner tür steht und diese ausbauen will?

f)wie soll ich nun weiter reagieren? (Im Bezug auf die Vermiterin und den Handwerker ...da läuft ja son steuerrechtlich fragwürdiges ding)

PS: Der Untermieter sucht bereits nach einen neuen Handwerker.


Vielen lieben dark schonmal im Voraus.

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Was kann man tun, wenn das Baby der Nachbarn uns um den Schlaf bringt?

Wir sind vor ca. zwei Monaten in unsere neue Wohnung gezogen. Unter uns wohnt ein junges Paar, die vor etwa 5-6 Wochen Eltern geworden sind. Wir verstehen uns gut mit Ihnen, auch die Kleine ist total süß. Allerdings gibt es das Problem, dass sie sehr gerne, sehr laut und sehr oft schreit. Tagsüber sowie natürlich auch nachts. Ich habe seitdem das Baby da ist keine Nacht mehr durchgeschlafen und langsam zehrt das wirklich an meinen Nerven. Ich bin Rettungssanitäterin und kann es mir echt nicht leisten an der Arbeit ständig müde und unkonzentriert zu sein, davon können im ernstfall Menschenleben abhängen. Die Fenster sind nachts alle geschlossen, ich habe auch schon probiert nachts in einem anderen Zimmer zu schlafen da das Baby im Elternschlafzimmer schläft und dieses direkt unter unserem liegt, hilft aber nicht, man hört das Schreien überall in unserer Wohnung. Ohrenstöpsel fallen für mich auch weg, ich leide schon viele Jahre unter Tinnitus, wenn ich abends leise Umgebungsgeräusche um mich herum höre (Atmung, Heizungsrohre etc.) kann ich das auch echt gut ignorieren, mit Ohrenstöpseln wird das Piepsen aber so unerträglich laut dass es sich anfühlt als würde mein Kopf gleich platzen. Mit Schlaftabletten will ich mich auch nicht unbedingt jeden Tag vollpumpen. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Natürlich kann man dem Baby das schreien nicht verbieten, und die Eltern können da ja auch nichts dafür. Es ist ja auch nicht so dass ich etwas gegen das Kind habe. Ich brauche einfach eine gute Lösung für alle Beteiligten und finde keine. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

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Mietvertrag vor Einzug kündigen wegen gravierenden Mängeln?

Hallo Community,

meine Partnerin und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Wohnungsübergabe sollte vergangenes Wochenende stattfinden, obwohl der Mietvertrag erst ab dem 01.02.2016 gilt. Bei der Wohnungsübergabe haben wir jedoch u.a. folgende Mängel festgestellt:Laminat im Gästezimmer völlig zerkratzt(durch einen Bürostuhl), Wände und Decken nicht wie vereinbart geweißt, Sockelleiste in der Küche nur zur Hälfte vorhanden, Fliesenspiegel in der Küche komplett aufgestemmt zur Verlegung von Strom kabeln, lose Steckdosen die aus der Wand gucken, Dachfenster die Risse am Übergang haben, untapeziert und grob zugespachtelte Fensterlaibung, defekter Heizkörper wo Wasser austritt....... In diesem Zustand wollten wir die Wohnung natürlich nicht übernehmen. Der Vermieter hat angekündigt diese Mängel durch die Hausverwaltung, dem Maler und dem Vormieter behebne zu lassen, er selbst möchte aber "kein Geld in diese Wohnung investieren". Er wollte uns am Montag mitteilen, bis wann die Mängel abgestellt sind. Bis heute(Mittwoch) habe ich noch keine Aussage erhalten. Über ehemalige Mieter haben wir jetzt zudem erfahren, dass die jährliche Nachzahlung für die Nebenkosten in der Vergangenheit zwischen 1.000 - 1.500 € betrug. Wir sehen eigentlich jetzt schon das Verhältnis derart gestört, dass wir gerne den Mietvertrag kündigen würden oder als unwirksam betrachten würden. Wie sollen wir weiter vorgehen?

Vorab, vielen Dank für Eure antworten!

#Zusatz: Die Mindestmietdauer ist natürlich auch ein Jahr.... :(

Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Darf der Vermieter vorschreiben wann die Rolläden zu öffnen sind ?

