Hallo Zusammen,

ich habe von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit einer 5- fach höheren Nachzahlungsforderung im Vergleich zum Vorjahr erhalten. Ich hatte sie schon letztes Jahr reklaniert, allerdings weigerte er sich mir die Belege zu Verfügung zu stellen. Nun habe ich gesehen, dass bei formellen Fehlern nur noch die Frist bis 31.12.2015 (für die Abrechnung 2014) zur Korrektur seitens des Vermieters bleibt. Daher meine Frage: Was sind genau formelle Fehler? Beim mir z.B. sonstige Kosten, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden oder Abzug der Heiz- und Warmwasserkosten, obwohl es hier eine gesonderte Abrechnung gibt. Genaus ändert sich der Verteilerschlüssel bei der Umlage der Grundsteuer von Jahr zu Jahr. Ist dies schon formell unwirksam? Die Begründung für formell unwirksam ist ja mit sehr viel Interprationsspielraum definiert. Vielen Dank schonmal :-)