Der Vermieter meiner Tiefgarage will einen neuen Mietvertrag für den Platz abschließen, nach dem "der Mieter sämtliche Kosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung zu tragen hat."
Zu der Garage gehört ein Wohnhaus (in dem ich nicht wohne) für das z.B. Betriebskosten für einen Aufzug und Kabelfersehn anfallen. Diese Kosten sind bisher nur bei den Wohnungsmietern abgerechnet worden. Muß ich bei der Formulierung im Garagenmietvertrag dann auch anteilige Kosten dafür tragen?