Eigentumswohnung gekauft, Der Garten gehört mir nicht trotz ausgeschrieben, ist das Betrug?
Hallo,
ich wusste nicht so ganz, wie ich das Thema kurz in die Überschrift packen kann. Also folgendes:
ich habe mir eine Eigentumswohnung mit eigenem Garten und Terrasse gekauft (es steht genau so im Exposé), nach ca. einem Monat kam ein Nachbar und stand in „meinem“ Garten. Er sagte daraufhin, dass das ein Gemeinschaftsgarten ist.
das war mir bis hierhin überhaupt nicht bewusst. Mir wurde bei der Besichtigung damals aber auch der Garten mehrfach präsentiert!
nun meine Frage, ist das Betrug und kann ich dagegen vorgehen? Wie gesagt, das Expose habe ich noch hier und habe den Beweis...
9 Antworten
Das Expose ist unwichtig.????
Dem muß ich widersprechen. Man sollte sich auf ein richtiges Expose verlassen können.
Auch ich habe eine Wohnung gekauft die angeblich laut Expose 76qm haben sollte. Tatsächlich hatte sie nur knapp 70qm. Das habe ich nach dem Notar´Vertrag fest gestellt. Demnach hatte ich ein Anrecht auf die Reduzierung des Kaufpreises. Der Makler sah das auch ein und hat sich mit dem Verkäufer kurz geschlossen. Wir haben uns auf eine Rückersattung über 4.000€ geeinigt, die ich nach dem Notarvertrag vom Verkäufer bekommen habe.
Ich hatte zum Glück einen sehr einsichtigen Makler, der das Geschäft nur ausnahmsweise noch durch gezogen hat, weil er schon in Rente war. Habe auch nur 1/2 Marklercourtage bezahlt weil er nicht mehr wollte.
Ich hatte einfach nur Glück, denn der Makler kennt der Verkäufer schon ewig und konnte mit ihm auch gut darüber diskutieren. Es hätte auch anders enden können.
Schau in den Vertrag und den Grundbucheintrag. Da muss es drin stehen, Vielleicht irrt sich der Nachbar
Zu der Eigentumswohnung bzw. dem gesamten Gebäude gibt es eine Teilungserklärung, in der beschrieben ist, was genau zu dem von dir erworbenen Sondereigentum gehört. WAs steht denn da zum Thema Garten drin?
Wie die Anderen schon geschrieben haben, sollte man den Kaufvertrag vor Zeichnung genau kontrollieren, Das Gleiche gilt für die Teilungserklärung.
Leider geht das immer mal wieder unter, denn: Hinterher ist man immer schlauer. ;-)
Besprich das mit dem Makler. Falls er keine Lösung anbietet, solltest Du das Exposé durch deinen Notar oder Anwalt prüfen lassen.
Ich drücke Dir die Daumen.
Es zählt das was im Grundbuch steht bzw. in der Teilungserklärung.
Wenn das Haus mit Garten angeboten wurde, dann kannst Du Schadensersatz verlangen, denke ich. Was dann den Kaufpreis reduzieren müsste und Du einen Anspruch auf Rückerstattung hast. Genaueres kann Dir Haus und Grund sagen. Die 85€ Mitgliedsbeitrag im Jahr lohnen isch auf alle Fälle.
Kommt natürlich auch auf die Fußnote im Exposé an.
Ich freue mich, dass Du Glück hattest und einen Teil erstattet bekommen hast.
Der FS sollte das auch prüfen lassen.