Hallo, vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen, erst mal die kurze Vorgeschichte (sorry, dass es so lang wurde) : wir sind vor 2 Monaten in unsere neue Erdgeschoss -Wohnung eingezogen und sind (wegen unserer kleinen Tochter, 6 Monate alt) leider noch nicht ganz mit dem renovieren fertig. Die Vormieterin war leider nicht sehr ordnungsliebend (um es mal freundlich auszudrücken) und hatte zwei Katzen die alle Wände markiert haben, deshalb mussten wir bis auf die Böden alle Zimmer sozusagen von Grund auf bearbeiten. Nun haben wir alles bis auf die Küche fertig, die wie das Bad und Kinderzimmer zur Straßenseite hin Fenster hat. Im Bad ist der Laden immer unten, da man uns sonst quasi beim Duschen beobachten kann, auch wenn da eine Folie dran ist und im Kinderzimmer stehen derzeit noch die ganzen Kisten, die noch nicht ausgeräumt sind (die Kleine schläft momentan sowieso noch bei uns). Weil wir uns von den Nachbarn (die sich beim Vorbeigehen immer einen schönen Überblick von unserer Küche verschafft haben) etwas beobachtet fühlten (das Haus befindet sich in einem kleinen Dorf am Ende der Straße, hier vorbei gehen die Leute immer mit den Hunden gassi) haben wir seit ca. 2 Wochen die Rolläden größtenteils unten, bis wir endlich Vorhänge dran haben. Diese wollte ich eigentlich erst aufhängen nachdem wir mit streichen fertig sind, macht für mich mehr Sinn... Nun stört sich unser Vermieter, der über uns wohnt, schon zum 2. Mal massiv daran, klingelt bei uns Sturm während ich meine Tochter am wickeln bin und meint die Nachbarn fragen schon wieder warum wir die Läden immer unten haben und ob da noch einer wohnen würde etc. Ich habe ihm zum zweiten mal freundlich erklärt dass wir uns etwas beobachtet fühlen, grade mit Kind wenn alles noch etwas chaotisch aussieht und wenn man morgens im Schlafanzug die Flasche fertig macht und die deshalb unten bleiben, wir bis Ende der Woche aber wohl fertig werden und Vorhänge anbringen. Er hat das gekonnt ignoriert und gemeint wir sollen die Läden bitte trotzdem öffnen. Er war nicht mega unfreundlich aber man hat schon gemerkt dass er sich extrem aufgeregt hat und dass er uns das schon gerne vorschreiben würde...daher meine Frage: darf er das oder ist das unsere Sache, wann wir die Rolläden öffnen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen, eine Idee wie man die Sache freundlich mit dem Vermieter klären könnte? Einerseits meint er ihm ist das eigentlich egal aber es nervt ihn dass die Nachbarn fragen. Ich muss schon sagen mich stresst das sehr, da ich mir nicht gerne in die Wohnung gaffen lasse (vorallem nicht von so neugierigen Nachbarn) und Angst habe, wenn wir die Küche am Wochenende nicht fertig bekommen dass dann wieder so eine Aktion kommt... Danke schonmal für die Antworten.

Mietrecht, Vermieter
Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

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Betriebskostenabrechnung 3x so hoch wegen alter Ablesewerte?

Hallo ihr Lieben, Ich verzage gerade bei einem heißbegehrtem Thema und benötige da mal etwas Rat

Ich habe nun meine neue Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und diese war sage und schreibe 3mal so hoch wie die von 2013, trotz unveränderter Lebensumstände.

Ich lebe alleine und sehr sparsam in einer Einraumwohnung, daher ist meiner Meinung nach die Summe von weit über 300€ absolut nicht nachvollziehbar, aber was tun wenn man kein Finanzmensch ist...?

Im Vergleich zu der alten Abrechnung ist mir etwas ins Auge gefallen, von dem ich aber nicht weiß ob das "normal" ist, nur für mich vom logischen her etwas suspekt.

Und zwar geht es da um die Ablesewerte der Heizungen. Dort hat man einmal Kategorie "Ablesewert alt" und "Ablesewert neu", welche sich in beiden Abrechnungen irgendwie beißen, denn der alte Ablesewert von 2013 steht ebenfalls als alter Ablesewert in der 2014er. (Bzw als "Faktor" betitelt)

Vom logischen Denken würde ich ja sagen, dass in der neuen Rechnung bei "alt" der neue Wert von der 2013er stehen müsste.

Das würde sonst heißen das ich quasi das, was ich 2013 bezahlt hatte dann nochmal zahlen soll.

