Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?

2 Antworten

Meiner Meinung nach hat der Plan ein paar Lücken. Er ist nicht durchdacht.

Ich bin mir gar nicht sicher, dass dies so einfach geht. Wesentliche Unterschiede gibt es nicht, was die Arbeit angeht. Beamte des mD machen das gleiche wie die des gD. Sie bekommen lediglich aufgrund ihrer besseren Bildung mehr Geld.

Jedes BL bildet nach Bedarf Leute im gD aus, weil denen Führungspositionen offen stehen.

Wenn du nach deiner Ausbildung nicht deinen Dienst antrittst, musst du Anwärterbezüge zurück zahlen.

Normalerweise müsstest du also erstmal arbeiten und dich intern für eine Weiterbildung bewerben.

Ich kann dir nur raten, dich da GUT zu informieren, bevor du kündigst, bzw um Aufhebung bittest. Das müsstest du, um dich für den gD ganz neu bewerben zu können. Mit EAV und allem drum und dran. Warum sollten sie damit einverstanden sein? Es wäre doch dumm, wenn man auch intern - und dann verkürzt - weiterkäme.

Deine eigentliche Frage - Kindergeld: ich denke nein, denn du schießt einen gut bezahlten lebenslangen Job in den Wind.

Gruß S.


jenshiller  16.12.2019, 13:24

"Beamte des mD machen das gleiche wie die des gD. Sie bekommen lediglich aufgrund ihrer besseren Bildung mehr Geld."

Es gibt sicher Situationen, in denen das so ist.

Aber selbst wenn der mD fährt, sagt bei Bedarf der gD, wohin es geht.

Auch vor Ort, wird i.d.R. der gD die Richtung vorgeben, es sei denn, der mD ist entschieden älter oder hat entschieden mehr Dienstjahre auf dem Buckel.

Wie gesagt, bei ner KV ist das alles egal, aber sonst...nicht, zumindest ist das meine Erfahrung.

Beste Grüße

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Sirius66  16.12.2019, 15:00
@jenshiller

Darum geht es bei meiner Aussage nicht.

Weisungsgebunden und weisungsberechtigt zu sein, sagt ja nichts über die Tätigkeit aus.

Wer heute gebunden ist (PK und POK) ist morgen weisungsberechtigt (PK und POM). Die Arbeit ist trotzdem die gleiche.

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jenshiller  16.12.2019, 15:18
@Sirius66

Meinst du das so:"Weisungsgebunden und weisungsberechtigt zu sein, sagt ja nichts über die Tätigkeit aus." ???

Wenn ich eine Maßnahme in Gang setze, selbst wenn ich vor Ort bin und aktiv dabei bin, ist es noch lange die gleiche Tätigkeit?!?

Wenn der Handwerksmeister und sein Azubi einen Stuhl bauen, drechseln, leimen, montieren beide...während der Azubi (hauptsächlich) lernt und der Handwerksmeister (hauptsächlich) eine verkäufliche (und Wert erschaffenden)Ware schafft.

Aber bitte, lass uns das nicht ausufern lassen. Man versteht sich schnell falsch und ggf. sind wir verschiedener Auffassung.

Alles Gute und bleib gesund.

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Sirius66  16.12.2019, 16:10
@jenshiller

Dein Vergleich hinkt! Es geht nicht um Ausbildung!

Bei einer Maßnahme einigen sie sich auf die Rollen. Sie tun beide das gleiche! Sie haben beide ausgelernt.

Es artet nicht aus, wenn man weiß, wovon man redet.

Der Diensthöhere sucht sich den Part ggf aus. Mehr nicht.

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jenshiller  16.12.2019, 16:40
@Sirius66

Das gute an meiner Laufbahn ist, dass Leute wie du, i.d.R. dort nicht zu finden sind.

Aber gut, ich sitze im Flieger auch weiter vorn, boarde vor dir, denke ich.

Eben hast du es schon ignoriert, jetzt kommen noch die Ausrufezeichen.

Bitte, akzeptiere, dass dieses Gespräch zwischen uns hiermit beendet ist.

Ich danke dir für deine Mühe, deinen Einsatz und dein Verständnis.

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Sirius66  16.10.2019, 21:13

PS:

Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.

Die haben da gar nichts mitzureden. Dein Dienstherr muss dem zustimmen. Er muss dich entlassen und neu einstellen.

Warum sollte er das tun? Für das Land wäre es besser, wenn du erstmal arbeitest, du bist ja verplant!

Dann kannst du dich - wie alle anderen, die im mD anfangen - in einigen Jahren für die interne Weiterbildung bewerben. Ohne erneutes EAV.

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Falls alle Prüfungen bestanden sind und man genommen wurde erhält man Gehalt !

Also brauchen die Eltern kein Kindergeld mehr für dich !

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