Das Grab meiner Oma...?

10 Antworten

Dein Vater ist der Nutzungsberechtigte für das Grab deiner Oma.

Wenn dein Vater stirbt, wird meist automatisch die Ehefrau Nutzungsberechtigte.

Wenn keine Ehefrau da ist, dann wird automatisch das älteste Kind nutzungsberechtigt oder man hat mit der Friedhofsverwaltung etwas anderes abgesprochen.

Wer Nutzungsberechtigt ist, sist auch für die Grabpflege zuständig, außer es ist mit der Friedhofsverwaltung anders abgesprochen.

So ist der Standard bei Friedhofsordnungen. Im Zweifelsfall in der Friedhofsordnung beim Friedhof, wo das Grab ist nachschauen.

Also, die Antwort auf deine Frage: Ja, wahrscheinlich wirst du von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und musst dich um das Grab kümmern. Wenn dein Vater dort begraben wird, kann das bis zu 30 Jahre sein, die Verpflichtung für das Grab. (das hängt vom Friedhof ab)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vermutlich ist das Grab (für die Dauer der Nutzung) Teil des Erbes für Deinen Vater. Deshalb obliegt ihm auch die Pflege. Wenn Dein Vater stirbt und die Liegedauer beim Grab Deiner Oma noch nicht abgelaufen ist, dann wird auch die Pflege vererbt. Das heißt: Du musst Dich kümmern oder jemand dafür bezahlen, soweit Du das Erbe Deines Vaters annimmst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du die Aufgabe offiziell erbst, dann ja. Man sollte das bei der Verwaltung einfach vorher bekannt geben. Dann muss dort keiner Dedektiv spielen.

Wenn du das Grab nicht pflegen willst, dann hast du zwei Möglichkeiten:

  • du beauftragst jemanden dafür. Meistens machen das die Gertnerein in der Umgebung
  • du lässt das Grab einfach ungepflegt stehen. Schaut halt blöd aus. Aber wen kümmerst? Dann haben die Nachbarn wenigstens was zum Tratschen und sich drüber aufregen.

Wenn die Liegezeit dann abgelaufen ist und das Grab nicht verlängert wird, dann ist es eben "anheimgefallen" und wird aufgelöst.


LouPing  26.11.2020, 11:53
du lässt das Grab einfach ungepflegt stehen. Schaut halt blöd aus. Aber wen kümmerst? Dann haben die Nachbarn wenigstens was zum Tratschen und sich drüber aufregen.

Von wegen - wir leben in Deutschland.

Hier gibt es Friedhofsordnungen die von der Friedhofsverwaltung durchgesetzt und kontrolliert werden.

Dein Tipp kann verdammt teuer werden. Kommt man der Grabpflege auch nach Aufforderung nicht nach wird von der Fhv ein Gärtner beauftragt - die Rechnung geht dann an den Verantwortlichen (derjenige der die Aufgabe freiwillig übernommen gat).

Nimm dir mal die Zeit und lies die Friedhofsverordnung deiner Region.

frodobeutlin100  26.11.2020, 12:54
@LouPing

alles reine Theorie ... sowas wird vielleicht in Kleinkleckersdorf durchgezogen, weil die Verwaltung sonst nichts zu tun hat ... in Großstädten kümmert man sich um so einen "Kram" nicht ... dann müsste man auch erstmal ermitteln, wen man anschreiben soll ...

LouPing  26.11.2020, 13:02
@frodobeutlin100

Ich lebe in einer Großstadt .. und ich bin freiwillig verantwortlich für die Grabpflege meines Vaters, der liegt auf dem Friedhof einer anderen Großstadt.

Ich habe die Grabpflege (weil nicht selber vor Ort) in Auftrag geben müssen.

frodobeutlin100  26.11.2020, 11:47

sowas wird nicht "vererbt" - das ist rein frewillig - weil es sich "so gehört"

niemand muss Gräber pflegen ...

PaulPeter44  27.11.2020, 18:23
@frodobeutlin100

Du hast recht, es wird nicht vererbt, trotzdem ist es nicht freiwillig.

Die Nutzungsberechtigung wird natürlich auf jemanden übertragen. Das muss so sein, irgendejemand muss für ein Grab verantwortlich sein. Aber das ist nicht unbedingt der Erbe.

Du kannst das Grab nach dem Tod deines Vaters zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen und bis dahin kostenpflichtig durch die Friedhofsverwaltung pflegen lassen.


lesterb42  26.11.2020, 11:22

Die Freidhofsverwaltung übernimmt keine Grabpflege.

Coliibri  26.11.2020, 11:26
@lesterb42

Na klar übernehmen die die Grabpflege, wenn man dafür zahlt. Zumindest bei uns in Österreich. Meine Oma kann nicht mehr am Friedhof fahren und deshalb übernimmt die Verwaltung die Pflege für die Gräber entgeltlich.

SaVer79  26.11.2020, 11:28
@Coliibri

In Deutschland nicht! Da musst du für so was eine Gärtnerei beauftragen

lesterb42  26.11.2020, 11:30
@Coliibri
Zumindest bei uns in Österreich.

Ich bin immer wieder erstaunt, dass das in anderen Nationen so einheitlich geregelt ist.

Wenn man hier eine Grabpflege haben möchte, bestellt man einen Friedhofsgärtner und nicht die Friedhofsverwaltung, die hier Teil der kommunalen Verwaltung ist.

Coliibri  26.11.2020, 11:38
@lesterb42

Ich merke hier wird von Friedhofsgärtnern und Friedhofsverwaltung geschrieben. Ich dachte ehrlich gesagt das wäre dasselbe. Auf dem Friedhof, wo meine Verwandten liegen, gibt es beim Haupteingang ein "Häuschen" und da sitzt einer drinnen, der alles da verwaltet. Auch die Grabpflege macht man mit ihm aus.

lesterb42  26.11.2020, 11:41
@Coliibri

und das ist in ganz Östereich so? Dass da einer im Häuschen sitzt und alles macht?

lesterb42  26.11.2020, 11:46
@Coliibri

Ach guck und wie kommt sie dazu:

Zumindest bei uns in Österreich

Man kann auch eine Gärtnerei beauftragen oder das Grab auflösen lassen.


SaVer79  26.11.2020, 11:21

Auflösen geht nur, wenn die Liegezeit abgelaufen ist