Ausziehen mit 17 Geld vom Amt?

10 Antworten

Meine Mutter ist einverstanden damit, da ich generell schon sehr selbstständig bin.

Das darf sie ...

... sie darf auch den Unterhalt - samt Unterkunft - für Dich bezahlen. Evtl. gibt es noch einen Vater, dann können sie das gemeinsam "stemmen".

Du bist das Kind Deiner Eltern, nicht das Deiner Nachbarn.

Ergo sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt verantwortlich. Kannst Du Dir Deinen Unterhalt nicht selbst verdienen, kannst Du auch noch bei Deinen Eltern wohnen.

Wie schon jemand hier geantwortet hat, ist eine halbe Stunde Autofahrt nicht zwingend Grund für einen Umzug. Es gibt Menschen, die fahren deutlich länger zur Schule oder zur Arbeit.

Ob Du unter diesen Umständen ALG 2 bekommen kannst, weiß ich nicht. Vom Alter her wärst Du anspruchsberechtigt.

Allerdings sind Deine Eltern noch unterhaltspflichtig für Dich und mir springt bei Deiner Fragestellung ins Auge, daß Dein Vater keinen Unterhalt zahlt. Gibt es wenigstens Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt?

Falls Nein, sollte Deine Mutter mal dringend in diese Richtung aktiv werden!

Auch glaube ich, mal gelesen zu haben, daß man als minderjährige Person die Zustimmung des Jugendamtes braucht, wenn man eine 'eigene' Wohnung beziehen will. Unabhängig davon, wer sie zahlt.

Eventuell besteht Anspruch auf BAföG - kann ich aber nicht garantieren.

Eine mögliche Anfangs-Finanzierung für die Wohnung wäre Kindergeld. Das wäre mit dem Jobcenter abzuklären, da das Kindergeld, was Deine Mutter aktuell für Dich bekommen sollte, de jure angerechnet wird.

Nein, du hast keinen Anspruch auf Leistungen, da deine Eltern für dich zuständig sind.

Können die dir das nicht finanzieren, kannst du auch nicht ausziehen.

Eine halbe Stunde Fahrtzeit zur Schule ist durchaus zumutbar und kein Grund, den Wohnort zu wechseln.


KHSchindelar  19.12.2019, 15:13
und kein Grund, den Wohnort zu wechseln.

... und dem Staat unnötige Kosten für eine weitere Wohnung aufzubürden.

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Soweit ich weiß, hast Du da schlechte Karten.

Mein Schwager arbeitet im Jobcenter. Ich meine mich zu erinnern, dass er mal sagte, dass Eltern bis 25 (?) verpflichtet sind, sich um die Kinder zu kümmern und der Staat da ohne zwingenden Grund nicht für aufkommen muss.

Also entweder neben der Schule arbeiten und selbst finanzieren oder bei der Mutter bleiben.


ratsuche2014  11.05.2024, 19:07

Dann hat dein Schwager dir Quatsch erzählt kenne einen 19 jährigen mit eigener Wohnung vom jobcenter finanziert ,weil zuhause die Situation nicht mehr tragbar war ;)

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Und wer soll es bezahlen?

Der Steuerzahler zumindest schon einmal nicht.

Anspruch auf Bafög besteht ob der geringen Wegezeit nicht.