Ich bin derzeit aufgrund einer Ungeklärten Sachlage , für die noch die Prüfung von Dokumenten erforderlich ist, bei meinem Vermieter im Mietrückstand (Diesen Monat, also Dezember ist noch keine Miete bei ihm eingegangen), weil mein Jobcenter (siehe oben), noch keinerlei Leistungen für diesen Monat gezahlt hat.
Gut, es ist Jahresende, man weiß ja, das die Ämter und Behörden sich da Zeit lassen können, weil nur noch wenig Arbeitszeit bis zu den Feiertagen vorhanden ist, und deswegen könnte das knapp werden.
Ich habe jetzt deswegen Sorgen wegen meines Mietverhältnisses.
Ich habe mal gehört, das gesetzlich verankert ist, das ein Mietverhältnis aufgelöst werden kann, sobald eine Mietpartei mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand ist
Wie sieht das jetzt aus?.
Bedeutet das, (Zum Beispiel), das, wenn die Zahlung des Jobcenters bis Ende des Monats nicht erfolgt ist, das er mich dann sofort am 1. Januar (2. Monatsmiete) kündigen kann?
Und wenn ja, zu WELCHEM DATUM würde die Kündigung dann erfolgen?
EIne weitere Frage noch. Was sind eure Erfahrungen- soweit denn von Hartz4 betroffen-, was Eingereichte Dokumente und Bearbeitungszeiten angeht.
Ich habe vor, direkt morgen früh, die mittlerweile aufgefundenen Dokumente, beim Jobcenter einzureichen.
WANN wird dann, so eurer Erfahrung nach, die Miete bzw. mein Grundbedarf vom Jobcenter angewiesen?