Mietminderung nach Wasserschaden? Freigelegter Fußboden + Trocknung?
Hallo zusammen, ich hatte vor einigen Monaten einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung, der laut Versicherung auf alte und verstopfte Leitungen zurückzuführen war. Das Wasser stand von Bad über Flur bis in die Küche Knöchelhoch.
Danach wurde recht schnell gehandelt, Leitungen im Keller wurden erneuert und eine Gebäudefirma hat mir Trocknungsgeräte in die Wohnung gestellt. In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen. Kopfschmerzen, gar Migräne sowie Schlaflosigkeit waren die Folgen.
Zudem wurde für die Trocknung der komplette Boden im Flur freigelegt, das heißt, seit über einem Monat habe ich keinen Fußboden im Flur, sondern reinen Betonboden, der die Wohnung verstaubt und verschmutzt. Ich muss tatsächlich durchgehend Schuhe tragen, da ich mir sonst alle meine Socken und Hausschuhe versauen würde.
Vor drei Wochen wurden die Geräte nun entfernt, seitdem tut sich nichts. Es sollte eine andere Firma kommen, um mir den Fußboden zu erneuern, doch es gibt weder einen Termin, noch irgendeine Absprache. Auf Anfrage wird man vertröstet, es gibt noch keinen Termin, man sei dran.
Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde. Die drei Wochen Trocknung aber möchte ich so nicht hinnehmen, da das Wohnen seitdem absolut keinen Spaß mehr macht. Der bis heute freigelegte Fußboden on top. Ich habe versucht, mich schlau zu machen und des öfteren von 100 % Mietminderung gelesen, bis das Problem vollends aus der Welt geschafft wurde. Der Paragraph 536 spricht von "einer angemessen herabgesetzten Miete. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."
Eine Mängelanzeige mit sämtlichen Details und Fotos kriege ich hin, aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.
5 Antworten
Die Versicherung es Vermieters weiß ganz genau Bescheid, wieviel Dir zusteht, aber Du musst es auch verlangen. Verlange, ggf. über Rechtsanwalt die passende Mietminderung für die 3 Wochen, in denen die Wohnung praktisch unbewohnbar war. Die gesundheitlichen Folgen hast Du Dir selbst zu zu schreiben, denn zumindest nachts hättest Du in eine Pension ausweichen können auf Kosten der Versicherung, bzw. finanziert durch die geminderte Miete (100 %!). Davon geht man in so einem Fall in der Regel aus.
Dass nun der Fußbodenbelag auf dem blanken Estrich fehlt, ergibt bestimmt keine so große Minderung. Spätestens nach den Wochen Trocknung, als gemessen wurde, wie trocken der Boden ist, hättest du selbst was drauflegen können, was Zementstaub zuverlässig abhält, bis der neue Bodenbelag kommt. Der Vermieter kann auch nicht zaubern, aber ihn mal anfragen, was er dafür zu tun gedenkt, hätte man vielleicht können. Oder selbst aktiv werden:
Maler-Abdeckvlies (10 x 1 m) | BAUHAUS
11,95 € für eine Menge, die Dich über viele Wochen bringt. Vom Vermieter erstatten lassen.
Die größte Minderung wäre beim Betrieb der Trockner möglich gewesen. Diese Beeinträchtigung dürfte deutlich höher sein, als der fehlende Fußboden.
Letztendlich bleibt hier nur der Gang zu einem Fachanwalt. Ich bin mir aber sicher, dass der fehlende Bodenbelag nur zu einer geringfügigen Minderung von vielleicht 10% führen kann.
Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde.
Da musst Du dir keine Gedanken machen. Diese Minderungen werden in der Regel von der Gebäudeversicherung getragen.
In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen.
Ich hoffe, die Geräte hatten einen integrierten Stromzähler? bei 3 Wochen und vielleicht 3 Trocknern können hier gut und gern mal > 500 € an Stromkosten zusammen kommen.
aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.
Wenn Du sicher gehen willst, befrag einen Anwalt oder Mieterverein. Das kann man als Nichtbeteiligter nicht einschätzen
Für die Zeit des Betriebes der Trockner darf die Miete um 100% gemindert werden, danach um 50% bis der Boden wieder in Ordnung ist. Dazu kommt noch die Erstattung der Stromkosten. U.U. auch die Kosten einer zeitweiligen Unterkunft außerhalb der Wohnung sowie Schäden an dem Mobiliar.Da es sich hier um Leitungswasserschaden handelt, könntest du zu Schäden an deinem Eigentum mit deiner Hausratversicherung ins Geschäft kommen. Die Zahlt den Wiederbeschaffungspreis, die Gebäudeversicherung nur den Zeitwert (n.m.K.).
für mich ist die Wohnung nicht bewohnbar, der Vermieter sollte eine Ausgleichswohnung beschaffen, du zahlst weiterhin die Miete, und zahlt für die Unterkunft.
Jetzt ist sie wieder bewohnbar. Mit den Trocknungsgeräten war sie es definitiv nicht. Die Folgen spürt die Evi jetzt. Hätte nicht sein müssen!