Seit ein paar Wochen ist die Gegensprechanlage in meiner Mietwohnung defekt. Heute kam jemand vorbei und hat das Telefon der Anlage ausgetauscht, da es defekt war und daher die Anlage nicht funktionierte.

Ich musste dafür 150 Euro zahlen. Meine Frage ist, ob das als eine Kleinreparatur zählt und ob ich als Mieter zu 100% die Kosten dafür tragen muss? In meinem Mietvertrag ist festgelegt, dass ich die Kleinreparaturen bis zu 200 Euro pro Fall (1.000 im Jahr) übernehmen soll. In dem jeweiligen Absatz im Mietvertrag sindGegenstände wie Einrichtungen für Wasser, Strom , Heiz und Koch einrichtungen, Türverschlüsse und die gesamte Kücheneinrichtung definiert, aber es wird nicht explizit auf die Gegensprechanlage hingewiesen.

Meine Frage ist nun: Soll ich selber für die Kosten aufkommen oder soll ich die Rechnung beim Vermieter einreichen?

Ich habe den Vermieter kontaktiert, als die Anlage defekt war und er hat mir nur einen Servicepartner empfohlen an den ich mich wenden sollte.

Danke