Hallo, wir sind gerade in eine Mietwohnung im EG gezogen zu der auch ein Gartenanteil dazu gehört. Im Mietvertrag steht "der vordere Teil" des Gartens wird mit vermietet. Uns wurde bei der Besichtigung gesagt, der "hintere Teil" würde von den Nachbarn genutzt (wir sind 3 Parteien, wovon 1 älterer Herr den Garten gar nicht benutzt). Nun ist uns aufgefallen, dass die Nachbarn, die den "hinteren Teil" gemietet haben mit ihrem Kinderwagen immer durch unseren Teil des Gartens fahren, teilweise direkt über die gepflasterte Terasse. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung wurde uns gesagt, dass sei ein Gemeinschaftsgarten und die Nachbarn dürften gehen und fahren wo sie wollten und wir hätten das bei der Besichtigung wohl falsch verstanden. Haben wir überhaupt ein Recht auf Privatsphäre für unseren gemieteten "vorderen Teil" des Gartens?