Wände weiß streichen bei Auszug, oder "farbig" lassen?

Guten Morgen zusammen,

ich stehe aktuell vor einer Wohnungwechsel. Leider hat es mit meinem alten Mieter ein paar Probleme seinerseits gegeben. Er wollte mir sachen aufbrummen die gesetzlich eigentlich gar nicht rechtens sind ... Da ich mich dann geweigert habe solche Dinge anzunehmen, ging das eigentlich bis dato recht gute Verhältnis dann eher in den Keller, weil er es nicht wahrhaben wollte dass ich mich gegen ihn Stelle. Ich glaube andere Vermieter hätten solche Dinge einfach angenommen, ich seh es aber nicht ein und habe auch als Mieter meine Rechte. Kaution wurde keine Ausgemacht (wenn das wichtig ist).

Da ich nun ausziehe, will ich eigentlich so wenig wie möglich an der Wohnung machen. Natürlich komme ich meinen gesetzlichen Pflichten nach und werde alles kaputte Reparieren lassen.

Die Frage die sich mir aktuell stellt ist die folgende:

Ich habe zwei Wände gemalt in der Wohnung. Einmal ein heller cremiger Ton und einmal eine etwas dunklere Braune Wand. Laut unserem Vertrag habe ich nichts gefunden, ob ich die Wohnung wirklich weiß streichen muss. Nach nachfragen wie ich es handhaben solle, habe ich ein Bild von dem Vertrag bekommen zu folgender Klausel:

Bauliche Veränderungen an der Mietsach oder Einrichtungen sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.

Viel mehr hat mein Vermieter dazu nicht gesagt....

Für mich hat eine Bauliche Veränderung aber nichts mit gestrichenen Wänden zu tun, oder liege ich hier komplett falsch.

Des weitere habe ich folgenden zwei Auszüge noch gefunden.

Ungenaue Klauseln mit schwammigen Angaben bezüglich der vom Mieter zu erbringenden Leistung sind ungültig. Dazu gehören z.B. Floskeln wie „Wohnung muss im vertragsmäßigen Zustand übergeben werden“ oder „Wohnung muss wie überlassen aussehen“
Zwar gilt auch hier, dass der Vemieter keine Farben "diktieren", also z.B. keine weiße Wandfarbe verordnen darf. Jedoch tritt beim Auszug das Interesse des Vermieters an einer möglichst problemlosen Weitervermietung in den Vordergrund. Daher muss der Mieter die Farbgestaltung so auswählen, dass sie von "möglichst vielen Mietinteresenten aktzeptiert wird". (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.6.2008)

Für mich ist das nun alles so geschrieben, dass ich nicht verpflichtet bin/wäre die Wände zu streichen. Braun -und Cremefarben sind für mich Farben die eigentlich zu so gut wie allen Einrichtungen passen würdem? Laut den beiden Auszügen, wäre ich also nicht wirklich verpflichtet und die Aussage find ich zusätzlich auch etwas schwammig geschrieben? Was fällt alles unter Baulichen Veränderungen?

Würde mich über ein paar Antworten freuen.

Grüße

Wohnung, Recht, Auszug, Streichen Renovieren
Schimmel an Fenster und plötzlich auf Wand?

Hallo zusammen.
Wir haben in unserer Mietwohnung ein Problem mit Kondenswasser an den Fenstern.
In jedem Raum bzw. bei jedem Fenster, ist jeden Morgen alles nass - außen wie innen.
Wir wischen dass dann immer weg, lüften 2-3 mal am Tag die komplette Wohnung (alle Fenster sind geöffnet, nicht gekippt) und am nächsten Tag ist das gleiche Problem wieder da.
Jetzt mussten wir leider feststellen, dass sich von diesem ganzen Wasser bereits Schimmel bildet. In den Fenstern ist alles voll und zudem haben wir gestern auch noch einen Schimmelfleck auf der Decke gefunden..:(
Was können wir tun? Sollen wir einen Experten holen der uns berät? Selber mit Schimmelentferner arbeiten? Ich möchte ganz dringend etwas dagegen unternehmen da wir auch ein kleines Kind hier haben und ich keine Krankheiten etc. riskieren möchte - zudem würden wir natürlich gerne in der Wohnung bleiben und das Problem einfach in den Griff bekommen.

Im Sommer hatten wir keinerlei Probleme, letzten Winter war schon alles nass und wir haben die Dichtungen bei den Fenstern tauschen lassen - hat aber anscheinend nichts gebracht.

Es hat bei uns im Wohnzimmer ca. 22-23 Grad, Kinderzimmer 20 Grad - Außentemperatur war die letzten Tage so +1 - +6 Grad

Luftfeuchtigkeit liegt bei 60% - habe gestern die Heitzung höher gestellt - haben jetzt 24 Grad im Wohnzimmer und noch 55% Luftfeuchtigkeit.

Kennt sich jemand aus und kann uns bitte bitte helfen bzw. Tipps geben, was wir nun schnellstmöglich unternehmen können um dem ganzen entgegen zu wirken?

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Wohnung, Fenster, Schimmel
Mit 15 eigene Wohnung (Jugendamt usw.)?

Ab dem 01.01.2020 habe ich eine ganze Etage allein für mich, da mein Bruder genau an dem Tag auszieht und seine Freundin heute ausgezogen ist (Trennung).

Meine Eltern wollten beim Jugendamt nachfragen, ob ich offiziell die obere Wohnung als meine eigene nehmen kann solange meine Eltern es finanzieren. Ich muss mir sozusagen mein Essen selbst kaufen, Wäsche waschen, kochen, die Wohnung putzen, meine Tiere versorgen usw... also das, was ich bisher so oder so meist selbst mache.

Durch einige psychische Probleme meinerseits funktioniert das zusammen leben so gut wie gar nicht, aber mich in eine dauerhafte Einrichtung stecken, das wollen meine Eltern dennoch nicht.

Betreutes wohnen, umgeben von anderen Jugendlichen, das wurde uns oft abgeraten und obwohl ich bereits vor kurzem in einer Psychiatrie war, so half es nicht wirklich.

Ich habe mich bisher nicht mehr verletzt, aber dadurch bin ich auch aggressiver, schreie und beleidige oft. Ich habe kein Ventil mehr und die letzten zwei Tage konnte ich auch nicht mehr als 2-5 Zigaretten am Tag rauchen... das ist nicht mal ansatzweise das, was ich normalerweise rauche.

Wäre es möglich, eine eigene Wohnung zu haben, wenn das Jugendamt mit im Boot sitzt? Würde das Jugendamt sowas überhaupt genehmigen?

Ich hätte schließlich dennoch Regeln und heimlich raus schleichen könnte ich mich dank unserer Hunde sowieso nicht! :)

Familie, Wohnung, Jugendliche, ausziehen, Jugendamt, Jugendschutz, Kinder und Erziehung, psychische Störung

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