Eigentumswohnung gekauft, Der Garten gehört mir nicht trotz ausgeschrieben, ist das Betrug?

10 Antworten

Das Expose ist unwichtig.????

Dem muß ich widersprechen. Man sollte sich auf ein richtiges Expose verlassen können.

Auch ich habe eine Wohnung gekauft die angeblich laut Expose 76qm haben sollte. Tatsächlich hatte sie nur knapp 70qm. Das habe ich nach dem Notar´Vertrag fest gestellt. Demnach hatte ich ein Anrecht auf die Reduzierung des Kaufpreises. Der Makler sah das auch ein und hat sich mit dem Verkäufer kurz geschlossen. Wir haben uns auf eine Rückersattung über 4.000€ geeinigt, die ich nach dem Notarvertrag vom Verkäufer bekommen habe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ha4Immo  16.05.2020, 17:36

Kommt natürlich auch auf die Fußnote im Exposé an.

Ich freue mich, dass Du Glück hattest und einen Teil erstattet bekommen hast.

Der FS sollte das auch prüfen lassen.

1
albatroz1102  16.05.2020, 17:39
@Ha4Immo

Ich hatte zum Glück einen sehr einsichtigen Makler, der das Geschäft nur ausnahmsweise noch durch gezogen hat, weil er schon in Rente war. Habe auch nur 1/2 Marklercourtage bezahlt weil er nicht mehr wollte.

Ich hatte einfach nur Glück, denn der Makler kennt der Verkäufer schon ewig und konnte mit ihm auch gut darüber diskutieren. Es hätte auch anders enden können.

1

Schau in den Vertrag und den Grundbucheintrag. Da muss es drin stehen, Vielleicht irrt sich der Nachbar

WAS steht im Kaufvertrag, das zählt.

Du hast eine Eigentumswohnung gekauft - entweder gehört zu der Wohnung ein Garten - Terrasse, was wurde notariell überschrieben?

Exposé - ist kein Vertragsbestandteil

Zu der Eigentumswohnung bzw. dem gesamten Gebäude gibt es eine Teilungserklärung, in der beschrieben ist, was genau zu dem von dir erworbenen Sondereigentum gehört. WAs steht denn da zum Thema Garten drin?

Wie die Anderen schon geschrieben haben, sollte man den Kaufvertrag vor Zeichnung genau kontrollieren, Das Gleiche gilt für die Teilungserklärung.

Leider geht das immer mal wieder unter, denn: Hinterher ist man immer schlauer. ;-)

Besprich das mit dem Makler. Falls er keine Lösung anbietet, solltest Du das Exposé durch deinen Notar oder Anwalt prüfen lassen.

Ich drücke Dir die Daumen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung