Mietrückstand- Wann ist gesetzlich geregelt, Kündigung möglich?

3 Antworten

Die Kündigung kann fristlos erfolgen, also theoretisch sofort. In der Tegel sind die Vermieter aber nicht ganz so schnell. Um es auch nicht so eskalieren zu lassen, sollte man hier auch das Gespräch suchen und die Situation erklären.

Die Bearbeitung beim Amt kann Tage aber auch Wochen dauern. Das hängt vom Aufwand und dem Sachbearbeiter ab. Wenn er/sie jetzt vielleicht noch Weihnachtsurlaub hat oder krank ist, kann es dauern. Es besteht hier eventuell einen Vorschuss für die Mietzahlung zu beantragen. Mach einen Termin und klär das ab.

Schlicht und ergreifend - sobald ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist , kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Und die 2. nicht gezahlte Monatsmiete läuft zwischen dem 4. und 9. Tag des 2. Monats auf.

Dezember nicht gezahlt plus die Januarmiete ist auch nicht bis zum 7. Januar beim Vermieter eingegangen ... dann kann der Vermieter kündigen.

Die Zahlung einer Miete muss bis zum 3. Werktag eines Monats veranlasst sein.

Fristlose Kündigung bei zwei vollen Monatsmieten. Die Miete muss spätestens am dritten des Monats angewiesen werden, d. h. je nach Kalendertag bist du spätestens ab dem 7. im Rückstand.

Fristlose ließe sich aufheben durch Zahlung der kompletten Summe, eine gleichzeitig fristgerechte Kündigung bliebe davon jedoch unberührt.

Warum redest du nicht mit deinem Vermieter und erklärst ihm die Situation? Damit rettest du viel mehr als darüber nachzudenken, ab wann er dich rausschmeißen kann.


DanielWicked 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 19:14

Ist mir finanziell absolut nicht möglich. Sorry, aber das ist ja wohl ein Witz. Deswegen erhalte ich ja Hartz vier..

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DanielWicked 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 19:16
@DanielWicked

und ja das abzulabern könnte ich mal versuchen. Ist aber in den 4 Jahren wo ich hier wohne , schon mehrfach vorgekommen, das es wegen ungeklärter Aktenlage mal eine Mietzahlungs Verzögerung gab. Grundsätzlich gesehen, kann man das als Arbeitsloser schonmal nicht ausschliessen. -Ein weiterer Grund, wieso Vermieter das nicht gerne sehen. Denn insbesondere , wenn sie keine Großgrundbesitzer sondern nur Besitzer des eigenen Mehrfamilienhauses sind, wollen sie in der Regel ihre Kohle sofort sehen. Auch wegen eigenen Kosten.

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francis1505  08.12.2019, 19:25
@DanielWicked

Warum soll es dir nicht möglich sein? Ich denke mal, du bekommst neben der Grundsicherung auch die Miete?! Haust du die dann auf den Putz anstatt sie an den Vermieter zu überweisen?

Und wenn du lieber auf der Straße sitzen willst, anstatt mit dem Vermieter zu sprechen, dass es gerade Schwierigkeiten mit dem Amt gibt, nur zu! Du könntest aber auch mal drüber nachdenken arbeiten zu gehen, anstatt hier zu jammern.

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francis1505  08.12.2019, 19:28
@francis1505

Und nein, das ist kein Witz, das ist die gesetzliche Regelung, die den Vermieter ein bisschen davor schützen soll, ständig seinem Geld hinterher laufen zu müssen. Man sollte aber auch den Ar*** in der Hose haben, mit den Leuten zu reden, wenn es Probleme gibt. Denn auch unregelmäßige Mietzahlungen können irgendwann zur Kündigung führen.

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DanielWicked 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 19:30
@francis1505

Entschuldigung, aber ich finde deinen Kommentar sehr anstößig. Du könntest zum Beispiel erst mal meinen ursprünglichen Beitrag AUFMERKSAM lesen, dann wäre dir auch nicht entgangen, das ich erheblich psychisch krank bin (mit mehreren Diagnosen), und derzeit offiziell vom Arbeitsamt arbeitsunfähig eingestuft wurde, bis zu einer weiteren ambulant erfolgten Therapie (auf die man bekanntlich mittlerweile einige Zeit wartet, bis man einen Platz erhält). Zweitens, ich habe mich bereits für deinen Rat, mit dem Vermieter zu sprechen, bedankt. Das werde ich jetzt versuchen.. Und natürlich ist es NICHT mein Wunsch, ausgerechnet im Winter obdachlos zu werden. Darüber hinaus möchte ich dir dringend empfehlen, entweder an deiner Diskussionskultur oder an deinen Stereotypen zu arbeiten.- Denn sonst könnte es irgendwann passieren, das du hier gesperrt wirst, weil du dich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hast und unfreundlich geworden bist. Ist nur ein Rat. Vielen dank udn Gute Nacht.

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DanielWicked 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 19:32
@DanielWicked

Ach noch was, weil das wichtig für die Sachlage ist; Die Miete wird sowieso direkt an den Vermieter überwiesen. Da sehe ich NICHTS von. Ist also unangebracht, bzw trifft nicht zu.

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DanielWicked 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 19:33
@francis1505

STimmT! sollte man- Ich habe aber Asperger und Arge Soziale Kommunikationsstörungen. Deswegen rede ich nicht gerade viel mit Leuten bzw. nicht gerade sehr.. erfolgreich, Das muss man dazu wissen.

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francis1505  08.12.2019, 19:39
@DanielWicked

In deinem Beitrag steht nichts über irgendeine Erkrankung und ich forsche nicht bei jedem User hier erstmal nach, welche Besonderheiten er hat, die es bei der Beantwortung seiner Frage zu berücksichtigen gilt.

Du brauchst dich mir gegenüber jetzt auch nicht über die gesetzlichen Regelungen beschweren, weil ich die nicht gemacht habe. Aber du bist für dein Leben verantwortlich, vollkommen unabhängig von irgendwelchen Krankheiten. Wenn es Schwierigkeiten mit dem Amt gibt, bist du in der Pflicht, mit dem VM darüber zu sprechen, sonst niemand. Außer du hast eine gesetzliche Betreuung, dann wäre diese dafür zuständig.

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DanielWicked 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 19:57
@francis1505

ich habe eine freiwillige Betreuung (ambulant betreutes WOhnen)- Und ja sorry. Ich hatte ZWEI Beiträge zu dem Thema verfasst- dann lag der Fehler oben wohl bei mir.

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