Kanzlei tauscht kurz vor der Verhandlung den Anwalt aus - was kann ich tun?
Ich habe in der Vergangenheit zwei Klagen geführt und in beiden Fällen einen fähigen und erfahrenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.
In beiden Fällen tauschte die Kanzlei kurz vor dem Prozess den erfahrenen Anwalt gegen einen jungen Anwalt aus - der noch Prozesse brauchte (das scheint so ähnlich wie bei Piloten zu sein, die Flugstunden brauchen) - aber "selbstverständlich ebenso in den Fall eingebunden sei" wie der erfahrenere Kollege.
Im ersten Fall (Klage gegen Krankenkasse) sagte man mir, dass man meinem Wunsch entspräche, aber es stellte sich dann heraus, dass mich der ältere Kollege zwar in den Prozessen vertrat, der Junge aber in der Kanzlei für mich zuständig war - was dazu führte, dass der ältere Kollege während der Verhandlungen gar nicht richtig im Bilde war.
Im zweiten Fall (Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber) pochte man darauf, dass der junge Kollege ja sogar einen Doktortitel habe und daher durchaus dazu in der Lage sei, mich ebenso wieder erfahrenen Kollege zu vertreten - leider hatte er das Rückgrat einer Qualle...
Die Prozesse gingen dann auch dementsprechend aus. Die Urteilsbegründungen waren jenseits des klaren Menschenverstands und das lag nicht am Juristendeutsch! Summum ius, summa iniuria - da braucht man jemanden der Erfahrung hat und sich auskennt und keinen netten jungen Mann, der die Richterin fragt, ob er auch mal etwas sagen dürfe...
Nun passiert mir das gerade wieder (Klage wegen GDB-Anerkennung) und ich habe echt keinen Bock, wieder einen Prozess zu verlieren, nur weil ich einen jungen, netten, dynamischen und zuvorkommenden Rechtsanwalt habe, den ich aber eigentlich gar nicht mit meiner Vertretung beauftragen wollte! Was kann ich tun, um die Sache jetzt noch zu korrigieren?
Mir ist schon klar, dass auch junge Anwälte Erfahrungen sammeln müssen und das sollen sie ja auch, aber vielleicht nicht gerade bei Fällen, die einen großen Erfahrungsschatz und Sicherheit im Umgang mit Gesetzestexten erfordern, die nur ein alter Hase haben kann...
Alle drei Kanzleien hatten und haben Kanzleimandatierungen, hatten aber in keinster Weise erkennen lassen, dass sie den Fall intern herumreichen würden - es wird aber auch gar nicht angeboten gezielt einen Anwalt aus dieser Kanzlei zu mandatieren...
Rechtlich dürfen die das also, die Frage ist, was ich jetzt tun kann - ich kann ja schlecht meinen Anwalt verklagen...