Ex Vermieter fordert Räumung der Garage obwohl abgemacht war, dass ich sie weiter mieten darf nach Auszug?

7 Antworten

Das Problem ist, dass Du die mündliche Absprache schlecht beweisen kannst.

Versuche das gütlich zu regeln, indem Du Dich mit dem Vermieter und ggfs. dem Nachmieter in Verbindung setzt und ihre einen späteren Termin vereinbart.

Bin da etwas anderer Meinung als die Kollegen hier.

Zum einen hast Du einen Zeugen für die Vereinbarung. Also wäre die im Zweifel beweisbar. Zum anderen ist selbst bei eine Kündigung der Zeitrahmen von 3 Tagen zu kurz. Dass der Nachmieter die Garage selbst braucht, ist für den nicht schön. Aber der Vermietet wusste, dass sie von Dir noch belegt ist und dass Du die Genehmigung dafür hast. Also sein Problem.

Einige Dich mit ihm auf einen vernünftigen Zeitraum für die Räumung.

Kannst du beweisen, dass dir dies erlaubt wurde (Zeugen)?


Valleysoft 
Beitragsersteller
 29.10.2020, 12:10

Meine Freundin war dabei

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Kuga50  29.10.2020, 12:12
@Valleysoft

Kommt darauf an wie glaubwürdig dies vor Gericht bewertet würde.

sinnvoller wäre dich mit dem Vermieter zu einigen.

Was wurde denn besprochen, was du als Garagenmiete noch zu zahlen hast für die restliche Zeit.

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Was heißt "abgemacht"? Habt ihr da eine schriftliche Vereinbarung?

Für Garagen gilt aber nicht das Mietschutzrecht. Der Eigentümer kann sie also jederzeit trotzdem kündigen. Dass ihr auch die Garage zu räumen habt, wisst ihr doch seitdem ihr gekündigt habt.

Strafen zieht das nicht nach sich. Aber ihr seid schadensersatzpflichtig. Wenn der Nachmieter einen Schaden belegen kann, müsst ihr den zahlen.

Du brauchstest doch wohl keine Zeitspanne von Monaten um die garage zu räumen. Schriftlich hast du nichts und auch keine Zeugen? Zahlst du für die Garage? Wenn du miete zahlst, muss er die Kündigungsfristen einhalten. Ansonsten kann er deinen Kram einfach rausstellen.


DerHans  29.10.2020, 12:17

Rausstellen "lassen" und die Kosten berechnen.

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Gerhart  29.10.2020, 15:58

Das ist die Gretchenfrage: Zahlt der FS Miete für die Garage, dann gilt ein mündlicher Gewerbemietvertrag! Die Kündigungsfrist könnte erst am 31.03.2021 enden. Nur eine fristlose Kündigung mit einem wichtigen Grund würde die Räumung sofort erforderlich machen.

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