Unterhaltsvorschuss, steht er mir zu?
Hallo, zusammen.
Ich bin mit dem Kindsvater zusammen, aber wir wohnen in getrennten Wohnungen 1 Stunde entfernt. Er ist jedes Wochenende bei uns. Unser Sohn ist mitlerweile 3 Jahre alt. Der Kindsvater ist in der Ausbildung, heißt, er verdient unter 1.000€. Ich habe eine Teilzeitstelle und verdiene 850€. Trotz Unterlagen soll das Konto meines Freundes gepfändet werden. Ohne den Unterhaltsvorschuss, wird es bei mir schwer, meine Wohnung zu bezahlen. Nach einem Telefonat meinte die zuständige Frau zu meinem Freund, mir stände kein Unterhalt zu. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich bekomme auch Wohngeld, aber nur durch den Unterhaltsvorschuss. Wenn das jetzt alles wegfallen würde, hätte och Probleme mein Kind zu versorgen. Der Kindsvater muss seine eigene Wohnung bezahlen und hat noch weniger Geld.
Danke im Vorraus für Antworten
2 Antworten
Mit Unterhaltsvorschuss kannst du eigentlich nur Leistungen meinen, die du nach dem UVG von der Gemeinde erhältst, und zwar nach festen Sätzen, die nur alle Jubeljahre mal erhöht werden. Da ist es völlig egal, ob und wieviel der Kindesvater verdient, es ist Sache der Gemeinde, ob und wie sie sich das geld von dem Erzeuger zurückholt. wenn bei dem nichts zu holen ist (Pfändungsgrenze momentan 1160 EUR), hat sie eben Pech gehabt, aber die Brüder haben einen langen Atem und vergessen schon keinen. Diese Risikoverlagerung ist eigentlich der Hauptzweck des UVG. Wenn die Tante von der Gemeinde trotzdem meint, es gäbe kein Geld, dann soll sie einen entsprechenden Ablehnungs- bzw., wenn bisher gezahlt wurde, Aufhebungs- bescheid erlassen, gegen den zur Not gerichtlich vorgegangen werden kann. Wer sich da telefonisch abspeisen läßt, ist selber schuld.
Vielen Dank für die Antwort. Mit mir hat die gute Frau ja nicht mal telefoniert, sondern mit meinem Freund. Sie meinte dann wohl zu ihm, dass ich die jenige wäre, die das Geld zurück zahlen soll. Da verstehe ich aber ehrlich gesagt nicht, was das soll. Jedenfalls hab ich auch nichts schriftlich oder so und hab bisher auch weiterhin die 165€ bekommen.
Du solltest versuchen, beim Jobcenter ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen. Frag einfach nach.
https://www.betanet.de/hilfe-zum-lebensunterhalt.html
Unterhaltsvorschuss ist ausgeschlossen, weil kein gewolltes Getrenntleben vorliegt. Ihr wollt ja im Grunde zusammen leben und euch nicht trennen.
so genau weiß ich die Voraussetzungen nicht. Auf jeden Fall müsste dir aber weiter Wohngeld zustehen.
Lies dir auch das hier mal durch.https://www.rtl.de/cms/alleinerziehend-was-ihnen-rechtlich-und-finanziell-zusteht-4138575.html
Danke für deine Antwort. Ich gehe selber arbeiten in Teilzeit, deshalb reicht das Geld nicht. Da kann ich doch nicht zum Jobcenter, oder?