Was sind Gründe, die dafür sprechen, einem Elternteil (im Falle getrennt lebender Eltern) gerichtlich das Sorgerecht zu entziehen?
Beim Jugendamt hört man nur, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen muss, aber was genau verstehen die denn darunter? Klar sind natürlich Missbrauchssituationen oder Abhängigkeiten und psychische Krankheiten. Was ist aber bspw., wenn ein Elternteil keinen eigenen Wohnsitz hat und für den anderen Elternteil nicht erreichbar ist und auch gar kein Umgang stattfindet?
Unter Juristen heißt es bspw. auch, dass eine komplett gestörte Kommunikation zwischen beiden Elternteilen zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteiles führen kann. Es ist in manchen Fällen ja tatsächlich unmöglich, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, da es auch Elternteile gibt, die den Kontakt zum anderen Elternteil komplett verweigern und auf nichts reagieren. Wäre dies bereits ein triftiger Grund oder reicht das allein nicht aus? Der hauptsächlich betreuende Elternteil wird so schließlich an einigen maßgeblichen Stellen handlungsfähig (Kontoeröffnungen, Untersuchungen, Betreuungsvertragsabschlüsse, Schulanmeldungen, ...).
Kennt sich da jemand aus und hat Erfahrung? Wie sind mögliche Alternativlösungen, die beim Gericht beschlossen werden?
Die Frage scheint bisher falsch verstanden worden zu sein, denn es liegt keine Verwechslung zwischen Umgangs- und Sorgerecht vor, ich interessiere mich ausschließlich für Gründe zur Übertragung der elterlichen Sorge auf einen einzelnen Elternteil. Der Umgang bliebe ja von jeder derartigen Entscheidung unangetastet - es geht nur um die alleinige Handlungsfähigkeit bei bürokratischen Angelegenheiten.