Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?
Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im mittleren Dienst(bin Beamtenanwärter), die nach 30 Monaten nunmehr bald endet.Bislang erhält meine Mutter Kindergeld, das an mich weitergeleitet wird. Da ich Abitur habe und eine Tätigkeit bei der Kripo mein Traumberuf ist, überlege ich, mich für den gehobenen Dienst zu bewerben und so unmittelbar nach meiner Ausbildung nochmals dann für 36 Monate eine Ausbildung, konkret ein Fachhochschulstudium mit div. Praktika an der Fachoerschule als Beamtenanwärter zu absolvieren. Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.
Ich verzichte dann in den 3 Jahren zwar deutlich auf Einkomen, da ich nur deutlich geringe Beamtenanwärterbezüge während der weiteren Ausbildung im Rahmen des Studiums erhalte, dies ist mir es aber wert, wenn ich dann erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort im gehobenen Dienst arbeiten kann.
Mir ist nicht klar, ob ich bei meinem Lebenslauf dann weiterhin während des Studiums an der Fachoberschule mit div. Praktikas über meine Mutter Kindergeld erhalte. Ich bin bei Aufnahme des Studiums 21 Jahre alt und werde dies dann mit noch 24 Jahren beenden.
Wenn ich im Internet nach den Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug suche, wird bei ähnlichen Fällen in anderen Berufszweigen immer auf eine 20 Stunden-Grenze verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann, zumal mir nicht klar ist, wie sich diese bei einem Studium mit div. Praktikas errechnet.
2 Antworten
Meiner Meinung nach hat der Plan ein paar Lücken. Er ist nicht durchdacht.
Ich bin mir gar nicht sicher, dass dies so einfach geht. Wesentliche Unterschiede gibt es nicht, was die Arbeit angeht. Beamte des mD machen das gleiche wie die des gD. Sie bekommen lediglich aufgrund ihrer besseren Bildung mehr Geld.
Jedes BL bildet nach Bedarf Leute im gD aus, weil denen Führungspositionen offen stehen.
Wenn du nach deiner Ausbildung nicht deinen Dienst antrittst, musst du Anwärterbezüge zurück zahlen.
Normalerweise müsstest du also erstmal arbeiten und dich intern für eine Weiterbildung bewerben.
Ich kann dir nur raten, dich da GUT zu informieren, bevor du kündigst, bzw um Aufhebung bittest. Das müsstest du, um dich für den gD ganz neu bewerben zu können. Mit EAV und allem drum und dran. Warum sollten sie damit einverstanden sein? Es wäre doch dumm, wenn man auch intern - und dann verkürzt - weiterkäme.
Deine eigentliche Frage - Kindergeld: ich denke nein, denn du schießt einen gut bezahlten lebenslangen Job in den Wind.
Gruß S.
Darum geht es bei meiner Aussage nicht.
Weisungsgebunden und weisungsberechtigt zu sein, sagt ja nichts über die Tätigkeit aus.
Wer heute gebunden ist (PK und POK) ist morgen weisungsberechtigt (PK und POM). Die Arbeit ist trotzdem die gleiche.
Meinst du das so:"Weisungsgebunden und weisungsberechtigt zu sein, sagt ja nichts über die Tätigkeit aus." ???
Wenn ich eine Maßnahme in Gang setze, selbst wenn ich vor Ort bin und aktiv dabei bin, ist es noch lange die gleiche Tätigkeit?!?
Wenn der Handwerksmeister und sein Azubi einen Stuhl bauen, drechseln, leimen, montieren beide...während der Azubi (hauptsächlich) lernt und der Handwerksmeister (hauptsächlich) eine verkäufliche (und Wert erschaffenden)Ware schafft.
Aber bitte, lass uns das nicht ausufern lassen. Man versteht sich schnell falsch und ggf. sind wir verschiedener Auffassung.
Alles Gute und bleib gesund.
Dein Vergleich hinkt! Es geht nicht um Ausbildung!
Bei einer Maßnahme einigen sie sich auf die Rollen. Sie tun beide das gleiche! Sie haben beide ausgelernt.
Es artet nicht aus, wenn man weiß, wovon man redet.
Der Diensthöhere sucht sich den Part ggf aus. Mehr nicht.
Das gute an meiner Laufbahn ist, dass Leute wie du, i.d.R. dort nicht zu finden sind.
Aber gut, ich sitze im Flieger auch weiter vorn, boarde vor dir, denke ich.
Eben hast du es schon ignoriert, jetzt kommen noch die Ausrufezeichen.
Bitte, akzeptiere, dass dieses Gespräch zwischen uns hiermit beendet ist.
Ich danke dir für deine Mühe, deinen Einsatz und dein Verständnis.
PS:
Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.
Die haben da gar nichts mitzureden. Dein Dienstherr muss dem zustimmen. Er muss dich entlassen und neu einstellen.
Warum sollte er das tun? Für das Land wäre es besser, wenn du erstmal arbeitest, du bist ja verplant!
Dann kannst du dich - wie alle anderen, die im mD anfangen - in einigen Jahren für die interne Weiterbildung bewerben. Ohne erneutes EAV.
Falls alle Prüfungen bestanden sind und man genommen wurde erhält man Gehalt !
Also brauchen die Eltern kein Kindergeld mehr für dich !
https://www.mystipendium.de › studienfinanzierung › kindergeld-studium
Ja, eben nicht. Wäre besser, hab ich auch schon so erklärt.
"Beamte des mD machen das gleiche wie die des gD. Sie bekommen lediglich aufgrund ihrer besseren Bildung mehr Geld."
Es gibt sicher Situationen, in denen das so ist.
Aber selbst wenn der mD fährt, sagt bei Bedarf der gD, wohin es geht.
Auch vor Ort, wird i.d.R. der gD die Richtung vorgeben, es sei denn, der mD ist entschieden älter oder hat entschieden mehr Dienstjahre auf dem Buckel.
Wie gesagt, bei ner KV ist das alles egal, aber sonst...nicht, zumindest ist das meine Erfahrung.
Beste Grüße