Ich war damit auch schon bei der Verbraucherzentrale, hatte da allerdings leider keinen fähigen Bearbeiter, der verstanden hat was ich von ihm möchte...

Und das war auch das, was für mich als absoluter Laie erstmal ein Blickfang war.

Vielleicht liest sich das ja wer durch und weiß Rat.

lg
Ergänzung: Mir ist im übrigen gerade aufgefallen, das die Abrechnung nichtmal für das volle Jahr war sondern nur bis 31.8. dann kann da doch erst recht was nicht stimmen

Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung
Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

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Mietrecht. Wie kriege ich meinen Freund dazu auszuziehen?

Hallo, ich wohne mit meinem Freund zusammen. Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Die Möbeln habe komplett ich bezahlt, auch die Kaution. Ich habe vor einem Monat mit ihm Schluß gemacht weil er oft trank und sehr aggressiv wurde. Vor einer Woche kam er betrunken heim. Und hat die Schlafzimmertür eingetreten. Er beschimpft mich täglich. Er hat versucht mich aus der Wohnung zu werfen. Ich habe schon die Polizei gerufen. Er sagt er will mir aus Prinzip alles weg nehmen. Erst sagte er dass er zu seinen Eltern zieht. Ich habe schon den Vermieter angeschrieben und er schickte mir einen Vertrag den mein Ex dann unterzeichnen muss damit das Mietrecht auf mich alleine über geht. Da mein Ex es sich vorgenommen hat, wie er sagt, mir das Leben zur Hölle zu machen, will er diesen nicht unterzeichnen. Heute sagt er dass er geht, am nächsten Tag trinkt er wieder, beschimpft mich und sagt dass er mit seinem Bruder (auch Trinker) aus der Wohnung eine WG machen würden. Nicht weil er will, einfach aus Prinzip. Ich sagte dass ich mir eine Wohnung nehmen werde aber er meint dann dass ich das nicht muss, er würde ausziehen. Am nächsten Tag will er dann doch nicht und so geht es seit einem Monat, heute so und morgen ganz anders.

Mein Ex hat seinen Job verloren. Er kriegt 700 € Arbeitslosengeld. Der Vermieter wird ihn also die Wohnung nicht alleine führen lassen. Ich dagegen verdiene gut und kann mir die Wohnung (700 € Miete) leisten.

Was kann ich in so einer Situation machen? Fühle mich total hilflos. Danke für Eure Hilfe.

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Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

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Welches Recht haben 2 Hauptmieter in der WG - Besuchsregelung?

Hat jemand eine Ahnung in welchem Gesetzbuch das Mietrecht steht oder kennt sich da jemand aus? Denn ich habe ein ziemliches Problem mit meiner WG Mitbewohnerin bekommen. Sie meint nämlich sich das Recht rausnehmen zu können meinem Freund den Zutritt zur WG zu versperren. Ganz ohne Grund. Ich glaube sie ist einfach neidisch.... aber egal.

Es geht darum, dass mein Freund 1 Mal in der Woche zu mir kommt bzw. jedes 2. Wochenende und manchmal dann auch bei mir übernachtet. Er blockiert weder Bad noch Toilette noch benimmt er sich sonst daneben. Er hat meine Mitbewohnerin auch mal Gegrüßt aber es kam nichts zurück von ihr. Ich habe mich eig. auch davor relativ ok mit ihr verstanden...

Jetzt war gestern mein Freund da. Er blieb bis halb 11 und ging dann wieder. Sie hatte fest behauptet er habe hier geschlafen und er würde auch sonst mindestens 4 Mal die Woche hier schlafen. Sie kann das garnicht beurteilen weil sie nie aus ihrem Zimmer kommt. Und jetzt will sie mir eins reinwürgen idem sie mir verkündet hat sie wolle der Vermieterin einen Beschwerdebrief schreiben. Wie Bitte???? Was hab ich mir da für ne Katastrophe ins Haus geholt...? Kann die Vermieterin mich ohne Beweise rauswerfen. ZB. nur weil ihr meine Mitbewohnerin sympathischer ist oder so?

BTW wir sind beide Hauptmieter. Ich habe vorher hier gewohnt und es kommt nicht für mich in Frage für die letzten 1,5 Jahre meines Studiums umzuziehen weil es ein sehr gutes Preis-Leistungs- Lageverhältnis ist usw.

Mietrecht, WG

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