Illegale Untervermietung,Abzocke?

Guten Abend,

ich bin momentan in einer stressigen und komplizierten Situation.

Ganz kurz damit ihr Bescheid weißt, um was es sich handelt

Ich hab ab November einen Untermietvertrag ausgemacht für eine 2er WG. Ich zahle für ein Zimmer (Küche, Bad) 657 Euro. Vorher musste ich eine Kaution in Höhe von 1200 Euro zahlen.

Nun hab ich mitbekommen, dass die Person wo mit mir einen Untermietvertrag gemacht hat nicht mal die Hauptmieterin ist. Und noch das es keine Genehmigung gab für die Untermietung. Ich hab die Wohnungsfirma Vonovia angerufen, daher hab ich die Information. Der Hauptmieter ist ein Herr, wo ich ihn nicht mal kenne. Die Untervermieterin ist noch die Tochter. Also heißt das auch das ich für die Tochter Zahle. Achse und die Tochter und ich leben momentan in der Wohnung.

Die Wohnungsfirma ist selber schockiert und meinte, dass der Vertrag auch ungültig ist. Man bräuchte erst die Genehmigung und die Firma Vonovia muss mit mir einen Vertrag ausmachen.

Jetzt kommt die Frage: Was soll ich jetzt tun? Zur Anwalt gehen und das alles verlangen, was ich in den 2 Monaten gezahlt habe?

Wie bekomme ich meine Kaution zurück?

Ich möchte nichts Falsches machen. Kenn mich leider nicht mit der Immobiliensache aus. Nicht das ich am Ende die schuldige rauskomme und alles verliere.

EDIT: Die Personen wissen noch nicht mal, dass ich dabei recherchiert habe, die denken noch das ich die Miete ganz normal zahle.

Vielen Dank im Voraus!

Vermietung, Immobilien, Kautionsrückzahlung, WG-Zimmer
Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE

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