Zeigt man bei einem Treffen mit dem Mieter auch den Arbeitsvertrag vor?
Ich hab am Mo eine Wohnungsbesichtung und habe dem Vermieter auch vorgeschlagen dass ich Unterlagen über mein Arbeitsverhältnis mitbringen werde. Ich habe jetzt die letzten 3 Gehaltsabrechnungen gerichtet. Aber sollte ich auch mein Arbeitsvertrag mitnehmen?
4 Antworten
Nein wozu es sollte vollkommen ausreichend sein die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorzuzeigen um zu beweisen, dass du über ein geregeltes Einkommen verfügst und dir damit die Wohnung leisten kannst.
Der Einkommensnachweis reicht, der Arbeitsvertrag ist nicht notwendig und würde ich nicht vorlegen. Es muss nicht ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden sondern ob man solvent ist. Im AV stehen Daten, die unter Datenschutz fallen, darauf hat der Vermieter keinen Anspruch.
Erst mit der schriftlichen Bewerbung sind Unterlagen einzureichen, nicht bei der Besichtigung derWohnung.
Ja, zur Sicherheit mitnehmen. Vor Ort wird sich dann zeigen, ob du ihn brauchst oder nicht. Der Hintergrund ist der, dass der Vermieter sich vergewissern muss, dass der Mietinteressent die Wohnung auch bezahlen kann.
was nutzt dir ein Arbeitsvertrag? wenn du einen Befristeten hättest, wäre das zum Nachteil
trotzdem kannst du gekündigt werden